Landespolitische Bilanz 2024: Was erwartet Berlin 2025?
BERLINER „ELEFANTENRUNDE“ Landespolitische Bilanz 2024: Was erwartet Berlin 2025?
Dienstag, 19.11.2024, 18:30-20:30 Uhr | Tempodrom Berlin, Kleine Arena, Möckernstraße 10, 10963 Berlin
mit:
Franziska Brychcy MdA, Landesvorsitzende Die Linke Berlin
Martin Hikel, Co-Landesvorsitzender der SPD Berlin
Dr. Ottilie Klein MdB, Generalsekretärin der CDU Berlin
Christoph Meyer MdB, Landesvorsitzender der FDP Berlin
Nina Stahr MdB, Co-Landesvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen Berlin
Moderation:
Peter Schink, Chefredakteur der Berliner Morgenpost
Programm und Anmeldung:
https://shop.freiheit.org/?locale=en#!/Veranstaltung/MYBTF
Generationendialog zum Thema Desinformation im Internet
wegen des Interesses möchten wir Sie an dieser Stelle im Rhmen der Initiative Digital im Alter auf diese Veranstaltung aufmerksam machenf
Generationendialog zum Thema Desinformation im Internet einladen:
• Datum: Mittwoch, 13. November 2024
• Uhrzeit: 10:00 – 13:00 Uhr
(Einlass ab 9:30 Uhr) // Livestream bis 10:00 - 11:30 Uhr
• Ort: Berlin
Veranstaltungsort wird nach Anmeldungsbestätigung bekanntgegeben
Die Teilnahme ist wie immer kostenlos und für kleine Snacks und Getränke ist gesorgt. ¬
Desinformationen im Internet - erkennen, sich schützen und reagieren können!
Die Verbreitung von Falschinformationen ist kein neues Phänomen. Dennoch gewinnt die Problematik der gezielten Desinformation, insbesondere durch Soziale Medien, immer mehr an Relevanz. Deshalb ist es von großer Bedeutung, die möglichen Folgen von Desinformation für unsere Gesellschaft und die Demokratie zu thematisieren. Insbesondere die Erfahrungen und die Lehren der älteren Generation sind hier von unschätzbarem Wert, um diese Phänomene zu verstehen und Lösungsansätze für die heutige Situation und die Zukunft zu finden.
Für diesen Generationendialog möchten wir uns mit Desinformation im politischen Kontext auseinandersetzen und die kommunikativen Strategien zur Verbreitung solcher Botschaften — damals wie heute — kritisch diskutieren.
Hinweis:Aufgrund begrenzter Plätze und der Beliebtheit der Veranstaltung ist Ihre Anmeldung erst erfolgreich, wenn Sie eine Bestätigungsmail von uns erhalten haben. Über den Status Ihrer Anmeldung werden wir Sie informieren.
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Sebahat Atli (SPD)
vom 18. Juni 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2024
Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/19 504
vom 18. Juni 2024
über Stellenwert der Berliner Leitlinien der Seniorenpolitik
_____________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Welchen Stellenwert hat die Seniorenpolitik in der jeweiligen Richtlinienpolitik der Senatskanzlei und des Senats sowie den Senatsverwaltungen und den einzelnen Bezirksverwaltungen?
2. Auf welchem Stand sind die Berliner Bezirksverwaltungen und Landesverwaltung in ihren jeweiligenRessorts mit der Umsetzung und der Weiterentwicklung der Leitlinien der Seniorenpolitik?
3. Welche spezifischen Maßnahmen wurden bisher in den jeweiligen Ressorts erfolgreich umgesetzt?
4. Welche spezifischen Maßnahmen konnten in den zuständigen Bezirksverwaltungen und Landesverwaltung nicht umgesetzt werden und welche Gründe hatte dies?
5. Auf welche Art und Weise arbeiten die zuständigen Ressorts mit anderen Senatsverwaltungen und externen
Partnern bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Leitlinien Seniorenpolitik zusammen?
6. Welche regelmäßigen und ressortübergreifenden Austausch-, Abstimmungs- und Berichtsverfahren und Treffen der jeweiligen Ressorts mit der Senatsverwaltung ASGIVA zur Fortschrittskontrolle sind etabliert, ggf. im
Aufbau?
7. Welche finanziellen Mittel haben die jeweiligen Ressorts bisher für die Weiterentwicklung und Umsetzung der Leitlinien der Seniorenpolitik bereitgestellt?
8. Wie viele personelle Ressourcen stehen den jeweiligen Häusern für die Durchführung der geplanten Maßnahmen zur Verfügung?
9. Welche konkreten Projekte und Programme wurden in den einzelnen Zuständigkeiten initiiert, um die Ziele
der Leitlinien der Seniorenpolitik zu erreichen und weiterzuentwickeln?
10. Welche Erfolgs- oder Best-Practices-Beispiele können die beteiligten Ressorts nennen?
11. Mit welchen Herausforderungen sind die jeweiligen Verwaltungen bei der Weiterentwicklung und
Umsetzung der Leitlinien der Seniorenpolitik konfrontiert?
12. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um diese Herausforderungen zu bewältigen?
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13. Auf welche Art und Weise werden Senioren und ihre Interessenvertretungen in die Planung und Umsetzung der Maßnahmen der Leitlinien der Seniorenpolitik einbezogen?
14. Welche Mechanismen gibt es in den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, um Rückmeldungen von Senioren zu den umgesetzten Maßnahmen zu erhalten?
15. Auf welche Art und Weise und in welchem Turnus evaluieren die verschiedenen Ebenen der Bezirksverwaltungen und die Landesverwaltung den Erfolg ihrer umgesetzten Maßnahmen?
16. Welche Erkenntnisse und Herausforderungen wurden aus bisherigen Evaluierungen gewonnen und wie fließen diese in die Weiterentwicklung der Leitlinien der Seniorenpolitik ein?
17. Welche künftigen Maßnahmen sind für die Jahre 2024 bis 2026 geplant, um die Leitlinien der Seniorenpolitik für die darauffolgenden Jahre weiter voranzutreiben?
18. Welche Anpassungen oder Erweiterungen der Leitlinien, basierend auf aktuellen demografischen und gesellschaftlichen Entwicklungen sind in den Ressortzuständigkeiten geplant?
19. Auf welche Art und Weise berücksichtigen die jeweiligen Bezirksverwaltungen und die Landesverwaltung die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenslagen von Senioren, z.B. hinsichtlich des Geschlechts, der Herkunft, Religion, eventueller Behinderung und sozialer Verhältnisse?
20. Welche speziellen Programme oder Maßnahmen für besonders vulnerable Gruppen unter den Senioren sind in den jeweiligen Ressorts erfasst?
21. Auf welche Art und Weise werden Maßnahmen und Fortschritte zu den Leitlinien der Seniorenpolitik in der
Öffentlichkeit und den Betroffenen gegenüber kommuniziert?
22. Welche Kommunikationskanäle und -strategien werden genutzt, um Senioren über Angebote und Unterstützungsleistungen zu informieren und sind diese mehrsprachig?
Zu 1. bis 22.:
Der Senat von Berlin hat am 6. Juli 2021 die überarbeiteten „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik – Zugehörigkeit und Teilhabe der Generation 60plus in Berlin“ beschlossen. Die nunmehr vier Leitlinien formulieren politische Ziele und benennen Handlungsfelder für Politik sowie Verwaltung, damit Zugehörigkeit und Teilhabe im Alter möglich ist.
Auf Grundlage der Leitlinien verpflichten sich die jeweiligen Fachressorts, konkret messbare Maßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen finden sich in einem Maßnahmenkatalog wieder, der zwei Mal pro Legislaturperiode in einem partizipativen Prozess geprüft, weiterentwickelt und um neue Maßnahmen ergänzt wird. Hierbei werden die zuständigen Ressorts, die Bezirke und die Seniorenmitwirkungsgremien beteiligt. Es ist nicht vorgesehen, dass die Leitlinien selbst in der lfd. Legislaturperiode verändert werden. Um die Maßnahmen
weiterhin erfolgreich durchzuführen bedarf es einer kontinuierlichen ressortbezogenen Umsetzung durch die beteiligten Senatsverwaltungen und Bezirke.
Daneben sieht der Prozess ein regelmäßiges Monitoring vor, welches zuletzt 2022 durchgeführt wurde und planmäßig für Ende 2024 bzw. Anfang 2025 erneut ansteht.
Darüber hinaus informieren die für die einzelnen Maßnahmen federführenden
Senatsverwaltungen kontinuierlich über die Umsetzung der Maßnahmen auf ihren Webseiten.
Schließlich sollen jährliche Fachtagungen durchgeführt werden, welche einen
leitlinienbezogenen Themenschwerpunkt haben und von der für Seniorenpolitik zuständigen Senatsverwaltung gemeinsam mit dem Landesseniorenbeirat Berlin organisiert werden.
Die Aktualisierung des Maßnahmenkatalogs erfolgte zuletzt 2023 und wurde Ende Februar 2024 abgeschlossen. Ein externer Dienstleister begleitete den Prozess.
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Die zuständigen Fachbereiche in den Senatsverwaltungen und Bezirken sowie die Verbände und die Interessenvertretungen der Seniorinnen und Senioren arbeiteten mehrere Monate an der Evaluierung und Weiterentwicklung der Maßnahmen.
So wurden zwei Workshops je Leitlinie online bzw. in Präsenz und eine übergreifende Fachtagung im November durchgeführt, bei der die neuen bzw. überarbeiteten Maßnahmen vorgestellt und noch als diskutiert wurden. Zahlreiche Maßnahmen wurden neu oder in veränderter Form in den aktualisierten Katalog aufgenommen.
Nach einer letzten Feedbackrunde durch die Ressorts, Bezirke und weitere Akteure wurde der neue Maßnahmenkatalog Ende Februar auf den Internetseiten der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung veröffentlicht.
Der Senat informierte darüber in der 32. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 29. Februar 2024. Eine gedruckte Ausgabe des Maßnahmenkatalogs wird nach den mittlerweile aufgelösten PMA für das Haushaltsjahr 2024 mittels Vergabe zeitnah in Auftrag gegeben und anschließend u.a. in den Bezirksämtern, Stadtteilzentren, der Geschäftsstelle des LSBB/LSV, den bezirklichen Seniorenvertretungen sowie über die Publikationsdatenbank
der SenASGIVA zur Verfügung gestellt werden.
Angesichts der gerade erst abgeschlossenen Fortschreibung des Maßnahmenkataloges wird der Senat die ihm gestellten Fragen im Rahmen der 2025 anstehenden nächsten Fortschreibung der Leitlinien aufgreifen. Bei dieser werden die beteiligten Akteure, darunter verschiedene Senatsverwaltungen (Sen ASGIVA, Sen WGP, Sen Stadt, Sen MVKU, Sen InnSport, Sen KultBZ, Sen BJF), die für Seniorinnen und Senioren zuständigen Stellen der
Berliner Bezirke, sowie Landesverwaltungen/-einrichtungen (ZLB/VÖBB, Senatskanzlei, LKA Berlin, Landeskompetenzzentrum Pflege 4.0) und weitere Partner (LSBB, LSV, Seniorennetz, Silbernetz, ADB, kom*zen, ZAH) erneut ggf. notwendige Veränderungen gemeinsam und
partizipativ beschließen und anschließend umsetzen.
Es wird dabei ggf. auch geprüft werden, ob durch Veränderungen am Monitoringprozess und/oder weitere geeignete Maßnahmen der Fortschritt der einzelnen Maßnahmen noch besser begleitet sowie das Erkennen und Beheben von Faktoren, die die Umsetzung bzw. erfolgreiche Durchführung der Maßnahmen gefährden, verbessert werden können.
Berlin, den 05. Juli 2024
In Vertretung
Aziz B o z k u r t
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Entdecken Sie dei Berliner Stadtnatur. An 2 Tagen mit vielen Veranstaltungen
Die 17. Berliner Freiwilligenbörse
Die 17. Berliner Freiwilligenbörse am 4. Mai 2024 – Drinnen und Draußen!
Die Berliner Freiwilligenbörse zeigt seit über fünfzehn Jahren einmal im Jahr an einem zentralen Ort und immer im Frühling, welche Möglichkeiten und Chancen freiwilliges, ehrenamtliches Engagement für das Gemeinwohl in der Hauptstadt bietet. An 112 Ständen stehen Menschen aus engagierten Initiativen, Projekten und Organisationen für Information und persönliche Beratung bereit. So viel Auswahl war nie!
Berlins größte, zentrale Messe zum Bürgerschaftlichen Engagement öffnet am ersten Samstag im Mai um 11 Uhr ihre Tore. Sie startet mit 65 Ständen im Rathaus und steht unter den Motto „Zusammenhalt.Vielfalt.Leben“. Ab 13 Uhr kommen dann draußen auf der Rathausstrasse weitere 47 Open-Air-Stände dazu. Zugleich beginnt dort das BÖRSEN-FESTIVAL mit einem bunten Bühnenprogramm.
Fünfzehn Themenfelder von Bildung, Familie, Flucht bis zu Klima, Sport und Politik zeigen eindrücklich die ganze Vielfalt und Diversität freiwilliger, ehrenamtlicher Tätigkeiten in dieser Stadt auf – in all ihren Formen, vom Kurzzeit- bis zum Online-Engagement. Alle Angebote der diesjährigen Börsen-Aussteller:innen stehen ab sofort auf der digitalen Börsen-Plattform unter https://berliner-freiwilligenboerse.de/ zur Information online. Beim bunten Messetreiben vor Ort im Roten Rathaus – drinnen und draußen – gibt es dann am 4. Mai die Möglichkeit zum Kennenlernen und zur persönlichen Beratung, als auch zum Verweilen auf dem Festival mit vielen engagierten Künstler:innen auf der Spreeradio-Showbühne.
Auslobung des Berliner Inklisionspreises 2024
Bewerbungen sind bitte bis zum 31. Juli 2024
Pressemitteilung vom 10.04.2024
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:
Das Land Berlin ermutigt private wie öffentliche Arbeitgeber, sich am Wettbewerb um den Berliner Inklusionspreis 2024 zu beteiligen. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden dazu beitragen, die nachahmenswerten Beispiele der inklusiven Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung öffentlich bekannt zu machen.
Der Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), Alexander Straßmeir, ermutigt die Unternehmen der Hauptstadtregion: „Bewerben Sie sich um den Berliner Inklusionspreis! Wir möchten gerne die nachahmenswerten Beispiele Ihres besonderen Engagements der breiten Öffentlichkeit zur Nachahmung vorstellen, damit mehr Menschen mit Schwerbehinderung eine Chance zur Eingliederung in die Arbeitswelt eröffnet wird.“
Neben Bewerbungen von Firmen mit langjähriger Erfahrung in der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung ist die Teilnahme von neu gegründeten Unternehmen ausdrücklich erwünscht.
Der Landespreis wird in drei Kategorien im Bereich Inklusive Beschäftigung verliehen (Kleinunternehmen, mittelständische Unternehmen und Großunternehmen) sowie in der Kategorie Inklusive Ausbildung. Auch anerkannte Inklusionsbetriebe sind berechtigt, sich um die Auszeichnung für die inklusive Ausbildung zu bewerben. Die Preise sind gleichwertig und jeweils mit einer Geldprämie in Höhe von 10.000 € dotiert.
Die Preisverleihung findet am 20. November im Auditorium Friedrichstraße statt.
Bewerbungen sind bitte bis zum 31. Juli 2024 (per Post bzw. Mail) zu senden an:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Inklusionsamt
Nelli Stanko, II C 1 ÖA
Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin
E-Mail: Nelli.Stanko@lageso.berlin.de
Telefon: (030) 90229-3307
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen zum Berliner Inklusionspreis 2024: www.berlin.de/inklusionspreis
Paritätischer Armutsbericht 2024: Armut in der Inflation
26. März 2024
16,8 Prozent der Menschen in Deutschland – oder 14,2 Millionen Menschen – müssen für das Jahr 2022 als einkommensarm bezeichnet werden.
Die Armut in Deutschland verharrt auf hohem Niveau, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichts: 16,8 Prozent der Bevölkerung leben nach den jüngsten Zahlen in Armut, wobei sich im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede zeigen. Fast zwei Drittel der erwachsenen Armen gehen entweder einer Arbeit nach oder sind in Rente oder Pension, ein Fünftel der Armen sind Kinder. Der Paritätische sieht wesentliche armutspolitische Stellschrauben daher insbesondere in besseren Erwerbseinkommen, besseren Alterseinkünften und einer Reform des Kinderlastenausgleichs.
Im Paritätischen Armutsbericht 2024 gibt es ausführliche Infomationen zu folgenden Themen:
• Armut in Deutschland 2022
• Soziodemografie der Armut
• Sozialstruktur der Armut
• Blick auf die Länder
• Blick in die Regionen
• Armutspolitik im Zeichen der Inflation
• Politische Schlussfolgerungen
• Methodische Hinweise
unabhängige Ombudsstelle für die Mieterinnen und Mietern der landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins
Pressemitteilung vom 18.03.2024
Ab März 2024 steht die unabhängige Ombudsstelle den Mieterinnen und Mietern der landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins als zentrale Anlaufstelle zur Beratung und Unterstützung offen. Mietende erhalten hier qualifizierte und unabhängige Unterstützung bei allen Anliegen rund um die spezifischen Regelungen und Vereinbarungen der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU).
Die Einrichtung einer übergeordneten Ombudsstelle ist Teil eines konsequenten Mieterschutzes nach den aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026.
Mit dem Betrieb der Ombudsstelle ist die erfahrene Mieterberatungsgesellschaft asum (Angewandte Stadtforschung und unabhängige Mieterberatung) von der Wohnraumversorgung Berlin, AöR (WVB) für das Land Berlin beauftragt. Die WVB begleitet und evaluiert die Arbeit der Ombudsstelle.
Bewegungsförderung und Sport für Ältere
Beginn am 6.April-
Kurzausbildung LSB-D-Lizenz „Aktiv und Fit im Alter“
Aktionen des Landessportbundes
Mit der verkürzten Ausbildung zu Bewegungsförderung und Sport für Ältere wollen wir gern Menschen motivieren, eine Lizenz für den Sport für Ältere zu erwerben und Gleichgesinnten später im Sportverein ein Bewegungsangebot bereitstellen zu können.
Ziel ist es, Menschen mit der praxisorientierten, verkürzten Ausbildung möglichst schnell fit zu machen, um vor einer Gruppe zu stehen und gezielte Anleitung zu geben. Die 50 LE, von der Sportschule des Landessportbunds Berlin konzipiert und angeboten, sind so gestaltet, dass eine spätere komplette Anerkennung erfolgen kann, wenn doch noch die komplette C-Lizenz erworben werden soll (2 Jahre dafür gültig).
Vielleicht kennt ihr ja auch noch interessierte Ältere, die dabei sein wollen. Wir haben momentan leider noch zu wenige TN für einen Ausbildungsstart und machen deshalb kräftig Werbung.
Es entstehen 99 EUR Ausbildungskosten, von denen wir anschließend sogar 50 EUR erstatten, wenn eine Tätigkeit als ÜL im Sportverein nachgewiesen werden kann – die Hürde und die Investition ist also gering.
Ich freue mich, wenn bei euch Interesse besteht oder über euer Netzwerk noch Werbung gemacht werden kann (die Lizenz ist sportartübergreifend angelegt, ganz im Sinne unserer Bewegungsförderung). Weitere Informationen unten im LINK.
Herzliche Grüße aus dem Haus des Sports,
Anke Nöcker
Kurzausbildung LSB-D-Lizenz „Aktiv und Fit im Alter“
Am 6. April 24 startet der erste Durchgang einer Kurzausbildung (50 LE) für angehende Übungsleiter*innen, die sich und andere gerne in Bewegung bringen. In 8 Wochen erwerben Sie Ihre D-Lizenz „Aktiv und Fit im Alter“. Die dabei absolvierten Lehrveranstaltungen werden dann auch anerkannt, wenn Sie anschließend eine weiterführende DOSB-C-Lizenz-Ausbildung absolvieren möchten. Gehen Sie mit uns neue Wege und unterstützen Sie Senior*innen bei Ihrer täglichen Portion Bewegung für einen gesunden Lebensstil, der sie bis in hohe Alter selbstständig bleiben lässt.
Anmeldung und weitere Informationen finden Sie HIER.
Desinformation und Künstliche Intelligenz: Aufklärung für Menschen im Alter
Eine neue Generation vielfältig einsetzbarer und komplexer Anwendungen, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren, ist da. ChatGPT kann grammatikalisch korrekte und logisch wirkende Inhalte erstellen. KI-generierte Bilder und Videos sind oft nicht mehr von realen Inhalten zu unterscheiden. Die Strategie „Ich glaube, was ich sehe“ ist unwirksam geworden. Demnach ist klar: Wir alle brauchen entsprechende Digital-, Nachrichten- und Informationskompetenzen. Insbesondere für ältere Menschen gibt es aber wenige Informations- und Aufklärungsangebote.
In einem interaktiven Workshop möchten wir daher beleuchten, wie Menschen im Alter über KI-erstellte Inhalte und Strategien gegen Desinformationen aufgeklärt werden können. Die Teilnehmenden:
... erarbeiten Basiswissen rund um KI-erstellte Desinformationen, Ursachen von Desinformationskampagnen und mögliche Begegnungsstrategien.
... lernen Informationsmaterial kennen, das sie an Menschen im Alter weitergeben können.
... wenden mögliche Begegnungsstrategien selbst an und diskutieren diese.
... haben die Möglichkeit, sich untereinander über ihre Erfahrungen auszutauschen.
Die Schulung richtet sich an Multiplikator:innen, die mit Menschen im Alter arbeiten. Auch interessierte Senior:innen sind herzlich willkommen. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen Laptop oder ein Tablet mit. Die Teilnehmendenzahl ist auf 50 Personen begrenzt.
Die Multiplikator:innen-Schulung wird vom iRights.Lab in Kooperation mit „Digital mobil im Alter“ – einem Projekt der Stiftung Digitale Chancen und o2 Telefónica – umgesetzt. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Jetzt mal ehrlich – Wissen, Meinung und Technik“ des iRights.Lab statt, welches durch die mabb – Medienanstalt Berlin-Brandenburg gefördert wird.
Wann: 16.April 2024
Einlass: 10:00 Uhr Beginn: 10:30 Uhr Ende 13:00Uhr
Wo findet diese Veranstaltung statt?Telefónica Digital Lounge, Berlin
Mobilitätstraining der BVG 2024
Termine und Standorte
Mobilitätstrainings – Termine und Standorte für das Jahr 2024
Bus + Tram
Donnerstag, 25. April, 10-12 Uhr, Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstr. 30-45
Donnerstag, 30. Mai, 10-12 Uhr, Tempelhof-Schöneberg, an der Betriebshaltestelle am Parkplatz der Trabrennbahn Mariendorf, Kruckenbergstraße/Hirzerweg an der Seniorenwohnanlage Rosenhof
Samstag, 08. Juni, 10-13 Uhr, Reinickendorf, Bushaltestelle U Rathaus Reinickendorf, direkt vor dem Rathaus Reinickendorf
Donnerstag, 20. Juni, 10-12 Uhr, Treptow-Köpenick, am S Grünau, an der Haltestelle Pos. 5 (Linie N62) in der Richterstraße vor dem Einkaufszentrum
Donnerstag, 27. Juni, 10-12 Uhr, Tempelhof-Schöneberg, U Innsbrucker Platz, an der Haltestelle M48 und M85, direkt am Park
Donnerstag, 29. August, 10-12 Uhr, Steglitz-Zehlendorf, vor dem Rathaus, Kirchstraße, Haltestelle Linie 118
Donnerstag, 26. September, 10-12 Uhr, Spandau, Betriebshof der BVG, Am Omnibushof 1 – 11
Donnerstag, 17. Oktober, 10-12 Uhr, Wedding, Betriebshof der BVG, Müllerstr. 79, nahe U – Bhf. Afrikanische Str.
15.02.2024 - Auf zwei Seiten werden in einer neuen Patienteninformation Anzeichen, Behandlungsmöglichkeiten und Nachsorge bei einem Schlaganfall dargestellt. Praxen und Interessierte können das leicht verständliche Infoblatt kostenfrei herunterladen und ausdrucken.
https://www.kbv.de/html/1150_67827.php
Die neue Kurzinformation gibt einen Überblick über die Krankheit. Interessierte erfahren, wie sich ein Schlaganfall ankündigt und wie sie im Notfall helfen können, um Schlimmeres zu verhindern. Außerdem finden sie alles Wichtige zur Behandlung.
Bereits 100 Patienteninformationen
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) entwickelt im Auftrag von KBV und Bundesärztekammer Kurzinformationen in allgemein verständlicher Sprache auf Grundlage von Leitlinien, Patientenleitlinien und systematischen Literaturrecherchen.
„Altern – ältere Menschen – demographischer Wandel“
in Sprache und Bild – ein Kommunikationsleitfaden
Die Broschüre "Altern - ältere Menschen - demografischer Wandel" in Sprache und Bild" soll für Ageismus in Wort und Bild sensibilisieren. Es werden Anregungen für neue, vielfältige Altersbilder und -narrative jenseits von Stereotypen, Vorurteilen und einseitig-pessimistischen Szenarien gegeben.
Wir laden Sie herzlich ein, das 50. Jubiläum der Berliner Seniorenwoche gemeinsam zu feiern.
Die Seniorenwoche startet am 22. Juni 2024 mit einer Eröffnungsfeier im neuerbauten PopUp in der Amerika-Gedenkbibliothek. Die Senatorin für Soziales Frau Kiziltepe wird die Veranstaltung mit einem Grußwort eröffnen. Nach der Eröffnungsfeier laden wir Sie herzlich ein, die bekannte Informationsbörse Markt der Möglichkeiten, auf der diverse Organisationen, Vereine und Institutionen ihre Angebote speziell für Seniorinnen und Senioren präsentieren, zu besuchen.
Auch in diesem Jahr wird es ein breit gefächertes Wochenprogramm zu der Berliner Seniorenwoche geben. Es werden wieder die vielen verschiedenen Angebote für Seniorinnen und Senioren in Berlin im Mittelpunkt stehen. Hierzu sind wir auf der Suche nach einzigartigen Projekten. Das Angebot der Projekte soll sich vor allem an Seniorinnen und Senioren richten.
Daher bitten wir um Ihre Unterstützung: Bitte teilen Sie das angehängte Schreiben auch mit Ihren Netzwerken. Damit würden Sie als Multiplikator:in direkt dazu beitragen, dass auch diese Seniorenwoche so bunt und divers wird in den vergangenen Jahren.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Abteilung Soziales, III E 1 RI
ABS-Vernetzung
Januar 2024
CDU-Neujahrsempfang beim Bundestagsabgeordneten
mit Finanzsenator Stefan Evers Michael Müller MdB
In der nachfolgenden Suchmaske können Sie Berliner Adressen eingeben. Nach Auswahl einer Anschrift aus dem Dropdownmenü erhalten Sie die Rückmeldung, ob die Wiederholungswahl in dem zu der Anschrift zugehörigen Wahlbezirk – nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – am 11. Februar 2024 durchzuführen ist.
Sie befinden sich auf der Seite des Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Weiterführende Informationen zur Organisation und Durchführung der Wiederholungswahl in Berlin finden Sie auf der Website des Landeswahlleiters unter https://www.berlin.de/wahlen/.
Die BVG schafft Möglichkeiten für körperlich eingeschränkte Bürger, sich besser im öffentlichen Verkehr mit der BVG zurechtzufinden
Du bist auf Rollstuhl, Rollator oder ähnliche Hilfsmittel angewiesen und unsicher was öffentliche Verkehrsmittel betrifft? Du hast eine Sehbehinderung oder andere sensorische Einschränkungen und weißt nicht, wie du dich in Bus und Bahn zurechtfinden kannst? In unseren Mobilitätstrainings üben wir mit dir Abläufe und geben dir die Möglichkeit, unsere Fahrzeuge in Ruhe kennenzulernen. Damit du in Zukunft ohne Unsicherheiten unsere Busse und Bahnen nutzen kannst und immer sicher ans Ziel kommst.
Für wen sind die Mobilitätstrainings geeignet?
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen
Senior*innen
Rollstuhlfahrende und ihre Begleitpersonen
Nutzer*innen von Rollatoren und anderen Gehhilfen
Blinde und sehbehinderte Personen und ihre Begleitpersonen
Menschen, die sich zum Thema fortbilden möchten
Was kannst du kennenlernen und üben?
Die Angebote der BVG für behinderte Menschen (zum Beispiel BVG Muva)
Das Verhalten an Haltestellen und Bahnhöfen
Das Ein- und Aussteigen mit Rollstuhl oder Rollator
Das Absichern während der Fahrt
Darüber hinaus können blinde Personen ganz in Ruhe das Fahrzeug erkunden und sich mit den Gegebenheiten vertraut machen. Vor Ort werden dir unsere Beauftragte für Senior*innen und Personen mit Behinderungen alle Fragen beantworten. Du kannst dich auch mit anderen Teilnehmenden austauschen und so wertvolle Tipps erhalten. Das Training ist natürlich kostenlos.
Der ABS gibt Ihnen jetzt schon die Termine unter Vorbehalt bekannt.
bekannt.
Mobilitätstrainings – Termine und Standorte für das Jahr 2024
Bus + Tram
Donnerstag, 25. April, 10-12 Uhr, Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstr. 30-45
Samstag, 21. September, 10-12 Uhr, Marzahn-Hellersdorf, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576
Bus
Donnerstag, 16. Mai, 10-12 Uhr, Neukölln, U Hermannplatz, an der Haltestelle Pos.9 (Linie N7), direkt vor dem Kaufhaus
Donnerstag, 30. Mai, 10-12 Uhr, Tempelhof-Schöneberg, an der Betriebshaltestelle am Parkplatz der Trabrennbahn Mariendorf, Kruckenbergstraße/Hirzerweg an der Seniorenwohnanlage Rosenhof
Samstag, 08. Juni, 10-13 Uhr, Reinickendorf, Bushaltestelle U Rathaus Reinickendorf, direkt vor dem Rathaus Reinickendorf
Donnerstag, 20. Juni, 10-12 Uhr, Treptow-Köpenick, am S Grünau, an der Haltestelle Pos. 5 (Linie N62) in der Richterstraße vor dem Einkaufszentrum
Donnerstag, 27. Juni, 10-12 Uhr, Tempelhof-Schöneberg, U Innsbrucker Platz, an der Haltestelle M48 und M85, direkt am Park
Donnerstag, 29. August, 10-12 Uhr, Steglitz-Zehlendorf, vor dem Rathaus, Kirchstraße, Haltestelle Linie 118
Donnerstag, 26. September, 10-12 Uhr, Spandau, Betriebshof der BVG, Am Omnibushof 1 – 11
Donnerstag, 17. Oktober, 10-12 Uhr, Wedding, Betriebshof der BVG, Müllerstr. 79, nahe U – Bhf. Afrikanische Str.
Politik diskutiert über "Wie geht es weiter in Berlin"
der ABS empfiehlt
eine gute Gelegenheit, sich über die politischen Vorstellungen der Parteien zu informieren
Der ABS empiehlet eine Veranstaltung der iedrich-Naumann-Stiftung
Ihr Team des Hauptstadtbüros der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
INFORMATIONS- UND DISKUSSIONSVERANSTALTUNGEN
BERLINER "ELEFANTENRUNDE" Berliner Landespolitik im Fokus: Wie geht es weiter in Berlin? Dienstag, 28.11.2023, 19:00 – 20:30 Uhr | Tempodrom Berlin, Kleine Arena, Möckernstraße 10, 10963 Berlin oder online via Zoom mit: StS Michael Biel, Landeskassierer und Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstands der SPD Berlin Dr. Ottilie Klein MdB, Generalsekretärin der CDU Berlin Susanne Mertens, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Berlin Christoph Meyer MdB, Landesvorsitzender der FDP Berlin und stv. Mitglied in den Ausschüssen für Haushalt und Finanzen des Deutschen Bundestages Maximilian Schirmer, Landesvorsitzender der Linken Berlin
Pressemitteilung Okt 2023
Einkommensungleichheiten verursachen nicht nur materielle Nachteile, sondern können sich auch auf die soziale Integration von Menschen in der zweiten Lebenshälfte auswirken. Unter anderem ist das Einsamkeitsrisiko von Menschen in der zweiten Lebenshälfte, die als armutsgefährdet gelten, höher als bei Gleichaltrigen mit mittleren und hohen Einkommen. Auch andere Bereiche der sozialen Integration sind betroffen, wie Daten des Deutschen Alterssurveys zeigen.
Verglichen wurden Personen, die als armutsgefährdet gelten, also deren Haushaltseinkommen unter 60 % des Medianeinkommens liegt, mit Personen mit mittleren und hohen Einkommen. Die Befragten waren zwischen 46 und 90 Jahren alt. Grafik im oberen Link
Mittels einer vierstufigen Skala wurde erfasst, wie einsam sich die Befragten fühlen, wobei hohe Werte ein hohes Einsamkeitserleben abbilden. Es zeigte sich, dass armutsgefährdete Menschen mit einem Wert von 2,0 ein höheres Einsamkeitsniveau aufweisen als Personen mit mittleren und hohen Einkommen (jeweils etwa 1,8). Dieser Befund ist besonders deshalb problematisch, weil Studien zeigen, dass Einsamkeit krank machen kann. Zu der finanziellen Benachteiligung kommt so gesundheitliche Benachteiligung hinzu.
Die Ungleichheit in der sozialen Integration zeigt sich auch in anderen Bereichen: Menschen, die von Armut betroffen sind, haben kleinere Netzwerke, sind seltener ehrenamtlich aktiv und in die Betreuung von Enkelkindern involviert. Ein geringer sozio-ökonomischer Status und mangelnde Ressourcen scheinen somit eine Hürde dabei zu sein, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen.
Die Ergebnisse sind nachzulesen im Fact Sheet:
Huxhold, O., Bünning, M., & Simonson, J. (2023). Der Zusammenhang zwischen Einkommensunterschieden und sozialer Integration in der zweiten Lebenshälfte [DZA-Fact Sheet]. Berlin: Deutsches Zentrum für Altersfragen.
Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Im Rahmen der Studie werden seit mehr als zwei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. Der Deutsche Alterssurvey wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Für ein Hintergrundgespräch wenden Sie sich bitte an die Pressestelle:
Deutsches Zentrum für Altersfragen (DZA)
Pressestelle presse@dzade
Berliner Landespolitik im Fokus: Wie geht es weiter in Berlin?
save the date
Veranstaltung der Friedrich Naumann-Stiftung
BERLINER "ELEFANTENRUNDE" Berliner Landespolitik im Fokus: Wie geht es weiter in Berlin? Dienstag, 28.11.2023, 19:00 - 20:30 Uhr | Tempodrom, Kleine Arena | Möckernstraße 10,10963 Berlin
->oder via Zoom
mit:
Christoph Meyer MdB, Landesvorsitzender der FDP Berlin und stv. Mitglied in den Ausschüssen für Haushalt und Finanzen des Deutschen Bundestages
Michael Biel, Landeskassierer und Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstands der SPD Berlin
Susanne Mertens, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Berlin
Maximilian Schirmer, Landesvorsitzender der Linken Berlin
Ursula Engelen-Kefer und Joachim Krüger sprechen bei Kai Wegner viele drängende SoVD Themen an
Artikel in Zeitschrift Soziales im Blick im SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg Nr.11
Wichtiger Informationsaustausch mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin
04.10.2023 Aktuelles im Bild vlnr Kai Wegner, Engelen-Kefer, Joachim Krüger
Der bei dem diesjährigen Hoffest vereinbarte Informationsaustausch zwischen dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, und der Landesvorsitzenden Ursula Engelen-Kefer fand am 22. September gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden, Joachim Krüger, im Roten Rathaus statt.
Nominierungen für den Zugabe Preis
der Körber-Stiftung
Die Gesellschaft zu verbessern, das ist in jedem Alter möglich. Mit dem Zugabe-Preis zeichnen wir jährlich Gründer:innen 60plus aus. Mit der Auszeichnung, die mit jeweils 60.000 Euro dotiert ist, werden drei Persönlichkeiten gewürdigt, die mit unternehmerischen Mitteln Lösungen für die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit gefunden und dafür ein Unternehmen oder ein Sozialunternehmen erfolgreich aufgebaut haben.
Wir suchen Persönlichkeiten, die mit mind. 50 Jahren noch ein Unternehmen oder Sozialunternehmen gegründet haben. Es geht uns um Initiativen, Produkte oder Dienstleistungen mit gesellschaftlicher Wirkung, z. B. Lösungen für Bildungsgerechtigkeit, Integration, Arbeitsvermittlung, Soziales, Ökologie oder Klima.
Den Nominierungsbogen und weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Website: www.zugabe-preis.de.
Der Einsendeschluss für die Kandidat:innen ist der 30. November 2023.
Nominierung
Berufliche Expertise, Netzwerke und eine Menge Lebenserfahrung, eingesetzt für gesellschaftlichen Mehrwert.
Kennen Sie Gründer:innen 60plus, die die Welt besser machen?
Die ZeitZeugenBörse e.V. (ZZB) fördert den Austausch zwischen den Generationen und schafft eine Plattform für persönliche Erinnerungen. Diese Erinnerungen sind von unschätzbarem Wert für das kulturelle Gedächtnis unserer Gesellschaft. Durch die Vermittlungsarbeit und die Dokumentationen der ZZB erhalten Interessierte Einblicke in die erlebte Geschichte und können im Dialog mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen historische Ereignisse reflektieren. Ältere Menschen erfahren in der Zeitzeugenarbeit, wie aus ihren Geschichten Geschichte wird.
Die ZZB vermittelt Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die unterschiedliche historische Epochen und Ereignisse miterlebt haben, darunter den Nationalsozialismus, den Holocaust, den Zweiten Weltkrieg und die Nachkriegszeit, das Leben im geteilten Berlin bis zum Mauerfall, Zuwanderung und Migration
Dies wird mit einer Feier in der Seniorenfreizeitstätte Stierstraße Stierstr. 20a, 12139 Berlin Friedenau gwürdigt
10.10.23 von 15-18 Uhr
30jähriges Jubiläum Berliner Seniorentelefon
Wir gratulieren zum 30 jährigen Bestehen des Berliner Seniorentelefons.
Es begann mit einem grünen AnalogTelefon und mit Karteikarten.
Beachtenswert ,dass seitens der ehrenamtlichen Mitarbeiter in dieser Zeit nie eine Beratungsstunde ausgefallen ist.
zur 22. Sitzung
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
am Donnerstag, dem 31. August 2023, 09.00 bis 12.00 Uhr,
Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum 311
– Bernhard-Letterhaus-Saal –
Tagesordnung
1. Aktuelle Viertelstunde
2. Bericht aus der Senatsverwaltung
3. Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs Aktueller Stand und Perspektive der Novellierung
des Seniorenmitwirkungsgesetzes
(auf Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der
SPD)
Hierzu: Auswertung der erfolgten Anhörung zum Vorgang 0031 (Wortprotokoll IntArbSoz 19/10)
0092
Die Senatorin für Soziales Frau Kiziltepe lädt Sie herzlich zur Eröffnungsveranstaltung der 49. Berliner Seniorenwoche unter dem Motto "Gemeinsam statt einsam." ein. Die Veranstaltung findet am 24.06.2023 statt und wird um 10 Uhr im Zeiss-Großplanetarium, Prenzlauer Allee 80, 10405 Berlin eröffnet.
Die Berliner Seniorenwoche ist eine jährliche Veranstaltung, die in allen 12 Bezirken Berlins stattfindet und sich an ältere Menschen richtet. Ziel ist es, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Einsamkeit im Alter entgegenzuwirken. In diesem Jahr steht das Thema "Gemeinsam statt einsam." im Fokus, denn wir möchten gemeinsam mit Ihnen Wege finden, um das Miteinander und die Gemeinschaft zu stärken.
Die Eröffnungsveranstaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über die geplanten Aktivitäten und Veranstaltungen der Seniorenwoche zu informieren und erste Kontakte zu knüpfen. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit Grußworten, fachlichem Input, einer Podiumsdiskussion, Musik, einem Empfang und der Informationsbörse „Markt der Möglichkeiten“.
Für weitere Informationen zur Berliner Seniorenwoche und zur Eröffnungsveranstaltung können Sie gerne das Einladungsschreiben der Senatorin Kiziltepe, das Programm des 24.06. sowie das Wochenprogramm einsehen.
Außerdem finden Sie alle Informationen auch online auf unserer Webseite unter www.berlin.de/berliner-seniorenwoche.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und darauf, gemeinsam mit Ihnen eine spannende, volle, vielseitige Seniorenwoche vom 24. Juni bis zum 1. Juli 2023 zu erleben.
Leiten Sie die Einladung gerne an Interessierte weiter.
Fachgespräch: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Bündnis Grüne und Ministerin Lisa Paus
Verkanntes Potenzial für die deutsche Wirtschaft?
Wir leben in einer älter werdenden Gesellschaft. Immer häufiger wird es vorkommen, dass Arbeitnehmer*innen sich plötzlich um Angehörige kümmern müssen, weil diese pflegebedürftig werden. Das ist ein Einschnitt im Leben der betroffenen Menschen, stellt aber auch die Betriebe vor die Herausforderung, mit solchen Situationen umzugehen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es für sie entscheidend, Mitarbeiter*innen durch gute Vereinbarkeitsregelungen im Job zu halten. Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird somit zu einem wichtigen Faktor für Unternehmen und letztlich für die ganze Wirtschaft, um das vorhandene Arbeitskräftepotenzial auszuschöpfen.
Dieses Potenzial wollen wir adressieren: Welche Möglichkeiten bestehen schon heute für Arbeitnehmer*innen und Betriebe, um Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu gewährleisten? Was muss verbessert werden und welche Chancen bietet der Koalitionsvertrag der Ampel? Diese Fragen wollen wir als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus bei einem öffentlichen Fachgespräch diskutieren. Im Anschluss besteht bei einem Get-Together die Möglichkeit für direkten Austausch untereinander.
Dr. Johannes Geyer
Stv. Abteilungsleiter
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V.
Dr. Sigrun Fuchs
Mitglied des Vorstandes
wir pflegen e. V.
Moderation: Dr. Andreas Audretsch MdB
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
16.00 Get-Together
17.00 Ende der Veranstaltung
Beschreibung der Ergebnisse
Der souveräne Umgang mit digitalen Medien und Online-Anwendungen spielt eine immer wichtigere Rolle im Hinb ick auf gesellschaftliche Chancengerechtigkeit. Wer von diesen Zugängen nicht profitieren kann, bleibt von bestimmten Prozessen ausgeschlossen oder muss sich entsprechende Unterstützung organisieren – insbesondere, wenn Vorgänge nicht
mehr in anderer Form durchführbar sind. So kann der Trend zur Digitalisierung auch die Sorge verursachen, dass entsprechende Entwicklungen an einigen Menschen vorbeigehen und damit neue Formen der Exklusion entstehen. Insgesamt macht sich rund ein Drittel der Menschen (einige oder große) Sorgen (35 Prozent), beim technischen Fortschritt nicht mithalten zu können, während sich knapp zwei Drittel (65 Prozent) der erwachsenen Menschen in Deutschland nach eigenen Angaben keine Sorgen machen. Die Sorgen erscheinen in Anbetracht der folgenden Ergebnisse insbesondere im Hinblick auf
Armutsbetroffene nachvollziehbar zu sein, denn ein Ausschluss von digitaler Teilhabe droht sowohl im Zuge eines fehlenden Internetanschlusses im eigenen Haushalt als auch wegen der deutlichen Benachteiligung beim Aufbau digitalen Know-hows über die eigene Erwerbstätigkeit
Landesseniorenbeirat bringt „Berliner Altenhilfestrukturgesetz“ auf dem Weg
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) hat sich seit Bestehen zur Aufgabe gemacht Altersarmut zu bekämpfen, Einsamkeit zu verhindern und soziale Infrastruktur für ältere Menschen zu erhalten und zu schaffen. Es gilt jenen Menschen zu helfen, die Angebote und soziale Leistungen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht nutzen können.
Damit dieses Anliegen zur kommunalen Pflichtaufgabe wird, bringt der LSBB aktuell als 1. Bundesland ein „Berliner Altenhilfestrukturgesetz – Gutes Leben im Alter“ auf den Weg.
Nach einem intensiven Dialogprozess zur Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben hat der LSBB heute auf einer Pressekonferenz am 14. April um 14.00 Uhr, im Stadtteilzentrum „Käte-Tresenreuter-Haus des Sozialwerks Berlin e.V., den Entwurf der Öffentlichkeit vorgestellt. Er wurde von Herrn Prof. Klie, der den 7. Altersbericht der Bundesregierung zu diesem Sachverhalt maßgeblich formulierte und die Steuerungsgruppe zur Ausarbeitung des Vorschlages leitet, an die Vorsitzende des LSBB, Frau Eveline Lämmer, übergeben. Sie dankte für das zivilgesellschaftliche Engagement.
Das Vorhaben wurde bereits in die Richtlinien der Regierungspolitik der bisherigen Rot-Grün-Roten Regierung aufgenommen und auch im gegenwärtigen Entwurf der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD gibt es das Bekenntnis, bis Ende der Legislatur ein Altenhilfestrukturgesetz auf der Grundlage des § 71 SGB XII zu erarbeiten.
Im nächsten Schritt erhält die Parlamentspräsidentin Cornelia Seibeld den Gesetzentwurf, mit der Bitte um weitere Unterstützung. Die Initiative bekommt große Aufmerksamkeit in der gesamten Bundesrepublik und findet Unterstützung bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO)
Alle schauen auf Berlin, was sich da entwickelt
"Schon 1968 begründete der Kasseler Lebensabendverband den Tag der älteren Generation. Seitdem widmen sich jedes Jahr am ersten Mittwoch im April verschiedene Vereine, Organisationen und Behörden mit verschiedenen Kampagnen und Aktionen der Lebenssituation älterer Menschen in unserer Gesellschaft.
Wie groß ist in der Hauptstadtregion die Generation 65+. Wo und wie leben sie? Und welche Leistungen nehmen sie in Anspruch? Wir werfen einen Blick auf die demografische Struktur der Bevölkerungsgruppe ab 65 Jahre und ihre soziale Situation.
Eine Bevölkerungsgruppe legt zu
Die ältere Generation ab 65 Jahre stellt bundesweit einen immer größeren Anteil unserer Bevölkerung. Im vergleichsweise jungen Berlin war der Anstieg überschaubar. Von 14 % in 1991 ist ihr Anteil innerhalb von 20 Jahren auf 19 % gestiegen. Im vergangenen Jahrzehnt stagnierte die Entwicklung praktisch und liegt weiterhin bei 19 %.
In Brandenburg ist der Bevölkerungsanteil der Älteren dagegen stetig und im Vergleich zu Berlin stärker gestiegen. Lag er 1991 mit 12 % noch unterhalb des Berliner Wertes, so stellten die ab 65-Jährigen 2021 bereits ein Viertel der Brandenburger Bevölkerung.
Inhalt
Präambel..................................................................................... 5
Funktionierende Verwaltung..............................................................................................10
Stadt der Vielfalt.................................................................................................................. 17
Inneres, Sicherheit und Ordnung.......................................................................................27
Justiz....................................................................................................... 33
Bildung, Jugend und Familie.............................................................................................36
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.............................................................................45
Mobilität und Verkehr.......................................................................................................... 55
Klimaschutz........................................................................................ 62
Nachhaltiges Berlin: Umwelt-, Natur- und Gewässerschutz............................................63
Arbeit.................................................................................................. 67
Soziales............................................................................................ 72
Inklusion......................................................................................... 76
Wirtschaft............................................................................................ 78
Energie............................................................................................ 85
Gesundheit und Pflege....................................................................................................... 88
Wissenschaft und Forschung............................................................................................96
Kultur und Medien............................................................................................................. 104
Engagement und Ehrenamt, Religion und Weltanschauungen.....................................110
Sport............................................................................................. 114
Metropolregion Berlin-Brandenburg...............................................................................121
Europa und Städtepartnerschaften.................................................................................123
Haushalt und Finanzen.....................................................................................................125
Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“.................................130
Gutes Regieren................................................................................... 132
Pilotprojekt " Berliner Hausbesuche"-weitere Bezirke sind hinzugekommen
Umsetzumg durch die Berliner Malteser
Wie kann ich bestmöglich meine Gesundheit fördern, an der Gemeinschaft in meinem Umfeld teilhaben und ein selbstständiges Leben im Alter führen?
Auf diese und andere Fragen älterer Menschen geht das Pilotprojekt Berliner Hausbesuche der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ein. Es richtet sich an Berliner und Berlinerinnen ab dem 70. Lebensjahr. Diese können sich kostenlos in einem persönlichen Gespräch vorsorgend informieren über Angebote, Beratung und Unterstützung im eigenen Stadtviertel.
Mit dem Projekt Berliner Hausbesuche helfen wir, älteren Menschen neue Perspektiven zu zeigen. Wir übernehmen damit eine ergänzende Brückenfunktion zu den bestehenden berlinspezifischen Angebotsstrukturen in den Bezirken.
Gut zu wissen
Berliner Hausbesuche ist ein Pilotprojekt der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern und den Maltesern.
Nach Möglichkeit versendet der Bezirk ein persönliches Anschreiben an seine Einwohnerinnen und Einwohner über 70 Jahre, das sie über das präventive Angebot Berliner Hausbesuche informiert und dazu einlädt, ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
Parallel dazu wird auch über Plakate und Flyer auf das Angebot aufmerksam gemacht, so dass auch Menschen über 70 Jahre, die noch kein persönliches Anschreiben des Bezirks erhalten haben, eingeladen sind, dieses Angebot jederzeit in Anspruch zu nehmen.
Alternativ zum Hausbesuch sind auch Beratungen an einem neutralen Ort im Wohnumfeld (z.B. Café, Seniorenfreizeitstätte, Nachbarschafts- oder Stadtteilzentrum) möglich.
Der Paritätische erstellt seinen jährlichen Armutsbericht auf Grundlage der Daten des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. Seit 2020 werden sowohl Erst- als auch Endergebnisse veröffentlichtjährlicher Armutsbericht des PARITÄTER. Der im Juni 2022 vorgelegte Armutsbericht des Paritätischen “Zwischen Pandemie und Inflation” arbeitet mit den Erstergebnissen zum Berichtsjahr 2021. Seit Ende Februar 2023 liegen die Endergebnisse vor. Da die statistischen Abweichungen unter sozial-und gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten gravierend sind, legt der Paritätische eine aktualisierte Neuauflage des Armutsberichts 2022 vor.
Schon die Erstergebnisse des Mikrozensus ergaben für 2021 eine Rekord-Armutsquote von 16,6 Prozent. Noch nie wurde in der Bundesrepublik auf dieser Basis ein höherer Prozentsatz gemessen. Die nun vorliegenden Endergebnisse weisen dagegen eine noch einmal um 0,3 Prozentpunkte höhere Quote aus. Nicht 16,6, sondern 16,9 Prozent der hier lebenden Bevölkerung sind von Armut betroffen. Nicht 13,8 Millionen, wie noch in der ersten Auflage des Paritätischen Armutsberichts 2022 ausgewiesen, sondern bereits 14,1 Millionen Menschen müssen zu den Einkommensarmen gezählt werden.
Die Armut unter Kindern und Jugendlichen betrug im Jahr 2021 nach den nun vorliegenden Endergebnissen des Statistischen Bundesamtes nicht mehr 20,8 Prozent, sondern 21,3 Prozent. Bei Alleinerziehenden waren es 42,3 statt 41,6 und bei Paarhaushalten mit drei und mehr Kindern 32,2 statt 31,6 Prozent. Deutliche Sprünge zeigen sich in den Endberechnungen auch bei den Armutsquoten für Berlin und Nordrhein-Westfalen, die beide um 0,5 Prozentpunkte höher als gedacht liegen und tatsächlich Quoten von 20,1 und 19,2 Prozent aufweisen.
Aktualisiert wurde im Paritätischen Armutsbericht 2022 über statistische Angaben hinaus an einzelnen Stellen die Einschätzung zu den Entlastungsprogrammen der Bundesregierung in Kapitel 7 “Armut und Armutspolitik im Zeichen der Inflation” sowie die politischen Schlussfolgerungen in Kapitel 8.
Toiletten in der Stadt -entgeltfreie Nutzung
Tabelle der Standorte -Stand ab August 2022
Standorte der entgeltfreien Toiletten während des Testbetriebs (ab August 2022)
SenUMVK
Pressemitteilung vom 06.03.2023
Weitere 50 Toiletten sind nun umgerüstet
In Berlin stehen ab sofort 100 der „Berliner Toiletten“ zur kostenlosen Nutzung bereit. Nach positiver Evaluation des Gratisbetriebs von 50 Toiletten im Vorjahr hatte die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) entschieden, die Zahl der kostenfreien Toiletten zu verdoppeln. Mittelfristig sollen alle automatischen Berliner Toiletten ohne Kosten für die Nutzer*innen bereitgestellt werden.
Für die Nutzung der 100 entgeltfreien Toiletten ist damit weder Bargeld noch eine EC-Karte oder ähnliches notwendig. Die Toilette öffnet sich, indem man auf einen Knopf neben der Tür drückt.
Die kostenlosen Standorte finden die Berliner*innen auf der SenUMVK-Webseite.
Betreuungsrechtsreform gültig ab dem 01.01.2023
Zum 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung. Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst erledigen können und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt haben, können Sie darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin zu Ihrer Unterstützung bestellt.
Das ab 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert Ihre größtmögliche Selbstbestimmung und stellt Ihre Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein Betreuer bzw. eine Betreuerin im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.
Klarstellende Regelung:
Die rechtliche Betreuung ist eine Unterstützung der betroffenen Person bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten durch selbstbestimmtes Handeln- stellvertretendes Handeln nur, wenn dies erforderlich ist.
- Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der Betreuung durch ein formales Registrierungsverfahren mit Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung.
- Betonung des Wunsches der betroffenen Person als zentraler Maßstab für die Betreuerauswahl und die Betreuungsführung
- Im Vorfeld – Kennenlerngespräche und stärkere Einbindung der Betroffenen und der Angehörigen in den Betreuungsprozess
- Änderungen/ Erweiterungen bei Anzeigepflichten gegenüber dem Betreuungsgericht (z.B. Wohnungsangelegenheiten) und Berichtspflicht der Betreuer.
- Einführung des Ehegattennotvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge für 6 Monate- wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt.
PREMIO Christine Schmidt- Statzkowski
Pflegesachverständige
Berliner Ehrennadel- Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen
Aufruf der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
jährlich werden 24 Berlinerinnen und Berliner, die ehrenamtlich tätig sind und sich in herausragender Art und Weise in unserem Gemeinwesen besonders sozial engagieren, Verantwortung übernehmen und sich um die Schwächeren unserer Gesellschaft kümmern, mit der Landesauszeichnung „Berliner Ehrennadel für besonderes soziales Engagement“ geehrt. Vorschläge können jährlich vom 01. Januar bis 31. März eingereicht werden.
Nach dieser Frist eingereichte Vorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie bei der Auswahl der Person für diese Ehrung, dass es sich um eine Auszeichnung vom Land Berlin handelt und das Engagement überdurchschnittlich ist. Gern steht Ihnen hier der Fachbereich BE beratend zur Seite.
Hinweis 1: Um den Prozess der Vorschlagseinreichung zu vereinheitlichen und somit eine faire Vergleichbarkeit zu gewährleisten, stellt der Fachbereich BE ein Formular zur Verfügung.
Hinweis 2: Bitte beachten Sie hierbei, dass das Formular detailliert ausgefüllt und an den Fachbereich per E-Mail zurückgesendet wird. Möchten Sie uns zusätzliche Informationen / Bilder über die Person, die Sie vorschlagen, zukommen lassen, dann senden Sie diese bitte an: ehrenamt@senias.berlin.de
Hinweis 3: Um die Bedeutsamkeit des Engagements hervorzuheben bzw. entsprechend darlegen zu können, ist es vorteilhaft, wenn das Formular von einer Person ausgefüllt wird, die ausreichend Kenntnis über die ehrenamtliche Tätigkeit der vorgeschlagenen Person verfügt.
Ablauf:
Das Auswahlgremium wird sich – nach dem 31. März - beraten und eine Entscheidung treffen. Bis spätestens September werden alle Personen / Träger, die einen Vorschlag eingereicht haben, von uns über das Ergebnis informiert.
Die Ehrungsveranstaltungen finden voraussichtlich Anfang November statt. Persönliche (schriftliche) Einladungen der Senatorin erhalten die 24 zu ehrenden Personen. Die Bezirksbürgermeister:innen und Träger bzw. Personen, die die Vorschläge eingereicht haben, werden vom Fachbereich BE zu den Veranstaltungen schriftlich eingeladen. Die zu Ehrenden können ihrerseits drei Gäste zur Veranstaltung einladen – was dem Einladungsschreiben entnommen werden kann.
Für die Beantwortung von Fragen, steht Ihnen wie immer der Fachbereich mit Rat und Tat zur Seite.
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Abteilung Soziales, III E 2.1
Oranienstraße 106 | 10969 Berlin
Tel. +49 30 9028 2792
Berlin hat gewählt und ist überrascht
Die Schlachten sind geschlagen, als stärkste Partei hat sich die CDU durchgesetzt.
Aber nicht nur im Abgeordnetenhaus ergeben sich Veränderungen. Veränderungen im größeren Ausmaß ergab es in den Bezirken in der Zusammensetzung der Bezirksveordnetenversammlungen.
Eine sehre schöne Zusammenstellung und mit bildern der neuen Abgeordneten finden Sie in der Morgenpost
Wohngeld ist eine Sozialleistung, die man beantragen kann, um bei niedrigem Einkommen einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums zu erhalten.
Wohngeld - Was muss ich zur Sozialleistung wissen?
Zum 1. Januar 2023 gibt es mit dem „Wohngeld Plus“-Gesetz höhere Sätze beim Wohngeld und der Kreis der Berechtigten wird größer. Der Wohngeldbetrag erhöht sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat.
Während der Energiekrise stellen sich viele Menschen die Frage, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben könnten. Der Antrag ist kompliziert und umfassend, der SoVD bietet auf dieser Seite eine erste Orientierung und beantwortet
„Dein Verein: Sport, nur besser.“: Bewegungs-Kampagne vom Deutschen Olympischen Sportbund gestartet
Mit der Kampagne „Dein Verein: Sport, nur besser.“ wollen der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und das Bundesinnenministerium mehr Menschen in Deutschland für Bewegung und Vereinssport begeistern – vor allem jene, die sich während der Pandemie vom Vereinssport zurückgezogen haben. Ein Teil der Kampagne sind sogenannte Sportverein-Checks: Damit können Menschen, die nicht Mitglied in einem Sportverein sind, einen Zuschuss für eine Mitgliedschaft bekommen. Außerdem können Sportvereine beim DOSB eine Förderung für Aktionen und Kooperationen zur Mitgliedergewinnung beantragen.
Bevölkerungsprognose für Berlin 2021 - 2030
140.000 Personen mehr als im Basisjahr (Einwohnerstand am 31.12.2018: 3,748 Mio.). Bis zum Ende des Prognosezeitraums (2030) wird Berlin auf 3,925 Mio. Personen anwachsen, was gleichbedeutend mit einem Gesamtzuwachs von 2018 bis 2030 von rund 177.000 Personen ist. Sie steht auf dem Demografie Portal von Bund und Länder zum →Download bereit. Bevölkerungsprognose für Berlin 2021 - 2030 Statistische Effekte? - Der Zuwachs der Hochaltrigen mit 80+ In der Bevölkerungsprognose 2018 - 2030 war der Zuwachs der hochaltrigen Menschen mit 80 Jahren und älter noch mit 16,1 % angegeben. In der jüngsten Bevölkerungsprognose 2021 -2030- schrumpft der Zuwachs auf 3,5 % zusammen. Was ist da passiert?
die SV-TS hat nun eine Antwort des Senators zu der Nachfrage zur Bevölkerungsprognose bekommen. Wir haben das auf der Homepage erläutert.
Beste Grüße
Wolfgang Pohl
Ihnen und Ihren Familien wünscht das ABS-Netzwerk ein gesundes,glückliches und friedvolles neues 2023 . Mögen sich alle Ihre Wünsche erfüllen. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Ihre Steuerungsgruppe Jens Friedrich Christine Schmidt-Statzkowski Joachim Jetschmann
Energie-Hilfe.org unterstützt Hilfsbedürftige bei der Bewältigung hoher Energiekosten
Informationen für Betroffene
Die Preise steigen in allen Bereichen und machen unser Leben deutlich teurer. Ganz vorne mit dabei sind die gestiegenen Kosten für Energie. In manchen Fällen kommt noch dazu, dass Verbraucher*innen von ihrem Energielieferanten gekündigt wurden und nun in einen viel teureren Tarif wechseln mussten. Hinzu kommen die steigenden Kosten für tägliche Bedarfe wie für Lebensmittel oder Benzin, sodass viele Haushalte, in denen das Geld ohnehin schon knapp ist, nun an ihr Limit kommen. So kann es schnell zu Schulden und Mahnungen bis hin zur Sperrung von Strom oder Gas kommen.
Doch es gibt Möglichkeiten, sich die Heiz- und Betriebskosten erstatten zu lassen. Wer berechtigt ist und was man sich erstatten lassen kann, finden Sie hier:
AOK-Analyse: Kosten der Pflege im Heim sind im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 21 Prozent gestiegen
Pressemitteilung vom 16.12.22
PM AOK vom 16.12.22
AOK-Analyse: Kosten der Pflege im Heim sind im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich
21 Prozent gestiegen
Kosten der Bezahlung auf Tarifniveau belasten Pflegebedürftige zusätzlich / Reimann: Politik
muss wirksam gegensteuern
Berlin, 16. November 2022
Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege sind im Zuge
der seit dem 1. September 2022 bestehenden Verpflichtung zur Bezahlung des
Pflegepersonals auf Tarifniveau deutlicher gestiegen als in den Vorjahren.
Das zeigt eine erste Auswertung der „Echtdaten“ aus dem Pflegenavigator der
AOK. Laut der Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) liegen
die sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteile (EEE) Mitte November
2022 um durchschnittlich 21 Prozent höher als rund ein Jahr zuvor. Der
seit mehreren Jahren zu beobachtende Kostenanstieg in der stationären
Pflege – bereits in den letzten fünf Jahren waren beim EEE jährlich Erhöhungen
zwischen 11 und 14 Prozent zu verzeichnen – spitzt sich damit nochmals zu
(Abbildung 1).
fortführender Text download
Einladung zum digitalen Fachtag der Fachstelle für pflegende Angehörige und der Zentralen Anlaufstelle Hospiz
Macht der Ton die Musik?! Nachhaltige Kommunikation und Informationsvermittlung in den Bereichen Demenz, Hospiz und Palliative Care für Menschen mit Migrationsgeschichte
Fachtag am 30.11.2022 von 10:00 bis 15:00 Uhr, Einwahl ab 09:30 Uhr, Zoom-Konferenz Ziel des Fachtags ist es, über eine bessere Kenntnis effektiver Informationswege, „gute“ Kommunikation und sektorenübergreifende Vernetzung Menschen mit Migrationsgeschichte Zugänge zu bedarfsgerechter Versorgung und Unterstützung zu erleichtern. Gemeint sind hier insbesondere Zugänge zu Leistungen der Pflegeversicherung und zu Berliner Unterstützungsangeboten in Beratung und Selbsthilfe mit einem besonderen Fokus auf das Krankheitsbild Demenz und/oder die palliative Versorgung am Lebensende. Dieser Fachtag reiht sich ein in einen Prozess vielseitiger diversitätsorientierter Initiativen und Projekte, der unsere Gesellschaft auf allen Ebenen durchzieht und der auch in oben genannten spezialisierten Bereichen dringend weiterer Innovation bedarf.
Im ersten Teil des Fachtages erwarten Sie spannende Impulse über Zugänge zu migrantischen Communities, zur Rolle der Medien bei der Informationsvermittlung aus wissenschaftlicher Sicht und zu einem wirksam kommunizierten Projekt im Baden-Württemberg „Demenz im Quartier“.
Teil 2 befasst sich in drei Workshops mit dem Informationsfluss in kulturellen und religiösen Communities, digitaler diversitätssensibler Information zu Demenz und Sterbebegleitung sowie Grenzen und Ressourcen von Printmedien. Wir freuen uns, dass wir in großer Breite Vertreter*innen aus Migrantenorganisationen und engagierte Kolleg*innen gewinnen konnten, die mit eigenen Projekterfahrungen und Sichtweiten die Diskussion zielgerichtet ankurbeln werden. Lassen Sie uns gemeinsam die Fäden knüpfen, damit betroffene Menschen in gleicher Weise in der Lage sind, teilzuhaben sowie Unterstützungs- und Hilfsangebote wahrzunehmen.
Hier finden Sie das Programm.
Hier können Sie sich anmelden.
Wir bitten um Ihre Anmeldung bis spätestens 18. November 2022
Leben im Grün oder Grau? Frauen und Ärmere wohnen besonders oft in ungesunden Kiezen
Laut, dreckig, grau: Nur 35 Prozent der Menschen leben in Kiezen ohne Umwelt-Belastungen. Besonders oft trifft es Menschen, die sowieso weniger haben und auf engerem Raum leben. Eine Analyse.
Umwelt-Belastungen wie Lärm, schlechte Luft und Hitze können krank machen – und sie treffen einige Berliner Kieze besonders schwer. Oft stinkt es nach Abgasen und im Sommer kocht der Beton unter den Füßen.
Um zu ermitteln, wen Umweltbelastungen wo in Berlin besonders treffen, hat die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität und Verbraucher die Stadt in 542 kleine Planungsräume, sogenannte „lebensweltlich orientierte Räume“, aufgeteilt und vier Belastungs-Kategorien erfasst: Lärm, verschmutzte Luft, Hitzegefahr und fehlende Grünflächen in der Nähe. Nur 35 Prozent aller Berliner:innen haben an ihrem Wohnort keine solche Belastung. Die Daten zeigen außerdem, dass Stadtplanung auch eine soziale Frage ist. Denn sozial Benachteiligte und Frauen sind wesentlich häufiger diesen Belastungen ausgesetzt.
In Mitte gibt es die meisten Gegenden mit hohen Belastungen, gefolgt von Friedrichshain und Charlottenburg-Wilmersdorf. Vergleichsweise wenig belastet sind Steglitz, Reinickendorf und Spandau...
Erkundung aller Daten auf einer interaktiven Karte....
Wer sich in Berlin auskennt, den wundert nicht, dass gerade Quartiere im Innenstadtbereich hoch belastet sind“, sagt Christa Böhme, Stadtplanerin am Deutschen Institut für Urbanistik. Diese Kieze sind nämlich dicht besiedelt, es gibt wenig Grünflächen, dafür aber viel Verkehr. Für eine Großstadt sei das nicht ungewöhnlich, sagt Böhme. „Tendenziell steigen die Umweltbelastungen in den Städten, und gerade der Stadtraum konzentriert sich.
Wegen der sich ergebenden schwierigen Situationen weisen wir auf Online-Veranstaltung der Verbraucherzentrale hin
https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/energie/webseminar-optimierung-von-heizung-und-warmwasser-74318
Web-Seminar: Optimierung von Heizung und Warmwasser
Vorhandene Heizsysteme können Sie oft kostengünstig optimieren. Unsere Energieberater*innen zeigen Ihnen, wie Sie auch ohne Austausch Ihres Heizungssystems bis zu 20 Prozent Energie einsparen können. Montag, 21. November 2022
18:00 Uhr - 19:30 Uhr
Gemeinsame Bewertung durch den Paritätischen Gesamtverband und den BUND.
04. Oktober 2022
Gemeinsame Bewertung des dritten Entlastungspakets durch den Paritätischen Gesamtverband und den BUND.
"Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Paritätische Gesamtverband sind insgesamt enttäuscht vom dritten Entlastungspaket. Die von der Bundesregierung geplanten Hilfen entlasten die am stärksten von Preissteigerungen Betroffenen nicht ausreichend. Außerdem schaden einige der Maßnahmen dem Klimaschutz. Ein echtes Not- und Hilfspaket gegen die drohenden Härten des kommenden Winters und für einen sozial-ökologischen Umbau der Energieversorgung wäre aber nötig gewesen, um eine existenzielle gesellschaftliche Krise zu verhindern
............." Text zum Download
Kontakt
Wiebke Schröder
Referentin Übergreifende Fachfragen und Zivilgesellschaft
die Eröffnungsveranstaltung der 48. Berliner Seniorenwoche fand diesmal im Hause der IHK statt.
Eröffnet wurde sie von der StSin Wenke Christoph und weitere Grußworte gaben Dennis Buchner , Präsident des AGH, StR Arne Herz aus CW und Eveline Lämmer, Vorsitzende des Landesseniorenbeirates. Die Veranstaltungsprogramme in der nachfolgenden Woche
Eine Podiumsdiskussion schloß sich an
Gemeinsame Meldung Polizei Berlin, Bundespolizei, Deutsche Bahn, S-Bahn und BVG
Zum Tag der Zivilcourage am 19. September 2022 werden die Netzwerkpartner im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemeinsam eine Präventionsaktion zum Thema „Opferschutz und Zivilcourage“ durchführen. In der Zeit von 11 bis 16 Uhr beraten die Präventionsmitarbeiter/-innen der BVG, Deutschen Bahn, S-Bahn Berlin, Bundespolizei sowie der Polizei Berlin gemeinsam am Bahnhof Alexanderplatz Fahrgäste und andere Interessierte zum Thema Zivilcourage und geben Tipps, wie sie sich gegen Straftaten schützen können und was sie als Zeugin und Zeuge tun können, um zu helfen.
Unter dem gemeinsamen Motto „Mit Sicherheit – gut vernetzt!“ erhalten die Fahrgäste außerdem interessante Infos zum Thema Taschendiebstahl.
Unterstützt wird die Präventionsaktion von Ansprechpersonen des Weissen Ring e.V. sowie der Opferhilfe Berlin, die umfassend zu Möglichkeiten und Angeboten zum Thema Opferschutz beraten und ihr Hilfsangebot für Gewaltopfer vorstellen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Themen wie z. B. Taschendiebstahl finden Sie auf den Internetseiten der Netzwerkpartner ÖPNV.
ab 7. Sept. 2022- sowie aktuelle Maßnahmen in Berlin
Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
vom 07. September 2022
zur Anordnung einer Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Dienstgebäuden und weiteren Liegenschaften des Bezirksamtes
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erlässt auf der Grundlage des Hausrechts für seine Dienstgebäude und weiteren Liegenschaften folgende
Allgemeinverfügung
1. Anordnung der Maskenpflicht
1. In den Dienstgebäuden und weiteren Liegenschaften des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin besteht für Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske i.S.d. § 1 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (BaSchMV) des Landes Berlin vom 29.03.2022 (GVBl. S 139) in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung vom 16.08.2022 (GVBl. S. 514). Die Maske ist derart zu tragen, dass Mund und Nase enganliegend bedeckt werden und eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird.
2. Weitere Liegenschaften im Sinne dieser Allgemeinverfügung sind die in der Verwaltung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin stehenden und zu eigenen Zwecken genutzten Gebäude wie Bibliotheken, Volkshochschule, Musikschule, Museen und Galerien, Jugendclubs und Jugendfreizeiteinrichtungen. Soweit sich aus der Eigenart des Angebotes in weiteren Liegenschaften die Notwendigkeit für Abweichungen von dieser Allgemeinverfügung ergibt, werden diese durch besondere Regelungen bekannt gemacht (regelmäßig Aushang in der Einrichtung).
Viele Corona-Regeln wurden abgeschafft, zum Teil greifen aber weiter Test- und Maskenpflichten. Aktuelle Maßnahmen in Berlin.
2022 ist die Grundsteuer-Erklärung für alle
Eigentümer Pflicht.
Auch Senioren mit Eigentum sind verpflichtet bis Ende Oktober 2022 Grundsteuer-Erklärung abzugeben
Nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts muss die von Eigentümern zu zahlende Grundsteuer neu berechnet werden. 2018 hatten die Richter die bisherige Bewertung von Grundstücken mit einem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Die Werte dafür stammten im Westen aus dem Jahr 1964, im Osten sogar aus den 1930er-Jahren. Der Bundestag verabschiedete dann 2019 mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eine gesetzliche Neuregelung. Diese hat nun konkrete Auswirkungen für alle, die eine Immobilie besitzen
Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken in Deutschland müssen nun bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen, in der sie Angaben zu ihrem Grundbesitz am Stichtag 1. Januar 2022 machen. Auf Basis dieser Daten wird dann die neue Grundsteuer berechnet, die erstmals 2025 erhoben werden soll. Die Abgabe dieser so genannten Feststellungserklärung ist ab heute möglich.
Finanzamt übermittelt werden. Dafür wird ein Benutzerkonto benötigt, das online beantragt werden kann. Dieses Konto ist steuerartenübergreifend. Wer also bereits ein Elster-Konto für die Abgabe der Einkommensteuererklärung besitzt, kann dieses auch für die Feststellungserklärung nutzen. Mit dem Benutzerkonto können auch Erklärungen für Angehörige abgegeben werden. Nur in Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag bei der Finanzverwaltung hin kann die Abgabe auch schriftlich erfolgen.
Für jede Immobilie muss eine eigene Erklärung abgegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Finanzamtszuständigkeit nach der Lage des Grundbesitzes richtet, also auch ein anderes Finanzamt Adressat der Erklärung sein kann als etwa das für die Einkommensteuer zuständige.
Wir haben wieder viele spannende Angebote für den Spätsommer und Herbst.
Im Britzer Garten und auf dem Tempelhofer Feld.
Für Jugendliche bis zu den Senioren
Am Sonntag, dem 28. August 2022 planen wir einen „Tder offenen Tür“ am Umweltbildungszentrum im Britzer Garten. Hier stellen sich alle Projekte des Vereins vor, und wir möchten nach langer Zeit für unseren Verein werben. Wir freuen uns natürlich auch, wenn wir noch aktive Unterstützung an diesem Tag an unseren Ständen mit Informationen, Experimenten etc. bekommen könnten.
Setzen Sie zwei Bevollmächtigte ein. So kontrollieren sich diese gegenseitig.
Bevollmächtigen Sie ausschließlich Personen, denen Sie uneingeschränkt und schon lange vertrauen.
Holen Sie sich Hilfe bei anerkannten Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden.
Lassen Sie sich auch bei der Betreuungsbehörde beraten.
Erteilen Sie die Vollmacht vor Zeugen und hinterlegen Sie Abschriften beim Hausarzt und Ihrer Bank.
Lassen Sie sich die eigene Geschäftsfähigkeit ärztlich attestieren und fügen Sie das Attest der Vollmacht bei.
Beschränken Sie die Bankvollmacht auf einen maximalen Geldbetrag pro Monat.
Verbieten Sie ausdrücklich, dass die bevollmächtigte Person sich selbst begünstigt. Schließen Sie Schenkungen grundsätzlich aus. Stattdessen halten Sie schriftlich fest, was diese Person erhalten soll.
Bitten Sie Ihre Bank im Zweifel, beim Betreuungsgericht, bei Angehörigen, beim Kontrollbetreuer etc. nachzufragen, wenn Onlinezugänge angefordert, neue Bankvollmachten erteilt, Konten gekündigt, Depots und Sparanlagen aufgelöst und Vermögen übertragen werden sollen.
Verbieten Sie auch, dass die bevollmächtigte Person Immobilien kauft oder belastet.
Widerrufen und entziehen Sie sofort die Vollmacht, wenn etwas nicht stimmt, insbesondere bei der Bankvollmacht!
Wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt, wenden Sie sich sofort an die Polizei.
Erstatten Sie Anzeige und stellen Sie, wenn nötig, einen Strafantrag!
Report Mainz, ARD, Reportage zum Thema „Erbschleicher - Vollmachtsmissbrauch“
Nicht akzeptabel: Bundesregierung schließt Ältere von Entlastungsmaßnahmen aus
Wer berufstätig ist, erhält eine Einmalzahlung von 300 Euro unabhängig vom Einkommen. Rentnerinnen und Rentner werden nicht entlastet. Das hat die Ampelkoalition heute mit ihrem Entlastungspaket beschlossen, das einen Ausgleich für steigende Energiekosten schaffen soll. Die Entscheidung, ältere Menschen nicht zu berücksichtigen, ist aus Sicht der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vollkommen unverständlich und nicht akzeptabel. Höhere Heiz- und Stromkosten treffen Rentnerinnen und Rentner im Zweifel mehr als Beschäftigte, die tagsüber nicht zu Hause sind.
„Berufstätige sollen unabhängig vom Einkommen entlastet werden, die Bezieherinnen und Bezieher von kleinen Renten nicht. Das verstehe, wer will“, kommentiert die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner die Entscheidung der Bundesregierung. „Gerade Menschen mit kleinen Renten sind in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen. Es ist nicht akzeptabel, sie im Entlastungspaket auszuschließen.“
Zusätzliche Einmalzahlungen gibt es für Empfänger von Sozialleistungen (200 Euro) sowie Familien (100 Euro pro Kind). Zumindest Empfänger von Grundsicherung im Alter dürften also von dem Paket profitieren. Aus Sicht der BAGSO reichen jedoch Einmalzahlungen für Menschen mit niedrigen Einkünften nicht aus. Notwendig ist eine angemessene Anpassung von staatlichen Unterstützungsleistungen.
Gesonderte Entlastungsmaßnahmen wurden für den Bereich der Mobilität vereinbart, jedoch nur für einen Zeitraum von drei Monaten.
Bilanz nach 10 Jahren IGeL-Monitor: Wenig Nutzen aber viel Verunsicherung durch IGeL
55 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) nimmt der IGeL-Monitor aktuell unter die Lupe ─ nur 2 davon schließen mit „tendenziell positiv“ ab. Viele Bewertungen entsprechen den Empfehlungen in medizinischen Leitlinien. Keine einzige Bewertung ist bislang widerlegt oder zurückgenommen worden. Versicherte werden in der ärztlichen Praxis über potenziellen Schaden und Nutzen der Selbstzahlerleistungen unzureichend aufgeklärt und fühlen sich verunsichert. Der IGeL-Monitor erweitert mit dem IGeL-Podcast sein Informationsangebot.
Die Bilanz der 55 vom Wissenschaftsteam derzeit geprüften IGeL ist nicht überzeugend: Bei den meisten überwiegt der potenzielle Schaden den möglichen Nutzen oder sie schneiden mit dem Ergebnis „unklar“ ab. Nur zwei IGeL wurden mit „tendenziell positiv“ bewertet. „Der IGeL-Monitor ist für viele Versicherte ein wichtiges Informationsangebot, damit sie eine wissensbasierte Entscheidung für oder gegen eine Selbstzahlerleistung treffen können“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. Nach wie vor werden aber auch IGeL verkauft, die eindeutig negativ zu bewerten sind. Dazu gehört die Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Eierstockkrebs. Bei dieser Leistung kann es zu vielen falsch positiven Ergebnissen und damit zu unnötigen weiteren Untersuchungen und Eingriffen kommen. „Dies widerspricht den einfachsten Regeln der Patientensicherheit. Diese IGeL sollte gar nicht mehr angeboten werden“, so Gronemeyer. Von dieser Leistung raten internationale medizinische Fachgesellschaften seit Jahren ab.
Neue Bewertung: Früherkennung auf Vitamin-B12-Mangel und Ergänzung „unklar“
Viele Praxen bieten sogenannte „Vitamin-Checks“ und „Vitamin-Kuren“ an ─ oftmals als Früherkennung von Vitamin-B12-Mangel mit anschließender Gabe dieses Vitamins. Das Wissenschaftsteam des IGeL-Monitors hat bei einer systematischen wissenschaftlichen Recherche keine Studien gefunden, die darauf hinweisen, dass diese Leistung die Gesundheit der Betroffenen verbessert. Mögliche Schäden sind eher unwahrscheinlich; in sehr seltenen Fällen können bei der Vitamingabe mittels Injektion oder Infusion allergische Reaktionen auftreten. Daher erhielt diese Leistung die Bewertung „unklar“.
Eine wichtige Aufgabe des IGeL-Monitors ist es, ältere Bewertungen regelmäßig zu überprüfen. „Die Nutzerinnen und Nutzer müssen sich darauf verlassen können, dass unsere Informationen den aktuellen Stand des Wissens wiedergeben. Wir beobachten bei der Aktualisierung, dass sich in vielen Fällen die Evidenz meist wenig verändert und das Ergebnis daher gleich bleibt“, stellt Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund, fest.
Bewertungen des IGeL-Monitors stehen im Einklang mit medizinischen Leitlinien
Das Wissenschaftsteam des IGeL-Monitors wertet bei der Analyse des Nutzen- und Schadenpotenzials nicht nur wissenschaftliche Studien aus, sondern gleicht seine Ergebnisse auch mit internationalen Leitlinien ab. Leitlinien sind evidenzbasierte Empfehlungen zu medizinischen Maßnahmen, die von den Fachgesellschaften konsentiert werden und die Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten bei der Entscheidungsfindung unterstützen sollen. „Der IGeL-Monitor konnte bei 22 Bewertungen entsprechende Leitlinien finden und hat die Empfehlungen mit der Bewertung verglichen. Mehr als drei Viertel der Bewertungen stimmten mit den Leitlinien-Empfehlungen überein. Es trifft daher nicht zu, dass unsere Bewertungen dazu in Widerspruch stehen“, fasst Eikermann zusammen.
Fragwürdiger Umgang mit IGeL in den Praxen
Immer wieder berichten Patientinnen und Patienten, dass sie in fachärztlichen Praxen für Regeluntersuchungen Wochen und Monate auf einen Termin warten müssen. Gleichzeitig bekommen sie aber von denselben Praxen einen sofort verfügbaren Termin für Selbstzahlerleistungen angeboten. Das legt die Vermutung nahe, dass das Angebot von IGeL unmittelbare Auswirkungen auf das Versorgungsangebot hat. Mit Sorge ist zudem zu beobachten, dass Versicherte sich unzureichend informiert oder zeitlich unter Druck gesetzt fühlen. Diese Erfahrungen bestätigte bereits der IGeL-Report 2020: Knapp die Hälfte der Befragten berichteten, dass die IGeL positiver als die Kassenleistungen dargestellt wurden. Und fast jeder Fünfte gab an, bei der Entscheidung für oder gegen eine Selbstzahlerleistung zeitlich unter Druck gesetzt worden zu sein.
Der IGeL-Podcast ─ ein Informationskanal rund um IGeL und Evidenzbasierte Medizin
Um sein Informationsangebot zu erweitern, hat der IGeL-Monitor am 10. März dieses Jahres den IGeL-Podcast gestartet. Mit Gästen aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens werden einmal pro Monat Fragen rund um Selbstzahlerleistungen, Evidenzbasierte Medizin und Früherkennungsuntersuchungen diskutiert. Hörerinnen und Hörer können die Folgen kommentieren und neue Themen vorschlagen. Der IGeL-Podcast ist auf den üblichen Podcast-Plattformen und auf der Homepage des IGeL-Monitors zugänglich.
Hintergrund
Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu sogenannten Selbstzahlerleistungen in der ärztlichen Praxis sowie viele weitere Informationen rund um das Thema. Das Portal bietet eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfe für oder gegen die Inanspruchnahme von IGeL. Die Bewertungen basieren auf den Methoden der Evidenzbasierten Medizin (EbM). Für die Bewertung von Nutzen und Schaden einer IGeL recherchiert das Wissenschaftsteam in medizinischen Datenbanken und wertet diese systematisch aus. Versicherte erfahren auf dem Internetportal auch, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bei Symptomen übernommen werden. Sie erhalten Auskunft über die Preisspanne der IGeL. Und schließlich gibt der IGeL-Monitor Tipps dazu, wie sich Versicherte verhalten können, wenn ihnen IGeL angeboten werden.
Das Internetportal wird vom Medizinischen Dienst Bund betrieben. Der Medizinische Dienst Bund wurde zum 1. Januar 2022 als Rechtsnachfolger des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) errichtet. Der MDS hat den IGeL-Monitor initiiert und 2012 ins Leben gerufen.
aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine und der steigenden Zahl von Geflüchteten aus der Ukraine erhalten Sie heute diesen Sonder-Newsletter.
Unter folgendem Link kann ein Antragsformular für den Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG für Geflüchtete aus der Ukraine mit entsprechender ukrainischer Übersetzung heruntergeladen werden:
Die Verbraucherzentrale Berlin bietet Pflegebedürftigen und ihren Bevollmächtigten eine Pflegerechtsberatung an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen bei Vertragsfragen im ambulanten und stationären Bereich, aber auch bei allen Fragen rund um die Kündigung. Dazu zählt die Überprüfung von Pflege- und Betreuungsverträgen - auch vor dem Abschluss.
Berlin. Die Pflegekommission, der auch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gemeinsam in einer Koalition mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) angehört, hat sich auf eine Empfehlung zur Festlegung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche geeinigt. Die Koalition hat der Empfehlung der Pflegekommission über die Anhebung der Mindestlöhne der Pflegebeschäftigten ihre Zustimmung erteilt.
Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der VKA: „Die Beratungen der fünften Pflegekommission fanden unter schwierigen Bedingungen statt. So war das Zeitfenster für die Verhandlungen unangemessen knapp. Auch die in der Pflegekommission gemachten Vorschläge waren teilweise unangemessen. Unterm Strich ist es gut, dass sich die Pflegekommission zu einem Kompromiss durchringen konnte. Dies ist ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Pflegekräfte, die nicht von einem stimmigen Gesamtpaket profitieren wie die Beschäftigten in den kommunalen Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Maßgabe der VKA war, dass vor dem Hintergrund der erst im April 2022 erfolgenden Erhöhungen der gesetzlichen Mindestentgelte in der Pflegebranche eine lange Laufzeit vereinbart wird – dies ist uns gelungen.“
Ab 1. Mai 2022 sollen die Mindestlöhne in der Pflege in drei Stufen für ungelernte Pflegekräfte, Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung sowie Pflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung steigen. Zum 1. September 2022 legen die Erhöhungen bei Ungelernten von 12,55 Euro auf 13,70 Euro zu, bei Pflegekräften mit einjähriger Ausbildung von 13,20 Euro auf 14,60 Euro und bei dreijähriger Ausbildung von 15,40 Euro auf 17,10 Euro. Zugleich wurde eine Anhebung des Urlaubsanspruchs der Beschäftigten in der Pflege auf 29 Tage vereinbart. Die Empfehlung der Pflegekommission endet zum 31. Januar 2024.
„Von der Anhebung der Pflegemindestlöhne sind auch die Pflege.......
Senat beschließt Vierte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Pressemitteilung vom 01.02.2022
Aus der Sitzung des Senats am 1. Februar 2022:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, die Vierte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 5. Februar 2022 in Kraft treten.
Folgende wesentliche Änderungen sieht die Vierte Änderungsverordnung vor:
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das hat sich die Koaltion vorgenommen- 100 Tage Arbeit für den Berliner Senat
Am 15. und 16. Januar 2022 kam der Berliner Senat zu einer Arbeitsklausur auf dem Landgut Stober in Nauen, Brandenburg zusammen. Die Prioritäten der Landespolitik für die ersten 100 Tage wurden diskutiert und beschlossen. Mit konkreten Vorhaben und Projekten soll Berlin sozialer, sicherer, wirtschaftlich stärker, nachhaltiger, vielfältiger, bürgernaher und digitaler werden. Das 100-Tage-Programm ist der Auftakt einer Regierungsarbeit, die vom Ziel getragen ist, Berlin in den kommenden fünf Jahren zur Zukunftshauptstadt zu entwickeln, in der alle Berlinerinnen und Berliner von Verbesserungen in der Stadt profitieren.
Im 100-Tage-Programm finden sich konkrete Meilensteine, die bis zum 31. März umgesetzt werden.
Das Gericht hat den Gesetzgeber nun aufgefordert, unverzüglich geeignete Vorkehrungen zu treffen."Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Diese in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgeführte Verpflichtung hat der Gesetzgeber verletzt,----> "weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehendern intensivmedizinischen Behandlungsressourcen benachteiligt wird.",
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-109.html
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos
Pressemitteilung Nr. 101/2021 vom 30. November 2021
Mit dem am 30.11.2021 veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in mehreren Hauptsacheverfahren Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich unter anderem gegen die durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG für einen Zeitraum von gut zwei Monaten eingefügten bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen sowie bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG zur Eindämmung der Corona-Pandemie richteten............
Erfreuliche Nachricht--->Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen.
Berliner Landgerichtsentscheidung--- aber noch nicht rechtskräftig
die Verbraucherzentrale Bundesverband hat folgendes am 16. 11. 2021 gemeldet:
"Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sparda-Bank Berlin entschieden und entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis für unzulässig erklärt. Das Gericht verpflichtete das Kreditinstitut, allen betroffenen Kund:innen die unrechtmäßig erhobenen Beträge zu erstatten. Der vzbv möchte die Zulässigkeit solcher Entgelte grundsätzlich klären lassen und hat deshalb an unterschiedlichen Gerichtsstandorten Klagen gegen verschiedene Kreditinstitute erhoben. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist die erste Entscheidung dazu.
„Das ist ein sehr gutes Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Landgericht Berlin setzt hiermit ein klares Signal gegen den Versuch vieler Banken, Kundinnen und Kunden mit Verwahrentgeltenin Form von Negativzinsen zu belasten“, sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. „Erfreulich ist auch, dass das Gericht die Bank dazu verpflichtet hat, alle zu Unrecht kassierten Beträge zurück zu zahlen. Wird das Urteil rechtskräftig, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher der Sparda-Bank ihre Ansprüche nicht selbst geltend machen.“
0,5 Prozent Verwahrentgelt auf höhere Guthaben
Gegenstand des Klageverfahrens sind Klauseln im Preisverzeichnis der Sparda-Bank Berlin, die mit Wirkung ab August 2020 für Giro- und Tagesgeldkonten ein sogenanntes Verwahrentgelt vorsehen. Für Einlagen, die 25.000 Euro übersteigen, verlangt die Bank seitdem ein Entgelt von 0,5 Prozent pro Jahr. Auf Tagesgeldkonten gilt das für Einlagen über 50.000 Euro. Damit müssen Kund:innen praktisch Negativzinsen auf einen Teil ihres Guthabens zahlen.
Einlagen-zinssatz darf nicht ins Minus rutschen
Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass diese Entgelte gegen wesentliche Grundgedanken gesetzlicher Regelungen verstießen. So sei die Verwahrung von Einlagen auf dem Girokonto keine „Sonderleistung“, für die eine Bank ein gesondertes Entgelt verlangen dürfe. Schließlich könne ein Girokonto ohne das „Verwahren“ von Geld schlicht nicht betrieben werden. Auch spiele es keine Rolle, ob daneben ein Kontoführungsentgelt erhoben wird oder nicht.
Zudem sei für die Einlagenverwahrung laut Darlehensrecht die Bank als Darlehensnehmer zur Zinszahlung verpflichtet. Der Einlagen-Zinssatz könne zwar auf Null sinken, aber niemals ins Minus rutschen. Dem Kunden müsse mindestens der Betrag bleiben, den er eingezahlt habe, so das Gericht. Daran könnten auch veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen nichts ändern.
„Viele Banken argumentieren, die Negativzinspolitik der EZB würde sie gerade zwingen, die Kosten an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Schließlich gestattet ihnen die EZB großzügige Freibeträge für dort „geparkte“ Gelder“, so Bode.
Bank muss Verwahrentgelte erstatten
Das Gericht verurteilte die Bank, die unrechtmäßigen Entgelte zu erstatten – ohne dass betroffene Kund:innen ihre Erstattungsansprüche selbst einfordern müssen. Damit eine Überprüfung möglich ist, muss das Kreditinstitut Namen und Anschriften der Kund:innen dem vzbv oder einem Angehörigen eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufs, etwa einem Rechtsanwalt oder Notar, übermitteln.
Als unzulässig wertete das Gericht daneben zwei Klauseln im Preisverzeichnis der Bank, die Entgelte für eine Ersatzkarte und -PIN vorsahen."
Der apercu Verlag gibt die interessanten jährlichen Bezirksbroschüren rund um das Thema Senioren heraus.
Diese liegen z.T. in den Apotheken, den Rathäusern und anderen Einrichtungen zum kostenlosen Mitnahme aus
Von allen Broschüren können ebenfalls die zurückliegenden Jahre angewählt werden
Außerdem:
Wohnen und Leben im Alter
Angebote für pflegende Angehörige
Berliner Ratgeber Inklusion
neue CORONA-Regeln für Berlin ab 15.11.2021 -gültig bis 28.Nov.
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci die Zehnte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese Regelungen gelten ab dem 15. November 2021.
Folgende wesentliche Änderungen sieht die Zehnte Änderungsverordnung vor:
Unter der 2G-Bedingung gilt: Personal, welches Kundenkontakt hat, muss geimpft, genesen oder maximal 24 Stunden vorher getestet sein.
Zusätzlich zu bereits vorher unter die 2G-Bedingung gestellten Bereichen (z.B.: Tanzlustbarkeiten in Innenräumen) gilt die 2G-Bedingung nun auch für folgende Bereiche:
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (der Lehrbetrieb von Schulen und Hochschulen fällt nicht unter diese Regelung)
Bei Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege (Friseurbetriebe, Kosmetikstudios etc.) und bei sexuellen Dienstleistungen; Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistungen, die nicht unter die 2G-Bedingung fallen
Im Bereich der Gastronomie für geschlossene Räume
Im Bereich der touristischen Angebote für geschlossene Räume
Im Bereich der kulturellen Einrichtungen (Kinos, Theater, Museen, Galerien etc.).
Bei der Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen mit der Maßgabe, dass Personen unter 18 Jahren eingelassen werden dürfen, wenn sie negativ getestet sind
Bei Freizeiteinrichtungen (Saunen, Thermen und ähnliche Einrichtungen) sowie bei Vergnügungsstätten (Freizeitparks, Spielhallen etc.) soweit geschlossene Räume betroffen sind
Beim Zoologischen Garten Berlin, dem Tierpark Berlin sowie dem Botanischen Garten Berlin, soweit jeweils geschlossene Räume betroffen sind
Für Personen unter 18 Jahren gilt die 2G-Pflicht nicht, diese können auch negativ getestet sein. Das gilt auch für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, diese müssen mittels eines Tests negativ getestet sein und die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 2000 Anwesenden auch im Freien
Im Freien werden die bisherigen Schutzmaßnahmen beibehalten. Bei Wahl oder Vorgabe der 2G-Option sind aber Befreiungen von diesen Schutzmaßnahmen möglich.
Gewerbliche und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind angehalten, dass im Falle von Büroarbeitsplätzen höchstens 50 Prozent der eingerichteten Büroarbeitsplätze in einer Arbeitsstätte zeitgleich genutzt werden. Hiervon ausgenommen sind unter anderem Tätigkeiten mit Kunden- oder Patientenkontakt sowie Arbeitsplätze, die eine Präsenz in der Arbeitsstätte für das Funktionieren von Justiz und Verwaltung zwingend erfordern.
Patientennahes Personal in Krankenhäusern muss geimpft, genesen oder täglich getestet sein.
Deutscher Bundestag
Drucksache 20/15
20. Wahlperiode
08.11.2021
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgelegt.
Anlass ist die geplante Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die am 25. November ausläuft, sofern sie nicht verlängert wird.
Geplant ist die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a IfSG. Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu ergreifen. Ferner würden gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen zum Infektionsschutz im regulären parlamentarischen Verfahren jederzeit zeitnah ermöglicht, heißt es in dem Entwurf. Zugleich werde dafür gesorgt, dass Kindern und anderen vulnerablen Gruppen, für die kein Impfangebot verfügbar sei, der notwendige Schutz rechtssicher gewährleistet werden könne. Der neue Katalog sei auf Vorkehrungen beschränkt, die in der jetzigen Phase der Pandemie sinnvoll und angemessen sein könnten. Die je nach regionaler Lage differenzierte Anwendung bleibe gewährleistet. In Paragraf 28a, Absatz 7 IfSG werden die Schutzvorkehrungen benannt, die bundesweit bis zum 19. März 2022 unabhängig von der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite ergriffen werden können. Genannt werden die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung. Der Gesetzentwurf beinhaltet auch die Möglichkeit für Arbeitgeber, unabhängig von der epidemischen Lage in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen zur Verhinderung von Infektionen Daten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten zu verarbeiten. Ferner sollen die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld auf das Jahr 2022 ausgedehnt werden.
Geplant sind auch die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022. Auch „bewährte Vorgaben“ zum betrieblichen Infektionsschutz sollen für drei Monate fortgeführt werden. Die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nötigen Regelungen im Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz und im SGB XI sollen auch nach Ende der epidemischen Lage und über das Jahresende 2021 hinaus gelten. Der Entwurf sieht zudem die Fortführung von Sonderregelungen in der Pflege bis Ende März 2022 vor. Schließlich soll die Eintragung falscher Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweise unter Strafe gestellt werden. Auch der Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse soll ausdrücklich im Strafgesetzbuch erfasst werden.
Unzureichende Chancen auf Teilhabe im Alter
Studie der BAGSO
Pressemitteilung der BAGSO
Unzureichende Chancen auf Teilhabe im Alter
Studie zeigt erhebliche Unterschiede bei Angeboten der kommunalen Altenhilfe
Nur wenige Kommunen stellen in nennenswertem Umfang Teilhabestrukturen für ältere Menschen bereit. Das ist das Ergebnis einer Studie, die die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen in Auftrag gegeben hat. Die Befragung von 33 Städten und Gemeinden in vier Bundesländern zu Beratungsangeboten, Begegnungsstätten und der Förderung von ehrenamtlichem Engagement ergab, dass die kommunalen Angebote zur Teilhabe deutlich unzureichend sind. Die BAGSO fordert eine Initiative des Bundes, in die auch die Länder einzubeziehen sind. Ziel müsse es sein, dass die Angebote vor Ort dem Bedarf der Seniorinnen und Senioren entsprechen und für sie erreichbar sind. Die erheblichen Rückstände müssten zügig abgebaut werden.
„In dieser Zeit raschen und deutlichen Wandels der Altersstrukturen ist das Teilhabeangebot auch für Ältere besonders wichtig. Die Kommunen brauchen gestärkte Kompetenz, aber auch die finanziellen Mittel dafür. Das wird auch helfen, der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Landesteilen näher zu kommen“, unterstreicht der Vorsitzende der BAGSO, Franz Müntefering.
In der Studie werden die Angebote für Teilhabe im Sinne von § 71 SGB XII eingesetzten Mittel in den befragten Kommunen verglichen. Das finanzielle Engagement reicht von 0 bis 34 Euro pro Jahr und Person ab 60 Jahren. Bei rund 20 Prozent der Kommunen tendiert der Mitteleinsatz gegen null, etwa die Hälfte der Kommunen wendet zwischen 2,80 und 8,30 Euro auf. Lediglich etwas mehr als ein Viertel der Kommunen investiert mehr in Teilhabeangebote für ältere Menschen. In diesen Kommunen existieren häufig gewachsene Strukturen, die auch eine systematische Planung der Altenarbeit umfassen, und Organisationen vor Ort sowie ältere Bürgerinnen und Bürger werden an Entscheidungsprozessen beteiligt.
Über die Studie: Die Ergebnisse der Untersuchung basieren auf einer leitfadengestützten Befragung von Verantwortlichen in 33 Städten und Gemeinden sowie drei Landkreisen in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Die Kommunen wurden so ausgewählt, dass insgesamt neun der elf von der Bertelsmann Stiftung entwickelten Demografietypen abgebildet sind. Die Befragung wurde zwischen Juli und September 2021 durchgeführt; als Bezugszeitraum wurde das Jahr 2019 gewählt, um pandemiebedingte Sondereffekte auszuschließen. Die Studie wurde von Jutta Stratmann, Fachberatung für Sozialplanung und Bürgerengagement (fastra), durchgeführt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.
Aufruf zur Interessenbekundung für die Neuwahl in 2022 vom 4.10.21 bis 14.1.22
Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitwirkung im Landesseniorenbeirat
2022 stehen in Berlin die nächsten Seniorenwahlen an. Im Zuge dessen wird auch ein neuer Landesseniorenbeirat (LSBB) gebildet. Verbände und Vereinigungen, die im Land Berlin tätig sind und nach ihrer Satzung soziale, kulturelle, gesundheitliche und weitere Interessen der Senior*innen unterstützen,
sind vom 14. Oktober 2021 bis zum 14. Januar 2022 dazu
aufgerufen, ihr Interesse an einer Mitwirkung im Landesseniorenbeirat Berlin zu bekunden.
Die Grundlage der Arbeit des LSBB bildet das Seniorenmitwirkungsgesetz
(https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/rechtsvorschriften/berlseng-573405.php). In seiner Funktion berät er das Abgeordnetenhaus sowie den Senat von Berlin in seniorenpolitisch wichtigen Fragen. Der amtierende LSBB hat für 12 der 25 Sitze im neu zusammengesetzten LSBB ein Vorschlagsrecht. Die Berufung erfolgt durch das für Senior*innen zuständige Mitglied des Senats für die Dauer der Amtszeit der bezirklichen Seniorenvertretungen.
Organisationen, die am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen wollen, werden gebeten
folgende Fragen bei der Bewerbung zu beantworten:
1. Name und Anschrift der Organisation, Rechtsform
2. Warum bewirbt sich die Organisation um einen Platz im LSBB?
3. Wer wird die Organisation im LSBB vertreten?
4. Welchen Anteil haben seniorenrelevante Aufgaben in der Arbeit der Organisation?
5. Welche Scherpunkte möchte die Organisation im LSBB setzen?
6. Wie sichert die Organisation die Auswertung und Nutzung der Informationen und Arbeitsergebnisse des LSBB?
7. Über welche fachlichen und seniorenpolitischen Kompetenzen verfügt der/die Kandidat*in, um in einer LSBB Arbeitsgruppe mitzuwirken?
8. Stehen weitere Mitglieder der Organisation als externe fachliche Berater*innen für die LSBB Arbeitsgruppen zur Verfügung?
9. Welchen Stellenwert hatten und haben das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz und die Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik in der Organisation?
10. Bitte zitieren Sie den Satzungszweck, wonach die Organisation eine
Seniorenorganisation im Sinne des BerlSenG ist.
Die Bewerbungen müssen bis zum 14. Januar 2022 per Post oder E-Mail eingereicht werden an: Geschäftsstelle des Landesseniorenbeirates Berlin
Parochialstraße 3
10179 Berlin
info@lsbb-lsv.de
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen im LSBB beraten und die Vorschlagsliste für die Berufung per Wahl durch die Mitglieder des LSBB (voraussichtlich am 16. März 2022) erstellt.
Kontakt für Rückfragen: Landesseniorenbeirat Berlin
Vorsitzende: Eveline Lämmer
info@lsbb-lsv.de - Telefon Geschäftsstelle: 030 9018-24389
was tun ,wenn die Rente nicht reicht
wir möchte Sie auf den Ratgeber des Paritätischen Gesamtverband aufmerksam machen
14. Oktober 2021 Ein Ratgeber zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 4. Auflage
Welche Rechte und Ansprüche auf Grundsicherung haben Sie, wenn Sie älter oder voll erwerbsgemindert sind?
Immer mehr Menschen sind im Alter und bei voller Erwerbsminderung auf Grundsicherung angewiesen. Im Jahr 2003 bekamen rund 440.000 Empfängerinnen und Empfänger Leistungen der Grundsicherung. Ende 2020 waren es bereits mehr als 1,1 Mio. Menschen. Dabei sind die Empfängerinnen und Empfänger jeweils etwa zur Hälfte ältere Menschen und voll erwerbsgeminderte Menschen zwischen 18 und 65 Jahren.
Wir erwarten, dass in den nächsten Jahren vor allem der Anteil und die Zahl älterer Menschen weiter zunehmen wird, die Grundsicherung brauchen. Das sind die Folgen von prekären Arbeitsverhältnissen, von Lebenszeiten, in denen keine oder zu niedrige Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden können und die Folgen von Kürzungen im System der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Paritätische hat sich in der Vergangenheit oft kritisch gegen diese Kürzungsmaßnahmen gewandt.
Seit 2021 gibt es die Grundrente für langjährig Versicherte. Dies ist ein Zuschlag auf die Rente bei Erreichen von mindestens 33 Versicherungsjahren. Er wird bei einigen bewirken, dass sie keine Grundsicherung mehr benötigen. Die Grundrente löst die Grundsicherung aber nicht ab. Vielfach wird die Grundrente nur dazu führen, dass Sie nicht mehr so viel Grundsicherung benötigen wie in der Vergangenheit. Andererseits führen die rasant steigenden Wohnkosten zu einem erhöhten Unterstützungsbedarf.
Prämienaktion "Nachbarn werben Nachbarn"
BiOTONi
Helfen Sie aktiv mit, damit möglichst viele Berliner eine Biotonne nutzen.
Für Ihr Engagement belohnt Sie die Senatsumweltverwaltung mit einem “BiOTONi”, einem hochwertigen Vorsortierbehälter, für die Küche (Wert knapp 20 Euro).
Um die Prämie zu erhalten, machen Sie Folgendes:
Sprechen Sie Nachbarn, Kollegen oder Verwandte an, die noch keine Biotonne haben.
Informieren Sie diese über die Vorteile der neuen Tonne. Als “Spickzettel” finden Sie hier alle wichtigen Argumente für die Biotonne.
Für das Gespräch mit Ihren Nachbarn:
Gute Argumente für die Biotonne
Mit der Biotonne betreiben Sie aktives Recycling mit großem Hebel für den Klimaschutz. Die Hälfte unseres Abfalls sind Bioabfälle aus Küchen und Garten – viel zu schade für den Restmüll.
Aus Ihrem Bioabfall entstehen zwei wertvolle Recyclingprodukte: Biogas als erneuerbare und klimaneutrale Energie und aus den Gärresten dann Kompost für die Landwirtschaft als Torf-Ersatz.
Umweltgerecht selbst kompostieren ist nur mit einer Biotonne möglich, denn etliche Bioabfälle wie Fleisch-, Fisch-, Käse- oder Wurstreste gehören nicht auf den eigenen Komposthaufen.
Zu viel Kompost führt zudem zu einer Überdüngung der Pflanzenbeete.
Umweltschutz lohnt sich: Mit der Biotonne können Sie Ihre Müllkosten etwas senken, indem Sie Ihre Restmülltonne entlasten und auf eine vierwöchentliche Leerung der Restmülltonne umsteigen.
Wenn Sie erfolgreich eine neue „Biotonnen-Besitzerin“ oder einen neuen “Biotonnen-Besitzer” geworben haben, laden Sie hier einen Gutschein für die Prämie “BiOTONi” runter und drucken diesen aus.
Gutschein für die Prämie "BiOTONi"
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Sie können Ihren Gutschein bei einem der teilnehmenden Partner einlösen. Gehen Sie während der Öffnungszeiten in das Geschäft oder vereinbaren Sie einen Termin.
Die Bundesregierung hat den Sozialbericht 2021 dem Bundestag zur Unterrichtung (Drucksache 19/32120) vorgelegt und schildert darin ausführlich, wie sich die Sozialpolitik in der 19. Legislaturperiode entwickelt hat. Der Bericht zeige detailliert auf, „wie der deutsche Sozialstaat als Garant für individuelle Freiheit, für soziale Gerechtigkeit und ein solidarisches Miteinander fungiert. Er sichert Lebensrisiken ab und wirkt präventiv, unterstützt in besonderen Lebenslagen und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Der Sozialstaat hat sich als anpassungsfähig erwiesen, wenn auf neue soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen angemessene Antworten gefunden werden mussten“, betont die Regierung. Insbesondere die Covid-19-Pandemie habe gezeigt, dass sich die vielfältigen Systeme der sozialen Sicherheit in der Krise bewährt und insbesondere die ökonomische Situation für eine Vielzahl von Menschen stabilisiert haben. Der Bericht gibt unter anderem Auskunft zu Fragen der Arbeitsmarktpolitik, der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und zur Familien-, Gesundheits- und Rentenpolitik.
Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik und zugehörige Handlungsempfehlungen
Hinweis auf die Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik
Der Berliner Senat hat am 6. Juli 2021 die „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik – Zugehörigkeit und Teilhabe der Generation 60plus in Berlin“ beschlossen. Diese Leitlinien formulieren politische Ziele und benennen Handlungsfelder für Politik und Verwaltung, damit Zugehörigkeit und Teilhabe im Alter möglich sind. Ein Maßnahmenkatalog ergänzt die Leitlinien. In regelmäßigen Abständen werden die Maßnahmen geprüft und aktualisiert.
Wahl am 26. September und Briefwahl bereits ab 16. August – so geht‘s
Am 26. September finden in Berlin gleich drei Wahlen statt: Für den Bundestag, Abgeordnetenhaus von Berlin und den Bezirk. Sie haben insgesamt fünf Stimmen.
Wie wirkt sich meine Stimme aus?
Sie haben jeweils 2 Stimmen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag – die Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen Sie die Kandidatin bzw. den Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis, also eine Person. Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie viele Abgeordnete die Partei im Bundestag bzw. im Abgeordnetenhaus stellt. Bei der Wahl zum Kommunalparlament haben Sie allerdings nur 1 Stimme. Damit wählen Sie die bereits feststehende Liste einer Partei oder Wählergemeinschaft.
Wählen wann Sie wollen: Bereits ab 16. August können Sie auch schon vorab direkt in einer Briefwahlstelle im Bürgeramt wählen.
z.B. Charlottenburg-Wilmersdorf
Diese befindet sich im Rathaus Charlottenburg, Otto-Suhr-Allee 100 im Festsaal und im Bürgeramt Hohenzollerndamm 174 – 177, Raum 01. Öffnungszeiten sind Mo: 8-16; Di: 10-18; Mi:8-13; Do:10-18; Fr: 8-14 Uhr.
Hier können Sie dann direkt wählen, Ihre Briefwahlunterlagen mitnehmen aber auch Ihren Wahlbrief abgeben. Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument mit. Wichtig: Ihre Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim zuständigen Bezirksamt eingegangen sein, um gezählt zu werden.
Wie kann ich Briefwahl beantragen?
Spätestens bis zum 5. September 2021 bekommen Sie ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Für eine Briefwahl haben Sie auch diese Möglichkeiten:
Der einfache Weg: Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein vorgedruckter Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen. Antrag ausfüllen, unterschreiben und per Brief, Fax oder E-Mail an den bereits aufgedruckten Kontakt schicken.
Der digitale Weg: In Berlin ist auch ein Online-Antrag der Briefwahlunterlagen möglich. Weitere Infos unter www.berlin.de/wahlen
Bild: Senatsverwaltung für Integration, Arbiet und Soziales
Unter dem Motto „Vielfältig. Engagiert. Erfahren.
Seniorinnen und Senioren in Berlin“ präsentiert die
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PM 12.08.2021, 15:59 Uhr – Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berliner Seniorenwoche 2021 startet am Samstag
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Die traditionelle Berliner Seniorenwoche findet in diesem Jahr unter dem Motto
Vielfältig. Engagiert. Erfahren. statt. Sie wird am Samstag, dem 14. August 2021, im Britzer Garten von Sozialsenatorin Elke Breitenbach eröffnet. Mit dabei sind außerdem weitere Vertreterinnen und Vertreter aus Politik sowie von Senioren- und Ehrenamtsorganisationen.
Zum Auftakt der diesjährigen, der 47. Berliner Seniorenwoche, wird es eine Diskussionsrunde geben und eine Wanderausstellung über das ehrenamtliche Engagement älterer Menschen wird eröffnet. Auch in diesem Jahr gibt es während der Berliner Seniorenwoche einen digitalen Markt der Möglichkeiten und ein buntes Wochenprogramm.
Informationen hierzu sind unter www.berlin.de/seniorenwoche abrufbar.
Sozialsenatorin Elke Breitenbach: „Viele Berliner Seniorinnen und Senioren engagieren sich seit vielen Jahren, oft auch Jahrzehnten, für einen gemeinnützigen Zweck und machen Berlin damit zu einem besonders lebenswerten Ort. Dafür danke ich allen engagierten Älteren von Herzen. Zugleich zeigt es sich gerade jetzt, in der Zeit der Corona-Pandemie, besonders deutlich, dass viele Seniorinnen und Senioren selbst auf das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen sind.
Berlin ist in diesem Jahr die europäische Freiwilligenhauptstadt. Dies ist ein Titel, auf den wir stolz sein können. Der Senat und die Bezirke fördern das vielfältige Engagement der Berlinerinnen und Berliner und unterstützen sie mit entsprechenden Rahmenbedingungen und Strukturen. Gute Beispiele hierfür sind die Berliner Seniorenmitwirkungsgremien.“
Die Berliner Seniorenwoche wurde von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales organisiert – mit Unterstützung der Geschäftsstelle des Landesseniorenbeirates und der Landesseniorenvertretung (LSBB/LSV) sowie dem Vorstand des LSBB/LSV.
Die Veranstaltungsreihe dauert an bis zum 21. August 2021 – größtenteils sind die vielfältigen Angebote in einem digitalen Format zugänglich.
Hinweis auf die Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik
Der Berliner Senat hat am 6. Juli 2021 die „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik – Zugehörigkeit und Teilhabe der Generation 60plus in Berlin“ beschlossen. Diese Leitlinien formulieren politische Ziele und benennen Handlungsfelder für Politik und Verwaltung, damit Zugehörigkeit und Teilhabe im Alter möglich sind. Ein Maßnahmenkatalog ergänzt die Leitlinien. In regelmäßigen Abständen werden die Maßnahmen geprüft und aktualisiert.
Vereinbarung einer Platz-/Reservierungsgebühr für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug des
Pflegebedürftigen in das Pflegeheim auch gegenüber Privatversicherten unzulässig
Urteil vom 15. Juli 2021 – III ZR 225/20
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob eine Platz-/Reservierungsgebühr, die einem privatversicherten Pflegebedürftigen für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug in das Pflegeheim berechnet wurde, zurückerstattet werden muss.
Pressemitteilung vom 22.06.2021
Aus der Sitzung des Senats am 22. Juni 2021:
Erste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Mit der Änderungsverordnung nimmt der Senat folgende wesentliche Änderungen vor:
Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen (maximal zehn Personen aus fünf Haushalten) gelten nur noch in geschlossenen Räumen.
Aufgehoben wird die Kontaktbeschränkung für den gemeinsamen Aufenthalt im Freien.
Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 2000 zeitgleich Anwesenden erlaubt, in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 zeitgleich Anwesenden.
Die generelle Testpflicht für Veranstaltungen im Freien gilt erst bei mehr als 500 zeitgleich Anwesenden.
Private Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 zeitgleich Anwesenden erlaubt.
In gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen muss, außer während der Sportausübung, nur noch eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden. Gleiches gilt für den Besuch von Volkshochschulen sowie weiteren Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen sowie freien Einrichtungen im Sinne des Schulgesetzes und ähnlichen Bildungseinrichtungen.
Die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation wird vollständig aufgehoben
- im Einzelhandel und in Verkaufsstellen,
- in Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie
- in Bibliotheken und Archiven.
Für Veranstaltungen im Freien sowie Wettkämpfen im Sport im Freien gilt erst ab 500 Personen eine Testpflicht.
Hochschulen dürfen generell wieder für den Publikumsverkehr öffnen.
Pflege-Report 2021: Deutlicher Anstieg der Sterblichkeit in
Pflegeheimen während der ersten und zweiten Pandemiewelle
Online-Befragung macht erhebliche Einschränkungen der sozialen Teilhabe in der ersten Welle sichtbar
Berlin. Die Sterblichkeit von Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeheime in Deutschland ist in den ersten beiden Pandemiewellen drastisch angestiegen. Lag die Letalität in Pflegeheimen bereits rund drei Wochen nach Start des ersten Lockdowns (6. bis 12. April 2020) um 20 Prozent höher als im Mittel der Vorjahre, so überstieg sie in den ersten drei Monaten der
zweiten Pandemiewelle von Oktober bis Dezember 2020 das Niveau der Vorjahre um durchschnittlich 30 Prozent. In der Spitze lag die Übersterblichkeit in der 52. Kalenderwoche 2020 sogar bei 80 Prozent. Dies zeigt der Pflege-Report 2021 des Wissenschaftlichen Instituts der
AOK (WIdO). Er enthält zudem die Ergebnisse einer Angehörigen-Befragung, die drastische Einschränkungen der sozialen Teilhabe von Pflegebedürftigen in der ersten Pandemiewelle sichtbar macht.
Wissensdurstig.de ist ein Internetportal der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. und gehört zur Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“.
Die Servicestelle besteht seit 2017 und ist eine bundesweite Ansprechstelle bei Fragen zur Förderung von Lernen und Bildung im Alter sowie speziell zu Bildung im Kontext von Digitalisierung.
Wir:
unterstützen ältere Menschen beim Finden von Bildungsangeboten und Veranstaltungen in Ihrer Nähe,
qualifizieren Multiplikatoren in der Bildungsarbeit bei der Gestaltung passender Lernangebote ,
beraten Verantwortliche in Kommunen, Ländern und dem Bund beim Aufbau nachhaltiger Strukturen.
Die Arbeit der Servicestelle wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Auf wissensdurstig.de gibt es Informationen zu Bildungsangeboten für ältere Menschen in ganz Deutschland, Tipps und Materialien zu Digitalisierung und Bildung im Alter, Wissenswertes für Bildungsanbieter, gute Praxisbeispiele und aktuelle Informationen über Digitalisierung, Bildung, Projekte, Aktionen und mehr. Bildungsanbieter können sich auf wissensdurstig.de anmelden und ihre Bildungsangebote online selbst eintragen oder eine automatische Schnittstelle zur eigenen Veranstaltungsdatenbank nutzen. Die Anbieter sollten gemeinnützig organisiert und die Angebote kostengünstig sein
Servicestelle "Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen
Online-Banking für die ältere Generation
Die Bundesregierung sieht sich dafür verantwortlich, die ältere Generation an die Nutzung digitaler Werkzeuge wie das Online-Banking heranzuführen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (Drucksache 19/30203) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Darin heißt es, die Vermittlung von digitalen Kompetenzen im Alltag älterer Menschen sei für die gesellschaftliche Teilhabe und für ein selbstbestimmtes Leben erforderlich.
Aus diesem Grund habe das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diverse Vorhaben gestartet, unter anderem die bundesweite Servicestelle "Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen". Die barrierefreie Gestaltung von vielen Bankdienstleistungen sei mit dem vom Bundestag beschlossenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vorgesehen.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kläre auf verschiedene Internetseiten zur Thematik auf. Nach Angaben der Bundesbank, auf die sich die Bundesregierung in ihrer Antwort bezieht, ist die Zahl der Bankfilialen von 39.800 im Jahr 2011 auf 28.400 im Jahr 2019 zurückgegangen. Inzwischen kommen in Deutschland den Zahlen zufolge auf eine Bankfiliale fast 3.000 Einwohner, im Jahr 2011 waren es noch rund 2.000 Einwohner
Am 19. Juni 2021 werden der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus von Berlin das Engagement der Berliner Freiwilligen würdigen und Kultur- und Freizeiteinrichtungen sich mit kostenlosen Angeboten bedanken. In diesem Jahr wird insbesondere das große Engagement im Bereich der Corona-Hilfe gewürdigt..,
Statt des traditionellen Empfangs im Roten Rathaus wird am 19. Juni um 10:00 Uhr eine digitale Auftaktveranstaltung gezeigt, die spannende Einblicke ins Engagement und ein vielseitiges Kultur-Programm bietet. Hier geht's weiter zum Livestream.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin bei allen Ehrenamtlichen für ihr unermüdliches Engagement bedanken und darstellen, wie sehr sich Berlinerinnen und Berliner auch unter schwierigen Bedingungen für andere Menschen und gute Zwecke einsetzen. So zahlreich wie das Engagement in der Hauptstadt, so unterschiedlich, so bunt und divers ist es auch. In Form einer Videocollage möchten wir an Beispielen zeigen, welche tollen Projekte und Menschen sich hinter dem Berliner Ehrenamt verbergen! LINK
Sie engagieren sich freiwillig über 200 Stunden im Jahr? Dann können Sie mit der Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg Vergünstigungen bei mehr als 250 Partnern erhalten. InformationsLINK
Van Gogh - The Immersive Experience
Kunst als Erlebnis
Diese Ausstellung ist ein völlig neu konzipiertes Multimedia-Spektakel, das auf noch nie zuvor gesehene Art und Weise die weltberühmten Kunstwerke des niederländischen Malers Vincent van Gogh (1853 – 1890) präsentiert: „Van Gogh – The Immersive Experience“.
Berlin würdigt migrantische Unternehmen – Wettbewerb „Vielfalt unternimmt“ präsentiert Preisträgerinnen und Preisträger
Jeweils 10.000 € gehen an die Gewinner*innen aus drei Preiskategorien
Seit dem heutigen Mittwochabend stehen die Gewinnerinnen und Gewinner des Wettbewerbs „Vielfalt unternimmt – Berlin würdigt migrantische Unternehmen“ fest:
In der Kategorie A „Unternehmen mit mehr als 30 Beschäftigten“ gewinnen
Mehmet Gezer, Halil Kuc und Mahmut Kahraman mit ihrem Unternehmen ANES Bauausführungen Berlin GmbH.
In der Kategorie B „Unternehmen mit 0 bis 30 Beschäftigten“ ging der Preis an Dr. Anna Weise für ihren Erfolg mit dem Sprachenzentrum Berlinek Dr. Anna Weise e.K.
Als beste Gründerinnen und Gründer wurden Anna Levinson, Xenia Smirnov, Mareike Graf, Sophia Schönborn, Ana Maria Angel, Matija Strnisa, Henrike Rothe mit ihrer monströös GbR in der Kategorie C ausgezeichnet.
Ausgelobt wurde der Preis von Ramona Pop, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Im Rahmen der Preisverleihung im Roten Rathaus sagte Christian Rickerts, Staatsekretär Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Wir freuen uns, dass wir den Preis zum zweiten Mal verleihen und die Zahl der Bewerbungen und Nominierungen weiter gestiegen ist. Die Vielzahl und das Facettenreichtum spiegeln in beeindruckender Weise die Berliner Wirtschaft wieder, die auch gerade dank der Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund so erfolgreich ist.“
Kategorie A | Unternehmen mit mehr als 30 Beschäftigten
Mehmet Gezer, Halil Kuc und Mahmut Kahraman, Gewinner der Kategorie A, leiten seit 2005 gemeinsam das Bauunternehmen ANES Bauausführungen Berlin GmbH gegründet, und tragen mit ihren 288 Mitarbeitenden aus 18 unterschiedlichen Nationen maßgelblich zur Gestaltung des Berliner Stadtbilds bei.
Kategorie B | Unternehmen mit 0 bis 30 Beschäftigten
Dr. Anna Weise, Gewinnerin der Kategorie B, hat sich mit ihrem Unternehmen Sprachenzentrum Berlinek Dr. Anna Weise e.K. Sprachkursangeboten für alle Alters und Herkunftsgruppen mit Schwerpunkt auf das Unterrichten der deutschen Sprache verschrieben. Durch den Erfolg entstanden eine zweite Sprachenschule und der Bau eines eigenen Schulgebäudes.
Kategorie C | Gründer(innen)preis für Unternehmen
Die Gründer Anna Levinson, Xenia Smirnov, Mareike Graf, Sophia Schönborn, Ana Maria Angel, Matija Strnisa und Henrike Rothe, Gewinner der Kategorie C, produzieren Kurz- und Erklärfilme, Musik- und How-to-Videos. Sie ergänzen Live-Action-Filme und helfen Dokumentarfilmen das zu erzählen, was sie nicht zeigen können.
Im Rahmen der heutigen feierlichen Preisverleihung wurden sie für ihre wirtschaftlichen Leistungen im Land Berlin vor dem Hintergrund ihres Migrationsbezugs ausgezeichnet. Die Gewinnerinnen und Gewinner sowie die zahlreichen anderen Unternehmen, die sich für den Preis beworben haben, stehen stellvertretend für die zigtausenden Menschen mit Migrationsbezug, die durch ihre Gründungen und ihr jahreslanges Bestehen am Markt zum Wohlstand des Landes beitragen und als gute Beispiele für die migrantische Wirtschaft stehen. Der Preis wurde zum zweiten Mal verliehen.
Die besondere Bedeutung von Migrantinnen und Migranten für die deutsche Wirtschaft betonte auch Prof. Marcel Fratzscher in der anlässlich der Preisverleihung gehaltenen Keynote.
Aber auch der Humor durfte nicht fehlen: gelungen interpretierte das frei.wild-Improvisationstheater den Abend der Preisverleihung. Die Aufzeichnung der Veranstaltung können Sie noch bis zum 18.06.2021 online abrufen.
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Anmerkung:
Der Vorschlag des ABS-Netzwerk schaffte es leider nicht bis in die Endrunde
Merelly Alep
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Derzeit sind bei deutschen Gerichten rund 142.000 Einsprüche gegen eine mögliche Doppelbesteuerung von Renten anhängig. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28581) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28106) mit.
Zur Zeit verhandelt der Bundesfinanzhof mehrere Klagen gegen etwaige Doppelbesteuerungen von Renten. Eine Entscheidung ist für dieses Frühjahr angekündigt. Rückstellungen im Bundeshaushalt hat die Bundesregierung nicht getroffen. Erst nach Kenntnis der vollständigen Urteile, schreibt sie, sei eine Einschätzung möglich, ob sich finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt ergeben könnten.
Drucksache
Senatsverwaltung für Gesundheit gibt Geltung von Maßnahmen nach § 28b Absatz 1 und 3 Infektionsschutzgesetz bekannt
Gemäß § 77 Absatz 6 Satz 3 des Infektionsschutzgesetztes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 (BGBl. I S. 802) geändert worden ist, gibt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung von Berlin hiermit bekannt, dass ab dem 24. April 2021 im Land Berlin die Maßnahmen nach § 28b Absatz 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes gelten.
Die Maßnahmen nach § 28b Absatz 1 und 3 Infektionsschutzgesetz finden Sie zeitnah unter https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/bekanntmachung-zu-28b-infektionsschutzgesetz-1078616.php
Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
pressestelle@sengpg.berlin.de
Pressemitteilung vom 23.04.2021
Die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, hat Änderungen in der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung erlassen.
Demnach können Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Einrichtungen zukünftig im Inneren der Einrichtung täglich für 2 Stunden von einer Person Besuch empfangen und auf dem Außengelände der Einrichtung täglich für 2 Stunden von 2 Personen Besuch empfangen.
Darüber hinaus liegt die Kompetenz der Einrichtungsleitung, im Fall einer Covid-19-Infektion Besuchsverbote oder Besuchsbeschränkungen zu verhängen, fortan nicht mehr bei der Einrichtungsleitung, sondern nur noch beim jeweiligen Gesundheitsamt.
Die Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung tritt am 24. April 2021 in Kraft.
Infektionsschutzgesetz
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 28b Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung
(1) Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen:
1. private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen; Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Haushalts, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder im Rahmen von Veranstaltungen bis 30 Personen bei Todesfällen stattfinden, bleiben unberührt;
2.der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt; dies gilt nicht für Aufenthalte, die folgenden Zwecken dienen:
a)der Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
b)der Berufsausübung im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien,
c)der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts,
d)der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender,
e)der Versorgung von Tieren,
f)aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken oder
g)zwischen 22 und 24 Uhr der im Freien stattfindenden allein ausgeübten körperlichen Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen;
3.die Öffnung von Freizeiteinrichtungen wie insbesondere Freizeitparks, Indoorspielplätzen, von Einrichtungen wie Badeanstalten, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Thermen und Wellnesszentren sowie Saunen, Solarien und Fitnessstudios, von Einrichtungen wie insbesondere Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordellbetrieben, gewerblichen Freizeitaktivitäten, Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art, Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bahn- und Busverkehren und Flusskreuzfahrten, ist untersagt;
4.die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist untersagt; wobei der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel mit den Maßgaben ausgenommen sind, dass
a)der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, untersagt ist,
b)für die ersten 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche eine Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche und oberhalb einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern eine Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche eingehalten wird, wobei es den Kundinnen und Kunden unter Berücksichtigung der konkreten Raumverhältnisse grundsätzlich möglich sein muss, beständig einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einzuhalten und
c)in geschlossenen Räumen von jeder Kundin und jedem Kunden eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz) zu tragen ist;
abweichend von Halbsatz 1 ist
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Berliner Mietendeckel“) nichtig
Pressemitteilung Nr. 28/2021 vom 15. April 2021
Beschluss vom 25. März 2021
2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt.
Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.
Sachverhalt:
Das MietenWoG Bln trat – mit Ausnahme des § 5 MietenWoG Bln – am 23. Februar 2020 in Kraft. Der „Berliner Mietendeckel“ besteht für die von seinem Anwendungsbereich erfassten Wohnungen im Wesentlichen aus drei Regelungskomplexen: einem Mietenstopp, der eine Miete verbietet, die die am 18. Juni 2019 (Stichtag) wirksam vereinbarte Miete überschreitet (vgl. §§ 1, 3 MietenWoG Bln), einer lageunabhängigen Mietobergrenze bei Wiedervermietungen (vgl. §§ 1, 4 MietenWoG Bln), wobei gebäude- und ausstattungsbezogene Zuschläge sowie bestimmte Modernisierungsumlagen erlaubt sind (vergleiche §§ 1, 4 in Verbindung mit §§ 6, 7 MietenWoG), sowie einem gesetzlichen Verbot überhöhter Mieten (vergleiche §§ 1, 5 MietenWoG Bln). Auf Neubauten, die ab dem 1. Januar 2014 erstmalig bezugsfertig wurden, finden die Vorschriften des MietenWoG Bln dagegen keine Anwendung.
Die Antragsteller im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle (2 BvF 1/20) – 284 Abgeordnete des Deutschen Bundestages der Fraktionen von CDU/CSU und FDP – halten das MietenWoG Bln für unvereinbar mit der grundgesetzlichen Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen (Art. 70 ff. GG). Die beiden Richtervorlagen (2 BvL 4/20 und 2 BvL 5/20) betreffen die Vereinbarkeit von § 3 MietenWoG Bln mit dem Grundgesetz.
Wesentliche Erwägungen des Senats:
Das MietenWoG Bln ist mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig.
1. Das Grundgesetz geht von einer in aller Regel abschließenden Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern aus. Abgrenzung und Inhalt der Gesetzgebungsbefugnisse von Bund und Ländern richten sich dabei ausschließlich nach Art. 70 ff. GG. Die Gesetzgebungskompetenzen werden insbesondere mittels der Kataloge der Art. 73 und Art. 74 GG durchweg alternativ voneinander abgegrenzt. Doppelzuständigkeiten sind dem Grundgesetz in der Regel fremd. Der Bund hat demnach das Recht zur Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz ihm dieses ausdrücklich zuweist. Der Kompetenzbereich der Länder wird daher grundsätzlich durch die Reichweite der Bundeskompetenzen bestimmt, nicht umgekehrt. Eine Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Länder kennt das Grundgesetz nicht. Öffnungsklauseln in Bundesgesetzen sind zwar zulässig, gewähren den Ländern aber keine über die Öffnung hinausgehenden Spielräume.
2. Die konkurrierende Gesetzgebung regelt das Grundgesetz im Wesentlichen in den Art. 72 und Art. 74 sowie Art. 105 GG abschließend. Macht der Bund von der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch, verlieren die Länder gemäß Art. 72 Abs. 1 GG das Recht zur Gesetzgebung in dem Zeitpunkt („solange“) und in dem Umfang („soweit“), in dem der Bund die Gesetzgebungskompetenz zulässigerweise in Anspruch nimmt (sogenannte Sperrwirkung). Soweit die Sperrwirkung reicht, entfällt die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Sie verhindert für die Zukunft den Erlass neuer Landesgesetze und entzieht in der Vergangenheit erlassenen Landesgesetzen die Kompetenzgrundlage, sodass sie nichtig sind beziehungsweise werden. Die Sperrwirkung setzt voraus, dass bundes- und landesgesetzliche Regelung denselben Gegenstand betreffen. In sachlich-inhaltlicher Hinsicht reicht sie so weit, wie der Bundesgesetzgeber eine erschöpfende, also lückenlose und abschließende Regelung getroffen hat beziehungsweise treffen wollte.
3. Regelungen zur Miethöhe für ungebundenen Wohnraum fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG.
Nach dem durch Staatspraxis und Regelungstradition seit nunmehr 150 Jahren geprägten Rechtsverständnis umfasst das bürgerliche Recht die Gesamtheit aller Normen, die herkömmlicherweise dem Zivilrecht zugerechnet werden. Entscheidend ist, ob durch eine Vorschrift Privatrechtsverhältnisse geregelt werden, also die Rechtsverhältnisse zwischen Privaten und die sich aus ihnen ergebenden Rechte und Pflichten. Das Recht der Mietverhältnisse ist seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1. Januar 1900 in den §§ 535 ff. BGB geregelt und – ungeachtet zahlreicher Änderungen – ein essentieller Bestandteil des bürgerlichen Rechts. Das gilt auch für die Mietverhältnisse über Wohnungen (§ 549 BGB). Der Mietvertrag ist das Ergebnis privatautonomer Entscheidungen der Vertragsparteien. Das gilt selbst dann, wenn die privatautonom begründeten Rechte und Pflichten durch den Gesetzgeber näher ausgestaltet oder begrenzt werden.
4. Mit den §§ 556 bis 561 BGB hat der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts abschließend Gebrauch gemacht.
Schon Regelungsintensität und Regelungsdichte der bundesgesetzlichen Vorschriften legen nahe, dass es sich bei den §§ 556 ff. BGB um eine umfassende und abschließende Regelung handelt. Die §§ 556 ff. BGB enthalten zudem keine Regelungsvorbehalte, Öffnungsklauseln oder Ermächtigungsvorschriften, die den Ländern den Erlass eigener oder abweichender mietpreisrechtlicher Vorschriften ermöglichen würden. Das ausdifferenzierte Regelungssystem und der Zusammenhang mit dem Kündigungsschutzrecht machen vielmehr deutlich, dass der Bundesgesetzgeber eine abschließende Regelung treffen wollte. Das wird durch die in § 556d Abs. 2 BGB normierte Verordnungsermächtigung nicht in Frage gestellt. Die Länder führen insoweit lediglich eine Regelung aus, die der Bund ausweislich Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG nach Inhalt, Zweck und Ausmaß inhaltlich weitgehend determiniert hat; eine eigenständige Regelungsbefugnis ist damit nicht verbunden.
Seit dem Mietrechtsreformgesetz vom 9. Juni 2001 hat der Bundesgesetzgeber – vom Bundesverfassungsgericht unbeanstandet – Regelungen der Miethöhe allein auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG gestützt. Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 wurde zudem die in den §§ 556d ff. BGB geregelte Mietpreisbremse erstmals in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Der Begründung des Gesetzentwurfs lässt sich eine umfassende Abwägung aller berührten Belange entnehmen, und damit das Ziel eines abschließenden Interessenausgleichs zwischen den Mietvertragsparteien, der in der Folgezeit mehrfach nachjustiert wurde: Das Mietrechtsanpassungsgesetz vom 18. Dezember 2018 sollte verhindern, dass Mieter ihre Wohnungen aufgrund von Modernisierungen verlassen müssen. Das Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete vom 21. Dezember 2019 intendierte eine moderate Modifikation der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ des § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB, namentlich die Verlängerung des Betrachtungszeaums von vier auf sechs Jahre. Am 19. März 2020 beschloss der Bundestag schließlich das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, mit dem den Ländern die Möglichkeit eingeräumt wurde, die Mietpreisbremse für einen klar umrissenen Zeitraum weiter anzuwenden.
Spätestens mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz hat der Bund die Bemessung der höchstens zulässigen Miete für ungebundenen Wohnraum abschließend geregelt. In den vergangenen sechs Jahren hat er mit den vier genannten, teils umfangreichen Gesetzen auf die sich verschärfende Wohnungssituation in den Ballungsgebieten reagiert und versucht, mit detaillierten Regelungen einen Ausgleich zwischen den grundrechtlich geschützten Interessen der Vermieter und der Mieter zu gewährleisten und hierdurch die Mietpreisentwicklung in angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen.
Da der Bundesgesetzgeber von seiner konkurrierenden Kompetenz jedenfalls im Hinblick auf die Festlegung der höchstzulässigen Miete bei ungebundenem Wohnraum abschließend Gebrauch gemacht hat, sind die Länder von Regelungen der Miethöhe in diesem Bereich ausgeschlossen (Art. 72 Abs. 1 GG).
5. Der „Berliner Mietendeckel“ und die bundesgesetzliche Mietpreisbremse regeln im Wesentlichen denselben Gegenstand, nämlich den Schutz des Mieters vor überhöhten Mieten für ungebundenen Wohnraum. Das MietenWoG Bln verengt dabei allerdings die durch die bundesrechtlichen Regelungen belassenen Spielräume der Parteien des Mietvertrags und führt ein paralleles Mietpreisrecht auf Landesebene mit statischen und marktunabhängigen Festlegungen ein; es statuiert gesetzliche Verbote im Sinne von § 134 BGB, die die Privatautonomie beim Abschluss von Mietverträgen über Wohnraum über das nach den §§ 556 ff. BGB erlaubte Maß hinaus begrenzen. Das MietenWoG Bln modifiziert somit die durch das Bundesrecht angeordneten Rechtsfolgen und verschiebt die von diesem vorgenommene Austarierung der beteiligten Interessen.
So verbietet § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 MietenWoG Bln die nach § 557 Abs. 1 BGB zulässige Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis beziehungsweise für Neuvermietungen. Durch § 3 Abs. 1 Satz 2 MietenWoG Bln sind die nach den §§ 557a, 557b BGB zulässigen Staffel- oder Indexmieten auf die zum Stichtag geschuldete Miete eingefroren. § 7 MietenWoG Bln reduziert die mieterhöhungsrelevanten Modernisierungsmaßnahmen auf einen Katalog, der enger ist als die Maßnahmen nach § 555b Nr. 1, Nr. 3 bis 6 BGB, und begrenzt die zulässige Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen stärker als § 559 Abs. 1 BGB. Der Anwendungsbereich der Mietpreisregulierung wird durch das MietenWoG Bln ausgeweitet, nach Bundesrecht zulässige Mieterhöhungen werden ebenso wie danach zulässige Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn verboten. So wird durch die Mietobergrenzen des § 6 Abs. 1 bis Abs. 3 MietenWoG Bln die Vereinbarung einer 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete betragenden Miete – auch in den Fällen des § 4 MietenWoG Bln – entgegen § 556d Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
Diese Beschränkungen des MietenWoG Bln treten neben das Regelungsregime der Mietpreisbremse gemäß §§ 556d ff. BGB. Da die §§ 556 ff. BGB die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum jedoch abschließend regeln, fehlt dem Land Berlin insoweit die Gesetzgebungskompetenz.
Andere Kompetenztitel, namentlich Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG („Recht der Wirtschaft“) oder Art. 70 Abs. 1 GG, scheiden als Grundlage für den Erlass des MietenWoG Bln aus. Insbesondere war die Regelung der höchstzulässigen Miete für ungebundenen Wohnraum vom Kompetenztitel „Wohnungswesen“ im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG a. F. nicht (mehr) umfasst und konnte daher im Rahmen der Föderalismusreform I im Jahr 2006 nicht in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder übergehen
! härtere Corona-Regeln ab sofort !!
ab 2.April 2021
Senat beschließt Änderungen der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Pressemitteilung vom 01.04.2021
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, Änderungen der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese sind:
Aufenthaltsbeschränkungen im öffentlichen Raum (ab Freitag, 2. April 2021):
In der Zeit von 21:00 bis 5:00 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Freien nur allein oder zu zweit gestattet, wobei eigene Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.
Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich (ab Dienstag, 6. April 2021):
Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreise der Ehe- oder Lebenspartner*innen, der Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sowie mit höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts gestattet, wobei deren Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.
Zwischen 21:00 und 5:00 Uhr des Folgetages sind Zusammenkünfte mit haushaltsfremden Personen verboten. Ehe- oder Lebenspartner*innen und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sind davon ausgenommen. Notbetreuung in Einrichtungen der Kindertagesförderung (ab Donnerstag, 8. April 2021):
Die Einrichtungen der Kindertagesförderung sind ab dem 8.4. grundsätzlich geschlossen. Sie bieten einen Notbetrieb nur für Eltern an, die zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mangels anderer Möglichkeiten dringend auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, und mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich beruflich tätig ist. Zudem dürfen Alleinerziehende eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenn sie keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren können, sowie Eltern, deren Kinder aus besonderen, dringenden pädagogischen Gründen eine Betreuung brauchen. Gleiches gilt für Vorschulkinder. Näheres regelt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt damit am 2. April 2021 in Kraft. Sie finden diese dann unter: https://www.berlin.de/corona/. Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
pressestelle@sengpg.berlin.de Senat beschließt Änderungen der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - Berlin.de
Ankündigung 47. Berliner Seniorenwoche vom 14. - 21.8.2021
im Britzer Garten
Aufruf der Senatsverwaltung
für die Seniorenwoche 2021 suchen wir engagierte Berliner Senior*innen.
Die dieses Jahr zum 47. mal stattfindende Seniorenwoche ist mittlerweile eine feste Institution in der Berliner Seniorenpolitik. 2021 ist Berlin European Volunteering Capital und auch die Seniorenwoche wird ganz unter dem Zeichen des Engagements von Berliner Senior*innen stehen. Unter dem Motto Vielfältig! Engagiert! Erfahren! - 47. Berliner Seniorenwoche 2021 wird vom 14. bis zum 21. August das Engagement der älteren Berliner*innen sichtbar gemacht und zur Beteiligung aufgerufen. Im Einklang mit den aktuellen Vorschriften wird die beliebteEröffnungsveranstaltung dieses Jahr am 14. August stattfinden. Hier wird zum einen die Wanderausstellung zum Motto gezeigt und den Gästen ein kulturelles Rahmenprogramm geboten. Gerne können Sie sich hier ein Bild von der letzten Seniorenwoche machen: https://www.berlin.de/seniorenwoche/
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I und von Verdachtspersonen und Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen
Interessant ist der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, der auch nach Bezirken aufgegliedert ist
Impfeinladungen für über 70 Jährige in Vorbereitung
Nachricht von Senatorin Kalayci
Teşekkürler - Sağlık Bakanı/Senatör Dilek Kalaycı'dan iki müjdeli haber
70 yaş üstü korona aşıları gelecek hafta başlıyor. Aşı olmaya gidenlerin, gidiş geliş taksi ücretlerini sağlık bakanlığı üstleniyor.
Zwei gute Nachrichten: Wir starten nächste Woche mit den Impf-Einladungen an die über 70-Jährigen stufenweise. Auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums können sie sich (da über 65-Jährige) mit einem mRNA-Impfstoff in den Corona Impfzentren Arena, Messe, Erika Heß Eisstadion und Velodrom impfen lassen.
Wir werden auch für sie die Taxifahrten kostenfrei zur Verfügung stellen. Dass sie sich impfen lassen und sie zufrieden sind, ist mir sehr wichtig. Das Impfen muss zügig weitergehen!
Dilek Kalaycı
Berlin Eyalet Sağlık Bakanı/Senatörü
Deutsches Pflegeforum
Vortrag am 10. März 2021, 18.00 Uhr
Barbara König (SPD), Staatssekretärin für Pflege und Gleichstellung,
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin
„Berliner Pflegepolitik 2021:
Pflegeberufereform, Ausbildungsoffensive und der Berliner Pakt für die Pflege“
Ort: Einsteinsaal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Gendarmenmarkt,
Jägerstrasse 22 – 23, 10117 Berlin, oder per Zoom-Meeting.
für die Organisation ist Ihre vorherige Anmeldung wichtig; bitte bis spätestens 5. März 2021 auf der Website: www.deutschespflegeforum.de.
Testhelfer in Pflegeeinrichtungen gesucht
Zur Unterstützung von stationären Pflegeeinrichtungen hat die Bundesregierung eine Hotline und ein Internetportal gestartet. Dort können sich freiwillige Helferinnen und Helfer melden. Mit den zusätzlichen Kräften sollen Personal sowie Besucherinnen und Besucher getestet werden, um Besuche zu ermöglichen und Infektionen vorzubeugen.
Weitere Informationen bietet die Seite: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/freiwilliges-testpersonal-1842690
Interessierte können sich bei der bundesweiten Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 455 55 32 informieren und ihr Interesse bekunden. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr besetzt. Die Bundesagentur hat zudem eine Webseite mit weiteren Informationen für Freiwillige eingerichtet, auf der zudem Landkreise und kreisfreie Städte ihren Bedarf an Testhelferinnen und Testhelfern veröffentlichen werden.
Die Corona-Pandemie fordert die Pflegekräfte und die pflegenden Angehörigen in ganz besonderem Maße. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und seine Gäste Professor Klaus Cichutek, Professor Thomas Mertens und Professor Lothar Wieler sowie die Gesundheits- und Krankenpflegerinnen Britta Hermes-Bickmann und Claudia Güldenzoph diskutieren im Livestream am 30.01.2021 ab 14 Uhr und beantworten Ihre Fragen zur Corona-Schutzimpfung.
Die Corona-Pandemie hat für viele Familien weitreichende finanzielle Folgen. Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gibt es?
Die Corona-Pandemie stellt eine große Belastungsprobe für Familien dar. Der erneute Lockdown mit Schul- und Kitaschließungen ist eine kaum zu bewältigende Herausforderung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem geraten viele Familien aufgrund von Kurzarbeit oder Jobverlust in eine finanzielle Notlage. Die Bundesregierung hat Anfang des Jahres deshalb zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen beschlossen, um schnell und unbürokratisch zu helfen.
Lohnersatzleistung bei Kinderbetreuung zu Hause
Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Kitas und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zurzeit nur eingeschränkt geöffnet oder haben auf Distanzlernen umgestellt. Wer seine Kinder deshalb zu Hause betreuen muss, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Näheres erfahren Sie hier.
Kinderzuschlag (KiZ)
Familien mit kleinen Einkommen können einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 205 Euro pro Kind erhalten. Ob und in welcher Höhe der KiZ gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab - vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder. So kann eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern und einer Warmmiete von 690 Euro den KiZ erhalten, wenn das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 1500 bis 3400 Euro beträgt. Wer den Kinderzuschlag erhält, ist zudem von den Kita-Gebühren befreit und kann zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Um die Beantragung zu vereinfachen, wurde die Vermögensprüfung vorübergehend erleichtert. Eltern müssen demnach keine Angaben mehr zu ihrem Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2021.
Ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen. Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie online stellen.
Unterstützung für Alleinerziehende
Um gezielt Alleinerziehende zu unterstützen, wurde der sogenannte Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer zunächst befristet auf die Jahre 2020 und 2021 von zuvor 1908 Euro auf 4008 Euro angehoben. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wird diese deutliche Verbesserung verstetigt und gilt nun auch über 2021 hinaus.
Der Entlastungsbetrag ist ein zusätzlicher Steuerfreibetrag, der die besonderen Belastungen Alleinerziehender berücksichtigt - das sind zu 90 Prozent Frauen. Für den Steuervorteil müssen Alleinerziehende nicht bis zur Steuererklärung warten. Mit der Lohnsteuer können sie die Entlastung direkt nutzen. Von der Entlastung profitieren fast eine Million erwerbstätige Alleinerziehende und ihre Kinder.
Damit der erhöhte Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 schon bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden kann, muss gegebenenfalls ein Antrag beim örtlichen Finanzamt gestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt. Rechenbeispiele und weitere Informationen sind in den Fragen und Antworten zum Entlastungsbetrag zusammengestellt.
Kurzarbeitergeld
Wenn Unternehmen aufgrund von Lieferengpässen oder einer behördlich angeordneten Schließung die Arbeitszeit ihrer Angestellten reduzieren müssen, können die Beschäftigten Kurzarbeitergeld erhalten. Damit wird ein Teil ihres Verdienstausfalls durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen. Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber beantragt werden.
Zum 1. März 2020 wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld vereinfacht: Es reicht, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Bisher waren es ein Drittel der Beschäftigten. Auch werden die Sozialversicherungsbeiträge nun vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
Außerdem wurde das Kurzarbeitergeld erhöht. Normalerweise beträgt es 60 Prozent (bzw. 67 Prozent für Eltern) des fehlenden Nettoentgelts. Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Kurzarbeit mit 50 Prozent oder weniger ihrer bisherigen Stundenzahl arbeiten, wird das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Eltern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Eltern) angehoben.
Die Neuregelungen gelten befristet bis zum 31. Dezember 2021.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums. Auch die Bundesagentur für Arbeit hat Informationen für Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammengestellt.
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Um die Menschen vor einer existenziellen Notlage zu bewahren, wurde der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht. Wer einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes behalten. Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Der vereinfachte Zugang gilt befristet bis zum 31. März 2021.
Weitere Informationen dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt.
Anpassung des Elterngeldes
Um die wirtschaftliche Stabilität von Familien zu gewährleisten, wurden die Sonderregelungen im Elterngeld, die Einkommensverluste durch die Covid-19-Pandemie ausgleichen sollen, bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Einkommensersatzleistungen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I sollen das Elterngeld nicht reduzieren. Dies betrifft Eltern, die bislang in Teilzeit arbeiten und Elterngeld beziehen. Darüber hinaus können Monate mit geringerem Einkommen von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden. Dies betrifft werdende Eltern, die infolge der COVID-19-Pandemie Einkommensausfälle haben, etwa weil sie Kurzarbeitergeld beziehen.
Studium und Ausbildung
Wer Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommt, erhält diese auch weiterhin, wenn die Ausbildungsstätte wegen der Corona-Pandemie vorübergehend geschlossen ist oder der Semesterbeginn verschoben wurde. Zudem können Überbrückungshilfen in Form von zinslosen KfW-Studienkrediten oder als nicht rückzahlbare Zuschüsse für nachweislich besonders bedürftige Studierende beantragt werden. Weitere Informationen hierzu hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zusammengestellt.
Aus der Sitzung des Senats am 20. Januar 2021:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung, Dilek Kalayci, die vierte Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Das Land Berlin setzt damit die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom gestrigen Dienstag um und passt diese auf das Infektionsgeschehen in Berlin an.
Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erhält folgende wesentliche
Änderungen:
Die bisher betroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden bis einschließlich 14. Februar verlängert.In geschlossenen Räumen ist eine
medizinische Gesichtsmaske (also sogenannte OP-Maske oder sogar
virenfilternde Maske der Standards KN95 oder FFP2) zu tragen:im Öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals sowie sonstiger Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen,im Einzelhandel und in Handwerks-, Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr von allen Personen, also auch von Mitarbeitenden während Gottesdiensten Bei allen Versammlungen, außer solchen die ausschließlich unter Nutzung von Fahrzeugen durchgeführt werden, gilt Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung)Gottesdienste mit mehr als zehn Teilnehmenden sind spätestens zwei Werktage vor der geplanten Durchführung dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen, wenn mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden, es sei denn, dass die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein Hygienekonzept etabliert haben, welches dem aktuellen Hygienerahmenkonzept der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung entspricht oder über dessen Bestimmungen hinausgeht.Der Leihbetrieb im Abholungsmodell für Bibliotheken ist zulässigie
Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler der Berliner Schulen bleibt
bis zum 12. Februar 2021 ausgesetzt. Damit gelten die am 8. Januar
festgelegten Regelungen für die Berliner Schulen weiter. Es wird weiter eine
Notbetreuung angeboten.Die Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen sind
geschlossen. Alle Einrichtungen bieten einen Notbetrieb an.die Ausnahmen von der Einreisequarantäne nach § 22 Abs. 2-4 gelten nicht mehr für Einreisende aus Gebieten, in denen sich die neuen Virus-Mutationen verbreitet haben.
Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft.
Sie finden diese dann auf: https://www.berlin.de/corona/.
gruppenspezifischen Trainingspläne, die in zwei Schwierigkeitsgrade
unterteilt sind, herunterladen. Die Trainingspläne sind so konzipiert, dass
Sie die Übungen ohne Probleme zuhause durchführen können. Bitte beachten Sie
unbedingt die medizinischen Hinweise, bevor Sie mit dem Training beginnen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude dabei!
Fit für den Alltag – leicht
Fit für den Alltag – schwer
Rücken – leicht
Rücken – schwer
Athletiktraining – leicht
Athletiktraining – schwer
Wegen der Corona-Pandemie bietet der Verbund der Berliner Öffentlichen
Bibliotheken ab Donnerstag, 21. Januar 2021, erneut einen kostenlosen
Online-Ausweis an. Die Gültigkeit des Ausweises beträgt drei Monate. Das
Angebot endet am 30. April 2021.
Die Ausweise gibt es auf der Seite www.voebb.de unter dem Reiter “Mein
Konto”. Wer sich registriert, erhält eine Nummer zugesandt, mit der die
Online-Angebote der Berliner Öffentlichen Bibliotheken kostenfrei genutzt
werden können.
Einladung zur Impfung gegen SARS-CoV-2 (Corona-Impfung)
Terminbuchungscode
Sehr geehrte(r)
seit Beginn des Jahres sind in Deutschland und weltweit zahlreiche Krankheits- und Todesfälle aufgetreten, die durch eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 verursacht wurden. Deshalb bin ich sehr erfreut, dass nunmehr in Deutschland Impfstoffe verfügbar sind,
die einen Schutz vor einer Covid-19-Erkrankung bieten.
Diese Impfstoffe sollen nach bundeseinheitlichen Vorgaben zunächst Personen angeboten werden, die wegen ihres Lebensalters ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen.
Die Impfung ist kostenlos und freiwillig. Um in kurzer Zeit eine große Zahl von Personen impfen zu können, haben wir 6 Impfzentren eingerichtet. Für einen vollständigen Impfschutz werden zwei Impfungen im Abstand von ca. 3 Wochen benötigt.
Ich lade Sie daher herzlich ein, zeitnah unter der Telefon-Nr. 030 9028 2200
Montag – Sonntag von 07:00 bis 18:00 Uhr
oder über die Website https://service.berlin.de/corona/
zwei Termine für Ihre Impfungen zu vereinbaren. Bitte alten Sie hierfür den oben angegebenen Termincode bereit.
Eventuell können Angehörige oder Personen aus Ihrem Bekanntenkreis bei der Terminbuchung behilflich sein und Sie gerne zum Impfzentrum begleiten. Leider wird es aus Platz- und Hygienegründen jedoch nicht möglich sein, dass Ihre Begleitung mit in das Impfzentrum kommt.
Es ist sichergestellt, dass im Impfzentrum Personal vorhanden ist, um Ihnen zu helfen. Termin zu vereinbaren, da Sie eine Impfung in Ihrem Pflegeheim erhalten werden. Die Pflegedienstleitung wird Sie darüber informieren.
Bitte lesen Sie das beigefügte Aufklärungsmerkblatt sorgfältig durch und füllen die beiliegende Einverständniserklärung/Anamnese aus.
Bitte bringen Sie Folgendes zu den Impfterminen mit:
• Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
• Anamnese- und Einwilligungsbogen (möglichst unterschrieben)
• Aufklärungsmerkblatt (möglichst unterschrieben)
• dieses Schreiben
• Impfbuch (falls vorhanden).
Weitere Einzelheiten zur Impfung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Aufklärungsbogen.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich gern an Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin wenden.
Informationen über die Impfung und die persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme können Sie gern von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt erhalten oder im Internet unter https://service.berlin.de/corona/ nachlesen.
Bitte achten Sie auf Ihre Gesundheit und nutzen Sie die Chance, sich mit der Impfung vor einer COVID-19-Erkrankung zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Dilek Kalayci
Senatorin für Gesundheit,
Pflege und Gleichstellung
Corona-Krise: Gestiegene psychische Belastungen für Menschen, die andere pflegen und unterstützen
DZA Newsletter
In der Corona-Krise haben mehr Menschen ab 46 Jahre andere informell unterstützt oder gepflegt als im Jahr 2017. Sie zeigen allerdings auch mehr depressive Symptome als Menschen, die niemanden pflegen oder unterstützen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Befragung im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) im Zeitraum von Juni bis Juli 2020.
Mehr als 4.700 Menschen zwischen 46 bis 90 Jahren gaben darüber Auskunft, ob sie andere unterstützen oder pflegen. Gleichzeitig sollten sie ihren Gesundheitszustand einschätzen. Gegenüber dem Jahr 2017 stieg die Quote der informell Unterstützenden und Pflegenden von 16 auf 19 Prozent. Dabei geht der Anstieg besonders auf den Einsatz von Frauen und eine stärkere Einbindung von Nachbar*innen und Freund*innen zurück.
In der Corona-Krise zeigen mehr Menschen depressive Symptome. In besonderer Weise sind davon Menschen betroffen, die andere unterstützen oder pflegen.
Je umfangreicher und anspruchsvoller die Unterstützung und Pflege ist, desto wichtiger ist es für den bzw. die Einzelne auf ein gut funktionierendes Netzwerk ergänzender Hilfen zurückgreifen zu können. Gerade das war mit dem Einsetzen der Corona-Pandemie nicht durchweg und ausreichend gewährleistet. Angesichts der Belastungen vermisst ca. ein Viertel der pflegenden Menschen Hilfsangebote Dritter: von der Familie oder auch von professionalen Dienstleistern. Zur Entlastung und zum Wohl der Unterstützungs- und Pflegeleistenden sind daher schnelle Lösungen und Angebote gefragt, auch weil die Pandemie aktuell eine zweite stärkere Welle erlebt.
Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Im Rahmen der Studie werden seit mehr als zwei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. An der schriftlich-postalischen Befragung im Juni und Juli 2020 haben 4.762 Personen im Alter von 46 bis 90 Jahren teilgenommen. Der Deutsche Alterssurvey wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Das DZA Aktuell Corona-Krise: Gestiegene psychische Belastungen für Menschen, die andere pflegen und unterstützen ist online verfügbar.
Schutzimpfungen für die Berliner Altersgruppen 70-79 , 80-89. 90+
Einladung und Terminbuchung
Impfberechtige erhalten ein persönliches Einladungsschreiben inklusive Imfpcode von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Damit können sie die Termine für die Impfungen in einem der Berliner Impfzentren vereinbaren (Messe Berlin – Halle 21, Flughafen Tegel – Terminal C, Flughafen Tempelhof, Erika-Hess-Eisstadion, Velodrom, Arena Berlin. Dem Einladungsschreiben sind ein Anamnesebogen und eine Einverständniserklärung beigefügt. Die Einladungen sind personengebunden: Termine können nicht an Dritte weitergegeben und müssen im Krankheitsfall verschoben werden. Weitere Informationen und Dienstleistungen zum Thema Impfung gegen Corona (SARS-CoV-2) werden auch auf dem Serviceportal Berlin zur Verfügung gestellt.
Erforderliche Unterlagen zur Impfung
Folgende Dokumente müssen zur Impfung mitgebracht werden:
Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
Persönliches Einladungsschreiben
Ausgefüllter Anamnesebogen
Unterschriebene Einverständniserklärung
Ein Impfausweis muss nicht zwingend mitgebracht werden. Aus organisatorischen Gründen erhalten geimpfte Personen einen separaten Impfnachweis, welcher von den Hausärzt:innen in den Ausweis nachgetragen werden können.
Ablauf der Schutzimpfung in den Impfzentren
Am Impfzentrum wird kein Schnelltest auf das Coronavirus durchgeführt. Ggf. wird jedoch die Körpertemperatur gemessen. Personen mit erhöhter Temperatur dürfen das Impfzentrum nicht betreten und müssen einen neuen Termin vereinbaren. Begleitpersonen müssen grundsätzlich vor dem Gebäude warten.
Die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sieht zwei Impfungen vor. Je nach Impfstoff erfolgt die zweite Impfung nach drei oder vier Wochen. Bei der Terminvergabe werden bereits beide Termine festgelegt. Ein Impftermin dauert 1 bis 1,5 Stunden.
Vor der eigentlichen Impfung erfolgt eine Beratung mit Informationen zu möglichen Nebenwirkungen, Hinweisen zum Ablauf und Empfehlungen zum richtigen Verhalten nach der Impfung. Eine kurze, symptombezogene Untersuchung, um akute Erkrankungen und Allergien auszuschließen, wird ebenfalls durchgeführt. Anschließend wird der Impfstoff intramuskulär verabreicht – in der Regel mittels Spritze in den Oberarm.
Bevor Geimpfte wieder nach Hause dürfen, ist die 30-minütige Nachbeobachtungszeit einzuhalten. Hierfür steht ein separater Raum mit Sitzmöglichkeiten zur Verfügung.
Nach der Impfung: Einhaltung der Corona-Maßnahmen
Die allgemein geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gelten auch für geimpfte Personen weiterhin. Sämtliche Verhaltensregeln – etwa das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – und Beschränkungen – etwa die Quarantänepflicht nach der Einreise – sind für Geimpfte weiterhin gültig.
Impfungen durch mobile Impfteams
Personen, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität kein Impfzentrum besuchen können, werden von mobilen Impfteams aufgesucht. Dies betrifft Pflegebedürftige in Betreuten Wohngemeinschaften, in Seniorenanlagen und Pflegeeinrichtungen. Die Koordinierung der Impftermine wird hierbei von den Pflegediensten oder Einrichtungen übernommen.
Berliner Impfzentren
Messe Berlin, Halle 21, Messedamm 22, 14055 Berlin (Charlottenburg-Wilmersdorf)
Erhöhung der Behinderten-Pauschbeiträge ab 2021
Der Bundestag hat am 29. Oktober 2020 das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) verabschiedet.
Die Behinderten-Pauschbeträge werden in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung (GdB) geregelt. Mit dem verabschiedeten Gesetz werden sie in § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG nun ab dem Veranlagungszeitraum 2021 verdoppelt und auch der Kreis der Berechtigten wird erweitertegt werden.
Für Menschen mit Behinderungen, die hilflos im Sinne des § 33b Abs. 6 EStG sind, und für blinde und taubblinde Menschen erhöht sich der Pauschbetrag auf 7.400 Euro (bisher 3.700 Euro). In diesem Fall kann der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 S. 2 EStG nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Weitere Verbesserungen
Die Behinderten-Pauschbeträge werden zukünftig ab einem festgestellten GdB von 20 gewährt, bislang galt dies bei einem GdB unter 50 nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Es wird eine behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale eingeführt, bislang mussten aufwändige Einzelnachweise vorgel
Bundesministerium für Gesundheit Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung – SchutzmV) Vom 14. Dezember 2020 Auf Grund des § 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2, Satz 5, 7, 9 bis 12 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), der durch Artikel 4 Nummer 1 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und nach Anhörung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereini-gung, des Deutschen Apothekerverbandes e. V. und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung: § 1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (1) Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben Anspruch auf Schutzmasken, wenn 1. sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder 2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt: a) chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, b) chronische Herzinsuffizienz, c) chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,d) Demenz oder Schlaganfall, e) Diabetes mellitus Typ 2,f) aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann, g) stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation, h) Trisomie 21, i) Risikoschwangerschaft. (2) Den Anspruch nach Absatz 1 haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ver-sichert sind, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und wenn sie die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 erfüllen.
Die Verordnung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 10. Januar 2021.
Der Senat hat am Montag auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die Verordnung zur Neufassung der Berliner Vorschriften zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Das Land Berlin setzt damit die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom gestrigen Sonntag um und passt diese auf das Infektionsgeschehen in Berlin an.
Zur bisher geltenden Infektionsschutzverordnung erhält die neue Verordnung folgende wesentliche Änderungen:
Das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist nur aus triftigen Gründen zulässig, beispielsweise zum Einkaufen, zur Ausübung beruflicher, mandatsbezogener, ehrenamtlicher oder sonstiger Tätigkeiten, für den Arztbesuch, zur Wahrnehmung von Behörden- oder Gerichtsterminen, zur individuellen stillen Einkehr in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie die Teilnahme an Gottesdiensten, für den Besuch bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern und die Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, zur Versorgung und Betreuung von Tieren, zur Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen, für die Teilnahme an und die Durchführung von nach dieser Verordnung zulässigen Veranstaltungen, Versammlungen, Besuchen oder privaten Zusammenkünften, oder für das Aufsuchen von Schulen sowie Einrichtungen der Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinderbetreuung zum Zwecke der Inanspruchnahme der dortigen Betreuungsangebote oder um Menschen, die dort betreut werden, dorthin zu begleiten oder abzuholen.
Sportliche Aktivitäten sind nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen erlaubt.
Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum im Freien ist untersagt. Für den Zeitraum vom 24. Dezember bis zum Ablauf des 26. Dezember 2020 sind private Veranstaltungen nur im Kreise von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit Angehörigen von bis zu vier weiteren Haushalten gestattet, wobei eine Personenobergrenze von fünf zeitgleich anwesenden Personen gilt und deren Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden, oder mit bis zu vier nicht dem eigenen Haushalt angehörenden Verwandten in gerader Linie, Geschwistern und deren Haushaltsangehörigen sowie deren Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Die Tages- und Übernachtungsangebote der Wohnungslosenhilfe bleiben zur Grundversorgung der Betroffenen geöffnet. An öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges und der Angebote der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung darf kein Regelbetrieb in Präsenz stattfinden.
Gleiches gilt für Volkshochschulen sowie weiteren Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen sowie freien Einrichtungen im Sinne des Schulgesetzes und ähnlichen Bildungseinrichtungen für Minderjährige
Schulen der Primarstufe können eine Notbetreuung insbesondere von Kindern von Eltern anbieten, deren berufliche Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens erforderlich ist, sowie für Alleinerziehende. Über die Auswahl der Einrichtungen und die zur Inanspruchnahme der Notbetreuung Berechtigten entscheidet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Ein Regelbetrieb findet in der Kindertagesförderung nicht statt. Eltern, deren Kinder in Angeboten der Kindertagesförderung betreut werden, sind aufgefordert soweit wie möglich die Betreuung anderweitig zu organisieren und nur in unbedingt notwendigen Fällen die Betreuung in Angeboten der Kindertagesförderung Anspruch zu nehmen, um die Kontakte auch in diesem Bereich zu reduzieren. Die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung kann in Fällen eines auf Grund der Infektionslage eingeschränkten Einsatzes von Fachpersonal in den Einrichtungen Näheres bestimmen, um dennoch die Betreuungsumfänge unter Beachtung der Hygienevorgaben nach dem Kindertagesförderungsgesetz erfüllen zu können. Eine Notversorgung kann angeboten werden. Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes dürfen nicht geöffnet werden.Ausgenommen vom Verbot ist der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke, Tabakprodukte, Schreibwaren, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Tierbedarf, Apotheken, Einrichtungen zum Erwerb von Sanitätsbedarf sowie von Hör- und Sehhilfen und Verkaufsstellen zum ausschließlichen Erwerb von Weihnachtsbäumen, Drogerien, Reformhäuser, Tankstellen, Abhol- und Lieferdienste, Wochenmärkte mit Beschränkung auf die für den Einzelhandel zugelassenen Sortimente, gewerblicher Handwerkerbedarf, Fahrrad- und Kfz-Werkstätten und Großhandel.
Der Verkauf von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt. Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte, Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte (Flohmärkte), Spezialmärkte und Volksfeste sind verboten
Am 31. Dezember 2020 in der Zeit von 14 Uhr bis 06 Uhr des Folgetages ist der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken verboten
Für den Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 ist der Aufenthalt sowie die Verwendung von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen auf öffentlichen Straßen, Plätzen und in Grünanlagen verboten. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird diese Orte im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ausweisen. Die Ausweisung ist im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen und kann auch Ausnahmen für die professionelle Verwendung von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen vorsehen. Das Durchqueren der genannten Orte gilt nicht als Aufenthalt. Das Verbot des Aufenthalts gilt nicht in Notfällen oder in Fällen besonderen Bedarfs. Im Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 sind Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes und Artikel 26 der Verfassung von Berlin verboten.
Die Verordnung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 10. Januar 2021.
Sie finden die komplette Verordnung unter: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/.
Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020
Beschluss
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben zuletzt am 25. November einschneidende und befristete Maßnahmen beschlossen bzw. verlängert, um die mit Winterbeginn erheblich
angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Damit sollte zudem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden,
denn Krankenhäuser und vor allem zahlreiche Intensivstationen sind durch die hohen Zahlen schwer erkrankter CoronaPatienten stark belastet.
Es ist durch die Maßnahmen gelungen, vorübergehend das exponentielle Wachstum zu stoppen und das Infektionsgeschehen auf hohem Niveau zu stabilisieren. Mit der zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der Vorweihnachtszeit befindet sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen. Eine weiter zunehmende Belastung des Gesundheitssystems und
eine nicht hinnehmbare hohe Zahl täglicher Todesfälle sind die Folge.
Deshalb ist es erforderlich, weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten zu ergreifen.
Ziel ist es die Zahl der Neuinfektionen wieder so deutlich zu reduzieren wie es im Beschluss vom 25. November definiert ist, so dass es den Gesundheitsämtern wieder möglich wird, Infektionsketten möglichst vollständig identifizieren und unterbrechen zu können und so die Zahl der Erkrankten weiter zu senken.
Bund und und Länder danken der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten während der gesamten Zeit der Pandemie dazu beiträgt, die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Dieser Gemeinsinn ist das höchste Gut und zugleich der wichtigste Erfolgsfaktor in der Pandemie.
Sie danken auch den vielen Unternehmen, die in dieser schwierigen Zeit mit großer Flexibilität und Kraft den enormen Herausforderungen trotzen. Und sie danken ganz besonders allen Beschäftigten im Gesundheitswesen, die
unter Aufbietung aller Kräfte dafür sorgen, dass ein hohes Versorgungsniveau auch unter den schwieriger werdenden Bedingungen gewährleistet bleibt. Trotz der derzeit ernsten Lage geben die Fortschritte bei der
Impfstoffentwicklung und Impfstoffzulassung die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden kann und sich auch wirtschaftlich erholt.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder:
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrerLandesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.
------->Fortsetzung der Maßnahmen drücke auf weiter
Bundeskabinett hat Bundestagswahl 2021 auf den 26. September festgelegt
mit Infos zu Landtagswahlen und Kandidaten
Die nächste Bundestagswahl wird am 26. September 2021 stattfinden.
Das Bundeskabinett hat den Termin am Mittwoch ,9.12., festgelegt, . Er ist eine Empfehlung an den Bundespräsidenten, der die endgültige Entscheidung über den Wahltermin trifft.
Grundgesetz – Artikel 39
[Wahlperiode]
(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.
Mit sechs Abgeordnetenhaus- und Landtagswahlen und einer Bundestagswahl wird 2021 ein Superwahljahr
Die Richtlinien der Regierungspolitik 2016 bis 2021 sehen im Bereich Soziales die Weiterentwicklung der vom Senat im August 2013 beschlossenen „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik“ vor. Alle Senatsverwaltungen waren ohnehin beauftragt, die Leitlinien aus dem Jahre 2013 in eigener Zuständigkeit umzusetzen und inhaltlich weiterzuentwickeln. Unter Federführung der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung ist in den vergangen vier Jahren eine Überarbeitung der Leitlinien unter Beteiligung der zuständigen Senatsverwaltungen, der Bezirksämter und der Seniorenmitwirkungsgremien erfolgt. Zum Sachstand der Fortschreibung der seniorenpolitischen Leitlinien im Land Berlin ist aus Anlass einer parlamentarischen Anhörung im Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales im Abgeordnetenhaus von Berlin am 3. Dezember von der Sozialsenatorin mitgeteilt worden, dass sich die neuen Leitlinien mit einem Maßnahmenkatalog im Senat von Berlin im Mitzeichnungsverfahren befinden. Nach Schlusszeichnung der neuen seniorenpolitischen Leitlinien ist eine Beschlussfassung im Senat vorgesehen
Die Diakonie und die Zukunftswerkstatt von Diakonie und EKD, die Evangelische Arbeitsstelle für missionarische Kirchenentwicklung und diakonische Profilbildung (midi), haben mit einer Ad-hoc-Studie Erfahrungen von Diakonie-Mitarbeitenden in der stationären Altenhilfe und Hospizen während der Covid-19-Pandemie untersucht. Die Mitarbeitenden wurden gefragt, wie es ihnen seit Ausbruch der Pandemie ergangen ist, wie sie die Arbeitssituation und den Pflegealltag bewerkstelligen, wo sie akuten Handlungsbedarf sehen und auch, wo sie Unterstützung finden und welche Forderungen sie haben.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Personalmangel bei der Pandemie-Bewältigung eine der größten Belastungen darstellt. Die Pflegekräfte haben außerdem Sorge, sich während der Arbeit anzustecken. Die Studie fragt auch danach, wer oder was den Pflegenden in der Pandemie Halt und Orientierung gibt. Neben dem Austausch unter Kolleginnen und Kollegen sowie dem kollegialen Zusammenhalt sind dies in aller erster Linie die Gespräche mit Familienangehörigen und dem Ehe- bzw. Lebenspartner (81 Prozent) sowie der Austausch im Freundeskreis (58 Prozent). Der Hälfte der Befragten sind zudem Oasenzeiten wichtig; ein Viertel findet in Gebet und spirituellen Alltagsroutinen Halt und Orientierung.
Studien zum download https://www.diakonie.de/journal/covid-19-pflegestudie-der-diakonie
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie
"Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung"
Eine Trendumkehr wurde noch nicht erreicht, die Infektionszahlen verharren auf einem hohen Niveau.
Angesichts dieser Entwicklung haben Bund und Länder die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert und die Kontaktbeschränkungen verschärft. Zu Weihnachten gelten gesonderte Regelungen.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die am 28. Oktober 2020 getroffenen Maßnahmen bundesweit bis
zum 20. Dezember zu verlängern. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Insbesondere die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen und
Übernachtungsangebote im Inland werden weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Bund und Länder appellieren an die Bürger, alle nicht zwingend erforderlichen
beruflichen und privaten Reisen zu vermeiden - insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem im Hinblick auf die Skisaison.
Zusammenkünfte mit maximal fünf Personen
Angesichts der besonderen Herausforderung in den Wintermonaten haben Bund und Länder weitere Maßnahmen vereinbart, die ab dem 1. Dezember 2020 gelten sollen. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und
Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen
zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Erweiterte Maskenpflicht
Die bisherigen Regeln für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werden erweitert. So gilt künftig an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen ist sie künftig vorgeschrieben. Gesonderte Regeln für Weihnachtstage
Für die Weihnachtstage und den Jahreswechsel gelten erweiterte Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen: Vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 sind Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal 10 Personen möglich - Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Bund und Länder rufen dazu auf,
wo immer dies möglich ist, im Vorfeld dieser familiären Begegnungen fünf bis sieben Tage die Kontakte auf wirklich notwendigste zu reduzieren. Erweiterte Maßnahmen für Hotspots
Bund und Länder verweisen auf die bereits beschlossene Hotspot-Strategie, nach der ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen diese Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung der Infektionszahlen zu erreichen. Grundsätzlich behält das Offernhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen jedoch höchste Bedeutung.
AHA+AL-Regeln weiter beachten
Bund und Länder betonen, dass es weiterhin dringend erforderlich ist, alle nicht notwendigen Kontakte
unbedingt zu vermeiden. Dort, wo Begegnungen stattfinden, sind stets die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp, Lüften) einzuhalten.
Keine Trendwende erreicht
Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zeigen erste Wirkung: Der exponentielle Anstieg konnte abgeflacht werden. Kanzlerin Merkel betonte nach den Gesprächen, dass "wir uns mit diesem Teilerfolg auf gar keinen Fall begnügen" könnten. Bund und Länder stellen fest, dass die erhoffte Trendwende im November nicht erreicht wurde, bislang sei lediglich ein "Seitwärtstrend" zu beobachten. Merkel betonte
daher, es bedürfe "noch einmal einer Kraftanstrengung".
Lesen Sie hier den Beschluss PDF, 142 KB, nicht barrierefrei
[https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1820174/fd9794fa8b8e0ec555f005677509c242/2020-11-25-mpk-beschluss-data.pdf?download=1]
im Wortlaut.
"Die App basiert auf einem Konzept mit dezentraler Datenverwaltung. Das ist aus Verbrauchersicht sehr zu begrüßen, weil es datensparsamer und weniger missbrauchsanfällig ist.
Die Corona-Warn-App ist eine sogenannte Tracing-App (keine Tracking-App). Die englische Bezeichnung "Tracing" bedeutet übersetzt "Verfolgung". Dabei geht es nicht um die Verfolgung des Standorts einzelner Nutzer, sondern um die Verfolgung von Begegnungen. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt "Was unterscheidet eine Tracing-App von Tracking-Apps?"
Mithilfe einer Tracing-App sollen Kontaktketten von Corona-Infizierten nachverfolgt werden. Das Ziel: Verbraucher, die in Kontakt mit positiv getesteten Personen waren, sollen von der Tracing-App gewarnt werden. Sie könnten sich möglicherweise bei der infizierten Person angesteckt haben. Nicht erfasst werden Standort oder Identität der Anwender.
ach bisherigen Erkenntnissen können infizierte Personen schon 14 Tage bevor sich erste Symptome zeigen ansteckend sein, ohne davon zu wissen. Manche Krankheitsverläufe sind sogar vollkommen symptomfrei. Deshalb sollen die Menschen, denen Sie in den zurückliegenden 14 Tagen begegnet sind, über ein erhöhtes Infektionsrisiko informiert werden. Je schneller eine gewarnte Person über das Risiko einer Ansteckung Bescheid weiß, desto schneller kann sie wiederum eigene Schutzmaßnahmen ergreifen – sich etwa in häusliche Quarantäne begeben oder auf besonderen Abstand achten und dadurch weitere Personen vor einer Ansteckung bewahren.
Die Corona-Warn-App soll genau den Zeitraum vom Testergebnis bis zur Benachrichtigung von Kontaktpersonen verkürzen. Bislang werden die Kontaktketten positiv getesteter Personen von den Gesundheitsämtern händisch durch die einzelnen Mitarbeiter ermittelt. Infizierte Personen müssen sich daran erinnern, wem sie in den zurückliegenden 14 Tagen begegnet sind. Betroffene Personen werden nacheinander angerufen. Das ist immens zeitaufwändig, bindet viele Personalkapazitäten in den Gesundheitsämtern und ist außerdem nicht unbedingt vollständig. Denn viele Menschen, denen man in der Öffentlichkeit begegnet, kennt man überhaupt nicht.
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Viel zu wenige Patienten wissen, dass die Herzschwäche eine ernste Krankheit ist, die im fortgeschrittenen Stadium zu einer empfindlichen Beeinträchtigung des Alltags führt und das Leben der Patienten bedroht.
Deshalb informieren in unserer Broschüre „Das schwache Herz“ renommierte Herzspezialisten ausführlich und allgemeinverständlich über den heutigen Stand der Medizin.
So lernen sie, die Erkrankung besser zu verstehen und mit ihr zu leben – denn auch mit Herzschwäche ist ein aktives Leben möglich.
Die Broschüre „Das schwache Herz“ (184 Seiten) ist kostenfrei und kann hier bestellt werden. https://www.herzstiftung.de/service-und-aktuelles/herztermine-und-veranstaltungen/herzwochen/herzwochen2020-informationen
öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ältere Menschen werden immer öfter Opfer von finanzieller Ausbeutung und bedürfen eines erhöhten Schutzes. Dies war das einhellige Votum der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über einen Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 19/15254), die unter anderem eine wissenschaftliche Erforschung dieser Form der Ausbeutung und ihre finanziellen, psychischen und gesellschaftlichen Auswirkungen fordert. Dazu zählen beispielsweise Betrügereien bei Haustürgeschäften und Kaffeefahrten oder der sogenannte Enkeltrick, bei dem sich die Täter als nahe Verwandte ausgeben und nach Bargeld oder Wertgegenständen fragen.
Angehört wurde auch die Kriminalhauptkommissarin Annett Mau vom Landeskriminalamt Berlin (LKA 222). Sie warnte vor finanzieller Ausbeutung älterer Menschen in Betreuungsverhältnissen. Mit fast jeder Reform des seit 1992 geltenden Betreuungsrechts sei der Einsatz von Vorsorgevollmachten vom Gesetzgeber stärker gefördert worden. Deshalb fänden sie zunehmende Verbreitung und Anwendung. Der Missbrauch von solchen Vorsorgevollmachten sei jedoch nur sehr schwer beweisbar, es fehle an entsprechenden Rechtsnormen, immer wieder würden Verfahren von den Staatsanwaltschaften wieder eingestellt ohne Konsequenzen für die Täter. Die vollständige Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden
Alle sechs Jahre finden die Sozialversicherungswahlen (SV-Wahlen) zur Bestimmung der Mitglieder der Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau statt.
Das Wahlverfahren erstreckt sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren. Die nächsten Sozialwahlen stehen 2023 an. Zum 1. Oktober 2021 wird der oder die Bundeswahlbeauftragte für die SV-Wahlen bestellt. Bis zum 2. Dezember 2021 erfolgt mit der Wahlankündigung die Festlegung des Wahltages im Jahre 2023. Spätestens zum 1. April 2022 erfolgt die Wahlausschreibung, mit der die Vorschlagsberechtigten zum Einreichen von Vorschlagslisten aufgefordert werden.
Online-Veranstaltung zum Achten Altersbericht „Ältere Menschen und Digitalisierung“ einladen. Die Veranstaltung des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) findet am 5. November 2020 von 10.00 bis 11.00 Uhr statt. Sie können der Veranstaltung im Livestream auf dem YouTube-Kanal des BMFSFJ folgen. Vorab haben Sie die Möglichkeit, Fragen zum Achten Altersbericht einzureichen, die dann im Rahmen der Veranstaltung aufgegriffen und diskutiert werden können.
Bitte registrieren Sie sich für die Veranstaltung bis zum 28.10.2020 auf der Webseite https://bmfsfj-veranstaltungen.bafza.de/no_cache/achter-altersbericht/ihre-frage.html.
Eine Bande von Postdieben bricht in Berlin Briefkästen auf und durchsucht die Beute nach Bankkarten mnit einer Pin.
Besonders betroffen sind Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Moabit.
Sie haben es vor allem auf Bankkarten und Geheimzahlen abgesehen: Nach dem Bericht in der Montagsausgabe der Berliner Morgenpost über kriminelle Banden, die sich auf Diebstähle auf Briefkästen spezialisiert haben, gibt die Polizei Tipps, wie man sich schützen kann. Eine hundertprozentige Sicherheit zu erlangen, sei schwierig, sagt der Leiter der Beratungsstelle Einbruchschutz, Georg von Strünck. Man sollte es den Dieben aber so schwer wie möglich machen.
Die Dienststelle LKA Präv nimmt sowohl strategisch-konzeptionelle Grundsatz- und Koordinationsaufgaben als auch operative Aufgaben im Bereich der Kriminalprävention wahr.
Organisatorisch ist die Zentralstelle für Prävention direkt beim Leiter des Landeskriminalamts angebunden und gliedert sich in drei Sachgebiete:
Das Sachgebiet LKA Präv 1 ist für die strategische Ausrichtung der Kriminalprävention in der Polizei Berlin verantwortlich. Des Weiteren umfasst der Bereich die Themengebiete Städtebauliche Kriminalprävention,
Gremien- und Grundsatzarbeit, Diebstahlsprävention (u.a. Taschen und Fahrraddiebstahl) und Prävention im ÖPNV. Weiterhin arbeiten hier die Ansprechpersonen für interkulturelle Aufgaben sowie die Ansprechpersonen für LSBTI.
Das Sachgebiet LKA Präv 2 ist für die verhaltens- und deliktsorientierte Kriminalprävention verantwortlich und umfasst die Themenbereiche Seniorensicherheit, Jugenddelinquenz, Opferschutz, Stalking und Häusliche Gewalt.
Zudem werden kostenfreie Veranstaltungen zum Umgang mit Gewalt und Aggression für Erwachsene angeboten und durchgeführt.
Die Kernaufgabe desSachgebiets LKA Präv 3 ist die Fachberatung zum Einbruchschutz, sowohl in der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle, telefonisch als auch in der aufsuchenden Beratung. Zu allen weiteren Fragen zur technischen Prävention ist die Dienststelle ebenfalls der kompetente Ansprechpartner.
Fortsetzung s.WEITER
Der Deutsche Pflegetag 2020 findet mit Programm und Fachausstellung am 11. und 12. November 2020 in der STATION Berlin statt. Gemäß den aktuellen Vorgaben des Senates dürfen bis zu 1000 Personen zeitgleich in der STATION anwesend sein. Der Deutsche Pflegetag 2020 findet daher in diesem Jahr erstmals als Präsenzveranstaltung vor Ort sowie online im Internet statt. Alle Diskussionen, Vorträge und Foren werden zusätzlich live ins Internet übertragen.
Der Senat hat am 1.9.2020 Änderungen der Infektionsschutzverordnung beschlossen.
1. Auch bei privaten Feiern und Veranstaltungen von mehr als 50 Gästen ist ein Schutz- und Hygienekonzept vorzuhalten. Diese müssen insbesondere die Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung beinhalten.
2. Die Pflicht eine Anwesenheitsdokumentation zu führen, wird auch auf Veranstaltungen im Freien und die Außenbereiche von Gaststätten ausgeweitet. Bei der Anwesenheitsdokumentation müssen Gäste korrekte Angaben machen. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
3. Die Regelungen für Gaststätten werden nun explizit auch auf geschlossene Gesellschaften in Gaststätten, aber auch in anderen für private Feierlichkeiten angemieteten Räumen, ausgedehnt. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung für Personal mit Gästekontakt und für Gäste, sofern sie sich nicht auf ihrem Sitzplatz aufhalten.
4. Bei Versammlungen unter freiem Himmel von über 100 Personen, insbesondere Demonstrationen, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nunmehr Pflicht.
Die wenigsten Menschen machen sich gerne Gedanken darüber, welche Vorkehrungen sie idealerweise für schwierige Situation und Notfälle in ihrem Leben treffen sollten. Dazu zählt auch, plötzlich pflegebedürftig zu werden.
Wenn Ehepartner, Lebensgefährten oder die eigenen Eltern zu Pflegefällen werden und nicht im Voraus Vollmachten erteilt bzw. Verfügungen erstellt haben, stellt das die Angehörigen nicht selten vor große praktische Schwierigkeiten. Die wohl größte dieser Schwierigkeiten ist, dass im Falle der Nichterteilung einer Bankvollmacht niemand auf die Konten der betroffenen Person zugreifen kann.
Älter werdende Menschen sollte sich deshalb bewusst machen, wie wichtig es ist, den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen. Eine Vollmacht kann solange ausgestellt werden, solange eine Person noch geschäftsfähig ist. Sobald jemand zum Pflegefall wird, ist eine Geschäftsfähigkeit möglicherweise nicht mehr gegeben.
Was kann passieren, wenn keine Kontovollmacht erteilt wurde?
Ergänzung durch ABS--->am Schluss finden Sie die neueste Broschüre des Betruungsrechts --------------------------------------------------------------------------------
(BMJV) Das Vormundschaftsrecht stammt in weiten Teilen aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Jahr 1896. Es enthält detaillierte Regelungen zur Vermögenssorge des Vormunds, die allerdings weithin die Verhältnisse um das Jahr 1900 abbilden, und nur wenige Regelungen zur Personensorge. Durch zahlreiche Ergänzungen und Änderungen ist das Vormundschaftsrecht unübersichtlich geworden und bildet die aktuelle Praxis nicht zutreffend ab. Hinzu kommt, dass das im Jahr 1992 eingeführte Betreuungsrecht vor allem zur Vermögenssorge und zur gerichtlichen Aufsicht auf die Regelungen für den Vormund verweist. Dies führt zur Unübersichtlichkeit und birgt für die Rechtsanwender etliche Probleme.
Eine mitunter unzureichende Personensorge hat bereits im Jahr 2011 zu einer Änderung des Vormundschaftsrechts geführt. Nunmehr soll das Vormundschaftsrecht nach dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode umfassend reformiert werden, um die Personensorge für Minderjährige zu stärken und die Vorschriften zur Vermögenssorge zu modernisieren. Auch das Betreuungsrecht bedarf einer grundlegenden Modernisierung. Die Ergebnisse der beiden in den Jahren 2015 bis 2017 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführten Forschungsvorhaben zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ und zur „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte „andere Hilfen“ haben gezeigt, dass das Gebot größtmöglicher Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 12 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Vorfeld und innerhalb der rechtlichen Betreuung nicht durchgängig zufriedenstellend verwirklicht ist und es zudem Qualitätsmängel bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gibt, die auch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich machen.
MDK-Gemeinschaft | Pressemitteilung | Berlin | 25.06.2020
MDK-Behandlungsfehler-Begutachtung: Vertrauen schaffen durch mehr Patientensicherheit
14.553 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 2019 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt. Das geht aus der Begutachtungsstatistik hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Die Medizinischen Dienste appellieren gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Patientensicherheit dafür, anonyme Fehlermeldesysteme zu nutzen und gezielte Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Gerade während der Corona-Pandemie gelte es, die Fehler von morgen zu vermeiden. Im Fokus stehen der Infektionsschutz von Patienten und Personal sowie die Vermeidung von Unterversorgung.
Im vergangenen Jahr haben die MDK im Auftrag der Krankenkassen 14.553 medizinische Sachverständigengutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Die Anzahl der Gutachten ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen und liegt damit auf dem Niveau der Vorjahre. In jedem vierten Fall (3.688) wiesen die Gutachterinnen und Gutachter einen Fehler nach. In jedem fünften Fall (2.953) bestätigte der MDK, dass der Fehler den erlittenen Schaden auch verursacht hat. Die Behandlungsfehlervorwürfe verteilen sich zu etwa einem Drittel auf den Bereich der ambulanten Versorgung und zu zwei Dritteln auf das Krankenhaus. Die Häufigkeit gutachterlich festgestellter Fehler im ambulanten und stationären Bereich unterscheidet sich kaum. Verteilung auf Fachgebiete erlaubt keine Rückschlüsse
-----> Fortsetzung
Krankschreibungen- Altenpflege besonders stark betroffen
Altenpflege besonders stark betroffen 14.07.2020 I
m Zeitraum von März bis Mai 2020 war kein anderes Berufsfeld so stark von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen, wie das Gesundheitswesen. Besonders betroffen war vor allem die Altenpflege. Das teilte das Wissenschaftliche Institut der AOK mit. In Deutschland haben einem Medienbericht zufolge gesetzliche Unfallversicherer in fast 6000 Fällen Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt. Bis zum 3. Juli sind 5762 Covid-19-Fälle von Menschen anerkannt worden, die sich während ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Coronavirus infizierten, wie die "Ärzte Zeitung" unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) berichtete. Nach Angaben der DGUV sind alle Betroffenen im Gesundheitswesen tätig. Zudem waren zwischen März und Mai 2020 Beschäftigte im Gesundheitswesen am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK am Mittwoch mitteilte. In Berufen der Altenpflege sei die Fehlzeiten-Rate mit 1283 Betroffenen je 100000 AOK-versicherten Beschäftigten so hoch wie in keinem anderen Beruf. Ähnlich hoch sei die Rate in der Gesundheits- und Krankenpflege mit 1237 Betroffenen je 100000 Beschäftigten. Der Durchschnittswert liege bei lediglich 474 Betroffenen je 100000 AOK-versicherten Beschäftigten. In der AOK-Statistik zeigen sich regionale Unterschiede. In einstigen Corona-Hotspot-Regionen wie dem nordrhein-westfälischen Kreis Heinsberg oder dem Hohenlohekreis in Baden-Württemberg lag die Quote der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen etwa bei 2,2 beziehungsweise 2,1 Prozent und damit weit über dem Bundesdurchschnitt von 0,5 Prozent. Der Kreis Gütersloh habe mit einer AU-Quote von 0,42 Prozent bis Mai 2020 noch unter dem Bundesdurchschnitt gelegen. Weiterführende Links: Alles Wichtige rund um die ambulante Pflege in Zeiten von Corona erfahren Sie in den Corona-Clips von Andreas Heiber.
PM v. 25.6.2020
Gerade in der aktuellen Corona-Krise ist die Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher besonders hoch, Opfer von Fake-Shops zu werden. Teilweise werden Fake-Shops auch mit gestohlenen Verbraucherdaten aufgebaut. Die Verbraucherzentrale Berlin gibt wichtige Hinweise, wie man Fake-Shops erkennt und sich bei Identitätsdiebstahl verhält.
Wie kann man Fake-Shops erkennen
Verbraucher erleben es jeden Tag: Die im Internet bestellte Ware kommt nicht an oder ist nicht zu gebrauchen. Oft ist der Grund dafür, dass bei einem Fake-Shop bestellt wurde. Fake-Shops sind häufig Kopien real existierender Websites und versuchen, mit gut kopierten Produktbildern, einem seriös wirkenden Auftritt und günstigen Preisen im Vergleich zu anderen Anbietern das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen. Die angegebenen Kontaktdaten und das Impressum, falls vorhanden, sind meistens falsch. Die verschickten Waren – wenn sie überhaupt geliefert werden – stellen sich dann oft als minderwertig heraus. Häufig vertröstet man die Kunden mit dem Hinweis auf angebliche Lieferschwierigkeiten, damit sie keine rechtlichen Schritte einleiten.
„Fake-Shops erkennen Verbraucher zum Beispiel daran, dass ein Impressum fehlt oder Vorkasse mit nur einer Zahlart, zum Beispiel Sofortüberweisung verlangt wird“, weiß Josephine Frindte, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. „Manchmal werden auch Gütesiegel erfunden oder existierende Gütesiegel einfach kopiert, ohne im Besitz des notwendigen Zertifikates zu sein. Dies können Verbraucher an der fehlenden Verlinkung zum Siegel-Betreiber erkennen“, so Josephine Frindte.
Betroffene sollten Zahlungen rückgängig machen lassen
Wer als Besteller Opfer eines Fake-Shops geworden ist, sollte sich an seine Bank wenden und bereits geleistete Zahlungen rückgängig machen lassen. Bei Überweisung ist Eile geboten, da diese nur dann von der Bank gestoppt werden kann, wenn sie noch nicht erfolgt ist. Lastschriftverfahren können bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. „Rechtlich handelt es sich bei Fake-Shops um Betrug. Betroffene sollten Belege für die Online-Bestellung sammeln und diese von der Verbraucherzentrale prüfen lassen. Dazu gehören die Auftragsbestätigung, gegebenenfalls E-Mails, der Name der Website und falls vorhanden Fotos von dem Liefer- oder Rücksendeetikett.
Fake-Shops nutzen teilweise gestohlene persönliche Daten
Kürzlich wandte sich eine Verbraucherin an die Verbraucherzentrale, die auf andere Art Opfer eines kriminellen Fake-Shop-Betreibers geworden war. Ihre Daten wurden als Kontaktdaten und für das Impressum eines Fake-Shops genutzt, obwohl die Verbraucherin nichts mit der Website zu tun hatte. Die geprellten Besteller wandten sich daraufhin verärgert an die Verbraucherin und drohten mit Klage.
Sorgloser Umgang mit der Herausgabe persönlicher Daten ist riskant
Identitätsmissbrauch ist kein neues Phänomen. Persönliche Daten werden abgefischt und dann für kriminelle Zwecke verwendet. Die Expertin empfiehlt, so sparsam wie möglich mit der Angabe persönlicher Daten umzugehen. Wenn die Daten von unseriösen Anbietern gesammelt werden, ist es praktisch kaum möglich, die Löschung der Daten zu erreichen. „Wenn Sie erfahren, dass Ihre Daten missbraucht wurden um einen Fake-Shop zu errichten, sollten Sie umgehend Strafanzeige erstatten und die Forderungen der Besteller an die Polizei weiterleiten,“ rät Josephine Frindte.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu weiteren Formen des Identitätsdiebstahls finden Verbraucher unter www.vz-bln.de/node/17750.
Das LADG stärkt die Rechte von Berliner*innen gegen Diskriminierung durch öffentliche Stellen des Landes Berlin und schließt bestehende Schutzlücken. Unter öffentlichen Stellen sind z.B. Schulen, Polizei und Bürgerämter, aber auch Hochschulen sowie Gerichte zu verstehen. Diese Stellen durften zwar schon vorher nicht diskriminieren, das LADG regelt Rechte allerdings noch einmal konkreter und ist somit Erfüllung eines verfassungsrechtlichen Auftrages. Festgelegt ist ein breiter Katalog sozialer Kategorien, der Diskriminierung verbietet aufgrund:
der ethnischen Herkunft,
einer rassistischen Zuschreibung,
einer antisemitischen Zuschreibung,
der Sprache,
der Religion,
der Weltanschauung,
einer Behinderung,
einer chronischen Erkrankung,
des Lebensalters,
der sexuellen Identität,
der geschlechtlichen Identität,
des sozialen Status sowie
des Geschlechts.
Damit ergänzt das LADG die Kategorien aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) um chronische Erkrankungen und den sozialen Status. Auch die explizite Erwähnung rassistischer und antisemitischer Zuschreibung sowie von Sprache konkretisieren Diskriminierungsverbote im Vergleich zum AGG.
Was verändert sich mit dem LADG?
Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Beweislasterleichterung. Diese ermöglicht es Berliner*innen eine Diskriminierung geltend zu machen, indem sie Tatsachen glaubhaft machen, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich machen. Damit genügt es, wenn etwas mehr Tatsachen für eine Diskriminierung sprechen als gegen sie. Dann ist die Behörde verpflichtet zu beweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat.
Zudem ermöglicht das LADG Verbänden zu klagen (sog. Verbandsklagerecht). Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um das strukturelle Ungleichgewicht zwischen einer einzelnen Person und Behörde auszugleichen. Hier gibt es folgende Möglichkeiten: Menschen, die eine Diskriminierung durch eine Berliner Behörde erfahren haben, können ihre Klagerechte an einen Verband übertragen, der dann für sie den Fall vor Gericht bringt. Zudem darf ein Verband auch eigeninitiativ klagen ohne in einem Recht verletzt zu sein, wenn er einen diskriminierenden Sachverhalt beobachtet. Dieser Sachverhalt muss dann aber über die Diskriminierung einer einzelnen Person hinausgehen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird auch eine weisungsunabhängige Ombudsstelle eingerichtet. Diese Stelle wird jetzt aufgebaut und soll Personen kostenlos bei der Durchsetzung ihrer Rechte beraten. Zudem kann sie Informationen und Stellungnahmen bei Behörden, aber auch Sachverständige und Gutachten einholen.
Betroffene haben außerdem Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung, wenn eine Behörde gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen hat. Auch hier erleichtert – im Vergleich zum AGG – die Frist von einem Jahr, den Anspruch geltend zu machen.
VORMERKUNG
DialogVisionPflege: Die Zukunft der Pflege jetzt gestalten!
Vom 05.11. bis zum Finale am 12.11.2020 zeigt die Berliner Pflegekonferenz 2020 in zahlreichen, digitalen Formaten die neuesten Ideen, präsentiert die prägenden Stimmen und ermöglicht den inspirierenden.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Es ist keine Registrierung notwendig.
die von Pflege betroffenen Menschen stehen vor enormen Herausforderungen. Pflegebedürftige, ältere oder kranke Menschen, Pflegefachkräfte, pflegende Angehörige – in der Corona-Krise hat sich noch deutlicher gezeigt, wie dringend die Pflege Visionen braucht, um nachhaltig und zukunftssicher aufgestellt zu sein.
Mit der 7. Berliner Pflegekonferenz möchten wir einen interdisziplinären Dialog zwischen Vertretern aus Politik, Gesundheitswesen und Wissenschaft ermöglichen, um die Bedingungen, unter denen Pflege stattfindet, zu verbessern. In der aktuellen Situation hat natürlich die Gesundheit aller Besucher und Beteiligten für uns absolute Priorität. Deshalb haben wir neu gedacht und ein vollständig digitales Veranstaltungskonzept entwickelt. Die Berliner Pflegekonferenz 2020 wird im Zeitraum vom 5.11.2020 bis zum Finale am 12.11.2020 täglich mit zweistündigen Programmslots stattfinden, die jeweils per Livestream mitverfolgt werden können.
Fragen und Antworten:
Alle Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen müssen noch in diesem Jahr die Möglichkeit der digitalen Teilhabe erhalten. Das fordert die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen anlässlich des ersten bundesweiten Digitaltags am 19. Juni in einer Stellungnahme.
Bislang steht den Bewohnerinnen und Bewohnern in den meisten der etwa 12.000 Alten- und Pflegeheime kein WLAN zur Verfügung. Ihnen fehlt damit bereits eine zentrale Voraussetzung für digitale Kommunikation.
„Aus der Corona-Krise lernen heißt, dass die digitale Grundversorgung endlich auch in Alten- und Pflegeheimen sichergestellt werden muss“, sagte die stellvertretende BAGSO Vorsitzende Dr. Regina Görner. „Digitale Kontakte können persönliche Begegnungen nicht ersetzen, sie sind aber eine wichtige Ergänzung. Einem beachtlichen Teil der Bewohnerinnen und Bewohner und ihren Angehörigen erlauben sie einen regelmäßigen Kontakt, nicht zuletzt auch wenn sie weit entfernt leben.“
Fünf Schritte sind aus Sicht der BAGSO notwendig, um Menschen in Pflegeeinrichtungen den Zugang zu digitaler Kommunikation zu ermöglichen. So ist jedes Alten- und Pflegeheim bis Ende 2020 mit WLAN für die Bewohnerinnen und Bewohner auszustatten, ebenso mit den notwendigen Geräten wie Tablets und Smartphones. Um Menschen ohne Vorkenntnisse die digitale Kommunikation zu erleichtern, sollten in Zukunft alle Geräte mit einer einheitlichen, selbsterklärenden Software ausgestattet sein. Zudem werden Helferinnen und Helfer für das Erlernen des Umgangs gebraucht.
Für pflegebedürftige Menschen, die aufgrund der Corona-Pandemie in ihrer bisherigen Wohnsituation akut nicht versorgt werden können, gibt es ein neues Angebot. Die Notfall-Pflegeeinrichtung in der Blücherstraße 26 B in Berlin-Kreuzberg ermöglicht bis zu zwei Wochen, maximal jedoch vier Wochen eine temporäre Lösung. Die von der Vivantes Forum für Senioren GmbH betriebene Einrichtung bietet pflegebedürftigen Menschen übergangsweise eine Unterkunft, wenn sie in der aktuellen Pandemielage bspw. nicht in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden können oder sie nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend noch nicht in ihre Wohnungen zurückkehren können. Weitere Details, auch zur Finanzierung, ist dem Informationsblatt zu entnehmen. (hier herunterladen)
".........Nachdem es gelungen ist, die Infektionszahlen wieder auf ein niedriges Niveau zu senken und die Beschränkungen schrittweise zu lockern, ist es nun das erklärte Ziel der Koalitionspartner, Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigenWachstumspfad zu führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert.Dazu bedarf es nicht nur der Reaktion auf die Auswirkungen der Krise, sondern viel mehr eines aktiv gestalteten innovativen Modernisierungsschubs und der entschlossenen Beseitigung bestehender Defizite. Diese Krise wird einschneidende Veränderungen bewirken, Deutschland soll gestärkt daraus hervorgehen.Damit dies gelingt, müssen vieleAufgaben bewältigt werden. Deutschland wirdkurzfristig in einem Konjunktur-und Krisenbewältigungspaket•die Konjunktur stärken, Arbeitsplätze erhaltenund die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln, •im weiteren Verlauf auftretende wirtschaftlicheund soziale Härten abfedern,•Länder und Kommunen stärkenund•junge Menschen und Familien unterstützen.Damit Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht und langfristig erfolgreich ist, wirdDeutschland in einem Zukunftspaket•seine Rolle als weltweiter Spitzentechnologieexporteur durch insbesondere digitale Zukunftsinvestitionenund Investitionen in Klimatechnologien stärkenund•das Gesundheitswesen stärken und den Schutzvor Pandemien verbessern.In seiner internationalen VerantwortungwirdDeutschland•Europa unterstützen und Hilfe fürärmereLänder leisten.Deshalb haben sich die Koalitionspartner heute auf ein umfassendes Konjunktur-und Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket verständigt, welches aus folgenden Elementen besteht.........
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert, dass in allen Bundesländern Besuche in Pflegeheimen wieder in angemessener Weise möglich gemacht werden. Mehr als vier Wochen nach der Ankündigung von Bund und Ländern, Pflegeeinrichtungen unter Auflagen wieder für Besuche von Angehörige zu öffnen, stellen mehrere Bundesländer es weiterhin in das Ermessen der Einrichtungen, ob sie Besuche überhaupt zulassen. In anderen Bundesländern sind Besuche auf maximal eine Stunde in der Woche begrenzt. Die BAGSO hält diese Regelungen für nicht verhältnismäßig und fordert die betreffenden Länder auf, ihre Verordnungen anzupassen.
Bei den Kontaktverboten zwischen engsten Familienangehörigen handelt es sich nach Meinung der BAGSO um die mit Abstand schwersten Grundrechtseingriffe in der gesamten Corona-Zeit. „Sie mögen zu Beginn der Corona-Krise begründet gewesen sein, aber sie waren auf einen Zeitraum von vier oder sechs Wochen ausgelegt und können auf keinen Fall unverändert Bestand haben. In etlichen Bundesländern haben die Verantwortlichen dies bereits erkannt“, heißt es in der Stellungnahme der BAGSO.
In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein gelten weiter grundsätzliche Besuchsverbote. Die Einrichtungsleitungen entscheiden weitgehend selbst darüber, welche Ausnahmen sie zulassen. In Bremen, Hamburg und Hessen ist der Besuch auf eine Stunde pro Woche oder weniger begrenzt. In Brandenburg und Niedersachsen sollen Besuche ermöglicht werden, Häufigkeit und Dauer bleiben aber vollständig im Ermessen der Einrichtungen.
Die übrigen acht Bundesländer haben tägliche Besuche von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen in den vergangenen Wochen durch Verfügungen ermöglicht. Von zentraler Bedeutung ist aus Sicht der BAGSO, dass die Umsetzung der Regelungen von den zuständigen Aufsichtsbehörden kontrolliert wird.
Befragung von Führungskräften in Infrastruktureinrichtungen und Verbänden
Die Lage des freiwilligen Engaments in der ersten Phase der Corona-Krise
Nachbarschaftliche Einkaufshilfen, kiezgebundene Sachspendenaktionen, Pizzabacken in Vereinsheimen mit Auslieferung durch die Vereinsjugend, Onlinekurse zum Fitbleiben in der Krise – die Liste kreativer Beispiele, die vielerorts praktiziert werden, lässt sich beliebig fortsetzen. Dazu kommt, dass freiwillige Feuerwehren, Selbsthilfe-, Migrantenorganisationen und andere gemeinnützige Akteure ihre für unterschiedliche Zielgruppen lebenswichtigen Leistungen auch in der Coronakrise weiter erbringen. Diesem systemrelevanten Beitrag für eine erfolgreiche Bewältigung der Krise stehen teils starke Gefährdungen und Herausforderungen gegenüber. Dazu zählen mitunter existenzgefährdende Einnahmeausfälle und die Notwendigkeit, Formen der Zusammenarbeit aus dem Stand heraus zu digitalisieren.
Im Auftrag der Bundesländer Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz und der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern hat ZiviZ - ZIVILGESELLSCHAFT IN ZAHLEN - im Stifterverband eine qualitative Befragung von Führungskräften in Infrastruktureinrichtungen und Verbänden vorgenommen. Damit sollten belastbare Informationen für anstehende Maßnahmen und Entscheidungen der Engagementpolitik der Länder erhoben und Impulse für die Engagementförderung privater Akteure wie Stiftungen und Unternehmen gegeben werden.
Die Studie enthält folgende Empfehlungen:
Schutzschirm für existenzbedrohte Organisationen
Um existenzbedrohende Finanzierungsnotlagen gemeinnütziger Organisationen abzuwenden, sollte für betroffene Vereine und andere gemeinnützige Akteure Zugang zu finanzieller Soforthilfe ermöglicht werden. Stark betroffen sind nach Erkenntnissen dieser Studie Jugend- und Bildungswerke, Kultureinrichtungen, Selbsthilfeorganisationen, einzelne Umweltschutzorganisationen und weitere. Mehrere Bundesländer haben entsprechende Maßnahmen bereits in die Wege geleitet. Eine abschließende Liste von Organisationen, die von der Krise stark betroffen sind, kann auf vorliegender Datengrundlage nicht erstellt werden. Es zeichnet sich jedoch ab, dass vor allem solche Organisationen vom aktuellen Lockdown betroffen sind, die über einen stark ausgeprägten Geschäftsbetrieb verfügen, während mitgliedschaftsbasierte Organisationen bislang überwiegend gut durch die erste Phase der Krise gekommen sind. Bei der Abwendung solch existenzbedrohender Finanzierungsnotlagen sind aktuell Bund und Länder gefordert. Zu prüfen ist unter anderem, welche Zielgruppen mit den bereits bestehenden Instrumenten nicht erreicht werden.
Übersicht der in den Berliner Schiedsämter bearbeiteten Fälle 2019.
Amtsblatt Nr. 23
Nur die wenigsten wissen, dass vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens bei Mangel an öffentlichem Interesse eine vorherige Schiedsverhandlung obligatorisch ist
Der Regelbetrieb wird in den Bürgerämtern schrittweise wieder unter besonderen Schutzmaßnahmen aufgenommen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung zwingend notwendig.
Termine können ab dem 25.05.2020 wieder online und unter der Behördentelefonnummer „115“ gebucht werden. Diese stehen aber nur für Notfälle im sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
Es wird darum gebeten, nur Termine für Dienstleistungen zu buchen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Anmeldungen, sowie Pass- und Personalausweisangelegenheiten, Führungszeugnisse und Führerscheinangelegenheiten.
Für alle anderen Dienstleistungen nutzen Sie bitte die Notfalltelefonnummer von Montag bis Freitag, 09.00 bis 14.00 Uhr, (030) 9029 – 15036, um zu klären inwieweit ein Notfalltermin vereinbart werden kann.
Es wird darum gebeten, sich primär an die Wohnortsbürgerämtern zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden.
Ab dem 02. Juni 2020 wird das Bürgeramt in der Heerstraße 12 für Notfallkunden wieder öffnen. Termine können hierfür, wie oben genannt, gebucht werden.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht. Im Bürgeramt Hohenzollerndamm und Heerstr. werden ausschließlich Terminkunden bedient.
Berlinpässe werden weder ausgestellt noch verlängert. Es ist zum Nachweis des Bezugs von Leistungen der Leistungsbescheid mit sich zu führen.
Auch werden keine Anwohnervignetten als Notfall bedient. Zum Nachweis ist der Antrag auf Ausstellung einer Vignette sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Anwohnervignetten bitten wir schriftlich oder über das Service-Konto Berlin zu beantragen. Ebenfalls schriftlich beantragen können Sie die Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigungen, Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften, Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünften, Anträge auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines und Wohngeldanträge, Befreiung von der Ausweispflicht.
Der Berliner Virologe Christian Drosten übt scharfe Kritik an Falschinformationen zur Corona-Pandemie im Internet. In sozialen Medien kursierten zum Beispiel millionenfach abgerufene Videos, die „voller Unsinn“ und „falscher Behauptungen“ seien
Was er höre, zum Teil von „scheinbaren Fachleuten“, deren Expertise in anderen Bereichen liege, entbehre oft jeder Grundlage, sagte der Virologe.
Dadurch werde auch „wirklich gefährlichen Verschwörungstheoretikern“ mit zum Teil politischer Agenda der Rücken gestärkt. Drosten rügte das als „unverantwortlich“. Er gehört zu den Erstunterzeichnern eines offenen Briefs, in dem Ärzte und Virologen ein härteres Vorgehen von Facebook, Google und Twitter gegen Corona-Falschinformationen fordern. Die bisherigen Maßnahmen gingen nicht weit genug, kritisieren sie beim Kampagnennetzwerk Avaaz. https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/corona-falschinformationen-virologe-drosten-kritisiert-aerzte-16767233.html
30.04.2020 - Brauche ich sofort medizinische Hilfe oder reicht es, morgen meinen Hausarzt aufzusuchen? Solche und ähnliche Fragen erreichen den Patientenservice unter der Telefonnummer 116117 jeden Tag tausendfach. Ein heute veröffentlichtes Video auf kbv.de zeigt, wie die Software SmED bei der Beantwortung hilft.
SmED steht für Strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren für Deutschland. Die Software funktioniert wie ein Navigationssystem und unterstützt das medizinische Fachpersonal der 116117 dabei, die richtige medizinische Hilfe für die Anrufenden zu finden.
SmED liefert eine Empfehlung für das Fachpersonal
In dem zweieinhalbminütigen Video wird für Patientinnen und Patienten erklärt, wie die Service-Mitarbeiter anhand der digitalen Fragebögen von SmED in kürzester Zeit eine telefonische Ersteinschätzung abgeben können. So lassen sich Symptome, Krankheitsbilder, Vorerkrankungen und Risikofaktoren systematisch abfragen und schnell dokumentieren.
Am Ende des Telefonats liefert die Software eine Empfehlung zur
Dringlichkeit: Soll sich der Anrufer beispielsweise noch am selben Abend in einer Bereitschaftsdienstpraxis vorstellen, benötigt er einen Hausbesuch oder reicht es, wenn er am nächsten Tag eine Praxis aufsucht.
Die Software wurde von Ärzten entwickelt. Sie wurde aktuell um Fragen zum Coronavirus erweitert. Künftig soll SmED auch Patienten zur Verfügung stehen. Dann lässt sich das Navi auch auf der Website und per App nutzen.
die aktuelle Ausgabe des DIW- Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
berichtet in einem Aufsatz von Björn Fischer und Johannes Geyer über
Pflege in Corona-Zeiten : Gefährdete pflegen besonders Gefährdete
Die Corona-Pandemie und die mit ihr verbundenen Einschränkungen stellen den Pflegesektor vor immense Probleme. Pflegebedürftige gehören zur Gruppe mit dem im Falle einer Corona-Infektion höchsten Risiko für schwere und tödliche Verläufe. Von den 3,7 Millionen Menschen, die in Deutschland Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, lebten Ende 2018 nur knapp 800.000 in Pflegeheimen. Der Rest wird zu Hause gepflegt, häufig von Angehörigen, die eigentlich in anderen Haushalten wohnen, denen es an ...
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Unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer stellen Ihnen während der Corona-Pandemie einen kostenlosen Einkaufsservice für die Grundversorgung zur Verfügung! Es handelt sich um ein ehrenamtliches Hilfsangebot, daher können wir keine Garantie oder Haftung für die Diestleistungen übernehmen.
Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr unter 030 / 348 003 - 300.
Bitte halten Sie eine Einkaufsliste bereit (Lebensmittel, Sanitätsbedarf, Medikamente, Tiernahrung), die Sie uns telefonisch durchgeben.
Bitte teilen Sie uns gegebenenfalls Allergien und Unverträglichkeiten mit.
Uns ist Datenschutz sehr wichtig. Daher sind all unsere Ehrenamtlichen darin unterwiesen. Ihre Daten werden zum Zwecke des Einkaufens an unsere ehrenamtlichen Einkäufer
Wir kaufen in haushaltsüblichen Mengen (max. 15 Artikel).
Wir kaufen im nahegelegensten Supermarkt, Produktmarkenwünsche können nicht erfüllt werden. Papiertragetaschen werden zugekauft.
Auf Allergien oder Unverträglichkeiten nehmen wir Rücksicht.
Wir beachten die Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts.
Eine Begleitung zum Einkauf ist nicht möglich.
Einkauf und Lieferung am selben Tag kann nicht garantiert werden.
Die Lieferung der Waren kündigen wir Ihnen telefonisch an. Bitte halten Sie den Einkaufsbetrag möglichst passgenau in bar bereit.
Unsere ehrenamtlichen Malteser bringen die Einkäufe zu Ihnen nach Hause.
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020
Auf einen Punkt wollen wir besonders aufmerksam machen
Punkt 7 des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom 15. April zur Corona-Krise lautet:
"Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Dabei muss der Schutz der vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen und die Gefahr der Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der wesentliche Maßstab sein. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen.
Daher soll für die jeweilige Einrichtung unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere von Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng im Hinblick auf das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiterentwickelt und angepasst werden."
Umfrage zur Corona-Pandemie - Deutsche Seniorenliga e.V.
Digitalkompetenz älterer Menschen wichtiger denn je
Umfrage zur Corona-Pandemie
Bonn, 06.04.2020Das Corona-Virus hat die Welt fest im Griff. Aus der Pandemie resultieren auch für uns in Deutschland dramatische Veränderungen und Einschränkungen. Doch wie jede Krise bietet auch die Corona-Krise Chancen. So bekommt Deutschland gerade einen kräftigen Schub in Sachen Digitalisierung. Millionen Menschen arbeiten plötzlich im Homeoffice, Besprechungen finden in Videokonferenzen statt. Auch Senioren sehen das Internet fast gleichberechtigt neben den klassischen Medien als wichtigen Informationskanal und darüber hinaus als Möglichkeit, soziale Kontakte zu pflegen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Seniorenliga zur Corona-Pandemie.
Bei der bundesweiten Online-Umfrage bei über 50-Jährigen wird als vorherrschender Informationskanal in der jetzigen Krise nach dem Fernsehen (92%), aber noch vor Hörfunk (55%) und Printmedien (58%), das Internet (77%) genannt. Das Internet ist für alle Altersgruppen1Quelle für aktuelle und fundierte Informationen. Zudem werden wichtige Hygieneempfehlungen und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen für verschiedenste Alters- und Lebenssituationen aufgezeigt. Entsprechend liegt bei der Frage nach der Wichtigkeit der Informationsquellen das Internet bei den befragten Senioren etwa gleichauf mit den klassischen Medien. Zudem stimmen fast alle Befragten (97%) der Aussage zu, dass man in der jetzigen Situation ohne Internet benachteiligt ist oder zumindest weniger Optionen zur Verfügung hat.
„Immer mehr Senioren bewegen sich mittlerweile wie selbstverständlich in der digitalen Welt“, resümiert Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga: „Jetzt zeigt sich, wie wichtig die digitale Kompetenz in allen Altersgruppen ist.“ Gerade Ältere sind so nicht nur in der Lage, sich umfassend - entsprechend ihrer altersabhängigen Bedürfnisse - zu informieren, sondern können das Internet auch zur Pflege ihrer sozialen Kontakte nutzen. Dies ist für viele Ältere ein sehr wichtiger Aspekt. So meinten vier von fünf Befragten, dass die größte Beeinträchtigung der Corona-Krise für sie im Bereich der sozialen Kontakte (80%) liegt. Jeder Zweite beklagt die Einschränkungen beim Einkauf (51%), dicht gefolgt von Auswirkungen auf das Familienleben (44%). Die Umfrage bestätigte zudem einmal mehr die immense Wichtigkeit für ältere Menschen, mobil zu sein: Durch die Pandemie werden insbesondere Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung (67%) und der Mobilität (63%) befürchtet.
„Wir sehen, dass Ältere dem technischen Fortschritt positiv gegenüberstehen und zumeist souverän mit der Digitalisierung umgehen“, so Hackler: „Das ist ein gutes Zeichen - dennoch muss die Digitalkompetenz bei Älteren weiter ausgebaut werden. Gerade in Zeiten wie der jetzigen Corona-Krise kann die Nutzung digitaler Angebote dazu beitragen, selbstbestimmt zu leben und den Alltag zu bewältigen, auch wenn die Mobilität stark eingeschränkt ist. Viele Senioren sind offen für das hierzu notwendige „Lebenslange Lernen“. Die Deutsche Seniorenliga unterstützt und fördert bereits seit 20 Jahren die Medienkompetenz der 50plus-Generation.
Seniorenverbände fordern eine Weltaltenkonvention 02. April 2020Pressemitteilung
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert die Bundesregierung und die internationale Staatengemeinschaft dazu auf, die nächsten Schritte zur Verabschiedung einer Konvention zur Stärkung der Rechte Älterer einzuleiten. In einer Stellungnahme heißt es, eine Weltaltenkonvention der Vereinten Nationen müsse die universellen Menschenrechte aus der Perspektive älterer Menschen konkretisieren. Ziel ist es, den rechtlichen Schutz Älterer weltweit zu stärken und damit ihre Teilhabemöglichkeiten, ihre soziale Lage und ihren Schutz in verletzlichen Lebensphasen zu verbessern.
Die BAGSO plädiert gemeinsam mit Seniorenverbänden aus Europa und der Welt seit mehr als zehn Jahren für die Verabschiedung einer Weltaltenkonvention.
Die gegenwärtige Pandemie fordert unsere Gesellschaft in beispielloser Form heraus und führt zu schwerwiegenden ethischen Konflikten. Der Deutsche Ethikrat befürwortet die aktuell zur Eindämmung der Infektionen ergriffenen Maßnahmen, auch wenn sie allen Menschen in diesem Land große Opfer abverlangen. Freiheitsbeschränkungen müssen jedoch kontinuierlich mit Blick auf die vielfältigen sozialen und ökonomischen Folgelasten geprüft und möglichst bald schrittweise gelockert werden. Für diesen schwierigen Abwägungsprozess will der Ethikrat mit seiner heute veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung "Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise" ebenso ethische Orientierungshilfe leisten wie für die im Gesundheitssystem drohenden dramatischen Handlungs- und Entscheidungssituationen.
Der ethische Kernkonflikt besteht darin, dass ein dauerhaft hochwertiges, leistungsfähiges Gesundheitssystem gesichert werden muss und zugleich schwerwiegende Nebenfolgen für Bevölkerung und Gesellschaft möglichst gering zu halten sind. Das erfordert eine gerechte Abwägung konkurrierender moralischer Güter, die auch Grundprinzipien von Solidarität und Verantwortung einbezieht und sorgfältig prüft, in welchem Ausmaß und wie lange eine Gesellschaft starke Einschränkungen ihres Alltagslebens verkraften kann.
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, sagte dazu: "In dieser Krise ungekannten Ausmaßes können wir uns glücklich schätzen, so große Solidaritätsressourcen in unserer Gesellschaft zu besitzen. Wir müssen aber ehrlich sein: Auch mit diesen Ressourcen gilt es sorgsam umzugehen und Spannungen zwischen unterschiedlichen Ansprüchen bedürftiger Gruppen fair auszuhandeln."
Der Ethikrat möchte Politik und Gesellschaft dafür sensibilisieren, die verschiedenen Konfliktszenarien als normative Probleme zu verstehen. Ihre Lösung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es widerspräche dem Grundgedanken demokratischer Legitimation, politische Entscheidungen an die Wissenschaft zu delegieren und von ihr eindeutige Handlungsanweisungen für das politische System zu verlangen. Gerade schmerzhafte Entscheidungen müssen von den Organen getroffen werden, die hierfür durch das Volk mandatiert sind und dementsprechend auch in politischer Verantwortung stehen. Die Corona-Krise ist die Stunde der demokratisch legimitierten Politik.
Wesentlicher Orientierungspunkt für die nahe Zukunft ist die weitgehende Vermeidung von Triage-Situationen, in denen Ärzte zu entscheiden gezwungen wären, wer vorrangig intensivmedizinische Versorgung erhalten und wer nachrangig behandelt werden soll. Der Staat darf menschliches Leben nicht bewerten und deshalb auch nicht vorschreiben, welches Leben in einer Konfliktsituation zu retten ist. Die Verantwortung, in solchen dilemmatischen Situationen katastrophaler Knappheit medizinischer Ressourcen über Leben und Tod zu entscheiden, sollte aber auch keinesfalls allein den einzelnen Ärztinnen und Ärzten aufgebürdet werden. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung, aber auch um der allgemeinen Akzeptanz willen bedarf es vielmehr weithin einheitlicher Handlungsmaximen für den klinischen Ernstfall nach wohlüberlegten, begründeten und transparenten Kriterien. Hierzu sind bereits erste Empfehlungen medizinischer Fachgesellschaften erschienen.
Zugleich gilt es, die aktuellen freiheitsbeschränkenden Infektionsschutzmaßnahmen fortlaufend kritisch zu evaluieren. Dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus erheblich zu verlangsamen, muss zwar auch aus Sicht des Deutschen Ethikrates derzeit die größte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dabei ist jedoch auch jetzt schon die mittel- und langfristig bedeutsame Frage in den Blick zu nehmen, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Weise eine geordnete Rückkehr zu einem einigermaßen "normalen" gesellschaftlichen und privaten Leben sowie zu regulären wirtschaftlichen Aktivitäten erfolgen kann, um die ökonomischen, kulturellen, politischen und psychosozialen Schäden möglichst gering zu halten.
Konkret empfiehlt der Ethikrat für die nächste Zeit unter anderem folgende Einzelmaßnahmen:
weiteres Aufstocken und Stabilisieren der Kapazitäten des Gesundheitssystems
Einführung eines flächendeckenden Systems zur Erfassung und optimierten Nutzung von Intensivkapazitäten
Abbau bürokratischer Hürden und bessere Vernetzung im Gesundheitssystem und mit anderen relevanten Gesellschaftsbereichen
weiterer Ausbau von Testkapazitäten
weitere kontinuierliche Datensammlung zu individueller und Gruppenimmunität und zu Verläufen von Covid-19
breite Förderung/Unterstützung von Forschung an Impfstoffen und Therapeutika sowie Vorbereitung von Förderstrukturen für deren massenhafte Produktion und Einführung
Unterstützung von interdisziplinärer Forschung zu sozialen, psychologischen und anderen Effekten der Maßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie
Entwicklung von effektiven und erträglichen Schutz- und Isolationsstrategien für Risikogruppen
eine fundierte Strategie für die transparente und regelmäßige Kommunikation zu ergriffenen Maßnahmen und zur politischen Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit Covid-19
konkrete Berechnungen der zu erwartenden Kosten durch ergriffene Maßnahmen und Alternativszenarien
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes (hier herunterladen) für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) beschlossen. Mit dem Entwurf stellt die Bundesregierung die Weichen, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland sollen finanziell unterstützt werden, damit sie nicht in ihrem Bestand gefährdet sind. Dies wird umgesetzt mit einem Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand für die sozialen Dienstleister und Einrichtungen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen erbringen. Voraussetzung hierfür ist, dass die sozialen Dienstleister und Einrichtungen auch zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie beitragen. Hierzu sollen sie in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Der Sicherstellungsauftrag gilt zunächst bis zum 30. September 2020 und kann bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.
Ministerin Giffey und der BAGSO-Vorsitzende Müntefering appellieren an alle Generationen
Pressemitteilung
Die Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Franz Müntefering, appellieren gemeinsam an alle Bürgerinnen und Bürger, gefährdete Gruppen vor Corona-Infektionen zu schützen.
Das Coronavirus mit dem Namen COVID-19 ist für ältere Menschen und für Personen mit Vorerkrankungen besonders gefährlich. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer schweren Erkrankung stetig an. Wenn Alter und eine schon bestehende Grunderkrankung zusammenkommen, ist die Gefährdung besonders hoch. Gerade in Pflegeeinrichtungen ist der Schutz von Menschen daher besonders wichtig.
Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey: „Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen brauchen jetzt die Solidarität aller Generationen. Ich begrüße es, dass Alten- und Pflegeheime weitgehend für Besucherinnen und Besucher geschlossen werden, nur so können die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in der derzeitigen Situation geschützt werden. Wir müssen auch auf die vielen zu Hause lebenden Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen achten. Auch Familien, in denen Pflegebedürftige leben und versorgt werden, brauchen unsere Unterstützung. Nachbarn, die hier unkompliziert den Einkauf oder Botengänge übernehmen, sind „Engel des Alltags“. Wenn wir alle aufeinander achten, dann leben wir Solidarität im Alltag.“
BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering: „Ich bitte alle Betroffenen, Pflegebedürftige und Angehörige: Tragen Sie die Vorgaben, die die Pflegeheime bekommen haben, mit. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Perspektiven entwickelt werden, wie Begegnungen und Austausch in Heimen bald wieder ermöglicht werden können. Sehr gut ist es, wenn Einrichtungen und Pflegekräfte Kontakte mit den Familien derzeit zum Beispiel über Telefon oder Skype ermöglichen.“
Nicht nur in der professionellen Pflege, auch im Alltag älterer Menschen müssen alle ihren Beitrag leisten.
BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering: „Ältere Menschen, Großeltern und ihre Familien sind aufgerufen, sich selbst zu schützen und Risiken zu meiden. Panik hilft nicht, unabhängig vom Alter. Aber handeln müssen wir Älteren und Alten in Sachen Corona doch. Das Risiko der Ansteckung wollen und können wir reduzieren helfen, für uns, für unsere Familien, für Kontaktpersonen. Der Staat muss handeln, wir als Gesellschaft auch. Händeschütteln und Umarmen lassen wir mal. Gedränge meiden wir. Versammlungen verschieben wir. Verschoben ist nicht aufgehoben. Und helfen, dass niemand einsam und hilflos bleibt, ohne die Sicherheit von Menschen aufs Spiel zu setzen, das ist das Gebot der Stunde. Eine solidarische Gesellschaft wird da ganz konkret und bewährt sich. Das ist gut für alle.“
Ministerin Dr. Franziska Giffey: „Ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und ihre Familien sollten ihre Gewohnheiten jetzt überdenken. Sie sollten Einschränkungen in Kauf nehmen, um ihre Gesundheit zu schützen. Dazu gehört, sich für eine Zeit aus dem öffentlichen Leben soweit es geht zurückzuziehen, unbedingt persönlichen Abstand von mindestens zwei Metern zu halten, Freizeitveranstaltungen nicht zu besuchen, den öffentlichen Personennahverkehr zu meiden und auch private Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Telefon, Handy und Internet helfen, in Kontakt zu bleiben. Familiäre und nachbarschaftliche Unterstützungsangebote zum Beispiel beim Einkaufen sind hilfreich und wichtig.“
Folgende Maßnahmen sollten ältere Menschen ergreifen, um sich zu schützen:
Reduzieren Sie soziale Kontakte soweit möglich, auch zu Gleichaltrigen, denn auch sie können Überträger sein.
Meiden Sie derzeit jeden unmittelbaren Kontakt zu Enkelkindern. Die Großeltern sollten möglichst nicht in die Betreuung einbezogen werden.
Gehen Sie nicht in Arztpraxen, rufen Sie im Bedarfsfall dort an, und fragen, wie Sie sich verhalten sollen.
Gehen Sie, falls möglich, nicht in Apotheken, bestellen Sie benötigte Arzneimittel per Telefon und lassen Sie sich diese liefern oder nehmen Sie, wenn möglich, Hilfe aus der Familie oder der Nachbarschaft an.
Nehmen Sie Bring- und Lieferangebote an: durch Familie und Nachbarn, durch Supermärkte.
Halten Sie ihre sozialen Kontakte über Telefon oder, wenn möglich, über Skype aufrecht.
Begrenzen Sie die Zahl der Personen, die in Ihre Wohnung kommen, auf ein Minimum.
Nutzen Sie das schöne Wetter, um spazieren zu gehen. Das stärkt Ihre Abwehr. Halten Sie auch dort mindestens zwei Meter Abstand, wenn Sie Bekannte treffen!
Auch in der aktuellen Situation ist Wachsamkeit vor „falschen Helfern“ notwendig. So fragen Betrüger besonders ältere Menschen nach Geld für teure Medikamente und medizinische Behandlungen; angebliche Handwerker behaupten, Haus und Wohnung zu überprüfen und desinfizieren zu wollen.
Das BMFSFJ und die BAGSO empfehlen daher dringend, Unbekannten kein Geld zu geben und sie nicht in die Wohnung zu lassen.
Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin
Der Senat von Berlin, 14.03.2020
Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin
(SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)
Aufgrund des § 32 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet:
1. Teil – Bestimmungen für Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens
§ 1 Veranstaltungen
(1) Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen und Ansammlungen mit mehr als 50 Teilnehmenden dürfen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen nicht stattfinden.
(2) Bei öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 50 Teilnehmenden hat der Veranstalter oder die Veranstalterin die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste mit zu erfassen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste ist vom Veranstalter oder der Veranstalterin für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen.
§ 2 Besondere Arten von Gewerbebetrieben
(1) Gewerbebetriebe der folgenden Arten im Sinne der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1746) geändert worden ist, dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: Tanzlustbarkeiten, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen.
(2) Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
(3) Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
(4) Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden.
§ 3 Gaststätten
(1) Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420) geändert worden ist, die die Voraussetzungen einer Rauchergaststätte im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes vom 16. November 2007 (GVBl. S. 578), das zuletzt durch § 34 Abs. 1 des Gesetzes vom 03.06.2010 (GVBl. S. 285) geändert worden ist, erfüllen, dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
(2) Sonstige Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Stehplätze sind so zu gestalten, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.
(3) Gaststätten im Reisegewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.
§ 4 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios u. ä. wird untersagt.
(2) Ausnahmen von der Untersagung nach Absatz 1 können in besonders begründeten Einzelfällen ausschließlich auf den öffentlichen Sportanlagen des Landes Berlin durch schriftliche Genehmigung der zuständigen Vergabestelle zugelassen werden. Dies gilt insbesondere für
a. den Sportbetrieb von Kaderathleten in Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2020, wenn die beantragten Trainingseinheiten für die Vorbereitung zwingend erforderlich sind,
b. den Sportbetrieb mit Tieren, soweit dieser im Hinblick auf das Tierwohl zwingend erforderlich ist.
2. Teil – Bestimmungen für Krankenhäuser und Pflegeheime
§ 5 Personaleinsatz in Krankenhäusern
(1) Krankenhäuser haben die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ihr ärztliches und pflegerisches Personal unverzüglich auf dem Gebiet der Intensivpflege mit Beatmungseinheiten und der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 oder Verdacht hierauf zu schulen.
(2) Krankenhäuser müssen, soweit medizinisch vertretbar, ihre personellen und sonstigen Ressourcen schwerpunktmäßig für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 oder Verdacht hierauf einsetzen.
§ 6 Besuchsregelungen
(1) Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Hospizen dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 keinen Besuch empfangen.
(2) Kinder unter 16 Jahren und Schwerstkranke dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Menschen mit Atemwegsinfektionen.
(3) Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und besonderen Wohnformen im Sinne des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2789) geändert worden ist, dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen.
3. Teil – Bestimmungen für Schulen und Bildungseinrichtungen
und für Tageseinrichtungen im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes
§ 7 Allgemeinbildende Schulen
(1) Öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges im Sinne des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2019 (GVBl. S. 255) geändert worden ist, sowie Tageseinrichtungen im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes vom 23. Juni 2005 (GVBl. S. 322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2017 (GVBl. S. 702) geändert worden ist, dürfen vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 nicht für den Lehr- bzw. Betreuungsbetrieb geöffnet werden.
(2) Prüfungen dürfen durchgeführt werden, sofern hierbei ein Abstand zwischen den Teilnehmenden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist.
(3) Einrichtungen der in Absatz 1 bezeichneten Art können einen eingeschränkten Betrieb für eine Notbetreuung von Kindern von Eltern anbieten, deren berufliche Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens insbesondere im Bereich der Gesundheit, Pflege, der öffentlichen Sicherheit und Versorgung erforderlich ist. Über die Auswahl der Einrichtungen entscheidet die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung.
§ 8 Berufsbildende Schulen und sonstige Einrichtungen der Berufsausbildung
(1) Berufsbildende Schulen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, Gesundheits- und Pflegefachschulen sowie sonstige Einrichtungen der Berufsausbildung dürfen nicht für den Lehrbetrieb geöffnet werden.
(2) § 7 Absatz 2 gilt entsprechend.
§ 9 Tageseinrichtungen im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes
Tageseinrichtungen im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes dürfen nicht geöffnet werden, soweit es sich nicht um eine Notbetreuung von Kindern von Eltern handelt, deren berufliche Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens insbesondere im Bereich der Gesundheit, Pflege, der öffentlichen Sicherheit und Versorgung erforderlich ist.
4. Teil Schlussvorschriften
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag ihrer Verkündung nach § 2 des Gesetzes über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen vom 29. Januar 1953 (GVBl. S. 106), das zuletzt durch Gesetz vom 9. November 1995 (GVBl. S. 764) geändert wurde, in Kraft, sie tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
(2) § 8 tritt am 16. März 2020 in Kraft. § 7 Absatz 1 und § 9 treten am 17. März 2020 in Kraft.
Berlin, den 14.03.2020
Der Senat von Berlin
Michael Müller
Regierender Bürgermeister
Dilek Kalayci
Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Die Bundesregierung will das Wohngeld um eine CO2-Komponente erweitern und so einkommensschwache Haushalte gezielt bei den Heizkosten entlasten. Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung solle das Wohngeldvolumen um zehn Prozent erhöht werden, schreibt die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf. Damit sollten soziale Härten vermieden werden. Konkret sieht der Gesetzentwurf eine nach Haushaltsgröße gestaffelte Komponente vor. "Mit dem Beginn der CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme soll die Entlastung der Wohngeldhaushalte ab dem 1. Januar 2021 erfolgen." Die Mittel für Wohngeld, die sich Bund und Länder zur Hälfte teilen, sollen um 120 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden. Von der Maßnahme würden 2021 etwa 665.000 Haushalte profitieren, schätzt die Bundesregierung. Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem Entwurf. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass das Wohngeld auch bei zukünftigen Anhebungen der CO2-Bepreisung angemessen angepasst wird. Ziel müsse sein, dass im Durchschnitt Mehrkosten durch Energiepreissteigerungen beim Wohngeld dynamisch berücksichtigt werden. Die Bundesregierung nimmt diese Bitte zur Kenntnis
9028 - 28 28 Hotline des Senats 9-18 Uhr 116- 117Mobiler ärztlicher Bereitschaftsdienst 346 465- 100 Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
für Selbstständige und Unternehmen
Gemeinsame Pressemeldung von Diakonie Deutschland, Deutscher Caritasverband und Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV)
28.02.2010
Qualität in der Begleitung sterbender Menschen sichern – Handbuch für stationäre Hospizarbeit vorgestellt
"Qualität sorgsam gestalten" – so lautet der Titel des neuen Qualitätsrahmenhandbuchs für stationäre Hospize, das die Diakonie Deutschland, der Deutsche Caritasverband und der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband in einem dreijährigen Prozess gemeinsam erarbeitet haben. Der 74-seitige Leitfaden wurde heute anlässlich einer gemeinsamen Fachtagung der drei Verbände in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Er zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er
individuelle Bedürfnisse der Hospizgäste in den Mittelpunkt stellt
Empfehlungen für die Arbeit in der Praxis ausschließlich über Fragen gibt
an stationäre Hospize als Kleinst-Einrichtungen des Gesundheitswesens angepasst ist.
Menschen jeden Lebensalters, Kinder ebenso wie alte Menschen benötigen in der letzten Lebensphase Zuwendung und Unterstützung, ihre Familienangehörigen und andere Nahestehende Beistand und Begleitung. Die aktuell circa 240 stationären Hospize sind ein wichtiger Teil eines ganzheitlichen Netzes der Beratung, Begleitung und Versorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen. Wie jede andere Einrichtung im Gesundheitssystem sind auch stationäre Hospize gefordert, die Qualität ihrer Arbeit zu sichern und stetig weiterzuentwickeln.
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Im Mittelpunkt der Hospizarbeit steht der schwerstkranke und sterbende Mensch mit seinen Wünschen und Bedürfnissen sowie seine Angehörigen und Nahestehenden. Das Besondere an diesem Leitfaden ist die Reflexion. Er ist erstmals komplett in Frageform entwickelt. Aus jahrzehntelanger Erfahrung in der Hospizarbeit wissen wir, dass dies ganz maßgeblich für die Hospizarbeit ist. Es geht nicht darum, was andere denken, was am besten ist, sondern der sterbende Mensch muss vor allen anderen gehört werden.“
Im Handbuch wird beispielweise gefragt, wie Mitarbeitende darin bestärkt werden, eigene Antworten auf ethische Fragestellungen zu finden oder wie ihre Auseinandersetzung mit existenziellen und spirituellen Fragen begleitet wird.
Eva Maria Welskop-Deffaa, Vorstand Sozialpolitik beim Deutschen Caritasverband: „Die Begegnung mit dem Tod ist kein Kinderspiel. Und sie bleibt auch für diejenigen herausfordernd, für die Sterben und Sterbebegleitung zum beruflichen Alltag gehören. Bei der Erarbeitung des Handbuchs war es uns ein wichtiges Anliegen, Handlungskompetenz der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und ihnen zu helfen, Handlungsspielräume sicher und verantwortlich zu nutzen.“
Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV: „Schon seit der Gründung der ersten stationären Hospize in den 1980er Jahren geht es auch um Fragen der Qualität der Versorgung und Begleitung. Das neue Qualitätshandbuch verbindet die Visionen und das Engagement der Gründergeneration mit den Anforderungen, die sich durch die vertraglichen Normen und die gesetzlichen Weiterentwicklungen der letzten Jahre ergeben haben. Damit kann der Geist der Hospizidee bewahrt und die individuelle Qualität der stationären Hospize zum Wohle der ihnen anvertrauten Hospizgäste und ihrer Zugehörigen erhalten und weiterentwickelt werden.“
Bei der Erstellung des Qualitäts-Leitfadens wurde zwischen folgenden Fragen abgewogen: Was ist sinnvoll und nützlich, um stationäre Hospizarbeit darzustellen? Was ist wichtig für stationäre Hospize? Was ist von stationären Hospizen als kleine Einrichtungen leistbar?
Mit Hilfe des Bundesrahmenhandbuches erhalten stationäre Hospize den größten möglichen Gestaltungsspielraum, ihr Qualitätsmanagementsystem individuell auszugestalten und selbst zu entscheiden, wie und in welcher Form sie Anforderungen umsetzen, gestalten und nachweisen wollen.
Das ABS- Mitgliedertreffen beschäftigte sich auch mit dem Referentenentwurf.
Der Referentenentwurf sieht vor, die Begutachtung von Behinderung zu verbessern, mit der Einbindung im Rahmen der Gesamtüberarbeitungde bio-psycho-sozialen Modelss von Gesundheit und Krankheit, das der internationalen Klassifikation der Funktionstüchtigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zu Grunde liegt.
Die Anpassung soll lt.Referentenentwurf die Begutachtungsgrundsätze verbessern und die Bewilligung von Nachteilsausgleichen und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft ermöglichen.
Des weiteren werde durch die Möglichkeit der Befristung das Verwaltungsverfahren vereinfacht.
--------------Insgesamt kann der Referentenentwurf so aber nicht verabschiedet werden. Hier ist Handlungsbedarf erforderlich!
Grundrente nicht auf den „Sankt Nimmerleins-Tag“ verschieben!
Die von der GroKo vereinbarten weiteren Verschlechterung der Grundrente bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie der Ausschluss von Minijobs sind zurückzunehmen. „Damit würde die Grundrente weiter verwässert und dem erklärten politischen Anliegen, die Lebensleistung von langjährigen Geringverdienern immer weniger gerecht“. Dies erklärte die Vorsitzende des SoVD Landesverbandes Berlin Brandenburg, Ursula Engelen-Kefer.
Bei einer Einkommensanrechnung von 60 Prozent an Stelle der vorher vereinbarten 40 Prozent würden noch mehr Menschen, vor allem Frauen ausgeschlossen. „Gerade die Millionen Minijobber/innen sind am meisten von Altersarmut betroffen und brauchen die Grundrente am dringendsten, abgesehen davon, dass ihr Ausschluss von der Sozialversicherung gänzlich abgeschafft werden muss.
Es ist unerträglich, dass gerade die Geringverdiener jahrzehntelang mit ihren Beiträgen und Steuern zur Finanzierung der Renten für die Besserverdienenden beitragen, aber selbst von der Grundrente ausgeschlossen werden sollen.“ so Engelen-Kefer.
Zudem wird mit diesen weiteren Verschlechterungen die praktische Umsetzung für die Rentenversicherung in immer weitere Ferne geschoben. Bereits die bisher vorgesehene Anrechnung von Einkommen und Kapitalerträgen haben hohe bürokratische Hürden sowie erhebliche Unsicherheiten für die Betroffenen bei der praktischen Umsetzung aufgebaut. Dies würde noch einmal verschlechtert, wenn in Zukunft auch alle Kapitalvermögen in die Anrechnung auf die Grundrente einbezogen werden sollten
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen und der Betreuungsgerichtstag (BGT) fordern, dass der Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der häuslichen Pflege mit höheren Hürden als bisher verbunden sein muss. Sie appellieren an den Gesetzgeber, den Schutz von Pflegebedürftigen vor dem Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen zu Hause zu stärken. Auf keinen Fall dürfen Bettgitter und Fixiersysteme zur „Erleichterung der Pflege“ eingesetzt werden. Unter dieser Überschrift werden die Hilfsmittel derzeit im Katalog des GKV-Spitzenverbandes geführt. Die BAGSO und der BGT fordern dringend, die sachlich falsche und unangemessene Verbindung von Bettgittern und Fixiersystemen zur „Erleichterung der Pflege“ aufzuheben.
Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege sind immer ein starker Eingriff in die Menschenrechte von Schutzbedürftigen. Deshalb dürfen sie in stationären Einrichtungen nur mit gerichtlicher Genehmigung eingesetzt werden (§ 1906 Abs. 4 BGB). Dies gilt bislang jedoch nicht für die häusliche Pflege. Fixiersysteme und Bettgitter sind frei verkäuflich und auf Anordnung des Arztes werden sie von den Krankenkassen ohne weitere Auflagen bezahlt. Insbesondere der Einsatz von Fixiersystemen, bei denen die Bewegung von Armen, Beinen und Kopf mit Gurten unterbunden werden kann, ist zudem mit einer hohen Verletzungsgefahr verbunden. Er bedarf daher der ständigen Aufsicht durch geschultes Personal. Dies kann in der häuslichen Pflege in der Regel nicht sichergestellt werden. Die BAGSO und der BGT fordern deshalb eine Regelung, die für Fixierungen in der häuslichen Pflege klare Anforderungen stellt und einen Erwerb dieser Hilfsmittel ohne Rezept ausschließt.
Der Hilfsmittelkatalog des GKV-Spitzenverbandes legt fest, welche Kosten von den Krankenkassen erstattet werden können. Dieser Katalog wird zurzeit in Teilen überarbeitet. Die BAGSO wurde eingeladen, dazu Stellung zu nehmen.
BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der
Seniorenorganisationen e.V. Thomas-Mann-Str. 2-4 53111 Bonn
In Deutschland gibt es ein Heimwegtelefon, das man anrufen kann, wenn man nachts alleine nach Hause läuft.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter telefonieren so lange mit einem, bis man sicher zu Hause angelangt ist.
(030) 120 741 82
Im BZgA-Portal »Gesund & aktiv älter werden« finden Sie fachlich geprüfte Gesundheitsinformationen rund um das Thema »Gesundes Älterwerden« sowie Beiträge über Aktivitäten in den Bundesländern. Der größte Teil der Dokumente steht online zur Verfügung und/oder verweist mit entsprechenden Links auf Online-Informatio-nen und Webseiten von Organisationen. Besuchen Sie uns auf Gesund & aktiv älter werden!
Inhalt:
ursprünglicher Antrag von Gesundheitsminister Spahn geschitert
Der Bundestag hat am 16.1.2020 über ein neues Organspende-Gesetz entschieden. Für die Patienten und alle Bundesbürger ändert sich nun einiges. Der Gesundheitsminister ist aber mit seinem Versuch gescheitert, die Regelung zur Organspende radikal zu reformieren, um die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen. Der Bundestag stimmte stattdessen für das Gegenmodell von Grünen-Chefin Annalena Baerbock, das mehr Aufklärung der Bürger über Organspenden verspricht
Wie bisher wird nach dem Tode nur zum Organspender, wer explizit seine Zustimmung gegeben hat. Aber: Wer ab 16 Jahren einen Personalausweis beantragt, ihn nach zehn Jahren verlängert oder sich einen Pass besorgt, soll auf dem Amt Info-Material bekommen. Beim Abholen soll man sich auch schon direkt vor Ort in ein neues Online-Register eintragen können - mit Ja oder Nein, Änderungen sind jederzeit möglich.
Zum Jahreswechsel haben einige Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben. Doch für viele gesetzlich Krankenversicherte dürfte es noch schlimmer kommen: Neue Gesetze und die Alterung der Bevölkerung belasten die Kassen massiv. Im kommenden Jahr müssen die deshalb wohl die Beiträge deutlich erhöhen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herrscht Alarmstimmung. „Allein in diesem Jahr rechnen wir aufgrund des Terminservicegesetzes und des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes mit fünf Milliarden Euro Mehrausgaben“, klagt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, in der „Welt am Sonntag“ (WamS).
Dank hoher Rücklagen habe es zum Jahreswechsel 2019/2020 nur geringe Beitragsanpassungen gegeben, so der Experte. „Im kommenden Jahr wird es allerdings schwieriger aussehen, denn viele der beschlossenen Gesetze führen zu dauerhaft höheren Ausgaben“, so Gernot Kiefer. Seien die Rücklagen aufgebraucht, bleiben nur noch höhere Beiträge, so der GKV-Funktionär. Die erwarte er für das Jahr 2021.
Zum Jahreswechsel haben einige Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben. Doch für viele gesetzlich Krankenversicherte dürfte es noch schlimmer kommen: Neue Gesetze und die Alterung der Bevölkerung belasten die Kassen massiv. Im kommenden Jahr müssen die deshalb wohl die Beiträge deutlich erhöhen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herrscht Alarmstimmung. „Allein in diesem Jahr rechnen wir aufgrund des Terminservicegesetzes und des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes mit fünf Milliarden Euro Mehrausgaben“, klagt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, in der „Welt am Sonntag“ (WamS).
Dank hoher Rücklagen habe es zum Jahreswechsel 2019/2020 nur geringe Beitragsanpassungen gegeben, so der Experte. „Im kommenden Jahr wird es allerdings schwieriger aussehen, denn viele der beschlossenen Gesetze führen zu dauerhaft höheren Ausgaben“, so Gernot Kiefer. Seien die Rücklagen aufgebraucht, bleiben nur noch höhere Beiträge,
Zum Jahreswechsel haben einige Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben. Doch für viele gesetzlich Krankenversicherte dürfte es noch schlimmer kommen: Neue Gesetze und die Alterung der Bevölkerung belasten die Kassen massiv. Im kommenden Jahr müssen die deshalb wohl die Beiträge deutlich erhöhen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herrscht Alarmstimmung. „Allein in diesem Jahr rechnen wir aufgrund des Terminservicegesetzes und des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes mit fünf Milliarden Euro Mehrausgaben“, klagt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, in der „Welt am Sonntag“ (WamS).
Dank hoher Rücklagen habe es zum Jahreswechsel 2019/2020 nur geringe Beitragsanpassungen gegeben, so der Experte. „Im kommenden Jahr wird es allerdings schwieriger aussehen, denn viele der beschlossenen Gesetze führen zu dauerhaft höheren Ausgaben“, so Gernot Kiefer. Seien die Rücklagen aufgebraucht, bleiben nur noch höhere Beiträge, so der GKV-Funktionär. Die erwarte er für das Jahr 2021.
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Zum Jahreswechsel haben einige Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben. Doch für viele gesetzlich Krankenversicherte dürfte es noch schlimmer kommen: Neue Gesetze und die Alterung der Bevölkerung belasten die Kassen massiv. Im kommenden Jahr müssen die deshalb wohl die Beiträge deutlich erhöhen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herrscht Alarmstimmung. „Allein in diesem Jahr rechnen wir aufgrund des Terminservicegesetzes und des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes mit fünf Milliarden Euro Mehrausgaben“, klagt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, in der „Welt am Sonntag“ (WamS).
Dank hoher Rücklagen habe es zum Jahreswechsel 2019/2020 nur geringe Beitragsanpassungen gegeben, so der Experte. „Im kommenden Jahr wird es allerdings schwieriger aussehen, denn viele der beschlossenen Gesetze führen zu dauerhaft höheren Ausgaben“, so Gernot Kiefer. Seien die Rücklagen aufgebraucht, bleiben nur noch höhere Beiträge, so der GKV-Funktionär. Die erwarte er für das Jahr 2021.
der GKV-Funktionär. Die erwarte er für das Jahr 2021.
Die Steuerungsgruppe des ABS-Netzwerks wünscht Ihnen frohe Weihnachten sowie ein erfolgreiches meues Jahr 2020, in dessen Mittelpunkt natürlich Ihre Gesundheit steht.
Wenn wir uns alle im ABS auch im nächsten Jahr gegenseitig informieren, beraten, gemeinsame Aktionen planen und durchführen, neue Veranstaltungsformen erproben und den politisch Handelnden in der Stadt unsere Auffassungen über eine nachhaltig wirkende Seniorenpolitik überzeugen, werden wir weiterhin erfolgreich sein.
Der Qualitätsstandard ‚Meister‘ steht im deutschen Handwerk für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft«, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU)
Die Meisterpflicht bedeutet, dass ein Handwerksbetrieb nur nach dem Bestehen der Meisterprüfung selbstständig geführt werden darf
Für diese Handwerke gilt wieder::
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer sowie Parkettleger. Ferner gilt die Meisterpflicht künftig wieder für Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer sowie Schilder- und Lichtreklamehersteller..
Ehrenamt unbürokratisch unterstützen
Stellungnahme der BAGSO zur geplanten Gründung einer Deutschen Engagementstiftung
Zum Tag des Engagements am 5.12.2019 spricht sich die BAGSO dafür aus, ehrenamtliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und unbürokratisch zu unterstützen. Als Dachverband der Seniorenorganisationen in Deutschland begrüßt sie die Initiative der Bundesregierung, eine Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt zu gründen. Zentrale Aufgabe der Stiftung muss es nach Ansicht der BAGSO sein, Engagement finanziell zu unterstützen – auch mit Klein- und Kleinstbeträgen.
In einer Stellungnahme zur geplanten Stiftungsgründung hebt die BAGSO die Bedeutung von hauptamtlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern hervor, die Engagierten vor Ort zur Seite stehen. Bewährte Angebote, die das Engagement Älterer unterstützen, müssen finanziell abgesichert werden. Mit Blick auf die Generation der Babyboomer müssen flexible Engagementformate geschaffen werden. Die Teilhabe von älteren Menschen, die von Armut betroffen sind, einen niedrigen Bildungsabschluss oder einen Migrationshintergrund haben, bedarf in besonderer Weise der Förderung.
BAGSO-Stellungnahme „Engagementstrukturen müssen gefestigt und erweitert werden – überall in Deutschland
Paul-Martini-Stiftung Pressemitteilung vom 16. November 2019
Arzneimitteltherapie bei Menschen im Alter
Berlin, 16. November 2019 (PMS). "Medikamente tragen wesentlich dazu bei, dass viele Senioren heute 80, 90 Jahre oder sogar noch älter werden können; andererseits ist in kaum einer anderen Patientengruppe eine sichere und verträgliche Arzneimitteltherapie so schwierig zu meistern. Das aber muss unser Ziel sein." So umriss Prof. Dr. Ursula Müller-Werdan, Direktorin der Klinik für Geriatrie und Altersmedizin an der Charité und Ärztliche Leiterin des Evangelischen Geriatriezentrums Berlin, die Herausforderung der Arzneimitteltherapie bei Menschen im Alter beim gleichnamigen Symposium am 15. und 16. November 2019 in Berlin. Sie leitete es zusammen mit Prof. Dr. Stefan Endres, Klinikum der Universität München. Veranstalter war die Paul-Martini-Stiftung (PMS) in Verbindung mit der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.
"In Deutschland sind bereits mehr als viereinhalb Millionen Menschen 80 Jahre und älter, und die Zahl wird weiter steigen", betonte Endres zu Beginn des Symposiums. "Daher wird es immer wichtiger, dass auch die Behandlung dieser Patienten Evidenz-basiert erfolgt."
Weitere Informationen gibt Ihnen:
Dr. Rolf Hömke
Tel: +49 30 20604-204
Fax: +49 30 20604-209
Jubiläum 30 Jahre BAGSO
die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen feiert heute in Bonn ihr 30-jähriges Jubiläum. 1989 als Arbeitsgemeinschaft von wenigen Seniorenvereinigungen gegründet, ist sie heute die Interessenvertretung der älteren Generationen in Deutschland.
Zeitgleich mit dem Jubiläum präsentiert sich die BAGSO in einem neuen Corporate Design und mit einem vollständig neu gestalteten Internetauftritt unter www.bagso.de.
Seit 2014 vergibt der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) sogenannte Pflegenoten an stationäre Pflegeeinrichtungen.
Hierfür werden 59 Kriterien gemessen, aufgegliedert in die Bereiche Pflege und medizinische Versorgung, Umgang mit Demenz, soziale Betreuung und Alltagsgestaltung sowie Wohnen und Verpflegung und Hygiene. Im Schnitt bekommen private Alten- und Pflegeheime leicht schlechtere Noten als Heime von freigemeinnützigen Trägern. Allerdings haben private Betreiber meist kleinere Häuser und damit oft weniger Ressourcen, um sich auf die MDK-Prüfung vorzubereiten. Tatsächlich sind die Noten generell bei kleineren Häusern im Schnitt etwas schlechter als bei großen Häusern – und zwar unabhängig, welcher Betreiber dahinter steht.
Zum 1. Oktober 2019 startet ein neues Prüfsystem für die vollstationäre Pflege.
Wie läuft die Qualitätsprüfung zukünftig ab?
Schritt 1: Indikatorenansatz
Ab heute müssen die Pflegeeinrichtungen halbjährlich Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohner erheben und diese sog. Qualitätsindikatoren an die Datenauswertungsstelle (DAS) übermitteln. Erfasst werden Daten zur Selbstständigkeit und Mobilität der Pflegebedürftigen, aber auch zum Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen und Belastungen wie etwa Stürze oder unbeabsichtigter Gewichtsverlust. Auch die Unterstützung bei spezifischen Bedarfslagen ist ein Indikator. Durch das neue Qualitätssystem bekommen Pflegeheime zwar mehr Eigenverantwortung, doch im Sinne der Qualitätstransparenz führen MDK oder der PKV zwei Kontrollen durch. Zum einen eine statistische Auswertung der Angaben, zum anderen eine externe Qualitätskontrolle.
Schritt 2: Externe Qualitätskontrolle
Die Prüfungen vor Ort übernehmen ab November 2019 der MDK bzw. PKV. Die Mitarbeiter, die vorab für das neue System geschult wurden, prüfen alle Pflegeeinrichtungen bis zum 31. Dezember 2020. Danach werden alle Pflegeheime einmal im Jahr besucht, es sei denn sie haben gute Indikatoren und Prüfergebnisse – in solchen Fällen erfolgt die Prüfung ab 2021 nur noch alle zwei Jahre. Regelprüfungen werden einen Tag vorher angekündigt, bei Hinweisen auf Mängeln sind die Besuche nach wie vor unangemeldet.
Die Qualitätskontrolle besteht aus zwei Teilen. Zunächst überprüft der jeweilige Dienst die Qualitätsindikatoren, die das Pflegeheim vorab an die DAS übermittelt hat. Dazu wählen die Mitarbeiter von MDK oder PKV eine Stichprobe von sechs Pflegebedürftigen aus. So kann festgestellt werden, ob die Angaben des Pflegeheims korrekt sind oder von den Begebenheiten vor Ort abweichen.
Zusätzlich erfassen die Mitarbeiter des MDK oder PKV die individuelle Versorgungssituation von neun pflegebedürftigen Bewohnern. Zur Versorgungsqualität gehören verschiedene Bereiche wie etwa die Unterstützung im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens, Förderung sozialer Kontakte oder das interne Qualitätsmanagement. Außerdem führen Mitarbeiter vom MDK oder PKV persönliche Gespräche mit den Pflegebedürftigen und den Pflegekräften vor Ort.
Schritt 3: Qualitätsdarstellung
Um Verbrauchern die Ergebnisse bereitzustellen, wird nach der Begutachtung der Pflegeheime ein Transparenzbericht mit Informationen über den Qualitätsprozess und die Qualitätsindikatoren veröffentlicht. Symbole und Punkte zeigen an, wie sich die Qualität der Einrichtungen im Durchschnitt verhält. So lassen sich unterschiedliche Pflegeheime miteinander vergleichen.
Der Klimawandel ist eine große globale Herausforderung. Deutschland trägt als eine führende Industrienation eine besondere Verantwortung. Dabei geht es um die Bewahrung unserer Lebensgrundlagen, um unsere gemeinsame Zukunft und die unserer Kinder. Diese Verantwortung werden wir fair verteilen und wir haben einen Plan – das Klimaschutzprogramm 2030.
Mit einer Bepreisung des klimaschädlichen CO2, Fördermaßnahmen und gesetzlichen Standards für mehr Innovationen wollen wir Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent Treibhausgase weniger im Vergleich zum Jahr 1990. Das Klimaschutzprogramm 2030 legt einen konkreten Pfad dafür fest. Diesen Plan wollen wir wirtschaftlich nachhaltig und sozial ausgewogen umsetzen.
Klimafreundliches Verhalten wird belohnt
Dabei ist klar: Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Neue Anforderungen werden wir fair verteilen. Wer sich klimafreundlich verhält, wird unterstützt. Wir setzen auf Anreize, CO2 einzusparen und fördern technologische Lösungen. Klimaschutz geht jeden an, aber niemand soll überfordert werden. Klimaschutz ist eine gemeinsame Kraftanstrengung, gleichzeitig stärkt es Deutschland als innovativen Wirtschaftsstandort.
Die Elemente des Klimaschutzprogramms CO2-Bepreisung
Herzstück des Klimaschutzprogramms ist die neue CO2-Bepreisung Verkehr und Wärme ab 2021. So wie es im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt, wird CO2 nun auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Preis bekommen. Das ist – so auch die einhellige Meinung der Wissenschaft - der volkswirtschaftlich kosteneffizienteste Weg, um Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen.
Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren oder an die Bürgerinnen und Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle und Fördermaßnahmen zurückgeben.
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Berufstätig sein und Angehörige pflegen muss sich in Zukunft besser vereinbaren lassen: Teilzeitregelungen, Lohnersatzleistungen und Rückkehrgarantie wie beim Elterngeld müssen auch pflegende Familienmitglieder absichern. Diese und weitere Empfehlungen des Beirats der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf müssen nun schnell umgesetzt werden. Das fordern die im Beirat vertretenen Verbände BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, wir.pflegen, Sozialverband Deutschland (SoVD), Deutsche Alzheimer Gesellschaft und dbb beamtenbund und tarifunion.
Die Empfehlungen sehen vor, dass pflegende Angehörige – so wie Eltern – ein Anspruch auf Lohnersatzleistung zusteht, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder vorübergehend unterbrechen. Dieser Anspruch soll ab Pflegegrad 2 gelten und sich auf einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten erstrecken. Ebenso wie berufstätige Eltern benötigen pflegende Angehörige einen Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage pro Jahr, um sich kurzfristig notwendigen Pflegeaufgaben widmen zu können.
„Jetzt muss die Bundesregierung handeln“, sagt der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering. „Die allermeisten Pflegebedürftigen werden von Familienangehörigen gepflegt. Viele von ihnen sind berufstätig. Sie dürfen nicht gezwungen werden, ihren Beruf aufzugeben, um zu pflegen. Die Gesellschaft darf pflegende Angehörige nicht alleinlassen.“
Der Beirat der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde durch das Bundesfamilienministerium eingesetzt. Er hat im Juni seinen ersten Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von pflegenden Angehörigen vorgelegt. Die Ergebnisse werden am 17.9.2019 bei einer Fachtagung in Berlin präsentiert.
BAGSO fordert Paradigmenwechsel im Betreuungsrecht
Pressemitteilung
Bonn, 05.09.2019
Unterstützen statt vertreten –
BAGSO fordert Paradigmenwechsel im Betreuungsrecht
Die BAGSO fordert eine Neuausrichtung der rechtlichen Betreuung in Deutschland. In einer Stellungnahme zur geplanten Reform des Betreuungsrechts setzt sie sich für einen Paradigmenwechsel ein: hin zu mehr Selbstbestimmung. Die zentrale Aufgabe rechtlicher Betreuung muss es sein, Menschen bei Entscheidungen zu unterstützen und ihnen zu helfen, ihre Rechte geltend zu machen. Dieser Grundgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention muss im deutschen Betreuungsrecht umgesetzt werden.
Soziale Dienste und andere Unterstützungsangebote, die nach dem Gesetz bereits jetzt Vorrang haben, müssen überall in Deutschland angeboten werden. Dringend notwendig sind Hilfsangebote im Umgang mit Sozialämtern, Krankenkassen und anderen Sozialleistungsträgern.
Um die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern, fordert die BAGSO angemessene Rahmenbedingungen für alle am Verfahren Beteiligten. Dazu gehören verpflichtende Fortbildungen für alle, die in die rechtliche Betreuung involviert sind, eine angemessene Vergütung von hauptamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie eine bessere Ausstattung der etwa 800 Betreuungsvereine in Deutschland. Die BAGSO fordert zudem eine bundesweite Aufklärungskampagne, die den Unterschied einer rechtlichen Betreuung zu der 1992 abgeschafften Entmündigung ins allgemeine Bewusstsein bringt.
Die Reform des Betreuungsrechts wurde von den Regierungsparteien CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Federführung liegt beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Derzeit wird in einem groß angelegten Diskussionsprozess mit Fachleuten und Interessensvertretern darüber beraten, wie die rechtliche Betreuung in Deutschland verbessert werden kann. Erste Ergebnisse, auf die die Stellungnahme der BAGSO Bezug nimmt, wurden nun vom BMJV veröffentlicht.
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.08.2019
Pressemitteilung des BGH
Nr. 112/2019 vom 22.08.2019
Bundesgerichtshof präzisiert Schutzpflichten von Wohnheimen für Menschen mit einer geistigen
Behinderung
Urteil vom 22. August 2019 – III ZR 113/18
Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Schutzpflichten eines Wohnheims für Menschen mit einer geistigen Behinderung gegenüber den Bewohnern präzisiert.
Sachverhalt:
Die Beklagte ist Trägerin eines solchen Wohnheims. Die 1969 geborene Klägerin lebte dort seit März 2012. Sie ist geistig behindert (Prader-Willi-Syndrom) und hat eine deutliche Intelligenzminderung. Sie nimmt die Beklagte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Verbrühungen in Anspruch, die sie in der Einrichtung erlitt.
Im April 2013 beabsichtigte die Klägerin, ein Bad zu nehmen, und bat eine der Betreuerinnen des Heimes um eine entsprechende Erlaubnis. Diese wurde ihr – wie auch schon in der Vergangenheit – erteilt. Die Klägerin ließ daraufhin heißes Wasser in eine mobile, in der Dusche bereit gestellte Sitzbadewanne ein, wobei die Temperaturregelung über einen Einhebelmischer ohne Begrenzung der Heißwassertemperatur erfolgte. Anders als in früheren – problemlos verlaufenen – Fällen war das ausströmende Wasser so heiß, dass die Klägerin schwerste Verbrühungen an beiden Füßen und Unterschenkeln erlitt. Sie schrie lautstark, konnte sich aber nicht selbst aus der Situation befreien. Dies gelang erst, als ein anderer Heimbewohner ihr zur Hilfe eilte, das Wasser abließ und eine Pflegekraft herbeirief.
Bei der nachfolgenden Heilbehandlung im Krankenhaus wurden mehrere Hauttransplantationen durchgeführt. Es kam zu erheblichen Komplikationen. Unter anderem wurde die Klägerin mit einem multiresistenten Keim infiziert. Sie ist inzwischen nicht mehr gehfähig und auf einen Rollstuhl angewiesen, weil sich so genannte Spitzfüße gebildet haben. Außerdem verschlechterte sich ihr psychischer Zustand, was sich unter anderem in häufigen und anhaltenden Schreianfällen äußert.
Die Klägerin hat geltend gemacht, das austretende Wasser müsse annähernd 100 °C heiß gewesen sein. Aber selbst eine konstante Einstellung der Wassertemperatur auf "nur" 60 °C sei zu hoch. Zur Abtötung etwaiger Keime genüge es, das Wasser einmal am Tag auf 60 °C aufzuheizen. In der DIN EN 806-2* für die Planung von Trinkwasserinstallationen werde für bestimmte Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen und Seniorenheime eine Höchsttemperatur von 43 °C, in Kindergärten und Pflegeheimen sogar von nur 38 °C empfohlen. Es sei pflichtwidrig gewesen, sie ohne Aufsicht und insbesondere ohne Kontrolle der Wassertemperatur ein Bad nehmen zu lassen.
Bisheriger Prozessverlauf:
Das Landgericht hat die auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 50.000 € und einer monatlichen Rente von 300 € sowie auf Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für weitere materielle und immaterielle Schäden gerichtete Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin hat keinen Erfolg gehabt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts kann aus der DIN EN 806-2 keine Pflicht der Beklagten hergeleitet werden, die Wasserentnahmestelle mit einer Temperaturbegrenzung auszustatten. Es handele sich um eine technische Regel, die die Planung von Trinkwasseranlagen betreffe und überdies erst 2005 und damit erst Jahrzehnte nach Errichtung des Wohnheimgebäudes in Kraft getreten sei. Es könne den Mitarbeitern der Beklagten auch nicht vorgeworfen werden, die Klägerin beim Baden nicht beaufsichtigt und die Wassertemperatur nicht kontrolliert zu haben. Die Klägerin habe stets problemlos allein geduscht und gebadet. Sie sei vor dem Unfall in eine Hilfsbedarfsgruppe eingestuft gewesen, die für einen relativ hohen Grad an Selbständigkeit spreche. Die Mitarbeiter der Beklagten hätten nicht ernsthaft mit der Möglichkeit rechnen müssen, dass die Klägerin sich beim Umgang mit der Mischbatterie verbrühen könnte.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs:
Der III. Zivilsenat hat der Revision der Klägerin gegen das Berufungsurteil stattgegeben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Der Heimbetreiber hat die Pflicht, unter Wahrung der Würde und des Selbstbestimmungsrechts der ihm anvertrauten Bewohner diese vor Gefahren zu schützen, die sie nicht beherrschen. Welchen konkreten Inhalt die Verpflichtung hat, einerseits die Menschenwürde und das Freiheitsrecht eines körperlich oder geistig beeinträchtigten Heimbewohners zu achten und andererseits sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit zu schützen, kann nicht generell, sondern nur aufgrund einer Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden.
In diese Einzelfallabwägung können auch technische Regelungen wie insbesondere DIN-Normen einzubeziehen sein, die in Hinblick auf eine bestimmte Gefahrenlage bestehen. Zwar haben DIN-Normen als technische Regeln keine normative Geltung. Da sie jedoch die widerlegliche Vermutung in sich tragen, den Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wiederzugeben, sind sie zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung Gebotenen in besonderer Weise geeignet und können deshalb regelmäßig zur Feststellung von Inhalt und Umfang bestehender Verkehrssicherungspflichten herangezogen werden.
Ein Heimbewohner, der dem Heimträger zum Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit anvertraut ist, kann erwarten, dass der Heimträger ihn jedenfalls vor einer in einer DIN-Norm beschriebenen Gefahrenlage schützt, wenn er selbst auf Grund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht in der Lage ist, die Gefahr eigenverantwortlich zu erkennen und angemessen auf sie zu reagieren. Um die daraus folgende Obhutspflicht zu erfüllen, muss der Heimträger, soweit dies mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand möglich und für die Heimbewohner sowie das Pflege- und Betreuungspersonal zumutbar ist, nach seinem Ermessen entweder die Empfehlungen der DIN-Norm umsetzen oder aber die erforderliche Sicherheit gegenüber der dieser Norm zugrunde liegenden Gefahr auf andere Weise gewährleisten, um Schäden der Heimbewohner zu vermeiden.
Dementsprechend war auch der Inhalt der seit Juni 2005 geltenden DIN EN 806-2 ("Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 2: Planung")* in den Blick zu nehmen. Nach Satz 1 der Nr. 9.3.2 sind Anlagen für erwärmtes Trinkwasser so zu gestalten, dass das Risiko von Verbrühungen gering ist. Entsprechend wird in Satz 2 ausgeführt, dass an "Entnahmestellen mit besonderer Beachtung der Auslauftemperaturen" (z.B. Krankenhäuser, Schulen, Seniorenheime – die Aufzählung ist nicht abschließend) thermostatische Mischventile oder -batterien mit Begrenzung der oberen Temperatur eingesetzt werden sollten. Dabei wird in Satz 3 eine Temperatur von höchstens 43 °C empfohlen.
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist der dadurch vorgesehene Schutz vor Verbrühungen im vorliegenden Fall nicht deshalb ohne Relevanz, weil die DIN EN 806-2 erst im Juni 2005 eingeführt wurde und primär die Planung von Trinkwasserinstallationen regelt, ohne die Nachrüstung älterer technischer Anlagen explizit vorzusehen. Denn der DIN ist über ihren unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus allgemeingültig zu entnehmen, dass bei Warmwasseranlagen das Risiko von Verbrühungen besteht, wenn die Auslauftemperatur mehr als 43 °C beträgt, und deshalb in Einrichtungen mit einem besonders schutzbedürftigen Benutzerkreis ("Krankenhäuser, Schulen, Seniorenheime usw.") spezielle Sicherheitsvorkehrungen zur Verminderung des Risikos von Verbrühungen erforderlich sind. Nach dem sicherheitstechnischen Zweck der Empfehlung sollen die geschilderte apparative Temperaturbegrenzung oder andere geeignete Sicherheitsvorkehrungen überall dort zum Einsatz kommen, wo im Rahmen einer für das Wohl der Bewohner verantwortlichen Einrichtung Personen leben, die auf Grund ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung nicht in der Lage sind, die mit heißem Wasser verbundenen Gefahren zu beherrschen, und deshalb ein besonderer Schutz vor Verbrühungen erforderlich ist.
Die Klägerin hat vorgetragen, nach der Art und dem Ausmaß ihrer Behinderung habe sie zu dem hiernach schutzbedürftigen Personenkreis gehört. Da das Berufungsgericht hierzu noch keine Feststellungen getroffen hat, ist dieses Vorbringen im Revisionsverfahren zugrunde zu legen. Danach hätte die Beklagte aus den vorstehenden Gründen entweder eine Begrenzung der Temperatur des austretenden Wassers entsprechend den Empfehlungen der DIN EN 806-2 technisch sicherstellen müssen. Dies wäre ohne Umbau oder Erneuerung der gesamten Heizungsanlage allein durch Austausch der Mischarmaturen in der Dusche möglich gewesen. Oder aber ohne eine solche Änderung an der Wasserinstallation hätte die Klägerin vor Schaden bewahrt werden müssen, indem die Temperatur des Badewassers durch eine Betreuungsperson der Einrichtung überprüft worden wäre.
Im neuen Verfahren wird das Berufungsgericht insbesondere Feststellungen dazu nachzuholen haben, ob der Vortrag der Klägerin zu den Auswirkungen ihrer Behinderung auf ihre Schutzbedürftigkeit zutrifft.
*DIN EN 806-2: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 2: Planung
"9.3.2 Vermeidung von Verbrühungen Anlagen für erwärmtes Trinkwasser sind so zu gestalten, dass das Risiko von Verbrühungen gering ist.
An Entnahmestellen mit besonderer Beachtung der Auslauftemperaturen wie in Krankenhäusern, Schulen, Seniorenheimen usw. sollten zur Verminderung des Risikos von Verbrühungen thermostatische Mischventile oder –batterien mit Begrenzung der oberen Temperatur eingesetzt werden. Empfohlen wird eine höchste Temperatur von 43° C.
Bei Duschanlagen usw. in Kindergärten und in speziellen Bereichen von Pflegeheimen sollte sichergestellt werden, dass die Temperatur 38° C nicht übersteigen kann."
Bundesregierung beschließt Angehörigen-Entlastungsgesetz
Die Bundesregierung hat am 14. August das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet. Damit werden unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe finanziell spürbar entlastet. Darüber hinaus schafft das Gesetz Planungssicherheit für Menschen mit Behinderungen durch die dauerhafte Absicherung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Mit der Einführung eines Budgets für Ausbildung ist künftig zudem eine breitere Förderung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildung möglich.
Die Kernelemente des Gesetzes im Einzelnen:
Entlastung von unterhaltsverpflichteten Eltern und Kindern von Leistungsbeziehern der Sozialhile - Unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe werden künftig erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen. Diese Grenze galt bislang ausschließlich für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Sie wird nun auf das gesamte SGB XII ausgeweitet. Eine Ausnahme gilt für Eltern minderjähriger Leistungsbezieher, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, da sie andernfalls eine Privilegierung der Eltern beim Lebensunterhalt für minderjährige Kinder darstellen würde. Der Rückgriff auf Eltern volljähriger behinderter Kinder entfällt in der Eingliederungshilfe künftig vollständig. Darüber hinaus erfolgt auch eine entsprechende Anpassung der Regelungen für Betroffene im Sozialen Entschädigungsrecht.
·Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen - Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wird das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen noch weiter mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Einklang gebracht.
Gemeinsame Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Unfallkasse Berlin.
Berlinerinnen und Berliner, die einer Person in Not erste Hilfe leisten und dabei selbst zu Schaden kommen, sind über die Unfallkasse Berlin versichert. Von körperlichen Verletzungen über die kaputte Hose bis hin zu psychischen Folgen – wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist abgesichert. Doch leider wissen viel zu wenige Menschen von diesem Recht. Um Betroffene schnell und unkompliziert zu informieren, gibt es in Berlin ab sofort eine Ersthelferkarte.
Zur Einführung sagt Berlins Innensenator Andreas Geisel: „Menschen in Not zu helfen ist Ehrensache. Daher unterstützen wir die Aktion der Unfallkasse Berlin sehr. Diese Karte, im Format eines Personalausweises, wird ab sofort an Ersthelferinnen und -helfer durch Einsatzkräfte der Feuerwehr und Polizei direkt an den Einsatzstellen überreicht. Couragierte Hilfeleistende müssen wissen, dass sie geschützt sind. Daher freut es mich, dass Feuerwehr und Polizei dazu beitragen, dass diese Menschen von ihren Rechten erfahren und unmittelbar einen kompetenten Ansprechpartner an die Hand bekommen.“
„Meistens erfahren wir über die Krankenkassen, dass Menschen bei einer Hilfeleistung zu Schaden gekommen sind, weil diese die Kosten an uns durchreichen“, erklärt der Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin, Wolfgang Atzler. „Besser ist es aber, wenn die Ersthelferinnen und Ersthelfer sich direkt bei uns melden. Je früher wir von einer Verletzung erfahren, desto schneller profitieren die Geschädigten von den umfassenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt besonders nach schwereren Verletzungen, da wir alle Sozialleistungen – von Rehabilitation über berufliche Wiedereingliederung bis zu Geldleistungen aus einer Hand anbieten.“
Einen großen Anteil an der Idee zur Ersthelferkarte hatte der Beauftragte der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) für Notfallseelsorge im Land Berlin, Pfarrer Justus Münster. „Wer spontan erste Hilfe leistet, macht dies mutig und selbstlos für andere. Wer hilft, ist aber auch selbst mitten im Geschehen und muss möglicherweise belastende Bilder verarbeiten. Genau dann ist es wichtig zu wissen, nicht alleine gelassen zu werden. Die Ersthelferkarte kann erste Hilfe für die Seele leisten, wie wir es uns als Notfallseelsorge in Berlin wünschen.“
Auf der Sitzung des LSBB am 17.7.19 erläuterte die Staatsekretärin Barbara König die aktuelle Pflegesituation und über die Absicht den Anteil der Leasingkräfte zu reduzieren:
Basierend auf den Leitlinien stellte Frau Dr.Ludwig (Leitung des Referates Zukunft der Pflege in der Senatsverwaltung) den Dialog " Pflege 2030" vor.
Einige Mitglieder des LSBB sind auch aktive Mitglieder im ABS Netzwerk Aktive Berliner Senioren
Frau Dr. Engelen-Kefer, Landesvorsitzende des SoVD Berlin-Brandenburg
Frau Dr. Nadia Nagie ,Kompetenzzentrum interkulturelle Öffnung der Altenhilfe (kom.zen), Koordination Seniorenpolitik, und Caritas Beratungszentrum Spandau Migrationsdienst
Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Berliner Beamtinnen und Beamte
Umsetzung des Pflegezeit- und des Familienpflegezeitgesetzes
Am 30. Dezember 2018 ist das Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Berliner Beamtinnen und Beamte in Kraft getreten. Das Gesetz dient der systemgerechten Umsetzung des Pflegezeitgesetzes vom 28. Mai 2008 und des Familienpflegezeitgesetzes vom 6. Dezember 2011 für den Beamtenbereich. Die Situation pflegender Beamtinnen und Beamten wird durch vier Maßnahmen verbessert. So können Beamtinnen und Beamte a) Teilzeitbeschäftigung oder Freistellung als Familienpflegezeit oder Pflegezeit, b) Teilzeitbeschäftigung oder Freistellung zur Begleitung naher Angehöriger in deren letzter Lebensphase als weitere Form der Pflegezeit, c) Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung, um in einer aktut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen und d) Besoldungsvorschuss bei Inanspruchnahme von Familienpflegezeit oder Pflegezeit beantragen. Zur Information bereitet die Senatsverwaltung für Finanzen ein umfangreiches Rundschreiben mit zahlreichen Hinweisen zur Rechtslage vor
des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung - DIW - Berlin
In dem Wochenbericht vom 3. Juli des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung - DIW - Berlin wird die Entwicklung der Wohnkostenbelastung von Haushalten mit einer Referenzperson ab 65 Jahren in Deutschland seit 1996 untersucht. Vor allem Mieterhaushalte sind von der starken Zunahme dieser Kosten betroffen. Im Ergebnis hat sich in dieser Altersgruppe der Anteil der Mieterhaushalte, die eine Mietbelastungsquote (einschließlich aller Nebenkosten) von mehr als 30 Prozent aufweisen, von 38 Prozent auf 63 Prozent im Jahr 2016 stark erhöht. Mehr:
Presseerklärung des DGHS v.4.Juli 2019 zum Urteil des 5. Strafsenats des BGH
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. begrüßt die Bestätigung der beiden Freisprüche durch die Urteile des 5. Strafsenats des BGH vom 03.07.2019 (5 StR 132/18 und 5 StR 393/18) gegen die beiden Ärzte Dr. Christoph Turowski und Dr. Johann F. Spittler, bei denen es um ärztlich assistierten Suizid ging. Die beiden Urteile sind von grundsätzlicher Bedeutung, denn durch sie wird endlich die stark umstrittene Entscheidung des 3. Strafsenats (3 StR 96/84) aus dem Jahre 1984 Rechtsgeschichte. In dieser Entscheidung hat der 3. Strafsenat seinerzeit die Rettungspflicht des Arztes bei eintretender Bewusstlosigkeit des Suizidenten sowie dessen Pflicht zur präventiven Verhinderung des Suizids bejaht.
Als „einen großen Tag für das Selbstbestimmungsrecht“, bezeichnete DGHS-Vizepräsident RA Prof. Robert Roßbruch das gestrige Urteil des 5. Strafsenats des BGH, „weil endlich die rigide und unverständliche Sichtweise des 3. Strafsenats aus dem Jahre 1984 korrigiert wurde. Denn das damalige Urteil lief dem Selbstbestimmungsrecht des freiverantwortlich handelnden Suizi-denten zuwider und war spätestens seit dem Inkrafttreten des sog. Patientenverfügungsgesetzes (§ 1901a Abs. 1, 2 und 3 BGB) auch gesetzlich überholt“, so Roßbruch.
Durch die beiden Urteile schafft der 5. Strafsenat für Ärzte, die einen freiverantwortlichen Suizid begleiten mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, denn Ärzte müssen nun nicht mehr den Suizidenten verlassen oder bei dessen auffinden lebensrettende Maßnahmen einleiten. Der 5. Strafsenat begründet dies damit, dass die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts durch den freiverantwortlich handelnden Suizidenten die Rettungspflicht des Arztes zur Abwendung des Todes des Suizidenten entfallen lasse. Insbesondere seien Ärzte nach Eintritt der Bewusstlosigkeit des Suizidenten nicht zu Rettungsbemühungen verpflichtet.
Roßbruch: „Wir freuen uns über den großartigen Erfolg der beiden angeklagten Ärzte Dr. Spittler und Dr. Turowski, die mutig, selbstlos und mit hohem ethischen Anspruch die von Ihnen betreuten Suizidentinnen nicht alleine gelassen und so mindestens in einem Fall einen harten, unsicheren und unmenschlichen Suizid verhindert haben.“
Große Zustimmung auf dem Evangelischen Kirchentag in Dortmund
Auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dortmund hat die BAGSO eine Forderung zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vorgestellt: Pflegende Angehörige sollen – so wie Eltern – einen Anspruch auf Lohnersatzleistung erhalten, also eine „Pflegezeit analog zur Elternzeit“ geschaffen werden.
Im Rahmen der Veranstaltung „Wohin mit der Pflege? Wege aus der Sackgasse“ am Freitag, den 21. Juni in den Dortmunder Westfalenhallen, wurde die Forderung von Franz Müntefering vorgetragen und von der sehr großen Mehrheit der Teilnehmenden befürwortet. Die Forderung war als Resolution in den Kirchentag eingebracht worden.
Die Forderung der BAGSO lautet im Einzelnen:
• Pflegenden Angehörigen muss – so wie Eltern – ein Anspruch auf Lohnersatzleistung zustehen, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder vorübergehend unterbrechen. Dieser Anspruch soll ab Pflegegrad 2 gelten und sich auf einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten erstrecken.
• Außerdem sollen Pflegende, ebenso wie berufstätige Eltern, einen Anspruch auf 10 arbeitsfreie Tage pro Jahr haben, um sich kurzfristig notwendigen Pflegeaufgaben widmen zu können.
Leider haben offizielle Stellen im Land Berlin in den Vorjahren nicht auf diesen Tag aufmerksam gemacht oder sich mit besonderen Veranstaltungen hervorgetan.
Berlin – Am 14. Mai 2019 überreichten Herr Ltd. Regierungsdirektor a.D. Lange-Lehngut und Herr Ltd. Sozialdirektor a.D. Adam für die Bundesstelle den Jahresbericht 2018 der Nationalen Stelle an den Parla-mentarischen Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lan-ge. Am Abend überreichte der Vorsitzende der Länderkommission, Herr Staatssekretär a.D. Dopp, den Bericht an Herrn Staatssekretär Hoops in Vertretung für die Vorsitzende der Justizministerkonferenz 2019, Frau Dr. Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein. Die Nationale Stelle lud zu einem Empfang auch anlässlich ihres 10-jährigen Bestehens in die Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund ein. Gäste des Empfangs waren Vertreterinnen und Vertreter aus den Ministerien der Länder und des Bundes, der Wissenschaft, Politik sowie der Zivilgesellschaft. Nach einer Begrüßung durch Herrn Ltd. Regierungsdi-rektor a.D. Lange-Lehngut, stellte Herr Staatssekretär a.D. Dopp die Tätigkeit der Nationalen Stelle in den vergangenen zehn Jahren sowie das Schwerpunktthema des Jahres 2018, Alten- und Pflegeheime, vor. Seit Aufnahme ihrer Besuchstätigkeit in Alten- und Pflegeheimen im Jahr 2015 hat die Nationale Stelle 43 Heime in allen Bundesländern besucht und drei Nachfolgebesuche durchgeführt. Sie sprach zahlreiche Empfehlun-gen zu Themen wie ärztliche Versorgung, Barrierefreiheit und freiheitsentziehenden Maßnahmen aus. Grußworte hielten Herr Staatssekretär Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, FrauJensen (MdB), Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestages, sowie Herr Prof. Dr. Feltes, deutsches Mitglied beim Europäischen Ausschuss zur Verhütung von (CPT). Frau Jensen betonte, dass die Nationale Stelle einen äußerst wichtigen und wertvollen Beitrag zur Gewähr-leistung des Rechtsstaats leiste. Herr Prof. Feltes unterstrich, dass die Arbeit der Nationalen Stelle gut, wichtig und richtig, aber die Ausstattung bei weitem nicht ausreichend sei. Herr Staatssekretär Westerfell-haus hob hervor, dass die Gewährleistung menschenwürdiger und qualitativ hochwertiger Pflege immer höchste Priorität haben müsse. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, bestehend aus der Bundesstelle und der Länderkommission, nahm im Mai 2009 ihre Arbeit auf, nachdem die Bundesrepublik Deutschland das Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention ratifiziert hatte. Sie ist Deutschlands Einrichtung für die Wahrung menschenwürdiger Unter-bringung und Behandlung im Freiheitsentzug und wird durch regelmäßige Besuche an Orten der Freiheitsentziehung, bundesweit über 13.000, präventiv tätig. Zu diesem Zweck hat sie die Behandlung der dort untergebrachten Personen zu prüfen und Empfehlungen abzugeben.Kontakt: Sofie Sonntag, Tel.: 0611-1602228-35 Email: info@nationale-stelle.de
Wir wollen hierbei auch auf den Jahresbericht 2018 der Nationen Stelle zur Verhütung von Folter hinweisen
Alle Ergebnisse unter ;
www.wahlen-berlin.de
Die Altparteien SPD und CDU mussten Federn lassen , während die Grünen haushohe Gewinne einführen und stärkste Kraft wurden.
Die Wahlbeteiligung lag bei 60,6 Prozent
Senat und Rat der Bürgermeister haben den Berliner „Zukunftspakt Verwaltung“ unterzeichnet
Pressemitteilung vom 14.05.2019
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, die Mitglieder des Senats von Berlin und die im Rat der Bürgermeister zusammenwirkenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Berliner Bezirke haben heute den „Zukunftspakt Verwaltung“ unterzeichnet. In einer gemeinsamen Sitzung war zuvor gemeinsam abschließend über die Inhalte der Vereinbarung beraten und beschlossen worden.
Im „Zukunftspakt Verwaltung“ haben sich alle Beteiligten dem Ziel einer besseren und effizienteren Arbeit der Berliner Verwaltung verpflichtet. Dabei steht das Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Betriebe unserer Stadt im Zentrum. Dazu trägt insbesondere die Optimierung der gesamtstädtischen Steuerung der Verwaltung bei.
Im „Zukunftspakt Verwaltung“ sind 27 Projekte beschrieben, die sämtliche Aspekte der Tätigkeit der Verwaltung in den Blick nehmen. Dazu gehören Digitalisierung und Strukturen der Verwaltung, Personalentwicklung und Personalgewinnung, Führungskultur und Führungskompetenzen, Verwaltungssteuerung sowie effiziente Geschäftsprozesse.
Zentrales Instrument der Optimierung der gesamtstädtischen Steuerung der Verwaltung sind Zielvereinbarungen zwischen Senat und Bezirken. Die Zielvereinbarungen stellen die Kooperation auf eine neue und verlässliche Grundlage. Durch diese Vereinbarungen wird der Prozess transparent und jederzeit kontrollierbar gesteuert, in dessen Verlauf die jeweils vorgesehenen Vorhaben verwirklicht werden sollen.
Die Inhalte des heute geschlossenen „Zukunftspakts Verwaltung“ sind in den vergangenen Monaten erarbeitet worden und in dieser Phase mit allen Beteiligten eingehend diskutiert und abgestimmt worden. Beteiligt waren als Partnerinnen und Partner Senat und Bezirke, das Abgeordnetenhaus von Berlin und die Bezirksverordnetenversammlungen, die Beschäftigtenvertretungen und der Rechnungshof von Berlin. Eine Schlüsselrolle spielte für diese Debatte der Kongress „Gemeinsam Berlin gestalten – Zukunftspakt Verwaltung“ am 11. April 2019.
alte Anlagen werden durch vollautomatische Toiletten ersetzt.
Insgesamt sollen 281 aufgebaut werden.
Diese Konstruktion wurde unter Beteilung der Behindertenverbaände, der Seniorenvertretungen und anderer Institutionen entwickelt.
Einweihung erfolgte am 10.4.2019 Brunnenstr/ Gustav- Meyer-Allee
Vor 25 Jahren, am22. April1994,beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur sozialen Ab-sicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz –PflegeVG), das die soziale Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung einführte–geregelt im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI). Dem vorangegangen war eine jahrelange politische und gesellschaftli-che Diskussion, besonders über ihre Finanzierbarkeit.Um die zusätzliche Belastung für die Ar-beitgeber auszugleichen, wurde schließlich der frühere Feiertag Buß-und Bettag als arbeitsfreier Tag gestrichen. (Allein in Sachsen blieb derFeiertag und die abhängig Beschäftigten bezahlen ei-nen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung.)Bis zur Einführung der Pflegeversicherungbrachte Pflegebedürftigkeit für viele Betroffene eine wirtschaftliche Überforderungmit sich:Für die Un-terbringung in einem Pflegeheim reichte selbst eine hohe Rente oftmalsnicht aus. So sollte diesoziale Pflegeversicherung die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Sozialhilfe, die zuvor für die Kosten der Pflege von finanziell Bedürftigen aufkam, entlasten. Die steigendeLebenser-wartung und ein daraus folgenderAnstieg von Pflegebedürftigenbeigleichzeitiger Abnahme des Bevölkerungsanteils jüngerer Menschen, verbunden mit einer zunehmenden Auflösung des Fa-milienverbundes über mehrere Generationenhinweg,verstärkten die Notwendigkeit, die Pfle-geinfrastruktur zu verbessern und Pflegebedürftige sowie Pflegepersonenabzusichern.Ein Kernzielder Pflegeversicherung war es, eineumfassende Versicherungspflichteinzuführen.Der Beitragssatz lag bei Einführung der sozialen Pflegeversicherung bei 1,7 Prozent und beträgt aktuell 3,05 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder, wobei ein Beitragszu-schlagvon 0,25 Prozentpunktenfür kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres zu entrichten ist.Bis auf den Beitragszuschlag tragen die Beschäftigten und ihre Arbeitgeber den Beitragssatz hälftig.Nach einer aktuellen Beitragsprognose der Bertelsmann-Stiftung ist damit zu rechnen, dassder Beitragssatz bis zum Jahr 2045 auf 4,25 Prozentsteigen wird. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind bedürftigkeitsunabhängig, aber nicht bedarfsdeckend, weshalb sie auch als Teilleistungssystembezeichnet werden.Dies geht darauf zurück, dass die Finanzierung der Pflegeversicherung von Anfang an in einem engenRahmen gehalten werden sollte. Innerhalb des Leistungsspektrums (ambulant, teilstationär, stationär sowie Leistungen an Pflegepersonen) wird dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechnung getragen.Diverse Gesetzesänderungen habendie soziale Pflegeversicherungreformiert. So traten das Pfle-geleistungs-Ergänzungsgesetz am 1. Januar 2002 und das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) am 30. Oktober 2012 bzw. am 1. Januar 2013in Kraft. Kernpunktbeider Änderungenwar die Ver-besserung der Versorgung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie z. B. De-menzkranke. Die Gesetzesänderung von 2002 bewirkte, dass Demenzkrankeerstmals zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 460 Euro pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen konnten.
Mit dem PNG wurden die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld für Demenzkrankeerhöht. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung erfolgte auch die Einführung der staatlichen Förderung privater Pflege-Zusatzversicherungen.Mit dem seit Januar 2015 geltendenErsten Pflegestärkungsgesetz wurde der Pflegevorsorgefonds eingeführt. Innerhalb eines Ansparzeitraums von fast 20 Jahren werden 0,1 Prozentpunkteaus den Beiträgen angespart, um Beitragssteigerungen ab 2035 abzumildern, die dann aufgrund der geburtenstarken Jahrgängeund der damit prognostiziertenZunahme der Pflegebedürftigen erwar-tet werden. Die umfassendsten Reformen brachte das Zweite Pflegestärkungsgesetz vom 21. De-zember 2015,insbesondere mit der stärkeren Berücksichtigung von Demenz-und psychischen Erkrankungen bei der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit, der Umstellung der bisherigen drei Pflegestufen auffünf Pflegegradesowie der Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens mit sich. Die Pflegegradeorientieren sich am Grad der Selbstständigkeit und nicht mehr nur an den körperlichen Einschränkungen. Das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Dritte Pflegestärkungsge-setz zielte unter anderem auf eine Stärkung der Rolle derKommunen bei der Sicherstellung der Versorgung und der Beratung sowie auf eine bessere Vorbeugung und Bekämpfung von Abrech-nungsbetrugab.Heute sind rund 72,7 Millionen Menschensozial undrund 9,3 Millionen privat pflegeversichert. Im Dezember 2017 waren in Deutschland ca. 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Gut drei Viertel der Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt.Dennoch ist bereits heute eines der größ-ten Probleme der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal. Das im Jahr 2017 verkündete Pflegebe-rufegesetz, mit dem die Alten-und Krankenpflegeausbildungzusammengeführt, das Schulgeld abgeschafft und eine Ausbildungsvergütung gesichert wurden,soll das Berufsfeld Pflege attrakti-ver machen. Auch dasSofortprogramm Pflegemit der gesetzlichen Finanzierungvon 13.000 Stel-len in der stationären Altenpflegesowie die Konzertierte Aktion Pflege als Öffentlichkeitskam-pagne mit einer Stärkung der Aus-und Weiterbildungsplätze sollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern.Eine aktuelle Befragungdes Zentrums für Qualität in der Pflege(ZQP)ergab,dass nur 2,6 Prozent der Jugendlichen es für sehr wahrscheinlich halten, den Altenpflegeberuf zu ergreifen. Auch den-ken mehr als 70 Prozent der für den Care Klima-Index befragten Pflegenden, Pflegebedürftigen, Ärzte und Kostenträger, dass die personelle Ausstattung der aktuellen Situation nicht gerecht wird. Dabei wird dieZahl derPflegebedürftigen bis 2035 nach einer Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW) auf über 4 Millionen anwachsen.Derdemografische Wan-del und dieGewinnung zusätzlicher Pflegekräfte, die Bereitstellung qualitativer Pflegeinfrastruk-tur und die Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung bleibenauch in Zukunft zentrale politische Herausforderungen.
Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 2.April 2019
Nr. 040/2019 vom 02.04.2019
Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung
Urteil vom 2. April 2019 - VI ZR 13/18
Sachverhalt:
Der 1929 geborene Vater des Klägers (Patient) litt an fortgeschrittener Demenz. Er war bewegungs- und kommunikationsunfähig. In den letzten beiden Jahren seines Lebens kamen Lungenentzündungen und eine Gallenblasenentzündung hinzu. Im Oktober 2011 verstarb er. Der Patient wurde von September 2006 bis zu seinem Tod mittels einer PEG-Magensonde künstlich ernährt. Er stand unter Betreuung eines Rechtsanwalts. Der Beklagte, ein niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin, betreute den Patienten hausärztlich. Der Patient hatte keine Patientenverfügung errichtet. Sein Wille hinsichtlich des Einsatzes lebenserhaltender Maßnahmen ließ sich auch nicht anderweitig feststellen. Es war damit nicht über die Fallgestaltung zu entscheiden, dass die künstliche Ernährung gegen den Willen des Betroffenen erfolgte.
Der Kläger macht geltend, die künstliche Ernährung habe spätestens seit Anfang 2010 nur noch zu einer sinnlosen Verlängerung des krankheitsbedingten Leidens des Patienten geführt. Der Beklagte sei daher verpflichtet gewesen, das Therapieziel dahingehend zu ändern, dass das Sterben des Patienten durch Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen zugelassen werde. Der Kläger verlangt aus ererbtem Recht seines Vaters Schmerzensgeld sowie Ersatz für Behandlungs- und Pflegeaufwendungen.
Bisheriger Prozeßverlauf:
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht diesem ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 € zugesprochen. Der Beklagte sei im Rahmen seiner Aufklärungspflicht gehalten gewesen, mit dem Betreuer die Frage der Fortsetzung oder Beendigung der Sondenernährung eingehend zu erörtern, was er unterlassen habe. Die aus dieser Pflichtverletzung resultierende Lebens- und gleichzeitig Leidensverlängerung des Patienten stelle einen ersatzfähigen Schaden dar.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs:
Der unter anderem für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat auf die Revision des Beklagten das klageabweisende Urteil des Landgerichts wiederhergestellt. Dem Kläger steht kein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes zu. Dabei kann dahinstehen, ob der Beklagte Pflichten verletzt hat. Denn jedenfalls fehlt es an einem immateriellen Schaden. Hier steht der durch die künstliche Ernährung ermöglichte Zustand des Weiterlebens mit krankheitsbedingten Leiden dem Zustand gegenüber, wie er bei Abbruch der künstlichen Ernährung eingetreten wäre, also dem Tod. Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben – auch ein leidensbehaftetes Weiterleben – als Schaden anzusehen (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG). Auch wenn ein Patient selbst sein Leben als lebensunwert erachten mag mit der Folge, dass eine lebenserhaltende Maßnahme gegen seinen Willen zu unterbleiben hat, verbietet die Verfassungsordnung aller staatlichen Gewalt einschließlich der Rechtsprechung ein solches Urteil über das Leben des betroffenen Patienten mit der Schlussfolgerung, dieses Leben sei ein Schaden.
Dem Kläger steht auch kein Anspruch auf Ersatz der durch das Weiterleben des Patienten bedingten Behandlungs- und Pflegeaufwendungen zu. Schutzzweck etwaiger Aufklärungs- und Behandlungspflichten im Zusammenhang mit lebenserhaltenden Maßnahmen ist es nicht, wirtschaftliche Belastungen, die mit dem Weiterleben und den dem Leben anhaftenden krankheitsbedingten Leiden verbunden sind, zu verhindern. Insbesondere dienen diese Pflichten nicht dazu, den Erben das Vermögen des Patienten möglichst ungeschmälert zu erhalten.
Vorinstanzen:
Landgericht München I – Urteil vom 18. Januar 2017 – 9 O 5246/14
Oberlandesgericht München – Urteil vom 21. Dezember 2017 – 1 U 454/17
Als Interessenvertretung der älteren Generationen in Deutschland ruft die BAGSO alle Wahlberechtigten auf, sich an den Europawahlen im Mai 2019 zu beteiligen und wählen zu gehen. Es geht um die zukünftige Gestaltung Europas.
Europa steht häufig in der Kritik. Seine Leistungen dagegen werden viel zu oft verschwiegen. Es hat nicht nur über Jahrzehnte den Frieden zwischen vormals verfeindeten Nationen gesichert, sondern Freundschaft und gegenseitiges Verständnis unter seinen Mitgliedsstaaten gefördert. Alle haben vom einheitlichen Wirtschaftsraum Europa profitiert. Nur gemeinsam sind die europäischen Staaten ein bestimmender Faktor im Weltgeschehen, nur gemeinsam können sie dazu beitragen, die hier und weltweit anstehenden ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen.
Es gibt keine Alternative zum Zusammenwirken der europäischen Staaten, wie schwierig das auch im Einzelfall ist. Ohne die Europäische Union wäre eine Verständigung noch viel schwieriger. Und Europa kann besser werden! Wir wollen mitwirken an der Entwicklung einer Europäischen Union, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, wie es in Art. 23 unseres Grundgesetzes steht, einer Europäischen Union, die sich auch der Eigenverantwortung der nationalen Staaten und ihrer Regionen bewusst ist und die die Menschenrechte schützt.
Wir Älteren haben die Not und das Elend der Kriegs- und Nachkriegsjahre miterlebt und das Entstehen der Europäischen Union mit all ihren Herausforderungen und Krisen begleitet. Wir wissen um die Defizite der europäischen Strukturen, aber auch um die Potenziale, die sich aus der regionalen Vielfalt, den unterschiedlichen Kulturen und Traditionen ergeben. Deshalb wollen wir, dass die Europäische Union mit Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein weiterentwickelt wird. Dafür brauchen wir Frauen und Männer im Europäischen Parlament, die entscheidend dazu beitragen können, dass diese historische Aufgabe gelingt: Dass Europa gemeinsam den Weg freiheitlicher Demokratien fortsetzt und für alle Generationen – uns Ältere und alle, die nach uns kommen – eine gute Zukunft ermöglicht.
Als Stimme der Älteren in Deutschland bekräftigen wir unser JA zu Europa:
In einem am heutigen Tage verkündeten und mündlich begründeten Urteil hat die unter anderem für Berufungen in Wohnraumsachen zuständige 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin entschieden, dass Mieter vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können.
Die Parteien des Rechtsstreits streiten über die Räumung und Herausgabe einer von den mittlerweile 87- und 84-jährigen Beklagten im Jahre 1997 von den Rechtsvorgängern der Klägerin angemieteten Wohnung. Die Klägerin erklärte im Jahre 2015 die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs. Die Beklagten widersprachen der Kündigung unter Verweis auf ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Ort der Mietsache und ihre für die Beschaffung von Ersatzwohnraum zu beschränkten finanziellen Mittel.
Das Amtsgericht Mitte hat die von der Klägerin erhobene Räumungsklage mit einem am 26. Oktober 2018 verkündeten Urteil, Aktenzeichen 20 C 221/16, abgewiesen.
Die dagegen erhobene Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg. Die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin hat die Berufung mit der Begründung zurückgewiesen, dass den Beklagten gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Anspruch auf eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses zustehe.
Die Kammer hat es dabei dahinstehen lassen, ob die von den Beklagten behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächlich derartig erheblich sind wie vom Amtsgericht angenommen. Die beklagten Mieter hätten sich berechtigt darauf berufen, dass der Verlust der Wohnung – unabhängig von dessen gesundheitlichen und sonstigen Folgen – für Mieter hohen Alters eine „Härte“ i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeute. Die Vorschrift sei mit Blick auf den durch Art. 1 Abs. 1 GG und das Sozialstaatsprinzip verkörperten und garantierten Wert- und Achtungsanspruch alter Menschen entsprechend weit auszulegen. Die Richter der Zivilkammer 67 haben es dabei dahinstehen lassen, ab welchem Alter sich Mieter auf den Härtegrund „hohen Alters“ berufen können, da das Lebensalter der bereits zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung über 80-jährigen Beklagten nach sämtlichen in Betracht zu ziehenden Beurteilungsmaßstäben hoch sei.
Die Kammer hat gleichzeitig befunden, dass das als Härtegrund eingewandte hohe Alter des Mieters auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters bei nicht auf einer Pflichtverletzung des Mieters beruhenden Kündigungen durch den Vermieter in der Regel die Fortsetzung des Mietverhältnisses gebiete. Eine Interessenabwägung zu Gunsten des Vermieters komme grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der Vermieter besonders gewichtige persönliche oder wirtschaftliche Nachteile für den Fall des Fortbestandes des Mietverhältnisses geltend machen könne, die ein den Interessen des betagten Mieters zumindest gleichrangiges Erlangungsinteresse begründeten. Ein solches müsse in seiner Bedeutung für den Vermieter über ein gewöhnliches „berechtigtes Interesse“ zur Kündigung noch hinausgehen und an die Gründe heranreichen, die die Beendigung des Mietverhältnisses aus seiner Sicht berechtigterweise als geradezu notwendig erscheinen lassen. Ein entsprechend hohes Erlangungsinteresse könne die Klägerin aber nicht geltend machen, da die von ihr beabsichtigte Eigennutzung der Wohnung zum einen nicht auf eine ganzjährige Nutzung und zum anderen auf bloßen Komfortzuwachs und die Vermeidung unerheblicher wirtschaftlicher Nachteile gerichtet sei.
Die Kammer hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision würde eine Beschwer von über 20.000,00 EUR erfordern. Ob dieser Wert vorliegend erreicht ist, wäre vom Bundesgerichtshof selbst zu entscheiden.
Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Landgericht Berlin, Urteil vom 12. März 2019, Aktenzeichen 67 S 345/18
Vorinstanz: Amtsgericht Mitte, Urteil vom 26. Oktober 2018, Aktenzeichen 20 C 221/16
Bei Rückfragen: Thomas Heymann
(Tel: 030 / 9015 – 2585, – 2290)
Das solidarische Grundeinkommen (SGE)
Bei der Konferenz zum Solidarischen Grundeinkommen (SGE), am 20,2,2019 unter Leitung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller, im Festsaal des Roten Rathauses wurden weitere Schritte zum SGE-Pilotprojekt erörtert, um im Juli 2019 mit dem Pilotprojekt zu starten
Hierfür wurde nach einem mehrmonatigen Arbeitsgruppenprozess auf Arbeitsebene bei der SGE-Konferenz mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern, landeseigenen Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, der Regionaldirektion der Arbeitsagentur sowie den Sozialverbänden und freien Trägern ein Eckpunktepapier zum Berliner SGE-Pilotprojekt vereinbart.
Darüber hinaus gab es im Arbeitsgruppenprozess eine Verständigung zu den Einsatzfeldern für die SGE-Tätigkeiten, in denen die Partner ihre Arbeitsstellen bei der Regionaldirektion/den Jobcentern anmelden werden, damit diese geeignete Langzeitarbeitslose in die Tätigkeiten vermitteln kann.
Der Regierende Bürgermeister zur grundsätzlichen Idee des Solidarischen Grundeinkommens: „Digitalisierung und Automatisierung verändern auch die Arbeitswelt. Neben Qualifizierung und Umschulung müssen wir auch arbeitslos gewordene Menschen frühzeitig wieder in Arbeit bringen. Das Solidarische Grundeinkommen setzt genau hier an und soll eine neue Arbeitsperspektive im sozialen Arbeitsmarkt anbieten.“
Das Solidarische Grundeinkommen soll mit seinem Pilotprojekt für Berlin ein neuer Baustein zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sein und dabei sowohl die bisherigen Maßnahmen als auch die Angebote des Teilhabechancengesetzes erweitern.
Zum Berliner Pilotprojekt stellt Michael Müller fest: „Wir wollen das Solidarische Grundeinkommen in Berlin in einem Pilotprojekt mit 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern starten. Mit den sozialversicherungspflichtigen Jobs entsteht gute Arbeit und wir schaffen so einen wichtigen Baustein für eine neue, zukunftssichernde soziale Agenda. Wichtig ist mir dabei der solidarische Gedanke. Die Gesellschaft zeigt sich solidarisch mit den Langzeitarbeitslosen durch das frühzeitige Angebot von Teilhabe durch Arbeit. Durch die SGE-Arbeit entstehen gleichzeitig neue Leistungen für uns alle: in unseren Wohnquartieren, Kitas und Schulen genauso wie für unsere Senioren und ein besseres Umfeld in unseren Bezirken. Das Solidarische Grundeinkommen ist eine Win-Win-Situation für bisher arbeitslose Menschen und für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“
Arbeitssenatorin Elke Breitenbach dazu: „Ich freue mich, dass wir uns auf ein Eckpunktepapier verständigen konnten, das erwerbslosen Menschen eine berufliche Perspektive bietet und den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft durch gemeinwohlorientierte Arbeit stärkt.“
Dirk Schulte, Vorstand Personal/Soziales bei den Berliner Verkehrsbetrieben: „Das ist kein Almosen. Wir bieten 120 Menschen Tätigkeiten in unserem Unternehmen, die all unseren Kunden zugutekommen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihren täglichen Aufgaben eine große Hilfe sein werden. Wir freuen uns auf freundliche Unterstützung z.B. als Begleitung für unsere mobilitätseingeschränkten Fahrgäste, als Ansprechpartner auf U-Bahnhöfen und auch in unseren Fahrzeugen. Wir stehen in diesem Jahr vor der gewaltigen Aufgabe über 1100 Neueinstellungen im Fahrdienst aber auch in technischen
und kaufmännischen Bereichen umzusetzen und hoffen natürlich auch aus dieser Gruppe langfristig neue Kolleginnen und Kollegen gewinnen zu können. Wie gesagt: kein Almosen sondern für beide Seite eine großartige Chance auf ein gutes und hoffentlich langfristiges Miteinander.“
Zur Begleitung des Pilotprojektes soll ein Beirat aus Vertretern des Landes Berlin, der Sozial- und Wirtschaftspartner sowie der Regionaldirektion der Arbeitsagentur eingerichtet werden. Dieser begleitet das Pilotprojekt und die Einhaltung der vereinbarten Eckpunkte und Tätigkeitsfelder. Darüber hinaus soll das Pilotprogramm auch wissenschaftlich evaluiert werden.
Das detaillierte Konzept des SGE wird dem Parlament vorgelegt, damit die im Nachtragshaushalt eingestellten Gelder für 2019 zum Projektstart freigegeben werden können. Im neuen Doppelhaushalt 2020/21 wird der Senat die Gelder für das laufende Programm beantragen.
Zu den Hintergründen des Solidarischen Grundeinkommens:
Bei seiner Auftaktrede als Präsident des Bundesrats hatte der Regierende Bürgermeister, Michael Müller das Thema der sich verändernden Arbeitswelt durch Digitalisierung und die sich daraus notwendigerweise ergebende Anpassung des Sozialstaats thematisiert. In diesem Zusammenhang sprach er auch erstmals vom Solidarischen Grundeinkommen (SGE).
Ziel des Solidarischen Grundeinkommens ist es, eine Beschäftigungsperspektive für Langzeitarbeitslose jenseits von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu entwickeln.
Mit dem SGE erhalten Arbeitslose nach dem Übergang von ALG I in ALG II ein Angebot für eine Arbeit im sozialen Arbeitsmarkt bei kommunalen Unternehmen, gemeinnützigen Trägern oder in Haupt- und Bezirksverwaltungen („Erweiterte Daseinsvorsorge“) mit folgenden Rahmenbedingungen:
Das Angebot wird in der Regel nach dem Übergang in ALG II unterbreitet und kann Langzeitarbeitslosen mit Leistungsbezug bis zu drei Jahren angeboten werden.
Die Tätigkeit ist sozialversichert,
unbefristet,
erfolgt kommunal oder bei gemeinnützigen Trägern,
ist zusätzliche Arbeit, die reguläre Arbeit nicht verdrängt, und gemeinwohlwohlorientiert,
wird bei tariflicher Bindung des Unternehmens tarifvertraglich entlohnt, bei tariffreien Arbeitgebenden gilt der Berliner Landesmindestlohn
und die Aufnahme erfolgt freiwillig.
Das SGE setzt zu einem frühen Zeitpunkt der Langzeitarbeitslosigkeit an, da sich erfahrungsgemäß oftmals Langzeitarbeitslosigkeit im ALG II verstetigt und mit zunehmender Dauer zur Dequalifizierung führt. Damit das SGE eine Alternative zum ALG II und den damit einhergehenden Abstiegsängsten sein kann, wird es den Langzeitarbeitslosen nach Übergang in ALG II angeboten. Die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt und Qualifizierungsmaßnahmen behalten natürlich den Vorrang vor einem Übergang in SGE-Arbeit.
Die detaillierten Angaben zu den in der Konferenz vereinbarten Eckpunkten und Einsatzfeldern des Solidarischen Grundeinkommens sind den Anlagen zu entnehmen.
Der Präsident des Bundessozialgerichts Dr. Rainer Schlegel stellte am am 5.2.19 im Rahmen des Jahrespressegesprächs den Tätigkeitsbericht des Bundessozialgerichts für das vergangene Jahr vor. "Die Tätigkeit des Bundessozialgerichts war auch im vergangenen Jahr stark nachgefragt, auch wenn die Eingangszahlen insgesamt etwas zurückgegangen sind", so der Präsident.
Im Jahr 2018 lag der Geschäftsanfall beim Bundessozialgericht mit 3.169 Neueingängen in sämtlichen Verfahrensarten, davon 325 Revisionen und 1.793 Nichtzulassungsbeschwerden, etwas unter dem Niveau des Vorjahres. Erledigt wurden 2018 insgesamt 318 Revisionen; bei den Nichtzulassungsbeschwerden belief sich die Erledigungszahl auf 1.747. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den im Jahr 2018 erledigten Revisionen betrug 12,8 Monate; 43,1 % der Verfahren wurden innerhalb eines Jahres entschieden. Trotz der weiterhin hohen Eingangszahlen konnten auch die Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zeitnah, nämlich in durchschnittlich 4,2 Monaten einer Entscheidung zugeführt werden. 95,8 % aller Beschwerdeverfahren sind innerhalb eines Jahres, 74 % innerhalb von sechs Monaten beendet worden.
Die Verbraucherzentrale weist auf gesetzliche Änderungen zugunsten von Menschen mit einer Demenz und deren Angehörige hin, die seit dem 1. Januar 2019 in Kraft sind:
Pflegebedürftige: mit dem Taxi zum Arzt ohne Antrag
Für Pflegebedürftige übernimmt die Krankenkasse die Taxikosten für den Arztbesuch auch ohne vorherigen Beantragung, wenn die Pflegekasse
- den Pflegegrad 4 oder 5 zuerkannt hat
- den Pflegegrad 3 zuerkannt hat und
ihr Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen enthält:
aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
Bl (blind)
H (hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes – nicht des SGB XII)
• Pflegende Angehörige: Bei einer Kur wird Ihr Pflegebedürftiger mit betreut
Wenn der Arzt für einen pflegenden Angehörigen eine Kur beantragt, darf die Krankenkasse diese nicht mehr mit der Begründung ablehnen, dass eine ambulante Maßnahme ausreichend sei. Vielmehr muss sich der Kostenträger nach dem Wunsch der Antragstellenden richten. Das pflegebedürftige Familienmitglied soll dabei mit dem kurenden Angehörigen zusammen in der gleichen Einrichtung untergebracht und betreut werden. Falls dies nicht möglich ist, haben Pflegekasse und Krankenkasse gemeinsam eine Lösung entsprechend den Wünschen des pflegenden Angehörigen zu finden und zu koordinieren.
• Pflegezeit: Sie können Brückenteilzeit vereinbaren
Wenn Sie als Arbeitnehmer
- seit mindestens sechs Monaten
- in einem Betrieb mit mehr als 45 Mitarbeitenden beschäftigt sind
haben Sie nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Anspruch auf Brückenteilzeit, d.h. Sie können zum Zwecke der Pflege Ihres Familienmitglieds mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für bis zu 5 Jahre herabsetzen, um nach Ablauf dieser Zeit, wieder zu ihrer ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückzukehren.
Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Neuer Service:
Verlinkung von 116117 und Zahnarztsuche mit Apothekennotdienst
Auch außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten von Praxen und Apotheken ist die medizinische und zahnmedizinische Versorgung durch Ärzte und Zahnärzte sowie die Versorgung mit Medikamenten sichergestellt. Um entsprechende Not- und Informationsdienste leichter zu finden, verweisen der ärztliche Bereitschaftsdienst, die Apothekennotdienste sowie die bundesweite Zahnarztsuche auf ihren jeweiligen Websites aufeinander.
Auf der Seite www.116117.de des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen befindet sich seit Neuestem ein Verweis auf den Apothekenfinder der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände unter der Adresse apothekenfinder.mobi. Umgekehrt verweist die ABDA auf ihrer Internetseite jetzt auf die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117. Auch zwischen der Zahnarztsuche der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Apothekenfinder wurde eine Verlinkung erstellt, um sämtliche Dienste der Körperschaften und Bundesorganisationen von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern im Netz für Patientinnen und Patienten noch leichter auffindbar zu machen.
„Wir sehen in der gegenseitigen Verlinkung einen zusätzlichen Service für diejenigen, die nachts, am Wochenende oder an Feiertagen ärztliche Hilfe oder Medikamente benötigen“, äußert sich Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
„Für die Patienten ist es sinnvoll, wenn solche Informationsdienste auch gebündelt angeboten werden. Viele von ihnen kommen aus dem ärztlichen Bereitschaftsdienst mit einem Rezept in die Notdienst-Apotheke“, ergänzt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA.
„Unsere Zahnarztsuche hilft allen Patientinnen und Patienten, jederzeit schnell und unkompliziert eine Praxis in der Umgebung zu finden. Durch die neue Verlinkung mit dem Apothekenfinder sowie durch die bereits seit Monaten erfolgreich etablierte Verknüpfung mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst erhöhen wir gezielt die Aufmerksamkeit für alle diese Plattformen“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist deutschlandweit unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen. Er hilft außerhalb von Praxisöffnungszeiten bei Erkrankungen, deren Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann.
Jede Nacht und jedes Wochenende garantieren bundesweit 1.300 notdienstleistende Apotheken die Verfügbarkeit von Arzneimitteln auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten.
Bundesweit sichern insgesamt etwa 44.000 Zahnarztpraxen eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung. Die Praxen können über die zentrale Zahnarztsuche der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und der KZBV lokalisiert werden.
Senioren Bezirksversammlung in Charlottenburg-Wilmersdorf
am 26.11.2018
Die Senioren Bezirksversammlung in Charlottenburg-Wilmersdorf fand ein grosses Echo.
Dies war gelebte Partizipation
Über 100 Teilnehmer mit Vertretern aus der Politik und den anderen Seniorenvertretungen folgten der Sitzung.
Senatorin Elke Breitenbach referierte über das Ehrenamt und darüber, dass das Seniorenmitwirkungsgesetz( BerlSenG) einer Novellierung bedarf
Vorher schriftlich eingereichte Anfragen und Anträge wurden vom Bezirksmeister Reinhard Naumann und seinen Stadtratskollegen ausführlichst beantwortet.
Anwesend war auch die frühere Bürgermeisterin Monika Wissel, sowie der Bundestagsabgeordnete Klaus-Dieter Gröhler
höchst interessante Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Bundestag
Erstmalig gibt es auch eine Aufgliederung nach Nationalitäten,
wobei es aber eine gesonderte Aufschlüsselung nach Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft nicht erfasst wird.
1.) Wie viele Ausländer und Doppelpassbesitzer beziehen nach Kenntn
is der Bundesregierung in Deutschland Grundsicherung (bitte nach den Jahren2010 bis 2018 und Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Erst seit Einführung der zentral en Grundsicherungsstatistik imJahr 2015 werden
die Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen von Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung nach Nationalitäten in der Statistik erfasst. Die
Zahl der nicht deutschen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger von
Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetz-
buch (SGB XII) zum Ende des Jahre s 2015 bis 2017 kann der nachfolgenden Ta-
belle entnommen werden. Entsprechende Daten zum Ende des Jahres 2018 liegen
noch nicht vor. Die Doppelte Staatsangehörigkeit ist kein Erhebungsmerkmal in
der Statistik zur Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII, insoweit liegen
der Bundesregierung keine Daten aus der amtlichen Bundesstatistik vor
Nicht deutsche Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) am Ende des 4. Quartals des jeweiligen Jahres nach Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit 2015 2016 2017
Antrag der CDA zum 31. Parteitag der CDU Dutschlands in Hamburg
bemerkenswert!
Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert: Die historisch hohe Beschäftigung wird auch durch eine Zunahme der Teilzeitarbeit und einem vergleichsweise großen Niedriglohnsektor von rund 20 Prozent der Beschäftigten getragen. Weder Teilzeitarbeit, noch die langfristige Beschäftigung zum Mindestlohn führen nach 45 Beitragsjahren zu Rentenansprüchen oberhalb des Grundsicherungsniveaus. Für die Rente dieser Menschen macht es derzeit keinen Unterschied, ob sie ihr Leben lang gearbeitet haben oder nicht. Das empfinden die Menschen als ungerecht und dadurch werden gerade in den letzten Arbeitsjahren vor der Rente die falschen Anreize gesetzt. Längeres Arbeiten muss sich lohnen.
Auch für Menschen mit kleinen Löhnen, keiner Vollzeiterwerbstätigkeit oder unsteter Erwerbsbiographie muss gelten: Wer in die gesetzliche Rente eingezahlt hat, muss am Ende mehr haben als jemand, der nicht oder weniger eingezahlt hat.
Die CDU Deutschlands will die Leistungsgerechtigkeit und das Äquivalenzprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung stärken.
Deshalb soll für Grundsicherungsempfänger eine Plus-Rente eingeführt werden.
Alle Empfänger von Grundsicherung im Alter sollen eine Plus-Rente in Höhe von 25 Prozent ihrer individuell erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche bekommen. Die Plus-Rente steigt daher mit jedem Euro, der zuvor in die Rente einbezahlt wurde. Dabei macht es keinen Unterschied, warum die Rente eines Menschen unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt (z.B. aufgrund von Teilzeitarbeit, geringer Löhne, unsteter Erwerbsbiographie, usw.). Mit der Plus-Rente wird honoriert, dass mit den Beiträgen in die gesetzliche Rente für das Alter vorgesorgt wurde. Je höher die erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche sind, desto höher ist die Plus-Rente. Dadurch werden die Leistungsgerechtigkeit und das Äquivalenzprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt.
Die Plus-Rente wird zusammen mit der gesetzlichen Rente von der Rentenversicherung ausbezahlt. Sie ist Anerkennung von Fleiß und Leistung und (nicht ausschließlich) eine Maßnahme zur Linderung von Altersarmut. Sie soll als gesamtgesellschaftliche Leistung aus Steuermitteln finanziert werden.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert einen offenen Umgang mit Gewalt in der Pflege zu Hause. Bislang findet in Deutschland keine öffentliche Diskussion über das Thema statt. Doch Gewalt in Pflegesituationen existiert ebenso wie es Gewalt und Missbrauch von Kindern in Familien gibt. Langjährige Konflikte in der Familie können genauso ursächlich sein wie kurzfristige Überforderungssituationen. Wie Gewalt in der familialen Pflege verhindert werden kann, diskutierten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis auf Einladung der BAGSO bei der Tagung „Gewaltprävention in der häuslichen Pflege“ am Montag in Berlin.
Nach Ansicht des Vorsitzenden der BAGSO, Franz Müntefering, kommt frühzeitiger Beratung und Unterstützung in der Prävention von Gewalt eine Schlüsselrolle zu. So können gezielt Hilfestellungen gegeben und auch konfliktgeladene Situationen rechtzeitig erkannt werden. „Wenn es uns gelingt, frühzeitig die Türen für Unterstützung zu öffnen, dann werden Pflegebedürftige und ihre Familien entlastet. Sie erfahren von Anfang an, dass sie nicht alles allein machen müssen und wie sie in schwierigen Situationen Hilfe bekommen“, so Franz Müntefering, „das ist wichtig“.
Frühzeitige flächendeckende Beratung sollte aus Sicht der Teilnehmenden in der Verantwortung der Kommunen liegen und auch Menschen mit beginnendem Hilfebedarf umfassen. Die BAGSO fordert, dass diese Aufgabe Teil der kommunalen Daseinsvorsorge wird. Menschen im hohen Lebensalter sollten selbstverständlich Beratung zuhause erhalten. Wie das Beispiel der Niederlande zeigt, haben Betroffene dann bereits einen festen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin, wenn der Hilfebedarf größer oder pflegerische Unterstützung notwendig wird. Solche präventiven Hausbesuche hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. Sie müssen zügig und auf Bundesebene umgesetzt werden.
Erfahrungen aus Projekten zu dem Thema Gewalt in der Pflege zeigen, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt und dass die Erscheinungsformen von Vernachlässigung über verbale Aggression bis hin zu körperlicher Gewalt vielfältig sind. Es darf dabei kein Generalverdacht gegenüber pflegenden Angehörigen entstehen. Jedoch ermöglicht nur ein offener Umgang der Gesellschaft mit dem Thema, maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten und so die Lebensverhältnisse vor Ort zu verbessern.
Die Durchführung des Expertenworkshops fand mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) statt.
132.400 Brandenburger und 135.600 Berliner erhielten Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz 2017
Ca. 80% aller Pflegebedürfiger werden zu Hause gepflegt
Die Haushaltsplanung Deutschland 2019 stellt die Fiskalprojektion der Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen (inkl. ihrer jeweiligen Extrahaushalte) auf Grundlage aktueller Entwicklungen und Planungen dar. Grundlage für die Fiskalprojektion ist der von der Bundesregierung am 06. Juli 2018 beschlossene Entwurf des Bundeshaushalts 2019, sowie der von der Bundesregierung ebenfalls am 06. Juli 2018 beschlossene Finanzplan bis zum Jahr 2022
verdi/ AWO/ Diakonie/ der Paritäter/ Zentralwolfahrtsstelle der Juden in Deutschland
Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentner*innen
Seit Einführung der Pflegeversicherung zahlt die Pflegekasse für Versicherte, die Angehörige pflegen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind nach dem Pflegeaufwand gestaffelt und reichen bis zum Beitrag von Durchschnittsverdienenden.
Für Altersrentner*innen galt dies immer schon nur dann, wenn sie eine Teilrente beziehen.
Vor dem Flexirentengesetz war der Bezug einer Teilrente allerdings unattraktiv, weil es die Teilrente nur in festen Stufen gab. Seit dem Flexirentengesetz wird die Teilrente stufenlos gewährt, so dass Altersrentner*innen ihre Rente mithilfe von Rentenbeiträgen für die Pflege
von Angehörigen schon dann aufbessern können, wenn sie auf 1 % ihrer Rente für die Zeit der Pflege verzichten und dann die Rente als Teilrente zu 99 % beanspruchen.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Anna bezieht eine Altersrente in Höhe von 800 Euro und pflegt ihren Mann Benno, für den der Pflegegrad 2 anerkannt wurde. Würde Anna eine Teilrente von 99 % in Anspruch nehmen, würde sich ihre gesetzliche Monatsrente um 8 Euro reduzieren und sie würde nur noch 792 Euro als Teilrente erhalten. Für ein Jahr der Pflege würde sich ihre Rente um rd. 7 Euro erhöhen (im Pflegegrad 3 um rd. 11 € (heutige Werte unterstellt). Nach drei Jahren
übernimmt der gemeinsame Sohn die Pflege und Anna kehrt zu ihrer Vollrente zurück, die sich um 21 Euro (bei Pflegegrad 2) auf 821 Euro (ohne Berücksichtigung der jährlichen Rentenanpassung) erhöht hat.
Ob und wie viele Rentner*innen von dieser Neuregelung Gebrauch machen,ist
noch unklar.
Im Jahr 2018 zahlen die Pflegekassen für alle Pflegeleistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung 1,5 Mrd. Euro (Zahlen der gemeinsamen Finanzschätzung“ der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Juni 2018). Es ist zu vermuten, dass der Anteil, der Altersrentner*innen zur Erhöhung ihrer Renten zufließt, deutlich unter 10 % liegt und verhältnismäßig viele Rentnerinnen von der Regelung profitieren, deren oftmals kleine
Renten dadurch aufgebessert werden können.
Der Bundesgesundheitsminister will diese für Rentner*innen positive Regelung bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige nun wieder zurückdrehen.Dabei wurde im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart,
„die Unterstützung für pflegende Angehörige auszubauen“. Diesem wichtigen Anliegen wird durch das geltende Recht Rechnung getragen. Mit dieser nun beabsichtigten Rücknahme der heute geltenden positiven Regelung würde genau das Gegenteil des im Koalitionsvertrag verabredeten Ziels erreicht werden.
Da überdies viele Versorgungswerke bei einem Teilrentenbezug einen Ausschluss der Betriebsrente vorsehen, würde sogar einiges dafür sprechen, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auch für den Fall eines Vollrentenbezugs vorzusehen. In diesem Fall könnten auch Betriebsrentner*innen von den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige
profitieren.
Mit dieser nun beabsichtigten Rücknahme der heute geltenden positiven Regelung würde genau das Gegenteil des im Koalitionsvertrags verabredeten Ziels erreicht werden
TÄTIGKEITSBERICHT DER HEIMAUFSICHT BERLIN NACH § 6 ABS. 5 WOHNTEILHABEGESETZ (WTG) FÜR DAS JAHR 2017
1. Einleitung
Mit diesem Bericht erfüllt die Heimaufsichtsbehörde des Landes Berlin ihre Pflicht gemäß § 6 Abs. 5 des Berliner Wohnteilhabegesetz (WTG), jährlich einen allgemeinen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Er spiegelt die Aufgabenwahrnehmung sowie die gewonnenen Erkenntnisse wider, die unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen dargestellt werden. Ziel ist einen nachvollziehbaren als auch einen für Außenstehende verständlichen Überblick über die Tätigkeiten der Heimaufsichtsbehörde Berlin zu vermitteln. Dieser Überblick steht nicht nur für Transparenz, sondern auch dafür, dass hilfebedürftige Menschen auf eine gute Pflege- und Betreuungsqualität im Land Berlin zählen können.
2. Allgemeines zur Heimaufsicht 2.1. Rechtliche Grundlagen Die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Berliner Heimaufsicht sind das Wohnteilhabegesetz (WTG) und die im Berichtzeitraum geltenden Rechtsverordnungen. Immer mehr Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung nehmen Pflege- und Betreuungsleistungen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen (stationäre Einrichtungen und Wohngemeinschaften) in Anspruch. Um sicherzustellen, dass sie gut gepflegt und betreut werden, und um ihnen Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen, gibt es das Wohnteilhabegesetz (WTG) und die hierzu erlassenen folgenden Rechtsverordnungen:
Die drei Rechtsverordnungen regeln folgende Mindeststandards:
über die personelle Ausstattung über die Qualität des Wohnens und des Aufenthalts in stationären Einrichtungen sowie über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen
Im Berichtszeitraum 2017 trat die neue Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung (WTG-MitwirkV) zum 1. Januar 2017 in Kraft, die die bis dahin geltende Heimmitwirkungsverordnung (HeimmwV) ersetzte. Die neue Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung übernahm eine Reihe bewährter Regelungsinhalte aus der bisherigen Heimmitwirkungsverordnung. Die Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung regelt im Detail die gemeinschaftlichen Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen. Sie legt insbesondere die Verfahren zum Zustandekommen der Bewohnervertretungen fest sowie die Aufgaben und Pflichten der Bewohnervertretungen, der Einrichtungsträger und der Heimaufsicht. Darüber hinaus enthält sie auch Sonderregelungen für Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Hospize.
Nach § 27 Abs. 1 WTG ist die Aufsichtsbehörde das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo). Die Heimaufsicht wurde mit der Durchführung der Vollzugsaufgaben nach dem WTG und den dazugehörenden Rechtsverordnungen betraut. Sie ist für die gesamtstädtische Aufgabenwahrnehmung verantwortlich. Folglich ist sie für sämtliche Ordnungsaufgaben im Land Berlin nach dem WTG und seinen Verordnungen zuständig.
Mit der neuen Verordnung wurde die Grundlage für die Bildung von Bewohnerbeiräten erweitert. Danach kann der Bewohnerbeirat auch überwiegend oder ausschließlich aus externen Mitgliedern wie Angehörigen, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Vertrauenspersonen bestehen. Ferner enthält die Verordnung Neuerungen zur Zusammenarbeit zwischen Einrichtungsträgern und Bewohnerbeiräten sowie neue Pflichten für die Einrichtungsträger. Beispielsweise sollen die Einrichtungsträger, Bewohnerbeiräte sowie Wahlausschüsse schriftliche Informationen in verständlicher Art und Weise verfassen und den barrierefreien Zugang zu den Informationen gewährleisten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) weitet ihr Engagement für mehr Lebensqualität im Alter aus. Unter dem Titel „Im Alter IN FORM – ausgewogene Ernährung, mehr Bewegung und aktive Teilnahme auf kommunaler Ebene fördern“ bietet die BAGSO Schulungen für Haupt- und Ehrenamtliche in der Seniorenarbeit an.
Damit sollen Angebote unterstützt werden, die älteren Menschen den Zugang zu einer ausgewogenen Ernährung, mehr Bewegung und aktiver Teilnahme ermöglichen. Verantwortlichen in Kommunen, die in ihrer Seniorenarbeit neue Angebote aufbauen und bestehende weiterentwickeln möchten, bietet „Im Alter IN FORM“ zudem eine begleitende fachliche Beratung. Ziel des Projektes ist es, das Wohlbefinden im fortschreitenden Alter so gut wie möglich zu erhalten und damit die Lebensqualität zu verbessern. Einen neuen Schwerpunkt setzt „Im Alter IN FORM“ bei der Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen. Wie beispielsweise in Pflegeinrichtungen eine ausgewogene Ernährung gewährleistet werden kann, ist Thema von Fachtagungen, die in ganz Deutschland angeboten werden. „Im Alter IN FORM“ wird bis Mitte 2021 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert. Kooperationspartner sind die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE), der Deutsche Turner-Bund e.V. und die Deutsche Gesellschaft für AltersZahnmedizin e.V. (DGAZ). Das Projekt ist Teil von „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“. Aktuelle Termine und Informationen werden auf der Projektwebseite
Gut die Hälfte der rentennahen Erwerbstätigen kann Konsum im Ruhestand nicht halten
von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW
Viele Erwerbstätige, die kurz vor der Rente stehen, werden sich im Ruhestand einschränken müssen: Mehr als die Hälfte, 58 Prozent, der 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen hätten nicht genug Ansprüche an die gesetzliche, betriebliche oder private Altersversorgung, um ihr aktuelles Konsumniveau aufrecht zu erhalten, wenn sie jetzt in Rente gingen. Falls sie noch bis zum durchschnittlichen Renteneintrittsalter auf ihrer aktuellen Position weiterarbeiten können, sind immer noch rund 50 Prozent davon betroffen. Ein weiteres Absenken des gesetzlichen Rentenniveaus würde das Problem verschärfen. Entlastend würde eine Stärkung der gesetzlichen ersten Säule wie in Österreich wirken. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW
Der 25. September ist der Tag der Zahngesundheit. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Gesund im Mund – bei Handicap und Pflegebedarf“.
In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamts 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Die Zahl der Pflegebedürftigen belief sich Ende 2015 auf rund 2,86 Millionen Menschen. Dabei ist zu beobachten: Die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung ist schlechter als die des Bevölkerungsdurchschnitts. Der Tag der Zahngesundheit
2018 richtet den Fokus darauf, wie die Mundgesundheit speziell bei Menschen mit einem Pflegegrad oder einer Behinderung verbessert werden kann. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten neue präventive Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, auf die diese Menschen seit dem 1. Juli 2018 einen Anspruch haben.
„Es ist viel zu häufig zu beobachten, dass ein Pflegegrad oder ein körperliches Handicap in Deutschland gleichbedeutend mit einer schlechten Mundgesundheit sind. Werden Patienten, die vormals einen recht guten Mundgesundheitsstatus hatten, pflegebedürftig, gibt es einen regelrechten Einbruch. Auch sind zahlreiche Regelungen der ambulanten Betreuung nicht auf die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet“, erklärt Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Vor allem das Risiko für Karies, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen ist bei Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen deutlich erhöht.“ Das wirkt sich negativ auf die Gesamtgesundheit aus. Zudem schränken Schmerzen, Mundtrockenheit oder nicht mehr alles essen zu können die Lebensqualität deutlich ein.
Das Bundeskabinett hat am 15.8.18 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen.
Auftrag des Verfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16 – festgestellt, dass das Grundgesetz unter anderem die geschlechtliche Identität schützt. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Dieser Personenkreis ist auch vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts geschützt und wird in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als „weiblich“ oder „männlich“ zulässt.
Der Gesetzentwurf soll nun zur Verfassungsmäßigkeit von § 22 Absatz 3 PStG (Personenstandgesetz) führen. Dieser soll nun lauten:
„Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister einzutragen.“
Zur Zeit wird in einem solchen Fall einfach gar keine Angabe gemacht, was vor allem von den Betroffenen als diskriminierend empfunden wurde.
Laut Gesetzesbegründung entspreche der Begriff „divers“ dem Wunsch der Betroffenen, der in der Länder- und Verbändebeteiligung zum Ausdruck gekommen ist.
Ärztliches Attest
Kritisch gesehen wird von den Betroffenen allerdings, dass für eine Änderung des Personenstands eine medizinische Bescheinigung benötigt werden soll, dies sei nicht nachvollziehbar.
Geregelt wird dies in dem neu geplanten § 45b PStG.
Um die Abbildung der Geschlechtsidentität im Geburtenregister zu gewährleisten, wird betroffenen Personen die Möglichkeit eröffnet, den Geburtseintrag im Falle Variante der Geschlechtsentwicklung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt zu ändern.
Die betroffene Person kann dabei zwischen den Angaben „weiblich“ und „männlich“ sowie der Bezeichnung „divers“ und dem Streichen der Angabe zum Geschlecht wählen. Parallel können in der Erklärung die Vornamen angepasst werden. In Absatz 3 wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert, in der eine Variante der Geschlechtsentwicklung bescheinigt wird. Die Bescheinigung muss keine genaue Diagnose enthalten; vielmehr genügt das Attest des Arztes.
Kinder ab 14
Grundsätzlich sollen Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres die Berechtigung haben, eine eigene Entscheidung über ihre Geschlechtsidentität zu treffen. Trotzdem sieht die Regelung eine Zustimmungserfordernis des gesetzlichen Vertreters vor. In dieser Altersphase sei womöglich der Entwicklungsprozess noch nicht abgeschlossen und das Kind könne eventuell die weitreichenden Folgen, auch wenn es um eine Namensänderung geht, nicht ohne den Beistand des Erziehungsberechtigten überblicken.
Zukunftsblick Babyboomer –wie wohnt die Generation der Vielen?
Termin:6.09.2018|
10.30Uhr–16.00Uhr
Ort:
Hoffbauer Tagungshaus|
Hermannswerder 23|
14473 Potsdam
„
Die Generation der zwischen 1955 und 1963 Geborenen kommt allmählich in Rente.
Sie waren immer besonders viele und haben dadurch Veränderungen
bewirkt. Sie sind aufgewachsen in zunehmendem Wohlstand oft mit besseren Bil-
dungschancen als ihre Eltern, vor allem die Frauen.
Mobilität, Techniknutzung, andere Lebensstile,ein höheres Selbstbewusstsein,
WG-und Demokratieerfahrungen prägen die zukünftigen „Alten“.
Ihre Erwartungen und Vorstellungen zum Wohnen unterscheiden sich von denen bisheriger
Seniorengenerationen.
Auf unserer Veranstaltung wollen wir uns mit diesem Zukunftsthema auseinander-
setzen und gemeinsam Ideen und Strategien entwickeln. Dabei geht es vor allem
um solche Fragen wie
-Wie wirken sich die Veränderungen der Generation auf die Wohnbedürfnisse
konkret aus?
-Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Stadtentwicklung, Woh-
nungswirtschaft, Pflege?
-Prägen die Wohnpro jekte der 68
-iger auch das Wohnen der Älteren in Zukunft
und wenn ja, wie sehen diese aus und wie entstehen sie?
-Welche Potenziale wollen und können die Babyboomer in die Gesellschaft
einbringen?
-Wie können sich Akteure der Wohnungswirtschaft, die Kommunen
und auch die Seniorenbeiräte auf diese Veränderungen einstellen?
Machen Sie mit und bringen sich ein!
“
Weitere Informationen
finden Sie unter:
https://www.wohnen-im-alter-in-brandenburg.de/?b=blog&news=4540
Über 12.000 Fälle von vermuteten Behandlungsfehlern begutachten die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) jedes Jahr im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei sehen sie immer wieder die gleichen Fehler – auch solche, die als sicher vermeidbar gelten und schwerwiegendste Folgen haben, zum Beispiel Medikamentenverwechslungen und Verwechslungen bei Operationen oder irrtümlich im Körper zurückgebliebenes chirurgisches Material.
Pressemitteilung des MDS Essen, den 16. August 2018
MDS: Patientensicherheit braucht mehr Transparenz über Fehler
Bei hunderttausenden Patientinnen und Patienten in Deutschland treten durch medizinische Behandlungen unerwünschte Ereignisse auf, die auf Fehler zurückzuführen sind. Das geht aus dem heute vom Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) vorgestellten „APS-Weißbuch Patientensicherheit“ hervor. Um Behandlungsfehler systematischer zu vermeiden, fordert der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) einen transparenteren Umgang mit Behandlungsfehlern und eine Meldepflicht in bestimmten Fällen.
Um Behandlungsfehler zu vermeiden, muss das vielzitierte „Lernen aus Fehlern“ erheblich intensiviert werden. „Jeder Fehler, aus dem heute nicht gelernt wird, kann sich morgen wiederholen und erneut Schaden verursachen“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS. Gronemeyer fordert mehr Transparenz über die Ursachen und Zusammenhänge, die zu einem Behandlungsfehler oder einem vermeidbaren unerwünschten Ereignis in der Versorgung von Patientinnen und Patienten geführt haben: „Es kann nicht sein, dass offensichtliche und gravierende Fehler bestenfalls entschädigt werden, dann aber im Aktenschrank verschwinden. Es muss sichergestellt sein, dass auch andere – zum Beispiel Krankenhäuser und Arztpraxen – von der Häufigkeit und den Umständen, die zu einem fehlerbedingten Schaden geführt haben, genauso selbstverständlich erfahren wie von dringend erforderlichen Präventionsmaßnahmen.“
Das Weißbuch des APS verdeutlicht die Dimension des Themas Patientensicherheit und den erheblichen Handlungsbedarf. Die Patientensicherheitsbewegung und das Engagement von zahlreichen Akteuren haben bereits viel zur Ent-Tabuisierung des Themas Behandlungsfehler beigetragen. Doch es sind nach wie vor Verbesserungen notwendig, um dem Umfang des Problems gerecht zu werden. Zentrale Forderungen des APS wie die Stärkung der Patientenperspektive, die Verpflichtung von Institutionen im Gesundheitswesen, Patientensicherheitsbeauftragte einzusetzen, und die Verbesserung der Transparenz sind mehr als gerechtfertigt.
Über 12.000 Fälle von vermuteten Behandlungsfehlern begutachten die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) jedes Jahr im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei sehen sie immer wieder die gleichen Fehler – auch solche, die als sicher vermeidbar gelten und schwerwiegendste Folgen haben, zum Beispiel Medikamentenverwechslungen und Verwechslungen bei Operationen oder irrtümlich im Körper zurückgebliebenes chirurgisches Material.
Mehr Transparenz kann geschaffen werden, wenn bereits bestehende Fehlermeldesysteme für anonyme und freiwillige Meldungen in Arztpraxen und Krankenhäusern stärker als bisher genutzt werden. Die Gesamtheit der darin enthaltenen Informationen muss systematischer als bisher analysiert werden. Risiken und Präventionsmaßnahmen sollten anschließend deutlicher und verbindlicher kommuniziert werden an alle Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte und weitere Beschäftigte im Gesundheitswesen.
„Über die freiwilligen Fehlermeldesysteme hinaus brauchen wir eine Meldepflicht für diejenigen Ereignisse, die zu schweren Schäden beim Patienten geführt haben und die sicher zu vermeiden gewesen wären. Nur so können Risiken und Sicherheitsmängel erkannt und zukünftige Schadensfälle verhindert werden“, unterstreicht Gronemeyer. Behandlungsfehler sollten verpflichtend erfasst und für die Entwicklung von Schutzmaßnahmen genutzt werden. Dies geschieht seit Jahrzehnten bei Arbeitsunfällen in Deutschland. Seit 1996 hat sich die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle dabei mehr als halbiert.
Hintergrund
Die Ergebnisse der MDK-Behandlungsfehlerbegutachtung werden jedes Jahr in einer gemeinsamen Pressekonferenz des MDS und des MDK Bayern vorgestellt. Die jüngsten Ergebnisse für das Jahr 2017 am 5. Juni 2018. Spezielle Gutachterteams in den MDK prüfen Vorwürfe von Behandlungsfehlern im Auftrag der Krankenkassen, die zur Unterstützung der Versicherten gesetzlich verpflichtet sind. Die Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen Kosten.
der Landesseniorenbeirat Berlin startet eine Umfrage zum Engagement von und für Senior*innen. Ziel ist, Änderungen von Rahmenbedingungen für das Engagement im Land Berlin zu benennen, damit noch mehr Menschen älter als 60 Jahre sich engagieren oder die aktuell Aktiven ihr Engagement ausweiten können.
Der Fragebogen für Organisationen und Projekte ist zum Herunterladen unter www.ü60.berlin veröffentlicht. Einsendeschluss ist der 31. August 2018 (Rücksendung per Fax an 030-9018-22734 o. E-Mail an info@lsbb-lsv.de).
Mit Blick auf vier Jahre Große Koalition und die Bundestagswahl im September hat der NABU der schwarz-roten Bundesregierung eine durchwachsene Öko-Bilanz ausgestellt. Zwar legte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks anspruchsvolle Konzepte vor und rettete das EU-Naturschutzrecht vor der Abwicklung. Den Artenschwund stoppte dies jedoch nicht. Die Ressorts für Landwirtschaft und Verkehr verhagelten die Ökobilanz gewaltig mit ihrer rückwärtsgewandten Politik. In der Energiepolitik fehlte weiterhin ein klares Bekenntnis zum Kohle-Ausstieg. Spätestens 2035 muss dieser abgeschlossen sein, wenn die Klimaziele erfüllt werden sollen
Am 21. August 2018 findet in Berlin ein Auftakt- und Vernetzungstreffen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem Wettbewerb „Digitale Plattformen: Interaktive Assistenzsysteme für den Menschen“ die Erforschung neuartiger und kreativer digitaler Plattformen, die darauf ausgelegt sind, existierende Einzellösungen aus den Bereichen „Gesundes Leben“ und „Häuslicher Alltag“ der Mensch-Technik-Interaktion bestmöglich zu kombinieren und Synergien zu nutzen, um einen größtmöglichen, positiven Effekt für den Menschen zu erzielen.
Den 20 überzeugendsten und vielversprechendsten Ideen wird in der im Juli 2018 gestarteten neunmonatigen Konzeptphase die Möglichkeit gegeben, erste Machbarkeitsuntersuchungen durchzuführen und geeignete Projektpartner zu finden, die sich an der Umsetzung der innovativen Ideen beteiligen möchten.
Hierzu werden neben den geförderten Projekten auch weitere Interessierte eingeladen. Das Treffen soll zum einen dazu dienen, alle Projekte vorzustellen. Zum anderen erhalten die Projekte die Gelegenheit sich untereinander und mit den anwesenden Interessierten zu vernetzten und auszutauschen. Da einige der Projekte für die nächste Förderphase noch geeignete Projektpartner suchen, soll das Treffen dazu dienen, mögliche Kooperationen zu eruieren.
01.08.2018·Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) beschlossen. Es folgt den Pflegestärkungsgesetzen I-III der Großen Koalition und setzt unter anderem das "Sofortprogramm Pflege" um.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: "Ab Januar 2019 können in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden. Und: Jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle für Pflegekräfte in Krankenhäusern wird voll von der Krankenversicherung finanziert. Auch die Tarifsteigerungen in der Krankenhauspflege werden vollständig von den Kostenträgern übernommen, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2018. Das Sofortprogramm Pflege ist eine erste wichtige Etappe zur Verbesserung der Pflege. Wir greifen damit der Pflege unmittelbar und spürbar unter die Arme. Es tut sich was in der Pflege - mit diesem Signal wollen wir Pflegekräfte in ihrem Berufsalltag unterstützen, neue Pflegekräfte hinzugewinnen und die pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter verbessern. Und weitere Schritte folgen bald."
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Rentenrechtliche Vorhaben der Bundesregierung.
Ein innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmter Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und –Stabilisierungsgesetz) sieht im Wesentlichen die folgenden Inhalte vor-Haltelinien in der esetzlichen Rentenversicherung:
- Das Sicherungsniveau wird bis zum Jahr 2025 bei 48 Prozent gehalten. Hierfür wird die Rentenanpassungsformel so ergänzt, dass bis zum Jahr 2025 mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird (Haltelinie l).
- Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird die Marke von 20 Prozent bis zum Jahr 2025 nicht überschreiten (Haltelinie II).
Verbesserun bei Erwerbsminderungsrenten:
- Die Absicherung bei Erwerbsminderung wird deutlich verbessert. Die Zurechnungszeit wird für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben. Anschließend wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze weiter auf 67 Jahre verlängert.
Erweiterung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 eborene Kinder:
- Für Mütter (ggf. auch Väter) wird die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie mindestens drei Kinder erzogen haben. Damit werden diesen Personen für die Erziehung ihrer. Kinder künftig insgesamt drei Jahre pro Kind angerechnet.
Entlastung von Geringverdienern:
- Die Gleitzone (neu: Einstiegsbereich) wird auf Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher: 850 Euro) ausgeweitet. Beschäftigte werden im Einstiegsbereich stärker bzw. erstmalig bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Zudem führen hier die verringerten Rentenbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen.
Finanzierun der Maßnahmen:
- Die Beitragssatzobergrenze wird durch eine Beitragssatzgarantie abgesichert, nach der bei Bedarf weitere Bundesmittel für die Rentenversicherung bereitzustellen sind.
- Hierfür wird im Bundeshaushalt Vorsorge getroffen. Zusätzlich wird der Bundeszuschuss an die allgemeine Rentenversicherung in den Jahren 2022 bis 2025 um 0,5 Mrd. Euro angehoben.
. Die Beitragssatzgarantie gilt uneingeschränkt, so dass auch bei unvorhersehbaren Entwicklungen die Beitragssatzobergrenze eingehalten wird.
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Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Die aktuellen Rentenpläne der Bundesregierung
Bundestag DRS 19/3008 v. 27.06.2018
Die Pläne der Bundesregierung für eine "Mütterrente II" dienen nicht in erster Linie der Verhinderung von Altersarmut. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion dar. Bei der Mütterrente gehe es in erster Linie darum, erziehungsbedingte Nachteile zum Aufbau eigener Rentenanwartschaften auszugleichen. Sie komme allen Eltern zu Gute, unabhängig vom Einkommen. Mit der doppelten Haltelinie für Sicherungsniveau und Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung soll ein angemessenes Verhältnis zwischen Löhnen und Renten gewahrt bleiben und dafür gesorgt werden, dass Beitragszahler nicht überfordert werden, schreibt die Regierung weiter.
Für den Senat von Berlin hat die Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Dr. Margaretha Sudhof, in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Dienstleistung der Beihilfestelle beim Landesverwaltungsamt Berlin bestätigt, dass die Landesbeihilfeverordnung - LBhVO - geändert werden soll. Der über 260 Seiten umfassende Verordnungsentwurf sieht die inhaltsgleiche Übertragung beihilferechtlicher Regelungen des Bundes nach dem Stand vom Oktober 2016 sowie die wirkungsgleiche Übernahme von Regelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes - PSG II - für die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen vor. Bis zum 20. Juli 2018 hat der Finanzsenator den Verwaltungsstellen, den Verbänden sowie Interessenvertretungen die Möglichkeit zur Stellungnahme für dieses wichtiges Vorhaben für Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern eingeräumt.
Der Verordnungsentwurf kann zur elektronischen Übersendung beim Netzwerk Aktive Berliner Senioren - ABS - angefordert werden.
Pressemitteilung der Senatsverwaltung vom 26.06.2018
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat das Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen Toilettenanlagen für die nächsten 15 Jahre mit der Zuschlagserteilung an die Wall GmbH erfolgreich abgeschlossen. Die Wall GmbH hat sich im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung gegen mehrere Bieter aus dem In- und Ausland durchgesetzt.
Senatorin Günther: „Das Land Berlin wird mit den neuen Toilettenanlagen eine der größten und modernsten Infrastrukturen in diesem Bereich in ganz Europa erhalten. Berlin gewinnt durch diesen Auftrag deutlich an Lebens- und Aufenthaltsqualität. Nicht nur für die Berlinerinnen und Berliner, sondern auch für die Gäste, die nach Berlin kommen. Für die Menschen, die auf die Versorgung mit öffentlichen Toiletten angewiesen sind, wird die Teilhabe am öffentlichen Leben spürbar verbessert. Aber auch wirtschaftlich ist das jetzt zum Abschluss gebrachte Verfahren ein riesiger Erfolg für Berlin.“
Jean-François Decaux, Co-CEOvonJCDecaux, Eigentümer der Wall GmbH: „Die von Wall extra für Berlin neu entwickelten City-Toiletten bieten der wachsenden Metropole Berlin ein Höchstmaß an Sicherheit, Sauberkeit, Komfort und Barrierefreiheit und werden durch ihr ansprechendes, modernes Design das Stadtbild positiv ergänzen. Sie sind ein Erfolgsprodukt „made in Berlin“. Wir freuen uns, dass die Stadt erneut ihr Vertrauen in uns gesetzt hat und wir unsere bereits über 25 Jahre bestehende Kompetenz am Standort mit dem neuen Vertrag weiter ausbauen können.“
Anders als bisher wird der Toilettenbetrieb von den Werberechten vollständig entkoppelt. Beide Vergaben wurden in getrennten Verfahren ausgeschrieben. Dieses Vorgehen war nicht nur rechtlich geboten, sondern hat sich am Ende auch wirtschaftlich ausgezahlt. Die Einnahmen aus der Werbung werden 350 Millionen Euro betragen, für die Toiletten werden in der Grundversorgung 174,5 Millionen Euro, für die verbesserte Versorgung etwa 243 Millionen Euro benötigt. Unterhaltung und Betrieb der Brunnen durch die Berliner Wasserbetriebe kosten 60 Millionen. Die Einnahmen aus den Werbeverträgen übersteigen damit die Ausgaben für die Toiletten um 115,5 Millionen in der Grundversorgung und um rund 47 Millionen Euro, wenn die Erweiterungsoption mit 86 weiteren Standorten umgesetzt wird. Und dies bei qualitativ besseren Toiletten und einer deutlichen Reduzierung der Anzahl der Werbeanlagen, bei den Großwerbevitrinen etwa um mehr als 30 Prozent.
Mit dem Auftrag wird das vom Senat beschlosseneToilettenkonzeptumgesetzt. In dem Konzept wurde der Bedarf an öffentlichen Toiletten in Berlin unter Beteiligung aller Interessengruppen ermittelt. Nun werden ganz neue, moderne und barrierefreie öffentliche Toiletten für die wachsende Stadt Berlin errichtet und betrieben. Die bisherigen Toilettenanlagen der Wall GmbH werden durch neue Anlagen ersetzt. Zudem werden – dem Konzept entsprechend – erstmals zahlreiche neue Standorte mit Toilettenanlagen ausgestattet. Die Standorte sind nicht mehr abhängig von der Anzahl der Werbeanlagen, die ein Bezirk zur Verfügung stellen kann. Bereits in den nächsten zwei Jahren werden nun in einer ersten Stufe 193 neue Toilettenanlagen aufgebaut, das sind 23 Toiletten mehr als im Toilettenkonzept geplant. Vorhandene Toilettenanlagen im Bestand des Landes Berlin (insgesamt 37 Anlagen) wird Wall weiter betreiben, und weitere 50 Toilettenanlagen werden weiter auf anderer Grundlage betrieben. Insgesamt ergeben sich so 280 Toilettenanlagen in der Grundversorgung.
Für die Jahre ab 2021 kann zudem als zweite Stufe die Option für eine Erweiterung um zusätzliche 86 Toilettenanlagen ausgeübt werden.
Toilettenanlagen in Berlin gesamt
Vollautomatische Toiletten
Bestandstoiletten des Landes (WC-Center und „Café Achteck“)
: DGHS-Presse-Erklärung zur Weisung des BMG an das BfArM
Das am Wochenende bekannt gewordene Schreiben von Staatssekretär Lutz Stroppe vom Bundesgesundheitsministerium vom 29.06.2018 an den Präsidenten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in dem dieser angewiesen wird, den vorliegenden Anträgen auf Erwerb einer todbringenden Dosis von Betäubungsmitteln nicht zu entsprechen, ist klarerweise rechtswidrig. Mit diesem Schreiben ignoriert das Gesundheitsministerium die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2017. Gemäß § 121 Verwaltungsgerichtsordnung ist die Exekutive einschließlich des Gesundheitsministeriums an die höchstrichterliche Rechtsprechung gebunden.
Die derzeit 108 Personen, die aufgrund des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2017 einen begründeten Antrag auf Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital gestellt haben, haben bisher keine adäquate Antwort erhalten. Das gilt u. a. für die sieben Antragsteller/innen, die von der DGHS unterstützt werden und von denen bereits zwei Antragstellerinnen verstorben sind. Diese offensichtliche Verzögerungstaktik auf dem Rücken schwerstkranker Menschen ist inhuman. Offensichtlich stellt der Minister seine eigenen Wertüberzeugungen über das auch ihn bindende höchstrichterliche Urteil.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. erwartet von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht. „Als Minister ist er dem Grundgesetz verpflichtet. Artikel 2 betont das Persönlichkeitsrecht, und deshalb das muss auch im Blick auf Schwerstkranke und Sterbende gelten“, betont DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher. Nach Art. 2.1 des Grundgesetzes hat jeder das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Birnbacher: „Dazu gehört auch das Recht, über Zeitpunkt und Umstände seines Todes selbst zu bestimmen. Aus dem Recht auf Leben darf keine Pflicht zum Leben abgeleitet werden. Weltanschauungen sind kein Maßstab für staatliche Gesetze.“ Immerhin gehöre es zum Kerngehalt des Grundgesetzes, das in Art. 2 die Freiheit des Einzelnen feststellt, seine Lebensführung nach eigenen Vorstellungen zu bestimmen, solange diese nicht in die Rechte anderer eingreift. Da die anderen kein Recht haben, ein Verhalten nur deshalb mit Strafe zu bedrohen, weil sie es für anstößig oder unmoralisch halten, gilt das Selbstbestimmungsrecht ganz unabhängig davon, in welche Richtung sich die gesellschaftlichen Werte entwickeln.
Nicht akzeptabel bleibt für die DGHS zudem das Weiterbestehen des § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung), der Suizidhilfe unter Strafe stellt, sofern sie wiederholt geschieht.
Die DGHS fordert bereits seit Jahren in ihrem Grundsatzprogramm (Auszug), dass Ärzte, die unter Beachtung von Sorgfaltskriterien Beihilfe zur Selbsttötung leisten, nicht mit Strafe bedroht oder diskriminiert werden. Die DGHS fordert außerdem u. a. eine Anpassung des Betäubungsmittelrechts, die es Ärzten ermöglicht, ggf. zur Selbsttötung geeignete Medikamente mit sicherer Wirkungsweise zu verschreiben. Website
Der Jahresbericht 2017 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter enthält umfangreiche Empfehlungen für Alten- und Pflegeheime. Die Nationale Stelle äußert sich in ihrem Jahresbericht betont kritisch nach Besuchen von acht Alten- und Pflegeheimen in Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Nationale Stelle gibt Hinweise zu Veränderungen in den Bereichen Barrierefreiheit, freiheitsentziehende Maßnahmen, Einschränkung der Selbstständigkeit, Betreuung in der Gesundheitsfürsorge, Verabreichung von Medikamenten, Notruf, Brandschutz, Infektionsschutz, Ernährung, Personal, Dokumentation und Fortbildung. Für das Jahr 2018 setzt die Nationale Stelle ihren Schwerpunkt auf die Altenpflege. Hierzu wird sie nach dem vorliegenden Bericht vermehrt Einrichtungen der stationären Altenplfege besuchen und Standards entschickeln.
jj
Jederzeit mobil Weltweit denken die Menschen darüber nach, wie Mobilität in den Städten leise, sicher und umweltschonend möglich ist. Ein gemeinsames Ziel: In Städten sollte eine neue Mobilität mit Bussen, Bahnen und dem Fahrrad viel selbstverständlicher sein. In Berlin schafft das Mobilitätsgesetz dafür die Grundlage. Berlin hat gute Voraussetzungen für diese neue Mobilität: Einerseits machen die Kieze die Stadt trotz ihrer Größe oft zu einem Ort der kurzen Wege. Viele Strecken legen die BerlinerInnen schon heute ohne Auto zurück. Das Mobilitätsgesetz sorgt dafür, dass das künftig noch bequemer, sicherer, zuverlässiger und ohne Barrieren möglich ist. So wird Berlin zu einem noch lebenswerteren Ort. Andererseits: Auch wer von Brandenburg nach Berlin pendelt oder innerhalb der Stadt weite Strecken unterwegs ist, soll leichter umsteigen können. Geplant sind mehr Strecken für S-Bahnen, Tram und Regionalverkehr sowie Radschnellwege für PendlerInnen. Niedrigere Fahrpreise und einfache Tarife machen den Wechsel auf saubere Verkehrsmittel zudem erschwinglicher und leichter für alle. Mit dem Mobilitätsgesetz ist Berlin unterwegs zu einem leistungsfähigen, sicheren und barrierefreien Verkehrssystem für alle BerlinerInnen.
Fragen an Regine Günther Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Vollständig überarbeitet und aktualisiert in der inzwischen 7. Auflage
Wer sich durch die 163 Seiten des neuen Wegweisers hindurchklickt, ist vielleicht überrascht von der großen Fülle und Bandbreite der Institutionen, die mit der wachsenden kulturellen Vielfalt Berlins zu tun haben. Für Außenstehende aber auch für „Insider“ ist es allerdings oft schwierig, den richtigen Ansprechpartner, die richtige Ansprechpartnerin für Probleme und Fragen zu finden.
Hier gibt der neue Wegweiser Orientierung und Hilfe
Der Schwerpunkt des Wegweisers liegt auf den staatlichen Institutionen im weiteren Sinne. Das sind zunächst Senatsverwaltungen, Bezirkseinrichtungen, das Abgeordnetenhaus und Bundeseinrichtungen. Es folgen Ansprechpartner und Zuständigkeiten bei Wohlfahrtsverbänden und sozial- und wirtschaftspolitischen Spitzenorganisationen. Genannt werden natürlich auch zahlreiche größere Migrantenselbstorganisationen, Dachverbände, Initiativen und diplomatische Vertretungen.
Viele ältere Menschen haben Vorbehalte gegen die Nutzung des Internets. Hier will die Broschüre helfen zu verstehen und die Skepsis gegenüber den vielen guten Möglichkeiten des weltweiten Netzes abbauen. Sie sind nie zu alt fürs Internet!
Flyer
Serviceportal Wegweiser Demenz
Informieren, ermutigen, vernetzen
In Deutschland leben rund 2,7 Millionen pflegebedürftige Menschen, 1,6 Millionen Menschen sind an Alzheimer oder anderen Formen von Demenz erkrankt. Den Herausforderungen demenzieller Krankheiten kann nur begegnet werden, wenn pflegende Angehörige unterstützt, Fachpersonal gezielt qualifiziert und Ehrenamtliche in ihrem Engagement bestärkt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat deshalb das Serviceportal "Wegweiser Demenz" veröffentlicht. Der Flyer ...
Konkreteres für Sie gelesen in der Allgemeine Zeitung v. 16.04.2018 LINK zum Artikel
China will keinen deutschen Müll mehr. Auf dem jüngsten Parteitag der Kommunistischen Partei in Peking ging es, man höre und staune, auch um die Umwelt in der Volksrepublik. China will ein eigenes Recyclingsystem aufbauen. Nun wird der Import etwa von Kunststoffen, Textilien, Papierabfällen und metallischen Schlacken verboten. Das trifft Deutschland hart, alleine 2016 wurden mehr als 560.000 Tonnen Alt-Plastik nach China exportiert. Aus Rheinland-Pfalz, so die Zahlen des Umweltministeriums in Mainz, wurden im Jahr 2017 mehr als 2.000 Tonnen Kunststoffabfälle ins Reich der Mitte gebracht. Allerdings sind die Zahlen zurückgegangen. 2014 war es noch fast das Fünffache der Menge.
Wie das Ministerium berichtet werden inzwischen 90 Prozent der Kunststoffverpackungen in Deutschland verwertet. Nur zwei Prozent dieser Abfälle kämen zur Verwertung nach China. Dabei handelte es sich nach Angaben des Verwertungsunternehmens Grüner Punkt vor allem um Polyethylen (Folien) und PET, das man von den Plastik-Einwegflaschen aus dem Supermarkt kennt.
2016 wurden aus dem Ausland 130.000 Tonnen Abfälle nach Rheinland-Pfalz importiert, vor allem aus Benelux, Schweiz und Italien. 61,1 Prozent davon waren mineralische Massenabfälle, 15,6 Prozent Bleibatterien. Ins Ausland exportiert wurden 32.000 Tonnen Abfall. (Quelle: Umweltministerium Mainz)
Plastik aus China landet im Meer
In China gab es für die Müllexporteure aus Europa bislang offenbar mehr Geld als auf dem europäischen Markt. Man muss sich aber keine Illusionen machen, was mit dem Müll in China passiert ist, denn das wenigste davon dürfte recycelt worden sein. Nach Angaben von Rolf Langhammer, Vizepräsident des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel, landen drei Viertel des chinesischen Plastikmülls auf illegalen Mülldeponien, würden verbrannt oder ins Meer geworfen. Riesige Flächen von Plastikmüll im Pazifik hätten ihren Ursprung in der Volksrepublik.
Doch offenbar stinkt es den Chinesen jetzt selbst. In China wurden Schadstoffe in Böden, Gewässern und im Grundwasser entdeckt, die aus dem importierten Plastik stammten. Michael Wiener, Chef des Grünen Punktes, sieht durch das chinesische Importverbot „eine Chance für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa“. Der Grüne Punkt ist nach eigenen Angaben nicht betroffen. Denn mehr als 90 Prozent der im Gelben Sack und der Gelben Tonne gesammelten Kunststoffabfälle werden in Deutschland, ein geringer Teil in anderen europäischen Ländern verwertet. Wie Wiener sagt, wird sich die Menge an recycelten Plastikabfällen in Deutschland in wenigen Jahren verdoppeln; entsprechende Investitionen seien wichtig.
Plastikverpackungen überwiegend aus neuem Kunststoff
Druck kommt auch über den Gesetzgeber: Bis 2022 soll die Kunststoff-Recyclingquote von derzeit 36 Prozent auf 63 Prozent steigen. „Allerdings ist die Akzeptanz der Industrie dafür, Recyclingkunststoff zu nutzen, noch stark ausbaufähig“, kritisiert Wiener die Branche. Laut Grünen-Punkt-Chef werden Plastikverpackungen hierzulande überwiegend aus neuem Kunststoff hergestellt. Und von allen Kunststoffabfällen des Verbrauchers werden nur etwa 37 Prozent recycelt.
Apropos Verbraucher: Die Experten sind sich uneins darüber, ob sich durch Chinas Plastik-Stopp die Preise für Produkte erhöhen werden. Womöglich werden auch einfach nur die Abfallströme umgelenkt, etwa nach Osteuropa. Dann ändert sich für den Verbraucher gar nichts – was die Sache aber nicht besser macht, denn dann werden Polen, Rumänien und Bulgarien verpestet.
Pressemitteilung des Landesseniorenbeirates Berlin am 21.06.2018
Vor dem Hintergrund der geplanten Schließung von Seniorenheimen, z. B. im Bezirk Mitte in Folge von gewerblichen Nutzungsänderungen, appelliert die Vorsitzende des Landesseniorenbeirates Berlin (LSBB), Frau Eveline Lämmer, an den Senat, die Bezirke mit allen rechtlichen Möglichkeiten zu unterstützen, solche Nutzungsänderungen abzuwehren: "Ist dies nicht möglich, werden konkrete Unterstützung und Hilfen für die von Kündigung bedrohten alten kranken und pflegebedürftigen Menschen der Seniorenheime unbürokratisch nötig. Von der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird erwartet, dass sie sich endlich öffentlich positioniert und mit den Betreibern von Pflegeheimen in Kontakt tritt und namens der Seniorinnen und Senioren direkt zum Erhalt der Heime durch Verhandlungen beiträgt. Es geht um unsere Stadt, in der Arm und Reich, Alt und Jung gemeinsam menschenwürdig leben wollen. Niemand darf verdrängt werden", sagt Eveline Lämmer: "Menschen in Senioreneinrichtungen, die schon einmal ihr vertrautes Wohnumfeld verlassen mussten, müssen umso mehr auf einen friedlichen Lebensabend vertrauen können. Dass diese ‚Gewerberäume‘ per Umwidmungsantrag beim Bauamt des Bezirkes zu Büroräumen werden können, vermittelt keine Sicherheit."
In diesem Zusammenhang erneuert die Vorsitzende des LSBB dessen Forderungen anlässlich der letzten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus: "Wenn 'Berlin – eine Stadt für jedes Lebensalter' sein will, gehören auch die alten Menschen dazu, die so lange wie möglich in ihren vertrauten vier Wänden bleiben möchten. Diesen Wunsch zu erfüllen, würde der Gesellschaft helfen, Aufwand und Kosten insgesamt zu reduzieren. Aus Sicht der Seniorinnen und Senioren bestehen folgende Handlungsfelder:
- bezahlbaren, barrierefreien Wohnraum schaffen,
- seniorengerechte Quartiersentwicklung fördern,
- Wohnumfeld seniorengerecht gestalten ("barrierefrei"),
- wohnortnahe Versorgung ermöglichen,
- soziale Stadt weiterentwickeln,
- die hohe Qualität der "Wohnberatung in den Berliner Pflegestützpunkten" und der engagierten wie motivierenden Begleitung bei Umbauten nachhaltig personell wie finanziell gewährleisten,
- Mitgestaltung durch Seniorinnen und Senioren sichern."
Doch die Entwicklungen auf dem aktuellen Wohnungsmarkt verunsichern die Berlinerinnen und Berliner und insbesondere Seniorinnen und Senioren mit geringen Renten. Positiv bewertet die Vorsitzende des LSBB hingegen folgende Lösungsansätze des Berliner Senats:
- Die Bundesratsinitiative für Themen wie: genauere Regelungen für Mietspiegel, um deren Wirkung zu stärken; Begrenzung der Mieterhöhungen für bestehende Mietverträge (sogenannte Kappungsgrenze); Begrenzung der Mieterhöhung nach Modernisierung; Schärfung der Mietpreisbremse; Begrenzung der Miete für möblierte Vermietung; Verbesserung des Kündigungsschutzes: Wenn Mietrückstände zur Kündigung führen, soll die Nachzahlung der Rückstände jede Kündigung unwirksam machen.
- Die Ankündigung der Inbetriebnahme einer Online-Plattform für den Wohnungstausch im zweiten Halbjahr 2018, in die zunächst die sechs landeseigenen Wohnungsgesellschaften eingebunden werden sollen
Der Vergütungsanspruch eines zugelassenen Krankenhauses gegen eine Krankenkasse für eine erforderliche und wirtschaftliche teilstationäre Behandlung ihres Versicherten setzt keine vertragsärztliche Einweisung in das Krankenhaus voraus. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am heutigen Tag entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 26/17 R).
Die klagende Krankenhausträgerin forderte vergeblich für die teilstationäre Behandlung des bei der beklagten Krankenkasse Versicherten 5596,24 Euro. Die Beklagte lehnte jegliche Zahlung ab, da die Behandlung ohne vertragsärztliche Einweisung (als "Selbsteinweisung") erfolgte. Anders als das Sozialgericht Hannover hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Beklagte zur Zahlung nebst Zinsen verurteilt. Zu Recht, wie nun das Bundessozialgericht entschieden hat: Der Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung entsteht unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung wie hier in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist. Eine vertragsärztliche Verordnung ist auch außerhalb von Notfällen keine formale Voraussetzung des Anspruchs. Dies riefe Versorgungsmängel hervor und setzte die Krankenhäuser bei der Aufnahmeprüfung unzumutbaren Haftungsrisiken aus. Sie dürfen Versicherte, die sich ohne vertragsärztliche Einweisung mit einer Akutsymptomatik vorstellen, nicht einfach ohne Untersuchung wegschicken. Die hiervon abweichende Vereinbarung im niedersächsischen Landesvertrag verstößt gegen Bundesrecht
Stufenweise Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen
n drei Etappen zu einem differenzierten System
Der ABS macht auf eine Artikel in den VKA Nachrichte Juni 2018 aufmerksam
, der geplante Maßnahmen im angespannten Pflegesystem zusammenfasst
"Wie vom Gesetzgeber gefordert, sollen bis spätestens 30. Juni 2018 verbindliche Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche in
Krankenhäusern festgelegt werden. Wir berichteten darüber bereits in der Ausgabe der VKA-Nachrichten im August 2017.
Auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) am 25. April 2018 inzwischen auf ein dreistufiges Modell zur Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen verständigt.
Das Stufenmodell sieht folgenden Aufbau vor:
1. Stufe Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen anhand einer Einstufung in Schweregradgruppen:
Die Personaluntergrenzen werden in sechs ausgewählten pflegesensitiven Bereichen ab 2019 eingeführt (Neurologie, Geriatrie, Herzchirurgie, Kardiologie, Unfallchirurgie, Intensivmedizin).
Es erfolgt eine prospektive Einstufung der pflegesensitiven Bereiche auf Grundlage des Pflegelastkatalogs des InEK (Institut für Ent-
geltsystem im Krankenhaus) in die Schweregradgruppen „leicht“, „mittel“ und „schwer“.
Für Nacht- und Wochenendschichten werden eigene Pflgeegepersonaluntergrenzen ausgewiesen.
Die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen wird als Durchschnittswert monatsbezogen ermittelt. Unterjährige Veränderungen der Einstufung in die Schweregradgruppen sowie die Zahl der Schichten, in denen die Untergrenzen nicht eingehalten worden sind, werden einmal je Quartal an die Kostenträger und das InEK übermittelt.
Stufenweise Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen In drei Etappen zu einem differenzierten System
2. Stufe: Evaluation: Nach dem ersten Anwendungsjahr 2019 wird die Anwendung und Wirkung des mit Stufe 1 eingeführten Modells
evaluiert. Dabei soll geprüft werden, inwiefern eine genauere Erfassung erfolgen kann.
3. Stufe Einführung von Personaluntergrenzen mit differenzierten Bezugszeiträumen:
Im Laufe des Jahres 2020 vereinbaren die Selbstverwaltungspartner dann, ob und wie ein differenziertes und genaueres System umgesetzt werden kann.
Dieses Stufenmodell ist bei einer sogenannten „Großen Verhandlungsrunde“ am 8. Mai 2018 unter Beteiligung der weiteren Organisationen (Gewerkschaften, Patientenvertretung etc.) vorgestellt worden. An Einzelheiten zur weiteren Umsetzung wird derzeit noch gearbeitet.
Anfang Juni 2018 finden weitere bilaterale Verhandlungsrunden mit dem GKV-Spitzenverband statt. Die Ergebnisse einer aktuell laufenden KPMG-Krankenhausbefragung zur Personalausstattung in den pflegesensitiven Bereichen werden für Ende Juni erwartet. (ek/d "
die diesjährige Landestagung der CDA unter Vorsitz von Dagmar König (ebenfalls Mitglied des Bundesvorstandes verdi) wurde eröffnet mit einer Rede r CDU-Landesvorsitzenden, Monika Grütters
In der anschliessenden Diskussion wurde ein großer Themenreigen angesprochen. Sehr informativ und inhaltsreich.
Die ABS-Netzwerk-Mitglieder Joachim Jetschmann und Jens Friedrich nahmen teil
30.05.2018·Auch gut ein Jahr nach Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade empfinden Betroffene das Verfahren und die Antragstellung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit als unverständlich und kompliziert. Dies ergab eine Umfrage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei schon vorhandenen Einschränkungen sollte deshalb möglichst zeitnah ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden, raten die Verbraucherschützer und geben Hinweise hierzu.
Mit dem Ziel, die Versorgung im persönlichen Umfeld zu verbessern, wurden vor einem Jahr die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Nach den Ergebnissen einer Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen wünschen Betroffene jedoch mehr Unterstützung bei den als unverständlich und kompliziert empfundenen Antrags- und Feststellungsverfahren der Pflegekassen. "Wenn körperliche oder geistige Einschränkungen bei einem Menschen den Alltag erschweren, sollte auf alle Fälle umgehend einen Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gestellt werden", rät die Verbraucherzentrale NRW: "Wer lange damit wartet, verschenkt Geld. Denn Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt."
Die Verbraucherzentrale NRW versucht mit verständlichen Hinweisen die Komplexität bei der Beantragung von Pflegeleistungen vor allem hinsichtlich der fünf neuen Pflegegrade abzumildern.
Die Erweiterung der digitalen Verwaltungsleistungen hat nutzerorientiert unter Erhalt der analogen Dienstleistungswege zu erfolgen
Eine Diskussion am 16. Mai mit der Staatsekretärin für Informations- und Kommikationstechnik, Sabine Smentek, bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und den Vertreter*innen von fünf Fraktionen (DIE LINKE, AFD, FDP, CDU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) des Abgeordnetenhauses von Berlin und dem Landesseniorenbeirat Berlin - LSBB - hat gezeigt, wie aufgeschlossen die Seniorinnen und Senioren im Land Berlin der Digitalisierung gegenüberstehen und für eine gemeinsame Gestaltung des Wandels in allen Lebensbereichen bereit sind.
Das Netzwerk Aktive Senioren Berlins - ABS - ruft daher dazu auf, die Chancen und Risiken der Digitalisierung weiter offen und kritisch zu erörtern. In mit den Seniorinnen und Senioren abgestimmten Verfahrensweisen sollte die wichtige Internetkompetenz weiter gefördert und geschult werden, um die Möglichkeiten der Kommunikation und vielfältigen digitalisierten Angebote kritisch nutzen zu können.
Für den ABS steht fest, digitale Angebote dürfen die soziale Teilhabe und zwischenmenschlichen Kontakte im Alltag nicht verdrängen oder gar ersetzen und die ohnehin schon eingetretene Vereinsamung älterer Bürgerinnen und Bürger verstärken. Eher sollte das Gegenteil bewirkt werden.
Von der öffentlichen Verwaltung wird weiter das Beibehalten analoger, bekannter Verfahrensschritte beim Erbringen von Verwaltungsleistungen eingefordert und die Erweiterung der persönlichen Gesprächsangebote eingefordert. Hochaltrige Seniorinnen und Senioren dürfen nicht deshalb von staatlichen Angeboten und Leistungen ausgeschlossen werden, weil sie möglicherweise nicht in der Lage sind, die Verwaltungstätigkeiten zu verstehen. Die Erweiterung der digitalen Verwaltungsleistungen hat daher nutzerorientiert unter Erhalt der analogen Dienstleistungswege zu erfolgen.
Der Senat hat auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – beschlossen, den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte beim Abgeordnetenhaus einzubringen.
Ziel ist es, die berufliche Situation von Beamtinnen und Beamten, die Familienangehörige pflegen, zu verbessern. In erster Befassung hatte der Senat dem Gesetzentwurf am 16. Januar 2018 zugestimmt.und beschlossen, den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Ziel ist es, die berufliche Situation von Beamtinnen und Beamten, die Familienangehörige pflegen, zu verbessern. Der Gesetzentwurf sieht Teilzeitbeschäftigung oder Freistellung als Familienpflegezeit oder Pflegezeit, Teilzeitbeschäftigung oder Freistellung zur Begleitung naher Angehöriger in deren letzter Lebensphase als weitere Form der Pflegezeit, Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung, um in einer aktuf auftretenden Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder ein pflegerische Versorgung sicherzustellen und den Besoldungsvorschuss bei Inanspruchnahme von Familienpflegzeit oder Pflegezeit.
Krankenkassen müssen bei Hilfsmittel-Versorgungen ihre Versicherten besser über ihre Rechte informieren
Aufforderung des Bundesverbandes BVMed an die gesetzlichen Krankenkasse 11.5.18
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed,
hat die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert, ihre Versicherten bei der Hilfsmittel-Versorgung besser über ihre Rechte zu informieren. Dazu gehört eine Information zu dem Recht, gegen einen ablehnenden Leistungsbescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegen zu können, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Hintergrund ist, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) in seinem "Sonderbericht zum Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" vom April 2018 deutliche Kritik an der Informiertheit der Versicherten äußert.
"Die Veränderungen in der Art der Kommunikation dürfen von den Krankenkassen nicht als Einfallstor dazu genutzt werden, Versicherte im Ungewissen über ihre Leistungsansprüche oder Rechtsbehelfe zu lassen", heißt es in dem BVA-Sonderbericht (Fazit; Seite 128). In dem Bericht stellt das BVA fest, "dass einige Krankenkassen ihre Ablehnungsbescheide nicht nur unzureichend begründen, sondern auch vermehrt von einer rechtlich zwingenden schriftlichen Rechtsmittelbelehrung absehen. Zur Vermeidung von Widerspruchsverfahren fordern Krankenkassen sehr häufig ihre Versicherten auf, ihre Anträge zurückzunehmen" (Seite 121). Bei seiner Kritik stützt sich das BVA zudem auf einen IGES-Bericht im Auftrag des Patientenbeauftragten sowie auf Erkenntnisse der Unabhängigen Patientenberatung (UPD; Seiten 122 und 123), nach denen Ratsuchende falsch oder unvollständig informiert und beraten wurden.
Gerade in der Hilfsmittelversorgung kommt es immer wieder zu Problemen nach Ausschreibungen oder zu Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren. Der BVMed und seine "Initiative Faktor Lebensqualität" unterstützen Versicherte dabei, bei konkreten Versorgungsproblemen mit ihren Hilfsmitteln oder ausbleibender Beratung ihren Anspruch durchzusetzen. Dazu gehören Musteranschreiben für eine Beschwerde oder einen Widerspruch gegenüber dem Leistungserbringer und der Krankenkasse sowie ein Informationsflyer über die Rechte der Patienten. Die Informationen sowie weitere Kontakte für Beschwerden können unter www.bvmed.de/kontakt-beschwerden abgerufen werden.
Tag gegen den Schlaganfall
Am 10. Mai 2018 findet in Deutschland der Tag gegen den Schlaganfall statt. Bundesweit gibt es zu diesem Anlass an und um den Tag vielfältige Aktionen und Informationsveranstaltungen rund um den Schlaganfall. Dieser Aktionstag wurde 1999 von der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe ins Leben gerufen. Mehr Informationen stehen unter www.schlaganfall-hilfe.de
Gemeinsame Pressemitteilung der DSG und anderer Fachgesellschaften zum Tag gegen den Schlaganfall 10.05.2018
Mechanische Thrombektomie beim Schlaganfall: Deutschland ist hervorragend aufgestellt
Fachgesellschaften veröffentlichen Fallzahlen für 2017 – Zahl der eingebenden Zentren steigt
Deutschland ist bei der Akutversorgung nach einem ischämischen Schlaganfall hervorragend aufgestellt. „Wir haben hierzulande eine der besten flächendeckenden Versorgungen beim akuten, ischämischen Schlaganfall“, erklärt Professor Dr. Arnd Dörfler (Erlangen), Präsident der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie (DGNR) anlässlich des Tags gegen den Schlaganfall am kommenden Donnerstag, den 10. Mai 2018. Gemeinsam mit der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) sowie der Deutschen Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und Minimalinvasive Therapie (DeGIR) veröffentlicht die DGNR in diesen Wochen die Behandlungszahlen des DeGIR-/DGNR-Interventionsregisters. Demnach wurde für das Jahr 2017 die interventionelle Behandlung von 10.680 akuten ischämischen Schlaganfällen mittels mechanischer Thrombektomie dokumentiert. „Diese Zahlen belegen einen enormen Zuwachs. 2016 waren es noch 8.852 Eingaben“, sagt Professor Dr. Werner Weber, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Neuroradiologen (BDNR) und einer der wissenschaftlichen Koordinatoren des Datenbankprojekts.
In Deutschland waren 2017 im Jahresdurchschnitt rund 35.000 Stellen in der Pflegebranche nicht besetzt.
Das teilt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit
Demnach meldete die Bundesagentur für Arbeit (BA) in der Altenpflege 23.319 offene Stellen, darunter 14.785 für Fachkräfte und 8.443 für Pflegehelfer. In der Krankenpflege waren es insgesamt 12.227 offene Stellen, darunter 10.814 für Fachkräfte und 1.413 für Helfer. Die Deckungslücke ist in den Bundesländern unterschiedlich groß, wie aus den Angaben weiter hervorgeht.
So wurden allein in Nordrhein-Westfalen (NRW) 4.763 offene Stellen in der Altenpflege registriert, in Bayern waren es 3.188 Stellen, in Mecklenburg-Vorpommern 468 und in Berlin 871.
Auch in der Krankenpflege lag NRW mit 3.049 offenen Stellen vorne, in Bayern waren es 1.832 und in Mecklenburg-Vorpommern 179 Stellen sowie im Land Berlin 368 Stellen.
20 Prozent mehr für Dienst bis zum 68. Lebensjahr,
neuer Gestzentwurf
Die Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen haben am 27. April 2018 im Abgeordnetenhaus von Berlin einen gemeinsamen Gesetzenwurf zur Änderung des Bundesbesoldgungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes eingebracht, der einen Zuschlag für das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand vorsieht. Der Zuschlag soll 20 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge betragen und ist nicht ruhegehaltsfähig. Gleichzeitig soll die HInzuverdienstgrenze bei der Ermittlung anrechnungsfreier Verwendungseinkommen auf 120 vom Hundert der maßgeblichen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erhöht werden. Mit den Gesetzesänderungen soll erreicht werden, dass Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin bereit sind, über die Regelaltersgrenze des vollendeten 65. Lebensjahres bis zum höchstmöglichen Verlängerungszeitpunkt, dem 68. Lebensjahr, weiterhin ihren Dienst zu verrichten.
Anhörung im Gesundheitsausschuß des Bundestages am 25.4.2018
Doppelverbeitragung bei der GKVfragwürdig.
Arbeits- und Sozialexperten sehen in doppelten Beitragszahlungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine korrekturbedürftige Fehlsteuerung. Zum wiederholten Mal befasste sich am Mittwoch der Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Expertenanhörung mit dem Thema. Zur Debatte stand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit der Forderung, die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten zu beenden.
Abzuklären war , was erwarten die Mitglieder vom ABS Netzwerk ,Zufriedenheit mit der Arbeit des ABS usw.
Fazit: der eingeschlagene Weg wird von allen Teilnehmern befürwortet.
Der Vorteil der unterschiedlichen Zusammenstzung der Mitglieder ist ein Informationsaustausch, der die vielfältigsten Aspekte abdeckt.
Als Gast referierte Frederic Verrycken MdA, Vorsitzender des Hauptausschusses, über die Arbeit des Ausschusses und welche Voraussetzungen sind für Mittelbeantragungen erforderlich
Frauen zahlen nur 27 Jahre Rentenbeiträge und sind stärker von Altersarmut betroffen
Frauen zahlen nur 27 Jahre Rentenbeiträge und sind stärker von Altersarmut betroffen.
Männer zahlen in Deutschland durchschnittlich 39,6 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung ein, die durchschnittliche Beitragszeit für Frauen lag 2016 bei 27,6 Jahren. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Entwicklung der Altersrenten in Deutschland (Drucksache 19/1222) hervor. Darin heißt es weiter, dass 2016 313.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 60 Jahren und älter Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also Arbeitslosengeld II, erhielten. Das waren 7,3 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II. Die Armutsrisikoquote der Bevölkerung ab 65 Jahren ist demnach nach den Daten des Mikrozensus von elf Prozent im Jahr 2005 auf 14,8 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Frauen sind mit 16,4 Prozent stärker betroffen als Männer mit 12,7 Prozent.
Zum Tag der älteren Generation, der in diesem Jahr am 4. April begangen wird, fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) eine mehrmonatige Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit. Der Vorsitzende Franz Müntefering betont: „In Deutschland werden die meisten Pflegebedürftigen zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Viele der pflegenden Angehörigen sind berufstätig. Sie brauchen Unterstützung, um diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe leisten zu können. Was uns für Eltern heute als selbstverständlich erscheint, muss auch für pflegende Angehörige gelten. Sie brauchen eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung – mindestens für einige Monate.“ Die aktuellen Regelungen des Pflegezeitgesetzes, die zur Vereinbarkeit von beruflichen und pflegerischen Aufgaben beitragen sollen, reichen nicht aus. Das zinslose Darlehen, das pflegenden Angehörigen seit 2015 angeboten wird, wurde nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums im Jahr 2017 lediglich 181 Mal bewilligt und hat sich damit nicht bewährt. Die BAGSO fordert, dass die Ansprüche von Beschäftigten, die einen Angehörigen pflegen, nach dem Vorbild der Regelungen für Eltern ausgestaltet werden. Deshalb sind gesetzliche Neuregelungen notwendig. Mehrmonatige berufliche Freistellungen sollten – wie beim Elterngeld – aus Steuergeldern finanziert werden. Vor allem aber brauchen die Pflegenden eine Rückkehrgarantie in ihren Betrieb. Änderungen sind auch beim Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage bei kurzzeitiger Verhinderung durch Pflegeaufgaben notwendig. Beschäftigten mit Pflegeverantwortung sollten diese zehn Tage nicht nur einmalig, sondern jährlich zustehen, wie berufstätigen Eltern, deren Kinder erkranken. Zudem müssen die Tage flexibel eingesetzt werden können. Alle Ansprüche müssen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten gelten und auch kurzfristig in Anspruch genommen werden können.
Kontakt: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO) Barbara Stupp, Pressereferentin Tel.: 02 28 / 24 99 93 12 E-Mail: stupp@bagso.de
Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser beträgt derzeit bundesweit sechs Milliarden Euro. Das geht aus dem Katalog von Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2018 hervor, auf den sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) einigten. Sie kritisierten in einer gemeinsam Pressemitteilung, dass die Bundesländer momentan nur die Hälfte des Investitionsbedarfs deckten. „Wie auch in den Vorjahren ist festzustellen, dass die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionen nicht nachkommen“, heißt es in der Mitteilung.
Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den Krankenhäusern zuzuordnen. Bisher werden die Investitionsbewertungsrelationen in Berlin und Hessen angewendet.
Die Höhe der Investitionen fällt von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich aus. Insgesamt sei aber festzustellen, „dass unzureichend Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden“, kritisierten der GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und die DKG. „Auch die letzte Krankenhausreform hat daran leider nichts geändert.“
Facebook weiß seit 2015 vom Datenklau
Sondersitzung des Ausschusses für Digitale Agenda des Bundestages 23.03.2018
(Quelle: hib/EB).
Der Digitakonzern Facebook hat schon 2015 erfahren, dass Daten seiner Nutzer illegal an das britische Datenanalyseunternehmen Cambridge Analytica weitergegeben worden sind. Anstatt betroffene Plattform-Nutzer darüber zu informieren, habe sich Facebook auf die Zusage von Cambridge Analytica verlassen, die Daten zu löschen. Das sagten Facebook-Vertreter in einer Sondersitzung des Ausschusses für Digitale Agenda des Bundestages am heutigen Freitag. Die Sitzung war kurzfristig einberufen worden, um die Hintergründe des Datenskandals zu klären, bei dem rund 50 Millionen Facebook-Profile illegal ausgewertet worden sein sollen. Der Wissenschaftler Aleksandr Kogan hatte 2013 ein Persönlichkeitsquiz auf die Plattform gestellt, die laut der Unternehmensvertreter von rund 300.000 Anwendern heruntergeladen wurde. Diese hätten beim Download zwar einwilligt, dass die Anwendung auch auf die Daten der Facebook-Freunde zugreifen dürfe. Mit der Weitergabe dieser Daten habe Kogan aber gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen. Dass auch die Daten von Plattform-Nutzern in Deutschland weitergeleitet worden sind, sei ihr bislang nicht bekannt, sagte eine in den Ausschuss geladene Facebook-Managerin nach mehrmaligen Nachhaken der Abgeordneten. Dem widersprach der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar: Bei 50 Millionen betroffenen Profilen sei das vielmehr sehr wahrscheinlich. "Was passiert ist, war absehbar", sagte Caspar. Eine fraktionsübergreifende Unzufriedenheit über die Auskünfte des Digitalkonzerns zeigte sich im Ausschuss deutlich. "Wie sich Facebook hier verhält, finde ich unterirdisch", sagte ein Vertreter der CDU-Fraktion. "Sie haben uns eine halbe Stunde genommen, indem sie uns Pressetexte vorlesen", kritisierte er. Auch die Grünen betonten, dass der Digitalkonzern auf früherer Einladungen zu Ausschussanhörungen nicht reagiert habe.
Die überwiegendes Mehrheit der Fragen blieb in der einstündigen Sitzung unbeantwortet. Nach der Osterpause wollen die Ausschussmitglieder eine Folgesitzung zum Datenskandal einberufen
Pressemitteilung der SeniorenUnion-Vorsitzender Otto Wulff
Pressemitteilung 15.03.2018
Die Senioren-Union der CDU appelliert an die neue Bundesregierung, die geplante Reform im Pflegebereich mit Hochdruck umzusetzen. „Die Pflegebedürftigen warten darauf, dass endlich mehr Personal in der Pflege eingesetzt wird“, sagte der Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Prof. Dr. Otto Wulff, am Donnerstag in Berlin. Wulff verwies auf eine Umfrage des Deutschen Pflegerates, wonach 80 Prozent der Befragten die Arbeitsbedingungen und die personelle Ausstattung in Heimen und Kliniken für ungenügend halten. Die neue Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag die zusätzliche Einstellung von 8.000 Pflegefachkräften beschlossen. Ausdrücklich begrüßte Wulff die geplante Ausbildungsoffensive.
Aus Sicht der Senioren-Union kommt es darauf an, dass die zusätzlichen Stellen sowie die höheren Gehaltstarife schnell Praxis werden. Die Senioren-Union hält weiter an der Forderung nach einem mit zehn Milliarden Euro dotierten „Masterplan Pflege“ fest, dessen Auftaktfinanzierung aus Überschüssen im Bundeshaushalt stammen soll. Höhere Kosten durch Mehreinstellungen und höhere Tarifabschlüsse dürften nicht allein über höhere Eigenbeiträge von Pflegebedürftigen oder deren Familien finanziert werden. Die Senioren-Union dringt deshalb auf eine Deckelung der Zuzahlungen. Schon heute beträgt der durchschnittliche Eigenbetrag 1.691 Euro.
Wulff erinnerte an den 5. Pflegequalitätsbericht des Medizinischen Dienstes der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV, in dem Mängel in der Heimversorgung beschrieben werden. Danach wird jeder vierte Pflegebedürftige nicht optimal betreut bei der Wundversorgung und der Schmerzerfassung. In der ambulanten Pflege wurden unter anderem bei der Beratung der Pflegebedürftigen Defizite festgestellt. Die Krankenversicherer fordern deshalb mehr Transparenz für die Pflegequalität. Einen Vorteil sehen die Krankenkassen in der Pflegereform für Demenzkranke. Inzwischen wird die Demenzbehandlung gleichberechtigt mit körperbezogenen Maßnahmen abgerechnet. Die Senioren-Union unterstützt auch Pläne im Koalitionsvertrag, durch präventive Hausbesuche, die vergütet werden, Pflegebedürftigkeit möglichst zu verhindern.
Berlin, 15.03.2018
Alzheimer-Risikodiagnostik
BÄK informiert über prädiktive Alzheimertests
Pressemitteilung
Bundesärztekammer 08.03.2018
Berlin·Die nachvollziehbare Sorge, an einer Alzheimer-Demenz zu erkranken, lässt viele Menschen zu prädiktiven Tests greifen. Die Hersteller locken mit dem Versprechen, die Erkrankungswahrscheinlichkeit vorherzusagen, auch wenn keine familiäre Belastung vorliegt oder keine objektiven kognitiven Beeinträchtigungen bestehen. Dabei sind solche Tests lediglich für einen sehr kleinen Personenkreis sinnvoll, denn der Einfluss der Gene auf die Erkrankungswahrscheinlichkeit ist geringer, als häufig vermutet wird. Der größte Risikofaktor für eine Alzheimer-Erkrankung ist nicht die genetische Disposition, sondern das Lebensalter. Das geht aus der "Stellungnahme zum Umgang mit prädiktiven Tests auf das Risiko für die Alzheimer Krankheit" hervor, die die Bundesärztekammer (BÄK) auf Empfehlung ihres Wissenschaftlichen Beirats jetzt vorgelegt hat.
Die Stellungnahme wendet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie Interessierte. Sie soll sachlich und kompakt über die Aussagekraft diagnostischer und genetischer Tests zum individuellen Alzheimer-Risiko informieren.
wir begrüssen als neues Mitglied
Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf
EV. Campus Daniel
Unsere Angebote in der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren stehen allen Interessierten offen, alle sind herzlich willkommen.
Wir wollen mit unserer Arbeit dazu beitragen, dass ältere und alte Menschen an unseren Angeboten teilhaben und integriert werden, dass sie sich wohlfühlen und sich gegebenenfalls auch Beziehungen über die Angebote hinaus entstehen.
So soll älteren Menschen ein Zusammenleben in der Gemeinschaft -auch außerhalb der Angebote und der Gemeinde- ermöglicht werden, in der auch die Selbstorganisation der Seniorinnen und Senioren gefördert und unterstützt werden soll. Im Umgang miteinander legen wir großen Wert auf eine wertschätzende, offene und verlässliche Haltung.
Die Richtlinien der Regierungspolitik des Senats von Berlin für 2016 bis 2021 sehen die partizipative Weiterentwicklung der Senior/innenpolitischen Leitlinien aus dem Jahre 2013 unter Berücksichtigung der Belange älterer Menschen und deren Lebensstile, Herkunft oder geschlechtliche Orientierung sowie kultureller Vielfalt vor. Von der Fachebene der Sozialverwaltung sind die anderen Senatsverwaltungen gebeten worden, auf einem standardisierten Formblatt die seniorenpolitischen Ziele, die konkreten Ressortvorhaben, Projekte und Maßnahmen bis zum 31. Mai 2018 zu benennen. Der Landesseniorenbeirat und die Landesseniorenvertretung befinden sich in seit mehreren Wochen in der Vorabbeteiligung mit den für die alten Leitlinien zuständigen Senatsverwaltungen. Bis Ende 2019 sollen die neuen Leitlinien erarbeitet sein. Im Jahre 2020 ist die Verabschiedung durch den Senat von Berlin geplant. Bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses im Jahre 2021 könnten dann parlamentarischen Beratungen erfolgen. Eine Umsetzung der Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wird so erst Ende der Amtszeit des Senats wahrscheinlich. Die neuen Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik werden verabschiedet sein, wenn der nächste Doppelhaushalts 2020 / 2021 längst vom Parlament beschlossen worden ist. Die Umsetzung ist nach der heute bekannten Vorgehensweise des Senats erst ab 2022 mit dem übernächsten Doppelhaushalt zu erwarten.
Die Ausgaben für Arzneimittel sind in den vergangenen Jahren trotz gesetzlich festgelegter Zwangsrabatte erheblich gestiegen. Wie aus der Antwort (Drucksache 19/916) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervorgeht, haben sich die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Medikamente zwischen 2007 und 2016 bis auf eine Ausnahme jedes Jahr zum Teil deutlich erhöht, insgesamt um rund 33,7 Prozent. Demnach lagen die Kosten 2007 bei rund 27,1 Milliarden Euro und sind auf rund 36,3 Milliarden Euro im Jahr 2016 gestiegen. Die jährlichen Ausgabensteigerungen lagen dabei zwischen 0,6 (2010) und 10,1 (2014) Prozent. Nur im Jahr 2011 gingen die Arzneimittelausgaben im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozent zurück. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG), das 2011 in Kraft trat, sollten die stark steigenden Arzneimittelausgaben gedeckelt werden. Seither orientiert sich der Preis für neue, patentgeschützte Medikamente an ihrem Zusatznutzen. Der verhandelte Erstattungsbetrag gilt ab dem zweiten Jahr nach Markteintritt. Im ersten Jahr dürfen die Hersteller den Preis selbst festlegen. Nach Ansicht der Regierung hat sich das AMNOG-Verfahren bewährt. Es habe von 2012 bis 2016 Einsparungen von insgesamt rund 2,9 Milliarden Euro gebracht. Dennoch sind die Ausgaben für patentgeschützte Medikamente ebenfalls weiter gestiegen. Der Umsatz erhöhte sich hier von 12,3 Milliarden Euro im Jahr 2011 auf 15,9 Milliarden Euro 2016. Die Zahl der Verordnungen ging im selben Zeitraum von 55 auf 46 Millionen zurück. Der Durchschnittspreis für diese Medikamente erhöhte sich von rund 981 Euro 2008 auf rund 4.457 Euro 2017.
In Deutschland sind rund 250.000 Krankenhauseinweisungen jährlich auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/849) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die sich auf vorliegende Untersuchungen stützt. Demnach zeigen die Untersuchungen, dass rund fünf Prozent aller Krankenhauseinweisungen die Folge unerwünschter Arzneimittelwirkungen sind. Ein Viertel dieser Fälle könnten vermieden werden, heißt es. Mit dem demografischen Wandel sei mit einem höheren Anteil multimorbider Menschen zu rechnen, die einer Polypharmakotherapie bedürften. Durch jedes neu angewandte Medikament steige das Risiko für Arzneimittelinteraktionen. Um Medikationsfehler zu verhindern, haben Patienten, die mindestens drei Arzneimittel verordnet bekommen, Anspruch auf einen Medikationsplan. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen die Medikationspläne möglichst bald auch elektronisch verfügbar sein. Geplant ist die Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte. Bis Ende 2018 sollen alle Arzt- und Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Darauf aufbauend könnten dann schrittweise die ersten medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, der elektronische Medikationsplan sowie die Notfalldaten, eingeführt werden, heißt es in der Antwort weiter.
LINK zur Beantwortung der Bundesreguerung
Ratgeber für Patientenrechte
Aktualisierung
Der Ratgeber für Patientenrechte wurde aktualisiert zum Stand: Januar 2018
Der Ratgeber bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte der Patientinnen und Patienten. Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Auf dieses Gesetz können Sie sich berufen, wenn Sie Ihre Rechte gegenüber dem Behandelnden, also dem Arzt oder dem Zahnarzt, aber auch gegenüber dem Physiotherapeuten, der Hebamme oder dem Heilpraktiker, einfordern möchten
Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kolat, beschlossen, eine Bundesratsinitiative für die Einführung einer Mindestbesetzung mit Pflegefachkräften in allen Krankenhausbereichen zu starten.
Bundesgesetzlich wurde bereits im vergangenen Jahr festgelegt, dass zum 1. Januar 2019 Personaluntergrenzen für alle pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern eingeführt werden müssen. Das SGB V (§ 137i) verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe in einer Vereinbarung zu konkretisieren. Allerdings können nach dieser Vorschrift die Spitzenverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen festlegen, welche Fachabteilungen zu den pflegesensitiven Bereichen gehören. Das birgt nach Ansicht des Senats die Gefahr, dass nur ein kleiner Ausschnitt der Pflege in den Krankenhäusern erfasst wird. Verbindliche Personalschlüssel müssen in der Pflege aber, so die Bundesratsinitiative des Senats weiter, umfassend gelten, also überall da, wo Pflegekräfte im direkten Patientenkontakt stehen. Die Einführung von Pflegepersonalschlüsseln wird dazu führen, dass die Krankenhäuser mehr Personal einstellen müssen. Die dadurch entstehenden Kosten für das Pflegepersonal müssen nach dem Vorschlag des Senats von Berlin die Kassen komplett refinanzieren.
Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus
Berlin, 18.02.2018
Mit Abbiegeassistenten gegen LKW-Unfälle In den vergangenen Monaten gab es in Berlin viele – in einigen Fällen tödliche - Unfälle mit Radfahrenden, die durch rechts abbiegende LKW übersehen und erfasst wurden. Rot-RotGrün bringt daher einen Antrag für „Mehr Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende beim Abbiegevorgang von Lkw“ in die kommende Plenarsitzung am 22. Februar ein. Hierzu erklären Tino Schopf (SPD-Fraktion), Kristian Ronneburg (Linksfraktion) und Harald Moritz (Grünen-Fraktion): "Immer wieder gibt es Meldungen, dass zu Fuß Gehende oder Radfahrende in Berlin bei Unfällen mit rechts abbiegenden LKW ums Leben kommen oder schwer verletzt werden. Das wollen und können wir nicht hinnehmen. Durch einen technischen Assistenten im LKW können solche Unfälle künftig vermieden werden. Wir fordern den Senat auf, mit einer Bundesratsinitiative die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr bei abbiegenden LKW zu verbessern. Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für die Einrichtung des Abbiege-Assistenten einzusetzen. Berlin geht mit gutem Beispiel voran und wird alle LKW der Fahrzeugklasse N aus den Fuhrparks des Senats, den Landesbehörden, den Bezirksverwaltungen und landeseigenen Betrieben bei Neubeschaffung bereits mit einem Abbiege-Assistenten ausstatten.“ Zum Hintergrund des Antrags: Die meisten Radverkehrsunfälle ereignen sich an Kreuzungen. Die Ursache hierfür ist, dass trotz Ausrüstung der LKW mit Spiegeln, die eine lückenlose Rundumsicht ermöglichen, LKW-Fahrer beim Rechtsabbiegevorgang sich nähernde zu Fuß Gehende und Radfahrende nicht wahrnehmen. Auch mehrere Sicherheitsspiegel das Problem nicht umfassend lösen. LKW-Fahrer müssen dabei mehrere Spiegel kontrollieren. Beim Abbiegen muss sich der LKW-Fahrer auch auf die vor ihm befindliche Straßensituation konzentrieren, sodass nicht immer im Spiegel erkennbare Verkehrsteilnehmer seitwärts des Fahrzeuges wahrgenommen werden. Es gibt jedoch technische Möglichkeiten (verschiedene Fahr-Assistenz-Systeme, Annäherungssensoren, Videokameras), die das Gefahrenpotenzial deutlich reduzieren können. Die Kosten hierfür machen im Vergleich zu den Anschaffungskosten eines LKW nur einen Bruchteil aus. Antrag „Mehr Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende beim Abbiegevorgang von Lkw“
schriftliche Anfrage im Bundestag DRS 19/608 v 2.2.2018
In Deutschland waren Ende 2015 knapp 27.000 Altenpflegedienste aktiv
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache des Deutschen Bundestages Nr. 19/608) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke weiter schreibt, bestanden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zu dem Zeitpunkt 13.323 ambulante und 13.596 stationäre Pflegeeinrichtungen, darunter 11.164 Einrichtungen mit vollstationärer Dauerpflege. Der Statistik zufolge lag die Zahl der Pflegebeschäftigten im Dezember 2015 bei rund 1,1 Millionen, darunter 355.613 in ambulanten und 730.145 in stationären Einrichtungen. Die Zahl der Beschäftigten sei damit im Vergleich zu 2013 um 80.234 oder acht Prozent gestiegen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter schreibt, können auch ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten mit guten Sprachkenntnissen für die Pflege in Deutschland gewonnen werden. Für Beschäftigungen in der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege habe die Bundesagentur für Arbeit (BA) 2017 insgesamt 1.750 Zustimmungen für Beschäftigungen von Drittstaatsangehörigen im Rahmen der Positivliste und 3.602 Zustimmungen aufgrund von Vermittlungsabsprachen erteilt.
LINK zur DRS 19/608 Arbeitsbedingungen in der Altenpflege
Das neueste Projekt ist eine bundesweit einmalige Onlineberatung „echt unersetzlich!?"
die krankheitsübergreifend und auch anonym Unterstützung und Begleitung für minderjährige Pflegende anbietet.
Ein neuer Aufbruch für Europa - Eine neue Dynamik für Deutschland - Ein neuer Zusammenhalt für unser Land - in dem die wesentlichen Maßnahmen, auf die sich die Koaltionen verständigt haben, und die in den Fachkapiteln des Vertrages verbindlich und ausführlich beschrieben sind, zusammenfassend dargestellt worden sind www.aktive-berliner-senioren.de/image/inhalte/file/koalitionsvertrag-dynamik-fuer-deutschland.pdf
1072 Noch nie sind Menschen so gesund wie heute alt geworden. Nach dem Erwerbsle-1073 ben liegt meist ein langer Lebensabschnitt mit guter Lebensqualität vor ihnen. Sie
1074 unterstützen ihre Kinder und Enkelkinder. Sie engagieren sich in Vereinen, Verbän-
1075 den und Nachbarschaften.
1076
1077 Auf die Beiträge und Potentiale, die ältere Menschen für unsere Gesellschaft leisten,
1078 können, dürfen und wollen wir nicht verzichten. Ihre Lebenserfahrung und ihr Rat
1079 sind wichtig. Sie sollen möglichst lange gesund und aktiv bleiben, am gesellschaftli-
1080 chen und kulturellen Leben teilhaben und selbstbestimmt in Würde alt werden kön-
1081 nen. Dabei helfen wir auch denjenigen, die unsere besondere Unterstützung brau-
1082 chen. Wir wirken Altersdiskriminierung entschieden entgegen.
1083
1084 Wir wollen die Kommunen bei der Bewältigung des demografischen Wandels nach-
1085 haltig unterstützen und die Menschen in den Mittelpunkt stellen. Die Rahmenbedin-
1086 gungen vor Ort wie auch auf Bundesebene wollen wir weiter verbessern und Verein-
1087 samung entgegenwirken.
Das bedeutet vor allem eine gute Infrastruktur in unseren Kommunen und den Auf-
1090 bau eines seniorengerechten Wohnumfelds und einer entsprechenden Nachbar-
1091 schaft. Wir setzen auf einen weiteren Ausbau unterschiedlicher und ortsnaher Bera-
1092 tungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote sowie unterschiedlicher Wohnformen,
1093 um den vielfältigen Bedürfnissen und Wünschen älterer Menschen gerecht zu wer-
1094 den und die Selbstbestimmung im Alter zu ermöglichen. Dazu wollen wir das bewähr-
1095 te Programm „Demografiewerkstatt Kommune“ ausbauen. Wir wollen Hürden beim
1096 Ausbau alternativer Unterstützungs- und Wohnformen – wie z. B. bei der steuerrecht-
1097 lichen Bewertung von „Wohnen für Hilfe“ – beseitigen und Seniorengenossenschaf-
1098 ten stärken.
1099
1100 Die Mehrgenerationenhäuser stellen bundesweit, besonders für den ländlichen
1101 Raum, eine unverzichtbare soziale Infrastruktur dar und leisten damit einen wichtigen
1102 Beitrag zum generationenübergreifenden Dialog und zur Herstellung gleichwertiger
1103 Lebensverhältnisse. Wir wollen sie absichern und weiter ausbauen, insbesondere im
1104 ländlichen Raum.
1105
1106 Wir lassen ältere Menschen bei der Digitalisierung nicht allein. Der Zugang zu digita-
1107 len Medien, die Nutzung der Potenziale der Digitalisierung und lebensbegleitendes
1108 Lernen sind für ältere Menschen eine wichtige Voraussetzung dafür, möglichst lange
1109 aktiv zu bleiben. Deshalb ist eine Weiterbildung auch im Rahmen der Digitalisierung
1110 für die Älteren unverzichtbar.
1111
1112 Wir wollen den Bundesaltenplan zusammen mit den Seniorenorganisationen weiter-
1113 entwickeln und ausbauen.
1114
1115 Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz und ihre Angehörigen benö-
1116 tigen neben guter medizinischer Versorgung vor allem soziale Anbindung. Wir wer-
1117 den die Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“ zusammen mit den Bun-
1118 desländern, allen relevanten Akteuren und unter Einbezug von Menschen mit De-
Für die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen setzen
sich bundesweit zahlreiche Verbände ein. Gemeinsam kritisieren diese
Organisationen, dass sie die Rechte von Pflegebedürftigen, Behinderten
und ihren Familien nicht ausreichend vertreten können, weil sie in den
wichtigen Gremien der Pflege nur eine eingeschränkte Mitbestimmung
haben. Die Verbände fordern Nachbesserungen von der Politik.
In Deutschland leben 7,5 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen, 2,9
Millionen sind pflegebedürftig; mit der Lebenserwartung steigt ihre Zahl weiter. Es ist
wichtig, aber bisher nicht hinreichend gewährleistet, dass deren Interessen zur
Finanzierung und Gestaltung ihrer Pflege bedarfsgerecht gesichert werden.
Die BAGSO –Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen –
und
weitere Interessensverbände dieses Bereichs fordern mehr Mitbestimmung im
Qualitätsausschuss Pflege, dem wichtigsten diesbezügl
ichen Gremium.
Es ist dringend erforderlich
–
wie im Bereich Patientenvertretung im
Gesundheitsbereich generell üblich
–
, auch für den Bereich Behinderung und Pflege
angemessene Bedingungen für eine qualifizierte Interessenvertretung zu schaffen.
„Geset
zliche Verbesserungen waren und bleiben wichtig, sind aber nicht
ausreichend. In der praktischen Umsetzung ergeben sich immer wieder
Regelungsbedarfe, die erhebliche Auswirkungen für die betroffenen Menschen
haben. Wir wollen, dass dabei die Interessen die
ser Menschen vertreten werden
können und beachtet werden. Administration ist nicht beliebig, ihre Ausgestaltung im
Interesse der betroffenen Menschen muss möglich sein. Dafür wollen wir uns
einsetzen können“, so Franz Müntefering, BAGSO-Vorsitzender.
Um pflegebedürftigen und behinderten Menschen mehr Mitbestimmung und Einfluss
in den Gremien der Pflege zu geben, fordern die Interessenverbände:
-
eine Stabsstelle, um die Arbeit der Interessenverbände inhaltlich und
organisatorisch zu unterstützen,
Medizinischer Dienst der Spitzenverbände|01.02.2018
PRESSEMITTEILUNG
Viele Pflegeheime und ambulante Pflegedienste erfüllen die Anforderungen an eine gute Pflege. Aber es gibt weiterhin Verbesserungsbedarf. Das ist das Ergebnis des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts, der heute vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt wurde. Mängel in der Heimversorgung gibt es bei der Schmerzerfassung und der Wundversorgung sowie in der ambulanten Pflege bei der Intensivpflege und der Beratung der Pflegebedürftigen. Leichte Verbesserungen sind bei der Dekubitusprophylaxe und bei freiheits-entziehenden Maßnahmen zu verzeichnen. Erstmals werden Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege veröffentlicht.
Grundlage des Berichts sind Daten aus über 26.000 Qualitätsprüfungen, die im Jahr 2016 in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) stattgefunden haben. Die MDK-Prüferinnen und Prüfer untersuchten dabei die Versorgungsqualität bei 175.000 pflegebedürftigen Menschen. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in Deutschland. "Auch wenn noch Einiges zu tun ist, entwickelt sich die Pflegequalität doch insgesamt in die richtige Richtung. Zwei zentrale Baustellen haben wir jedoch noch darüber hinaus: Die Bedingungen für die Pflegekräfte müssen besser werden, damit sich mehr Menschen auch dauerhaft für diesen Beruf entscheiden. Denn neben allen Qualitätskriterien sind die Menschen der Schlüssel für gute Pflege. Ein zweites wichtiges Anliegen ist die Stärkung der Transparenz über die Pflegequalität. Derzeit arbeitet die Wissenschaft an einem neuen System und wir erwarten, dass wir Ende dieses Jahres mit der Umsetzung beginnen können. Schlechte Qualität soll sich, anders, als es bei den Pflegenoten möglich war, nicht mehr verstecken können", sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Anpassung der Versorgungsbezüge wird vorgezogen werden.
Kostendämpfungspauschale fällt ab 1. Januar 2018 weg.
Auf Antrag der Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen hat das Abgeordnetenhaus von Berlin in erster Lesung ein Haushaltsumsetzungsgesetz beraten. Der Gesetzentwurf sieht im Artikel I ein Änderung des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2017/2018, zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften vor. Danach sollen die bisher für den 1. August 2018 vorgesehenen Anpassung der Besoldung und der Versorgung jeweils auf den 1. Juni 2018 vorgezogen werden. Die Koalitionsparteien beachten mit ihrem Vorschlag die gesetzliche Regelung nach § 70 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes auf Gleichklang bei der Anpassung zwischen Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten. Ferner sieht der Entwurf des Haushaltsumsetzungsgesetzes den Wegfall der sogenannten Kostendämpfungspauschale nach § 76 des Landesbeamtengesetzes im Berliner Beihilferecht ab 1. Januar 2018 vor.
Wir erleben neue politische Zeiten mit vielfältigen Herausforderungen für Deutsch land – sowohl international als auch national. Deutschland ist weltweit ein anerkann- ter Partner. Die Wirtschaft boomt, noch nie waren so viele Menschen in Arbeit und Beschäftigung. Das ist auch Ergebnis der Regierungszusammenarbeit von CDU CSU und SPD
Das Wahlergebnis zeigt aber auch, dass viele Menschen unzufrieden waren. Daraus werden wir die entsprechenden Schlüsse ziehen. Wir wollen sichern, was gut ist, aber gleichzeitig den Mut zur Erneuerung und Veränderung beweisen. Wir werden die Probleme anpacken, die die Menschen in ihrem Alltag bewegen, und uns mutige Ziele für die nächsten vier Jahre setzen. Wir werden für Stabilität und Zusammenhalt ebenso wie für Erneuerung und Sicherheit in unserem Land arbeiten. Die großen Fragen unserer Zeit wollen wir entschlossen lösen. Wir wollen:einen neuen europapolitischen Aufbruch, den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärken und die entstande- nen Spaltungen überwinden,
unsere Demokratie beleben,
dass die Menschen bei uns die vielfältigsten Chancen nutzen und in Sicherheit leben können,
die Familien stärken und gleiche Bildungschancen für alle,
unser Land erneuern, in die Zukunft investieren und Innovationen fördern,
damit wir unseren Wohlstand ausbauen und auch zukünftig mit der welt
weiten Dynamik mithalten können
den digitalen Wandel von Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaft für alle Men-5
schen positiv gestalten,
einen größeren Beitrag leisten, um weltweit zu besseren Lebensbedingun-
gen und Chancen beizutragen.
Wir wollen eine stabile und handlungsfähige Regierung bilden, die das Richtige tut.
Dabei streben wir einen politischen Stil an, der die öffentliche Debatte belebt, Unter schiede sichtbar bleiben lässt und damit die Demokratie stärkt.
Europa
Wirtschaft, Digitalisierung, Bürokratie, Verkehr und Infrastruktur
Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht
Familie, Frauen und Kinde
Bildung und Forschung
Soziales, Rente, Gesundheit und Pflege
Finanzen und Steuern
Innen, Recht und Verbraucherschutz
Migration und Integration
Wohnungsbau, Mieten, Kommunen und ländlicher Raum
Landwirtschaft
Klimaschutz, Energie und Umwelt
Außen, Entwicklung und Bundeswehr
Kunst, Kultur und Medien
Arbeitsweise
In diesem Jahr steht der Award unter dem Schwerpunktthema „Gemeinschaft stärken“. Bewerbungen und Projektvorschläge können ab sofort auf der Webseite des Smart Hero Award unter www.smart-hero-award.de/bewerbung eingereicht werden.
Smarte Heldinnen und Helden zeichnen sich durch ihren Einsatz für demokratische Werte und soziales Miteinander aus. Sie gestalten ihre Umgebung und die Gesellschaft aktiv mit, indem sie soziale Medien für mehr Anerkennung, Respekt und Toleranz einsetzen. „Der Smart Hero Award feiert Jubiläum, das ist eine tolle Gelegenheit für Initiativen und Projekte, die sich für unsere Gesellschaft engagieren. Wir freuen uns auf viele Einreichungen und Vorschläge für die Auszeichnung in 2018, die Smart Heroes der letzten Jahre sind dabei Vorbild und Inspiration,“ erklärt Jutta Croll, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Digitale Chancen.
Eva-Maria Kirschsieper, Director of Public Policy Facebook Deutschland, ergänzt: „Für uns ist es jedes Jahr wieder toll, zu sehen, was für großartige Organisationen soziale Medien wie Facebook nutzen, um Aufmerksamkeit und Unterstützer für ihre Anliegen zu finden. Ich freue mich, dass wir mit dem Smart Hero Award einen Beitrag zu ihrer Arbeit leisten können.“
Der Smart Hero Award 2018 wird in den folgenden Kategorien vergeben:
Faires Miteinander
Projekte und Initiativen, die sich für einen fairen Umgang der Menschen miteinander einsetzen, zum Beispiel im Verein, in der Gemeinde, in den Medien oder wo immer sich Menschen begegnen.
Gemeinsam stark mit ...
Projekte und Initiativen, die sich für und mit Menschen mit Erkrankung, Behinderung oder anderen Handicaps engagieren.
Einsatz für eine lebendige Demokratie
Projekte und Initiativen, die eine offene und lebendige Gesellschaft fördern und demokratische Werte stärken.
Zusammen Chancen schaffen
Projekte und Initiativen, bei denen sich Menschen gemeinsam für Zukunftschancen engagieren, zum Beispiel indem sie Benachteiligte fördern, Neuankömmlinge willkommen heißen oder Nachhaltigkeitsprojekte umsetzen.
Im Jubiläumsjahr wird das Preisgeld für den Award um ein Vielfaches auf 17.500 Euro pro Kategorie erhöht. Davon entfallen 10.000 Euro auf den ersten Platz, 5.000 Euro auf den zweiten und 2.500 Euro auf den dritten Platz. Darüber hinaus wird ein mit 5.000 Euro dotierter Publikumspreis vergeben. Erstmals sind anlässlich des Jubiläums des Smart Hero Award in diesem Jahr auch ausdrücklich Projekte aufgefordert, sich zu bewerben, die mit ihren Social-Media-Aktivitäten noch am Anfang stehen. So werden unter den Bewerbern fünf Newcomer-Coachings an Projekte mit besonders erfolgsversprechenden Ideen und Ansätzen vergeben. Bewerbungen und Projektvorschläge können bis zum 08. April 2018 unter www.smart-hero-award.de/bewerbung eingereicht werden.
Abzocke bei so genannten Kaffeefahrten soll nach dem Willen des Bundesrats deutlich erschwert werden. Das Gremium hat erneut einen Gesetzentwurf vorgelegt, um gegen unseriöse Anbieter solcher vor allem bei Senioririnnen und Senioren beliebten Veranstaltungen vorzugehen: Die Anzeigepflicht soll ausgedehnt, neue Vertriebsverbote sollen aufgestellt und Obergrenzen für Bußgelder empfindlich erhöht werden. Auf dem Feld herrsche trotz breiter Aufklärungskampagnen und gesetzlicher Barrieren nach wie vor ein verbraucherpolitischer Missstand, heißt es in dem Gesetzentwurf zur Begründung. Der Bundesrat schätzt, dass jährlich bis zu fünf Millionen Deutsche an derartigen Verkaufsveranstaltungen teilnehmen; der Umsatz in der Branche liege bei 500 Millionen Euro im Jahr, heißt es unter Berufung auf Medienrecherchen.
Die Anzeigepflicht soll auf grenzüberschreitende Veranstaltungen ausgedehnt werden - und also sowohl gelten, wenn ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Fahrt in oder nach Deutschland anbietet, als auch umgekehrt. Einige Produkte sollen zudem nicht mehr verkauft werden dürfen: Nahrungsergänzungsmittel etwa oder Medizinprodukte, zu denen auch Heizdecken und Rotlichtlampen zählen. Auch Finanzdienstleistungen fallen darunter; von ihnen gehen nach Ansicht des Bundesrats besondere Lockreize und erhebliche finanzielle Gefahren aus. Bußgeld-Höchstbeträge sollen um den Faktor zehn angehoben werden; derzeit liegt die Obergrenze bei einer unterlassenen Anzeige bei 1.000 Euro. Dies sei zu niedrig und häufig bereits in den Preisen einkalkuliert, argumentiert der Bundesrat.
Oft würden Veranstalter mit Versprechen wie Geschenken, Gewinnen und weiteren Angeboten Teilnehmer anwerben, heißt es in dem Entwurf weiter. "In der Realität enden die langen, ermüdenden Busfahrten häufig in einem abgelegenen Landgasthof, wo die Verletzlichkeit der Teilnehmer mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt wird." Der Bundesrat hatte bereits 2015 einen Vorstoß gestartet. Allerdings hatte sich der Bundestag nicht damit befasst und der Gesetzentwurf wurde mit Ende der Wahlperiode hinfällig. NUn erfolgt ein neuer Vorstoß mit dem Gesetzentwurf (Drucksache 19/3399 des Deutschen Bundestages).
Ist das Pflegestärkungsgesetz III nur ein Papiertiger im Kampf gegen den Abrechnungsbetrug? Ja, zumindest, wenn es um die Pflegemafia geht, so der MDS. Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität verfolgen er und das BKA indes konträre Strategien.
Von Matthias Wallenfels
WIESBADEN/ESSEN/BERLIN. "Durch polizeiliche Maßnahmen allein ist eine nachhaltige Bekämpfung des Kriminalitätsphänomens nicht möglich. Da auf dem Gebiet der Pflege sehr viele Akteure mitwirken, bedarf es einer breit aufgestellten Diskussion zwischen allen beteiligten Akteuren" – mit klaren Worten wies das Bundeskriminalamt (BKA) am Mittwoch auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung" die alleinige Zuständigkeit im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK) in der häuslichen Krankenpflege zurück.
Auslöser der neuerlichen Debatte um den OK-Pflegebetrug war das edaktionsnetzwerk von "WELT" und "BR Recherche", das am Mittwoch auf seinen Kanälen vom "Staatsversagen" gesprochen hatte, da das Pflegestärkungsgesetz (PSG) III nur ein Papiertiger im Kampf gegen die russische Pflegemafia sei.
MDK auf Landesebene machtlos
Gegenüber der "Ärzte Zeitung" verdeutlichte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS), warum er die MDK auf Landesebene als machtlose Kontrollinstanz gegen OK-Strukturen in der Pflege sieht. "Mit den Abrechnungsprüfungen können wir Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten feststellen und somit wichtige erste Hinweise für Ermittlungen geben. Stehen Pflegedienste jedoch im Verdacht, zur Organisierten Kriminalität zu gehören, dann kann nur polizeiliche Ermittlungsarbeit helfen. Wenn Pflegedienst, Patienten, Angehörige und vielleicht auch Ärzte und Hilfsmittellieferanten gemeinsam in betrügerischer Absicht geschlossen handeln, dann sind das Machenschaften, die nur durch Polizeiarbeit aufgedeckt werden können. Zu bedenken ist auch, dass der MDK nur dann die Abrechnung eines Versicherten prüfen kann, wenn der Betroffene damit einverstanden ist", erläuterte Pick.
Er verweist damit auf eine – aus der Perspektive der Kriminalitätsbekämpfung – essenzielle Schwachstelle des PSG III. Dieses sieht zwar unangemeldete Pflegequalitätskontrollen in den Einrichtungen der Krankenpflege vor. Kontrollen in den eigenen vier Wänden sind aber zustimmungspflichtig. Im Klartext heißt das: Wer sich nicht kontrollieren lassen will. der bekommt auch keinen Besuch vom MDK. Andernfalls hat die OK Zeit, ihre Komplizen – in der Regel erhalten die Pflegebedürftigen Kick-back-Zahlungen als Belohnung für die Kooperation beim Pflegebetrug – für die Kontrolle fit zu machen. Geschützt ist die Intimsphäre nur dann nicht, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft ein begründeter Verdacht vorliegt, der in eine Durchsuchung münden kann.
Mittlerweile konzentrierten sich die Täter auf das Geschäft mit Intensivpflegepatienten, da in diesem Bereich die höchsten Gewinne erzielt werden können. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für einen Intensivpflegepatienten monatlich etwa 22 000 Euro.
Appell an Ärzte zur Aufmerksamkeit
Im gemeinsamen Kampf gegen die Machenschaften der Pflegemafia bei der häuslichen Krankenpflege sieht MDS-Geschäftsführer Pick auch die niedergelassenen Ärzte im Boot. "Beim Thema Abrechnungsbetrug sollten alle, die mit dem Pflegebedürftigen umgehen, sensibilisiert sein. Es ist sicherlich hilfreich, wenn auch Ärztinnen und Ärzte genau hinschauen und im Verdachtsfall genauer nachfragen und Hinweise geben", appelliert er an die ärztliche Kooperationsbereitschaft. Der Deutsche Hausärzteverband konnte dazu am Mittwoch keine Stellung nehmen.
Die Masche der Pflegemafia
Laut Bundeskriminalamt führen kriminelle Pflegedienste zur Verschleierung der Betrugshandlungen die Pflegedokumentation gemäß den Vorgaben der Rahmenverträge nur unzureichend durch. Zuweilen nutzen sie zwei unterschiedliche Dienst- bzw. Tourenpläne – den ersten für Abrechnungszwecke, den zweiten für tatsächlich durchgeführte Leistungen.
Um die Anforderungen der Rahmenverträge zu erfüllen, machten die Pflegedienst-Verantwortlichen gegenüber den Kostenträgern zudem falsche Angaben zum tatsächlich eingesetzten Pflegepersonal bzw. zu deren jährlichen Weiterbildungen.
In diesem Zusammenhang würden auch Zertifikate für einschlägige Aus- und Weiterbildungen gefälscht, sodass Mitarbeiter mit häuslicher Krankenpflege betraut werden können, obwohl die entsprechenden Qualifikationen dafür nicht vorliegen.
gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen
Pflegemindestlohn steigt
Rentenbeitragssatz sinkt auf 18,6 %
Betreibsrente wird attraktiver
Höhere Leistungen in der Grundsicherung (HartzIV)
Verständliche Bescheide für Menschen mit Behinderung
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen sinkt
Neuregelung des Mutterschutzes
Steuern: Höhere Grund- und Freibeträge
Eine EU-Verordnung definiert ab 1. Januar 2018 neuartige Lebensmittel klarer und strafft das Bewertungs- und Zulassungsverfahren
Winterreifen-Kennzeichnung: freie Fahrt für "Schneeflocke"
Reflektoren an Fahrradanhängern
Aufhebung des "Majestätsbeleidigungsparagrafen"
Strenge Grenzwerte bei Staubemissionen für alte Holzöfen
Die Bundesregierung rechnet auch in den nächsten Jahren mit steigenden Beitragszahlern und somit steigenden Einnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht 2017 hervor, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt. Demnach wird für 2018 mit einer Zunahme der Arbeitnehmer um rund 1,2 Prozent und für 2019 mit einer weiteren Zunahme von 0,9 Prozent gerechnet. Auch bei den Bruttolöhnen rechnet die Regierung mit Steigerungsraten zwischen 2,7 Prozent bis 2,9 Prozent in den Jahren 2018 bis 2022. Auch im laufenden Jahr, bis Oktober 2017, sind die Beitragseinnahmen deutlich gestiegen, um 4,4 Prozent zum Vorjahreswert. Für Ende 2017 wird deshalb eine Nachhaltigkeitsrücklage von 32,9 Milliarden Euro erwartet, das entspricht 1,59 Monatsausgaben.
Nach den Modellrechnungen der Bundesregierung steigen die Renten bis 2031 deutlich um rund 36 Prozent an. Das Sicherungsniveau vor Steuern (Verhältnis von Renten zu Löhnen) sinkt dem Bericht zufolge jedoch von aktuell 48,2 Prozent auf 44,6 Prozent im Jahr 2031. Demnach soll auch der Beitragssatz nach einer Absenkung auf 18,6 Prozent im Jahr 2018 wieder steigen. Jedoch wird dies erst ab 2022 erwartet. Der Beitragssatz soll im Jahr 2031 rund 21,9 Prozent betragen.
Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 (BGBl. I S. 610) sind Vorschriften über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen worden. Nach § 556d Absatz 1 BGB darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2 BGB) höchstens um 10 Prozent übersteigen, sofern der Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen wird, der in einem durch Rechtsverordnung bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt.
Rückzahlungsanspruch
Wird eine unzulässige Miethöhe vereinbart, können die Mieterinnen und Mieter gemäß § 556g Absatz 1 BGB die nicht geschuldete Miete von den Vermieterinnen und Vermietern zurückverlangen, wenn sie den Verstoß gegen die Vorschriften zur Mietpreisbremse zuvor gerügt haben. Dieser Rückzahlungsanspruch ist nach dem Wortlaut des Gesetzes jedoch begrenzt, und zwar auf die nicht geschuldete Miete, welche nach Zugang der Rüge fällig geworden ist (§ 556g Absatz 2 Satz 1 BGB), so die Gesetzesbegründung. Das Gesetz privilegiere damit nicht nur die redlichen Vermieterinnen und Vermieter, sondern auch diejenigen, die es bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätten vermeiden können, dass gegen die Regelungen über die Mietpreisbremse verstoßen werde, und sogar diejenigen, die vorsätzlich gehandelt hätten.
Der Gesetzentwurf schlägt demgegenüber vor, den Rückforderungsanspruch der Mieterinnen und Mieter gemäß § 556g Absatz 1 BGB zu erweitern. Es sei nicht gerechtfertigt, den Anspruch – wie nach der geltenden Rechtslage – in jedem Fall auf die zu viel gezahlten Beträge zu begrenzen, die im Anschluss an die Rüge fällig werden. Die in § 556g Absatz 2 Satz 1 BGB vorgesehene Begrenzung soll deshalb gestrichen werden. Eine Privilegierung der Vermieterinnen und Vermieter sei nur dann gerechtfertigt, wenn sie den Verstoß gegen die Regelungen über die Mietpreisbremse nicht zu vertreten hätten. Dem trage die vorgeschlagene Neufassung in einem neuen Satz 3 Rechnung.
Auskunftspflicht
Nach dem geltenden Recht sind die Vermieterinnen und Vermieter gemäß § 556g Absatz 3 BGB erst auf Verlangen der Mieterinnen und Mieter dazu verpflichtet, Auskunft über diejenigen Tatsachen zu erteilen, die für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete maßgeblich sind. Demgegenüber besteht keine Pflicht der Vermieterinnen und Vermieter, jene Umstände bei Mietbeginn von sich aus mitzuteilen. Darüber hinaus sind sie nur dann zur Auskunft verpflichtet, wenn sie hierüber unschwer Auskunft geben können. Hierdurch werden die Lasten insoweit einseitig den Mieterinnen und Mietern auferlegt, so das Land Berlin.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Vermieterinnen und Vermieter bei Mietbeginn dazu verpflichtet werden, von sich aus alle diejenigen Tatsachen mitzuteilen, die die Zulässigkeit der Miethöhe betreffen und welche die Mieterinnen und Mieter nicht selbst in Erfahrung bringen können. Es soll nicht darauf ankommen, ob die Mieterinnen und Mieter eine entsprechende Auskunft verlangen. Ferner soll die Einschränkung, dass der Vermieter nur dann zur Auskunft verpflichtet ist, wenn er hierüber unschwer Auskunft geben kann, gestrichen werden. Für den besonders relevanten Fall, dass die Vermieterinnen und Vermieter sich auf eine höhere Vormiete berufen, werden diese dazu verpflichtet, die Vormiete in geeigneter Form nachzuweisen. Der Nachweis soll durch Vorlage des maßgeblichen Auszugs aus dem Mietvertrag oder der Erklärungen, auf denen die maßgebliche Mieterhöhung beruhte, jeweils in anonymisierter Form, geführt werden.
"Die Linke fordert in ihrem Antrag erneut den Einstieg in eine solidarische Pflegeversicherung sowie eine Diskussion über die Pflegeausbildung. Schließlich müssten auch die Anreize, den betriebswirtschaftlichen Nutzen für Pflegeträger zu maximieren, zurückgedrängt werden"
Die Linksfraktion im Deutshen Bundestag fordert eine nachhaltige Aufwertung der Altenpflege.
Nötig sei ein "Sofortprogramm gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege", heißt es in einem Antrag der Abgeordneten.
Altenpfleger würden schlecht bezahlt, viele arbeiteten zudem unfreiwillig in Teilzeit. Es gebe in der Altenpflege einen Mangel an Personal und Qualifikation. Hinzu kämen Fälle von Burnout.
In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Einführung eines verbindlichen bundeseinheitlichen Personalschlüssels in der Altenpflege. So sollte im Tagesdienst von stationären Einrichtungen eine Pflegekraft für zwei Bewohner zuständig sein, im Nachtdienst sollte der Schlüssel vorläufig bei 1:20 liegen. Dabei müsse eine Fachkraftquote von 50 Prozent als Mindeststandard eingehalten werden.
Zugleich sei sicherzustellen, dass nicht die Pflegefälle und ihre Familien die nötigen Mehrausgaben tragen müssten. Vorrangig sollte zur besseren Bezahlung der Pflegekräfte der Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds umgewidmet werden. Der Pflegemindestlohn sollte ab 2018 bundeseinheitlich auf 14,50 Euro angehoben werden.
Die Linke fordert in ihrem Antrag erneut den Einstieg in eine solidarische Pflegeversicherung sowie eine Diskussion über die Pflegeausbildung. Schließlich müssten auch die Anreize, den betriebswirtschaftlichen Nutzen für Pflegeträger zu maximieren, zurückgedrängt werden. --->LINK zur DR
Verbraucherzentrale mahnt erneut Pflegeunternehmen erfolgreich ab
14.11.2017
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale
In Verträgen von ambulanten Pflegeunternehmen finden sich häufig rechtswidrige Bestimmungen, die Verbraucher benachteiligen. Zum Beispiel beschränken sie die Haftung für den Verlust von Haustürschlüsseln oder behalten sich das Recht auf Preiserhöhungen vor, auch wenn die Kosten für den Pflegedienst nicht steigen.
Im Rahmen des Projekts „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“ der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland wurden daher erneut ambulante Pflegedienste erfolgreich abgemahnt. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, auf die unlauteren Klauseln zu verzichten. Pflegebedürftige und deren Angehörige, die Fragen zu ihren ambulanten Pflegeverträgen haben, erhalten Hilfe am Info-Telefon und im Online-Informationsportal www.pflegevertraege.de.
Jede Woche erreichen das Projekt-Team über ihr Info-Telefon zahlreiche Beschwerden. „Viele Unternehmen nutzen rechtswidrige Vertragsbestimmungen, die Pflegebedürftige benachteiligen“, berichtet Petra Hegemann, Projektleiterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Insgesamt sieben Unternehmen hat das Projektteam deshalb bislang abgemahnt.
Schlüsselverlust: Unternehmen dürfen Haftung nicht ausschließen
Viele Unternehmen begrenzen die Haftung und damit ihre Sorgfaltspflicht für die Schlüssel der Pflegebedürftigen oder generell für Sachschäden. Genau wie das Oberlandesgericht Stuttgart halten die Verbraucherzentralen diesen Ausschluss für unzulässig, da Unternehmen für sogenannte „wesentliche Vertragspflichten“ haften. Das Oberlandesgericht Stuttgart argumentiert, dass der Patient dem Pflegepersonal durch die Übergabe des Schlüssels Zugriff auf seinen geschützten Wohnbereich ermögliche und damit eine besondere Schutzpflicht des Dienstes einhergehe. Pflegedienste müssen den überlassenen Schlüssel zur Wohnung des Pflegebedürftigen sorgsam aufbewahren. Jeder Haftungsausschluss für verlorene Schlüssel ist damit ungültig, auch bei nur leicht fahrlässig verschuldetem Verlust...........
Am 18.Oktober 2017 wurde nach 16-monatiger Bauzeit der Neubau des Umweltbildungszentrums (Freilandlabor) durch die Bezirksbürgermeisterin Franziska Giiffey, Umweltstaatssekretär Stefan Tidow, Christoph Schmitz von Grün Berlin und Michael Freiburg (Vorsitzender des Freilandlabors) eröffnet.
Hervorgehoben wurd von den Rednern die überregionale Bedeutung des Zentrums.
Finanziert wurden die Kosten des Neubaus in Höhe von 2 MioEUR durch das Landesprogramm SIWA
Das ABS-Netzwerk gratuliert seinem Mitglied Freilandlabor.
100 Jahre SoVD, gefeiert mit einem 3tägigem Bürgerfest.
Senatorin Elke Breitenbach brachte in ihrer Begrüßungsrede die sozialen Probleme und Notwendigkeiten auf den Punkt.
Besonders positiv wurde von ihr auch das Projekt "Inklusionstaxi" hervorgehoben, initiert vom Berliner Landesvorsitzenden Michael Wiedeburg.
"Zur aktuellen Diskussion über die Ergebnisse der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:
Seit dem 1. Januar 2017 gelten der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Verfahren zur Pflegebegutachtung. Seitdem haben die Medizinischen Dienste mehrfach die Zahlen zur Einstufung von Pflegebedürftigen veröffentlicht. Die jüngsten Zahlen beziehen sich auf die Pflegebegutachtungen der Medizinischen Dienste (MDK) vom 1. Januar bis 31. Juli 2017. In diesem Zeitraum haben die MDK insgesamt 536.000 Antragsteller auf Pflegeleistungen erstmals begutachtet. Bei 432.000 erstmals Begutachteten haben die MDK einen der fünf Pflegegrade (PG) empfohlen.
Die Ergebnisse der Erstbegutachtung von Pflegebedürftigen im Einzelnen (1.1. – 31.7.2017)
Begutachtungsempfehlungen bei Erstbegutachtungen
Anzahl
Erstbegutachtungen
nicht
pflegebedürftig
PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
536.000
19,3%
24,9%
34,5%
14,9%
4,8%
1,6%
Im Vergleich zum alten System mit drei Pflegestufen wurden insgesamt mehr Antragsteller als pflegebedürftig anerkannt und es wurden mehr Antragsteller in die höheren Pflegegrade 4 und 5 eingestuft."
Der Senat hat heute das von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgelegte Toilettenkonzept beschlossen. Der bestehende Toilettenvertrag des Landes Berlin läuft zum 31. Dezember 2018 aus. Dieser Vertrag erlaubt der Fima Wall den Betrieb von Werbeanlagen, im Gegenzug bewirtschaftet Wall die Mehrzahl der 252 öffentlichen Toiletten in der Stadt. Eine weitere Verlängerung des Vertrages war aus kartell-, beihilfe- und vergaberechtlichen Gründen nicht möglich.
Durch das Auslaufen des “Toilettenvertrages” nach 25 Jahren können nun der Bedarf an öffentlichen Toiletten und deren bedarfsgerechte Ausstattung ermittelt sowie die künftige Versorgung an diesem Bedarf ausgerichtet werden. Bisher ist die Versorgung mit öffentlichen Toiletten vom Grad der Kommerzialisierung des öffentlichen Straßenlandes durch Werbeanlagen abhängig.
Senatorin Günther: “Wir legen ein verbessertes Toilettenkonzept vor, das mit intensiver Beteiligung der Bezirke, Behinderten- und Tourismusverbände, Seniorenvertretungen und anderen Interessengruppen entwickelt wurde.”
Das Toilettenkonzept des Senats sieht drei Versorgungsszenarien vor:
Im Rahmen der Grundversorgung soll es 257 öffentliche Toiletten geben, wobei neben fünf neuen Standorten für 29 der vorhandenen, aber wenig genutzten Toiletten, bessere Standorte vorgesehen werden (Umsetzung 2019 bis 2020).
Abhängig vom finanziellen Rahmen werden in der „verbesserten Versorgung“ 366 Standorte angestrebt, darunter 109 von Bezirksämtern, Behindertenvertretungen und anderen Verbänden vorgeschlagene Standorte (Umsetzung 2021 bis 2022).
Nach einer Evaluierung wird eine „erweiterte Versorgung“ als Option geprüft, mit 447 Standorten. Diese „erweiterte Versorgung“ soll frühestens 2024 in Angriff genommen werden.
Für die neuen Toiletten in Berlin wurden Mindestanforderungen an die Sicherheit, die Ausstattung und Umweltfreundlichkeit, an Hygiene und Instandhaltung formuliert. Die Benutzungsgebühr von 50 Cent soll beibehalten werden, um Fehlnutzungen zu verhindern. Mit dem „Euro-Toilettenschlüssel“ können Menschen mit Behinderung die Toiletten weiter kostenfrei nutzen.
Senatorin Günther: „Öffentliche Toiletten gehören zur Daseinsvorsorge in einer lebenswerten Stadt. Wir wollen in Berlin ein breites Angebot an qualitativ hochwertigen und barrierefreien öffentlichen Toiletten schaffen und dabei die Bedürfnisse ganz unterschiedlicher Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigen.“
Die Ausschreibung für Errichtung und Betrieb der Toiletten soll in der zweiten Jahreshälfte 2017 unmittelbar nach dem Beschluss des Senats erfolgen. Der Betreiber soll bis Anfang 2018 gefunden werden, sodass die „Berliner Toiletten“ rechtzeitig produziert werden können und der Betrieb organisiert werden kann.
Der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ist 2016 drastisch zurückgegangen. Die erweiterten Kontrolloptionen der Leistungsträger müssen aber erst noch Wirkung zeigen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) verzeichnet für das vergangene Jahr einen Rückgang in puncto Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen um 44,7 Prozent gegenüber 2015 – von 4457 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registrierten Fällen auf 2465. Damit liegen die registrierten Abrechnungsdelikte deutlich unter dem Fünfjahresdurchschnitt von 4001 Fällen pro Jahr. Der erfasste Schaden sank 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 58,6 Prozent von 70 auf 29 Millionen Euro, wie aus dem "Bundeslagebild 2016 Wirtschaftskriminalität" des BKA hervorgeht. Die PKS ist allerdings nur bedingt aussagekräftig, da Betrugsdelikte, die von Staatsanwaltschaften und/oder von Finanzbehörden unmittelbar und ohne Beteiligung der Polizei bearbeitet werden, keinen Eingang in die Statistik finden.
Für das Jahr 2016 zeigt das Bundeskriminalamt am Fall eines Verfahrens der Organisierten Kriminalität wegen bandenmäßigen Betrugs exemplarisch das Schadenspotenzial krimineller Pflegedienste auf. Allein in diesem Ermittlungsverfahren sei den Kranken-, Pflege- und Sozialkassen ein Schaden in Höhe von 1,4 Millionen Euro entstanden.
........Das BKA geht davon aus, "dass der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen auch zukünftig von Bedeutung sein wird". Das ist auf politischer Seite wahrgenommen worden, wie die Kriminalexperten mit Hinweis auf das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz III attestieren. Das Gesetz räumt den Kostenträgern erweiterte Kontrollmaßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ein.
So können etwa einzelne Krankenkassen oder die Landesverbände der Krankenkassen für Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringen, veranlassen, dass der MDK die Qualität und Abrechnung der von diesen Gesundheitsdienstleistern erbrachten Leistungen nach Paragraf 37 SGB V im Rahmen von Regel- oder Anlassprüfungen kontrolliert.
Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen schätzen den durch Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen entstandenen volkswirtschaftlichen Schaden auf etwa eine Milliarde Euro.
vom 28.7.2017
Die Seniorenwoche war auch in diesem Jahr wieder ein großer Erfolg.
Die vielen Aussteller mit ihren vielfältigen Angeboten gaben dem Besucher einen guten Überblick und führten zu guten Vernetzungsgesprächen.
Die Eröffnung wurde durchgeführt durch Senatorin Breitenbach, dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses Herrn Wieland, Frau Pau-Vizepräsidentin des Bundestages- und StR Engelmann.
FRANKFURT / MAIN. Die Deutsche Herzstiftung hat am 7. Juni mit einem Herzrhythmus-Tag unter dem Motto "Aus dem Takt: Herzrhythmusstörungen" über Erkennung und Therapieoptionen bei Arrhythmien informiert.
"Viele Menschen mit Herzrhythmusstörungen reagieren mit großer Unsicherheit darüber, ob diese harmlos oder gefährlich sind und wie sie behandelt werden können. Wir wollen Betroffenen und ihren Angehörigen konkrete Hilfestellungen im Umgang mit Herzrhythmusstörungen bieten, um Ängste abzubauen und ihnen zu helfen, die Erkrankung und ihre Therapie besser zu verstehen", so Professor Thomas Meinertz, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, in einer Mitteilung der Stiftung.
Allein an Vorhofflimmern, der häufigsten Form von Herzrhythmusstörungen, leiden in Deutschland fast 1,8 Millionen Menschen.
Das AlltagsTrainingsProgramm (ATP) soll ab 2017 bundesweit in das Angebot von Sportvereinen aufgenommen werden. 800 Euro stehen für die Durchführung eines ATP-Kurses zur Verfügung.
Ältere halten sich fit und in Balance mit einem ausgeklügeltem Bewegungsprogramm. Foto: BZgA – AlltagsTrainingsProgramm
ATP wurde im Rahmen des Programms „Älter werden in Balance“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf der Grundlage aktueller sportwissenschaftlicher Erkenntnisse konzipiert. „Älter werden in Balance“ führt die BZgA mit Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) seit 2014 durch.
Bis zu 800 Kurse sind 2017 förderfähig
Ab sofort haben alle Sportvereine die Möglichkeit eine Förderung von bis zu 800 Euro für die Durchführung eines ATP Kurses zu beantragen. Im Jahr 2017 sind bundesweit insgesamt 800 Kurse des ATP förderfähig. Dabei werden die Auslagen pro Kurs nach vorheriger Beantragung übernommen, so dass weder Kosten für den Verein, noch Gebühren für die Kursteilnehmenden entstehen. Die Beantragung und Abwicklung der Kostenübernahme erfolgt über eine zentrale Stelle.
Die neue Landesseniorenvertretung (LSV) wurde bei der Konstituierung von der Senatorin, Frau Elke Breitenbach, begrüßt.
Zur neuen Vorsitzenden wurde dann die bisherige Vorsitzende ,Frau Dr. Johanna Hambach, einstimmig wiedergewählt.
Herzlichen Glückwunsch von allen bezirklichen Seniorenvertetungen!
Schon heute gibt es viele Menschen in Deutschland, die nicht mehr von ihrer Rente leben können. Weil das Rentenniveau kontinuierlich sinkt, wird ihre Zahl weiter steigen. Dies betrifft nicht nur Mieter, sondern auch Immobilieneigentümer. Immerhin verfügen diese über ein gewisses Polster. Doch wie kommt man am besten an das im Haus gebundene Vermögen heran, ohne verkaufen, ausziehen und woanders Miete zahlen zu müssen? Die Immobilien-Leibrente bietet eine nachhaltige Möglichkeit, den Vermögenswert Ihres Hauses in Form einer lebenslangen Rente zu nutzen und trotzdem mietfrei wohnen bleiben zu können.
Die Lebenssituation von Immobilieneigentümern im Alter
Die emotionale Bindung: Bedeutung des eigenen Zuhauses
Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem Zuhause wohnen bleiben. Mehr als 90 Prozent der über 65-Jährigen leben bei weitgehend guter Gesundheit in ihrer vertrauten Umgebung. Jeder zweite Rentner in Deutschland wohnt sogar in der eigenen Immobilie. Ein Auszug kommt für die wenigsten in Frage. Nur jeder zehnte hat schon einmal darüber nachgedacht, sein Haus oder die Eigentumswohnung zu verkaufen.
Bei den Überlegungen, wie man seinen Lebensabend verbringen möchte, spielen Faktoren wie Unabhängigkeit, Individualität, Komfort und Lebensqualität eine wichtige Rolle – diese Voraussetzungen sehen die meisten Menschen nur im eigenen Zuhause erfüllt. Im Bedarfsfall würden sie eher unterstützende Maßnahmen im vertrauten Umfeld in Anspruch nehmen, als sich für ein anderes Wohn- und Betreuungsmodell zu entscheiden. Wohnen ist eine Herzensangelegenheit!
Seit rund 100 Tagen begutachten die MDK pflegebedürftige Menschen nach einem umfassenden Verfahren und geben Empfehlungen für die neuen fünf Pflegegrade ab. Dadurch erhalten im ersten Quartal fast 129.000 Menschen erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Resonanz bei Versicherten und Gutachtern ist positiv. Das Auftragsvolumen ist wie erwartet gestiegen. Die MDK haben sich personell und organisatorisch darauf eingestellt.
Das neue Gesetz wirkt. Im ersten Quartal 2017 haben die MDK (Medizinischen Dienste der Krankenversicherung) 222.178 Begutachtungen nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Bei mehr als 80 Prozent (185.891) der Begutachtungen haben die Gutachter einen der fünf neuen Pflegegrade empfohlen. „128.996 dieser Pflegebedürftigen haben erstmals Zugang zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung. Im Pflegegrad 1 sind 43.434 Versicherte neu im Leistungsbezug. Insbesondere Versicherte mit einer Demenzerkrankung oder mit einem hohen krankheitsbedingten Unterstützungsbedarf profitieren vom neuen Verfahren. Die Versorgung ist besser geworden“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Im Zusammenhang mit der Pflegereform sind auch die Begutachtungsaufträge seit Ende vergangenen Jahres bundesweit deutlich angestiegen.....
siehe Pressemitteilung
DGHS verbessert Online-Abrufbarkeit der Patientenverfügung
Es ist nicht nur wichtig, dass man eine sorgfältig ausgefüllte Patientenverfügung besitzt, sondern dass sie im Ernstfall auch so schnell wie möglich gefunden wird. Die DGHS hat sich hierfür, neben dem Notfall-Ausweis, etwas ganz Besonderes einfallen lassen – den Notfall-QR (englisch Quick Response, „schnelle Antwort“). Damit bietet Deutschlands älteste Patientenschutzorganisation eine weitere innovative Service-Leistung an.
Der Notfall-QR ist für Menschen gedacht, die bereits einen Notfall-Ausweis bei der DGHS besitzen (oder einen beantragen möchten), ihre Verfügung also digital hinterlegt, aber dennoch Sorge um deren „Auffindbarkeit“ im Ernstfall haben.
Der Notfall-QR setzt sich aus zwei wesentlichen Elementen zusammen, einmal dem Notfall-Ausweis und einmal dem QR-Code. Mithilfe dieses zweidimensionalen Codes kann in Bruchteilen von Sekunden auf das Internet zugegriffen werden. Es ist kein umständliches Eintippen von Internetadressen mehr nötig und damit auch kein Vertippen. Die eigene Patientenverfügung wird damit sofort verfügbar, mit nur einem einzigen individuellen und persönlichen QR-Code, der via internetfähigen Smartphone eingescannt werden kann. Das Personal im Krankenhaus muss weder die Internetadresse, noch den Benutzernamen oder das Passwort eingeben. Es entfällt ebenso das aufwendige Suchen nach der Verfügung, denn der Notfall-QR kann bequem auf die Gesundheitskarte, den Personalausweis oder in das Portmonee geklebt werden. LINK zur Pressemitteilung des DGHS
Gratulation den Gewählten zur neuen Seniorenvertretung.Charlottenburg-Wilmersdorf
Dank an die vielen Wähler für die hohe Wahlbeteiligung
01. Hoofe Barbara 2555 Stimmen
02. Dr. Jacob Norbert 2517
03. Friedrich Jens 2053
04. Halten-Bartels Marion 1704
05. Mukengechay Tombolo 1408
06. Gorksi Henriette 1379
07. Lüsch Christa 1234
08. Rohde-Käsling Hannelore 1223
09. Schulz Gerhard-Peter 1219
10. Neukum Axel 1216
11. Dr. Gutzmann Gabriele 1215
12. Henze Eberhard 1188
13. Böck Ernst 1097
14. Maier Ingrid 1052
15. Reinacher Eberhard 1042
16. Schmidt Gabriele 1002
17. George Samuel 974
Ziel: künftig bessere Mundgesundheit für alle Pflegebedürftige
Gemeinsam mit der Universität Bremen rief der BKK Dachverband das Projekt “MundPflege“ ins Leben. Alle Projektbeteiligten bringen damit eine neue Versorgungsform für Pflegebedürftige voran, für deren Lebensqualität eine gute Mundgesundheit wichtig ist. Auf Basis fachlich und wissenschaftlich gut begründeter Projektergebnisse werden Empfehlungen erarbeitet, wie künftig ein Standard für alle Pflegebedürftigen umzusetzen ist. Das Projekt überzeugte: Es wird durch den Innovationsfonds gefördert.
Das Projekt “MundPflege“ startet im Sommer 2017 mit einer Laufzeit von 3 Jahren. Ist das Projekt erfolgreich, soll es in die Regelversorgung übergehen. Die dann bereits erprobten und evaluierten Leistungen wären somit grundsätzlich offen für alle gesetzlichen Kassen und deren Versicherte.
2,9 Millionen pflegebedürftige Menschen gab es zum Ende des Jahres 2015; Tendenz steigend.
Sie brauchen Hilfe bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, dazu gehören auch die Mund- und Prothesenpflege.
Die Anforderungen an effiziente und zeitgemäße Maßnahmen für eine gute Mundgesundheit für Pflegebedürftige steigen stetig.
Deshalb engagieren sich die Projektbeteiligten für eine nachhaltige Verbesserung der Mundgesundheit pflegebedürftiger Menschen.
“MundPflege“ koordiniert Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen, Zahnärzte und zahnmedizinische Fachangestellte
Das Projekt wird in Konsortialführerschaft durch das SOCIUM der Universität Bremen durchgeführt. Praktisch umgesetzt als Modellvorhaben, funktioniert es wie folgt:
Sieben beteiligte Betriebskrankenkassen wenden sich proaktiv an Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und informieren sie und ihre Pflegepersonen, was zu den neuen Versorgungsleitungen gehört: Ein Erstbefund unter Einbeziehung der Pflegepersonen sowie die Erbringung von Prophylaxeleistungen mit anschließender bedarfsgerecht individualisierter Schulung durch fortgebildete zahnmedizinische Fachangestellte – jeweils in häuslicher Umgebung der Pflegebedürftigen. Die spezielle Fortbildung im Bereich der geriatrischen Zahnmedizin wird mit der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin entwickelt und in Kooperation mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Bremen und Niedersachsen aufbereitet und umgesetzt. Die Effekte dieser neuen zugehend organisierten Versorgungsform werden durch eine zweiarmige randomisierte Kontrollstudie von der Universität Oldenburg evaluiert. Ergänzend hierzu erfolgt unter Mitarbeit des Kompetenzzentrums für Klinische Studien Bremen eine Analyse von BKK-Routinedaten.
Ziel ist die Verbesserung der Palliativversorgung. Eine Begleiterhebung soll Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis wissenschaftlich sichern. Das Gesetz regelt den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen. Bedingung dafür ist, dass nach Einschätzung des behandelnden Arztes diese Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen wie etwa Multipler Sklerose oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit der Fall sein. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann.“
Wer die Pflege von Angehörigen zuhause organisiert, kann ab heute auf ein neues Informationsportal zugreifen: Unter www.pflegevertraege.de finden Verbraucher rechtliche Hintergründe und Handlungsempfehlungen rund um die ambulante Pflege. Sie erfahren zum Beispiel, worauf sie beim Abschluss von Pflege- und Betreuungsverträgen achten sollten, welche Kosten oder Kündigungsfristen rechtens sind oder an wen sie sich bei Problemen wenden können.
Projekt „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“
Das Informationsportal www.pflegevertraege.de ist Teil des Projekts „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“ der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland. Das Projekt wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
Die Projektmitarbeiter informieren unabhängig und vertraulich zu Verbraucherrechten in der ambulanten Pflege.
Ein Info-Telefon (030 - 54 44 59 68) ist an folgenden Tagen geschaltet:
Mo: 09-13 Uhr,
Mi: 14-18 Uhr,
Fr: 08-12 Uhr
Außerdem prüfen die Verbraucherschützer ambulante Pflege- und Betreuungsverträge für Betroffene und mahnen im Einzelfall ab
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale vom 28.2.2017
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Dr. Jürgen Schneider teilt mit:
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, die Berliner Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung, der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung, der Landesseniorenbeirat und die Landesseniorenvertretung haben sich heute mit einem Appell für ein Moratorium in der Frage der Zukunft der öffentlichen Toiletten an den Regierenden Bürgermeister und alle Senatorinnen und Senatoren gewandt.
Die Unterstützerinnen und Unterstützer des Schreibens bitten um ein mindestens 2 jähriges Moratorium, um den zuverlässigen Betrieb der inklusiven, barrierefreien und von allen Nutzerinnen und Nutzern akzeptierten öffentlichen selbstreinigenden Unisextoiletten über den 31.12.2018 hinaus zu gewährleisten.
Dieses Moratorium sollte dazu genutzt werden, den langjährigen Erfolg des bisherigen Betreibers, mit dem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in der letzten Legislaturperiode verfolgten Ziel für das Land Berlin, für mehr Transparenz von Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Werberechten zu sorgen, zu verbinden. Der Betreiber zeichnet sich aus durch eine für den öffentlichen Raum beispiellosen Zuverlässigkeit und Qualität, durchgängige Betriebsbereitschaft und Verfügbarkeit.
Eine rechtlich mögliche Teilrücknahme der bereits erfolgten und von der Toilettenfrage getrennten Ausschreibung von Werbeflächen, müsste auch die notwendige Zeit für ein unabhängiges Gutachten zur Koppelung von Werbung und Toilettenbetrieb schaffen.
Die Beauftragten und die Behinderten- und Seniorenvertreter sehen aus jahrzehntelanger Erfahrung in der Verbindung von Werbung und Toilettenbetrieb den wichtigsten Grund für die bisherige Qualitätssicherung des Toilettenbetriebs. Sie bezweifeln grundsätzlich, dass eine vergleichbare Qualitätssicherung mit einem neuen Toilettenkonzept erreicht werden kann
Quelle: Pressemitteilung vom 21.02.2017 der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Projektförderung des Gesundheitsministers Hermann Gröhe
6.2.2017
Förderschwerpunkt "Antibiotika-Resistenzen und nosokomiale Infektionen" startet
Mit rund 4 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Gesundheit sieben Projekte im Förderschwerpunkt "Antibiotika-Resistenzen und nosokomiale Infektionen". Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Es kann niemanden kalt lassen, dass immer mehr Menschen weltweit an Keimen sterben, die gegen Antibiotika resistent sind. Wir müssen Antibiotika-Resistenzen entschlossen bekämpfen – national und international. Mit der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie gehen wir in Deutschland voran und haben das Thema auch auf die internationale Agenda der G20 gesetzt. Die Forschungsprojekte leisten einen wichtigen Beitrag dazu, das Wissen um den richtigen Umgang mit Antibiotika zu verbreitern und neue Maßnahmen zur Vermeidung von Resistenzbildungen zu erforschen."
Ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer und wertvoller Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Bund, Länder und Kommunen haben deshalb in den vergangenen 15 Jahren eine umfangreiche „Kultur der Anerkennung“ entwickelt. Ein wichtiger Baustein dieser Anerkennung sind die EHRENAMTSKARTEN. Diese werden an besonders verdiente Engagierte ausgegeben und berechtigen dazu, Vergünstigungen bei den Partnern der Ehrenamtskarten in Anspruch zu nehmen.
Ab 2017 gilt die neue gemeinsame EHRENAMTSKARTE Berlin-Brandenburg. Diese ist für 3 Jahre gültig (bisher 2 Jahre). Sie ist nicht übertragbar. Die bereits im Umlauf befindlichen alten Karten beider Länder behalten bis zu ihrem Ablauf Gültigkeit und können zur Nutzung der Vergünstigungen in beiden Ländern genutzt werden
Internationale Grüne Woche Berlin 2017
20. bis 29. Januar 2017
PRESSE-INFORMATION
Historie der Internationalen Grünen Woche Berlin:
Von einer lokalen Warenbörse zur Weltleitmesse
Rund 87.000 Aussteller und 32,4 Millionen Besucher seit 1926
Berlin, 5. Januar 2017 – Die Internationale Grüne Woche Berlin zählt zu den traditionsreichsten Berliner Messen und zu den bekanntesten Veranstaltungen in Deutschland überhaupt. Im Jahr 2017 blickt sie auf eine 91-jährige wechselvolle Geschichte zurück und öffnet nun schon zum 82. Mal ihre Pforten. Keine andere internationale Ausstellung mit direkter Einbindung von jährlich hunderttausenden Konsumenten fand häufiger in Deutschland statt als die Grüne Woche. Aus einer schlichten lokalen Warenbörse hat sich die weltgrößte Verbraucherschau für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau entwickelt. Seit 1926 präsentierten sich fast 87.000 Aussteller aus 128 Ländern den 32,4 Millionen Fach- und Privatbesuchern mit einem umfassenden Produktangebot aus allen Kontinenten.
Erste Grüne Woche beendete „wilden Handel“
Angefangen hatte alles mit Lodenmänteln. Als die deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) Ende des 19. Jahrhunderts ihre Wintertagungen in Berlin abhielt, bestimmten in auffälliger Weise eine Woche lang grüne Kleidungsstücke das Bild der Stadt. Handwerk und Industrie boten parallel dazu im Tagungsviertel auf offener Straße berufsspezifische Artikel und Verbrauchsgüter an. Als dieser wilde „Handel und Wandel“ immer stärkere Formen annahm, hatte der Landwirt Hans-Jürgen von Hake, seinerzeit Mitarbeiter im Berliner Fremdenverkehrsamt, die Idee, die Tagung 1926 erstmals mit einer landwirtschaftlichen Ausstellung am Kaiserdamm zu verknüpfen. Die „Grüne Woche“ - der Begriff stammte wohl von Journalisten - war geboren.
für Sie gelesen:
Artikel in Spandauer Volksblatt am 08.12.2016
Zwei Fördervereine haben zusammengelegt und Senioren einen Bus gestiftet. Vier Pflegehäuser profitieren davon.
Die Freude war groß, als der neue Bus auf den Hof des Ernst-Hoppe-Hauses in Kladow rollte: ein VW Crafter mit neun Sitzplätzen, Rollstuhlrampe, tiefergelegter Einstiegsstufe, Klimaanlage und einer ausbaubaren Sitzbank, um mehr Platz für Rollstühle zu schaffen. Gestiftet haben den Bus die Fördervereine „Hand in Hand mit Senioren am Maselakepark" e.V. und „Senioren Freunde des Ernst-Hoppe-Hauses" e.V. Die Vereine tragen die monatlichen Leasingraten für das Fahrzeug.
Der Bus soll den Bewohnern von vier Pflegehäusern zu mehr Mobilität verhelfen und zwar dem Haus Ernst-Hoppe in Kladow, den Häusern Seebrücke Am Maselakepark und Dr. Hermann-Kantorowicz an der Schönwalder Straße sowie dem Haus Wilmersdorf in Wilmersdorf. „Wir freuen uns sehr, dass wir unseren Senioren damit zu mehr Teilhabe am öffentlichen Leben verhelfen können. Das bedeutet einfach ein Plus an Lebensqualität“, sagte Hans-Jürgen Duske, Einrichtungsmanager des Vivantes Hauptstadtpflegehauses Ernst Hoppe.
Mit der Entscheidung des Bundesschiedsamtes werden Patienten künftig nach einem Krankenhausaufenthalt lückenloser und damit auch besser versorgt. Das neutrale Gremium musste über die bundesweiten Rahmenvorgaben für das sogenannte Entlassmanagement entscheiden, nachdem sich Vertreter von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen am Verhandlungstisch nicht einigen konnten. Der gesetzliche Anspruch für Patienten auf ein strukturiertes Entlassmanagement besteht schon seit vielen Jahren, praktisch umgesetzt hatte es bisher aber nur ein Teil der Krankenhäuser. Trotz zahlreicher Regeln und Gesetze standen Patienten daher immer wieder vor Problemen bei einer anschließenden Versorgung, wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt weiteren Unterstützungsbedarf hatten.
Beim Welt-Thrombose-Tag 2016 steht die Umsetzung der neuen Leitlinien im Blickpunkt. Dabei geht es vor allem um die Dauer der medikamentösen Therapie.
An Thrombose oder Lungenembolie sterben schätzungsweise 40.000 bis 100.000 Menschen pro Jahr in Deutschland.
BERLIN. Es sind plötzliche Todesfälle wie der von Philipp Mißfelder im vergangenen Jahr, die das Krankheitsbild von Lungenembolie und Thrombose gelegentlich in den Blickpunkt rücken.
Der CDU-Politiker war im Sommer 2015 mit nicht ganz 36 Jahren an einer Lungenembolie gestorben. Doch in der Regel ist die öffentliche Wahrnehmung der beiden Erkrankungen nicht sehr ausgeprägt.
"Dabei sterben jedes Jahr allein in Deutschland mehr Menschen an Thrombose oder Lungenembolie als durch Verkehrsunfälle, Brustkrebs, Prostata-Ca und Aids zusammen", sagt Professor Rupert Bauersachs, Leiter des "Aktionsbündnis Thrombose".
40.000 bis 100.000 Tote seien durch die beiden Erkrankungen jedes Jahr zu beklagen, erläutert Bauersachs, der auch Chefarzt der Angiologie/Gefäßklinik in Darmstadt ist, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".
Die Schätzungen seien deshalb so ungenau, weil bei vielen plötzlichen Todesfällen die genaue Todesursache unklar bleibe.Man könne davon ausgehen, dass die Inzidenz der Thrombose etwa bei 1 zu 1000 liege, die der Lungenembolie bei 0,6 zu 1000.
Hier habe sich in den vergangenen Jahren insgesamt nur wenig getan. "Die Prophylaxe in den Kliniken ist sehr gut", erläutert Bauersachse, das drücke die Zahlen in der Tendenz.
Die demografische Entwicklung führe dagegen zu einer Zunahme der Inzidenz, auch wenn es wie bei Philipp Mißfelder auch in jungen Jahren zu einer Thrombose kommen könne.Um die öffentliche Wahrnehmung stärker auf die beiden Krankheitsbilder zu lenken, ist der Welt-Thrombose-Tag ins Leben gerufen worden. In diesem Jahr hat das Aktionsbündnis den Tag unter den Schwerpunkt Umsetzung der Leitlinien gestellt.
Um in einer Notfallsituation rasch zu handeln, kommt es auch darauf an, Herzinfarkt-Symptome zu kennen, erinnert die Deutsche Herzstiftung zum Welthe
Um in einer Notfallsituation rasch zu handeln, kommt es auch darauf an, Herzinfarkt-Symptome zu kennen, erinnert die Deutsche Herzstiftung zum Weltherztag am 29. September. In der Münchener MEDEA-Studie (Patient Educ Couns 2016, online 14. Juni) habe der lebensrettende Zeitgewinn durch solches Vorwissen als messbarer Effekt belegt werden können, wird Herzspezialist Professor Thomas Meinertz zitiert Vorstandsvorsitzender der Stiftung.
Nach den Ergebnissen der MEDEA-Studie mit insgesamt 486 Herzinfarktpatienten, mehrheitlich Männer (rund 75 %), kannten 476 Patienten mindestens eines von mehreren Herzinfarkt-Symptomen, die Mehrheit der Befragten ordnete richtigerweise Brustschmerzen als typisches Herzinfarkt-Symptom ein. 37 % der untersuchten Patienten alarmierten den Notarzt aufgrund von akuten Herzinfarkt-Beschwerden.
rztag am 29. September. In der Münchener MEDEA-Studie (Patient Educ Couns 2016, online 14. Juni) habe der lebensrettende Zeitgewinn durch solches Vorwissen als messbarer Effekt belegt werden können, wird Herzspezialist Professor Thomas Meinertz zitiert Vorstandsvorsitzender der Stiftung.
Nach den Ergebnissen der MEDEA-Studie mit insgesamt 486 Herzinfarktpatienten, mehrheitlich Männer (rund 75 %), kannten 476 Patienten mindestens eines von mehreren Herzinfarkt-Symptomen, die Mehrheit der Befragten ordnete richtigerweise Brustschmerzen als typisches Herzinfarkt-Symptom ein. 37 % der untersuchten Patienten alarmierten den Notarzt aufgrund von akuten Herzinfarkt-Beschwerden.
Gemeinsame Pressemitteilung: Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund deutscher Krankenkassen vom 14.09.2016
Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit wird der notwendige Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung vollzogen. Durch die umfassende Berücksichtigung von körperlichen und psychischen/kognitiven Beeinträchtigungen werden die Belange von 1,6 Millionen Menschen mit einer demenziellen Erkrankung erstmals gleichberechtigt berücksichtigt.
„Mit der Umstellung wird das System gerechter, denn künftig richtet sich die Leistungshöhe der Pflegeversicherung danach, was ein Pflegebedürftiger tatsächlich noch selber kann und was nicht“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. „Alle Versicherten, die am 31. Dezember 2016 bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden am 1. Januar 2017 ohne neue Antragstellung und ohne erneute Begutachtung aus den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt. Die Pflegekassen werden sich ab Mitte Oktober bis Dezember bei jedem Einzelnen schriftlich melden und ihn über seinen künftigen Pflegegrad informieren.“
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen" (PsychVVG) beschlossen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Seelisch kranke Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Wir haben daher die Regelungen gezielt auf die Bedürfnisse psychisch kranker Menschen und die Erfordernisse ihrer Behandlung zugeschnitten. Zudem stärken wir mit Mindestpersonalvorgaben eine gute Versorgung und die menschliche Zuwendung. Behandlungen mit hohem Aufwand sollen künftig besser vergütet werden als weniger aufwändige Behandlungen. Durch besondere Behandlungsteams im häuslichen Umfeld sorgen wir dafür, dass Menschen mit seelischen Leiden und stationärer Behandlungsbedürftigkeit in akuten Krankheitsphasen noch besser versorgt werden. So stellen wir die Weichen dafür, dass seelisch kranke Menschen auch in Zukunft gut versorgt sind."
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Neuausrichtung des Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen vorgenommen. Ziel ist eine leistungsorientierte Finanzierung, die die Transparenz über die Versorgung verbessert. Ferner fördert der Entwurf die Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen, um die Versorgung der Patienten weiter zu stärken
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bieten mit «BVG Wi-Fi» den Fahrgästen an vielen Berliner U-Bahnhöfen die Möglichkeit, kostenlos im Internet zu surfen.
Nach einer erfolgreichen Testphase am Bahnhof Osloer Straße in Wedding baut die BVG ihr öffentliches WLAN-Netz weiter aus.
Ziel der Berliner Verkehrsbetriebe ist es, auf den größten und meistfrequentierten Bahnhöfen schrittweise freies WLAN anzubieten.
Als erstes wurde dieses an den folgenden U-Bahnhöfen freigeschaltet:
Langzeitpflege bedeutet in Deutschland vor allem Pflege innerhalb der Familie
Die Leistungen der Angehörigen ermöglichen es gesundheitlich eingeschränkten Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, auch wenn sie den Alltag nicht mehr allein bewältigen können.
Mit Daten der amtlichen Statistik, des Deutschen Alterssurveys (DEAS) sowie Befunden aus anderen Studien beleuchtet dieser Report Altersdaten die beiden Bereiche informelle Pflege im engeren Sinne und Unterstützung im Alltagsleben. Nach einem Überblick über die Entwicklung der häuslich versorgten Pflegebedürftigen widmet sich der Report den pflegenden Angehörigen und ihren Lebensumständen. Einige ausgewählte Befunde des Reports Altersdaten im Überblick:
Senioren am Steuer: Wie groß ist das Risiko wirklich?
Nach Unfällen mit Beteiligung älterer Menschen entflammt immer wieder die Diskussion um Altersbegrenzungen fürs Autofahren oder regelmäßige Eignungs- oder Fitnesstests.
Ein überflüssiger Disput?
Für das Jahr 2030 wird prognostiziert, dass 35 % aller Führerscheinbesitzer Senioren/ innen 65+ sind. Sie werden also maßgeblich die zukünftige Verkehrssicherheit beeinflussen. Die Auto-Mobilität der Senioren/ innen trägt dazu bei, ihre „Beweglichkeit“ und damit ihre Lebensqualität zu erhalten und die mit hohen Kosten verbundene Hilfebedürftigkeit möglichst lange zu vermeiden. Befähigen statt Aussondern muss deshalb höchste Priorität haben.
Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin
Am 23.6.2016 um 19:15 Uhr wurde die Novellierung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz bei Stimmenthaltung der Oppositionsparteien (Grüne, Piraten, LINKE) . vom Berliner Parlament verabschiedet.
Ein weiterer Schritt zur Stärkung der Senioreninteressen ist hiermit erreicht.
Ein wichtiges Kriterium ist die ermöglichte Briefwahl bei den nächsten Wahlen zu den Seniorenevrtretungen im Frühjahr 2017.
Manuela Schwesig präsentiert den Deutschen Alterssurvey 2014
Den Deutschen Alterssurvey 2014 hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig am 7. Juni gemeinsam mit Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer, Leiter des Deutschen Zentrums für Altersfragen, vorgestellt. Eines der Ergebnisse: Der Blick auf das eigene Älterwerden ist positiver und zuversichtlicher geworden.
Deutschland ist ein Land mit einer hohen Lebenserwartung. Neugeborene Mädchen haben derzeit eine durchschnittliche Lebenserwartung von 83 Jahren, Jungen von 78 Jahren. Menschen um die 40 Jahre, die also in der Mitte des Lebens stehen, haben im Schnitt noch vier Jahrzehnte in der zweiten Lebenshälfte vor sich.
Faire Chancen für ein gutes Leben im Alter
"Die zweite Lebenshälfte ist vielfältig und das Bild vom Alter wandelt sich zum Positiven!", sagte Manuela Schwesig bei der Vorstellung der Ergebnisse. "Ich freue mich, dass es vielen Menschen in dieser Lebensphase gut geht. Die Mehrheit äußert sich zufrieden, ist bei guter Gesundheit und kann sich auf die Familie als wichtige Stütze verlassen. Es gibt aber auch erhebliche Ungleichheiten, die wir beseitigen müssen, zum Beispiel bei den Einkommen in Ost und West sowie zwischen Männern und Frauen. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Menschen faire Chancen für ein gutes und aktives Leben im Alter bekommen", so die Bundesfamilienministerin.
Im Rahmen von INFORM Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung führt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) das Projekt „Im Alter IN FORM – Potentiale in Kommunen aktivieren“ durch. Es wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert und enthält mehrere Projektbestandteile
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft informiert über die Fördermöglichkeit weiterer Familienzentren. Einreichen der Antraege bis 24. Mai 2016
Seit Oktober 2012 fördert die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) Familienzentren, insbesondere an Kindertagesstätten, als Anlaufpunkte für Familien. In den Jahren 2016 und 2017 stehen zusätzliche Mittel für die Neugründung von fünf Familienzentren zur Verfügung. Pro Kalenderjahr können für den Aufbau eines Familienzentrums Mittel in Höhe von bis zu jeweils 72.000,- Euro beantragt werden. Die Neugründungen sollen in den Berliner Bezirken erfolgen, in denen sich bislang zwei Familienzentren in der Landesförderung befinden: Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg, Pankow, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick.
Auf der Senioren Bezirksversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf am 13.4.2016 , in der Spontanfragen an die eingeladenen Charlottenburg-Wilmersdorfer MdA`s gestellt werden konnten, verblüffte Frau Ülker Radziwill MdA das Publikum mit der Aussage, die Wahlen zu den Seniorenvetretungen finden nun doch erst im Frühjahr nächsten Jahres statt und die Parteien hätten sich auch auf die Briefwahl verständigt.
Das BerlSenG und die Verordnungen würden noch rechtzeitig in dieser Legislaturperiode geändert.
In der diesjärigen Mitgliederversammlung wurde Bilanz zur bisherigen Arbeit gezogen und erstmalig eine Satzung verabschiedet.
Frau Schmidt , Fa.Premio, referierte über
"Klagen aus Leistungen der Pflegeversicherung- lohnt sich der Weg?
- Der Irrwitz einer Klage im SGB XI- Verfahren"
Aktuelle News zu den Wahlen der Seniorenvertretungen:
Termin erst im nächsten Jahr. Spätestens 6 Monate nach den Wahlen zum Abgordnetenhaus und Briefwahl
In diesem Jahr ist erstmals ein Preis für Projekte und Menschen ausgeschrieben, die sich im Bereich Flüchtlingshilfe stark machen
Jeder Preis ist mit 2500 EUR dotiert
Berlin, 29. März 2016:
Nachdem bereits zahlreiche und vielfältige Einreichungen für den Smart Hero Award 2016 eingegangen sind, wird die Bewerbungsphase bis zum 10. April verlängert. Bis dahin besteht die Möglichkeit, Projekte einzureichen oder vorzuschlagen, die ihr ehrenamtliches und gesellschaftliches Engagement erfolgreich in und mit sozialen Medien umsetzen. Auch 2016 steht der Smart Hero Award unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Finanzierung der Seniorenfreizeitstätte Alt-Rudow gesichert
Der Einsatz des Bezirksamtes Neukölln für die Finanzierung eines Neubaus der Seniorenfreizeitstätte in Alt-Rudow hat sich gelohnt. Das Lenkungsgremium für die Vergabe der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur Wachsende Stadt hat am 24. März entschieden, dass nicht benötigte Mittel aus dem Jahr 2015 für den Neubau umgewidmet werden dürfen.
Bezirksbürgermeisterin Dr. Franziska Giffey dazu:
“Mit dieser Entscheidung auf Senatsebene, für die wir uns intensiv eingesetzt haben, ist die Finanzierung des Neubaus in Höhe von 700.000 Euro gesichert. Damit können wir in diesem Jahr mit den Planungsarbeiten beginnen, um im nächsten Jahr bauen zu können. Natürlich werden die Rudower Seniorinnen und Senioren an den Planungen beteiligt, denn sie wissen am besten, was eine gute Seniorenfreizeitstätte ausmacht.”
Auf dem Gelände der alten Dorfschule Rudow in Alt-Rudow 60 wird dazu ein einstöckiges, barrierefreies Gebäude mit 150 Quadratmetern Grundfläche errichtet, das auch eine Küche und flexibel aufteilbare Räume beinhaltet, damit die Rudower Seniorinnen und Senioren ihren vielfältigen Freizeitaktivitäten nachgehen können.
Schirmherrin Brigitte Zypries eröffnet neues ILA-Event am 2. Juni
In diesem Jahr wird es auf der ILA Berlin Air Show 2016 (1.-4.6.) eine besondere Premiere geben: Am 2. Juni findet erstmals der ILA Startup Day statt. Mit diesem neuen ILA-Event möchten die Veranstalter der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung die Innovationskraft von Startups fördern und sie mit Key Playern der Branche vernetzen. So sollen außergewöhnliche technische Lösungen besser in Innovationsprozessen der Aerospace-Industrie etabliert werden. Zielgruppe sind vornehmlich technologieaffine Startups. Auch junge branchenferne Unternehmen aus den Bereichen Hardware, Produktion, IT und insbesondere auch B2B werden angesprochen. Mit ihren Kompetenzen in Themenfeldern wie Produktion, Industrie 4.0 oder Digitalisierung und mit ihren Geschäftsideen sollten sie die Luft- und Raumfahrtindustrie bereichern.
Im Jahr 2015 dokumentierten ReachOut, die Beratungsstelle für Opfer rassistischer und rechter Gewalt und die Register in den Bezirken Angriffe und Vorfälle, die einen rassistischen, antisemitischen, homophoben oder diskriminierenden Hintergrund hatten. Unter Vorfällen, die in den Registern dokumentiert werden, sind neben Gewalttaten auch Propagandaaktivitäten, wie Aufkleber, Plakate oder Sprühereien, Veranstaltungen und Beleidigungen gefasst, die einmal jährlich qualitativ ausgewertet werden. Im Gegensatz zu den Statistiken der Ermittlungsbehörden, werden auch Vorfälle aufgenommen, die nicht angezeigt werden. Dadurch werden in den einzelnen Bezirken Aktionsschwerpunkte von Neonazis und alltägliche Formen von Diskriminierung sichtbar, die in den behördlichen Statistiken nicht unbedingt widergespiegelt werden.
Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Aber nicht immer können Geflüchtete schnell mit einem Sprachkurs beginnen. Mitunter reichen die angebotenen Plätze nicht aus und nicht überall gibt es Ehrenamtliche, die Deutschkurse anleiten. Damit Geflüchtete schnell und unkompliziert mit dem Deutschlernen anfangen können, hat der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin jetzt die Initiative ergriffen und bietet über seine Mitgliedsorganisationen kostenlose Online-Videosprachkurse von papagei.com für Geflüchtete an.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU
Joachim KRÜGER, sozialpolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt:
"Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz stellt die Grundlage für die Tätigkeit der Seniorengremien auf Bezirks- und Landesebene dar. Damit soll die aktive Beteiligung von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Leben gefördert werden.
Reform des Bundesbauministeriums entlastet Menschen mit geringen Einkünften bei ihren Wohnkosten
Erstmals nach sechs Jahren wird zum 1. Januar 2016 das Wohngeld erhöht. Von dem erhöhten Wohngeld werden rund 870.000 Haushalte profitieren. Darunter sind mehr als 320.000 Haushalte, die neu oder wieder wohngeldberechtigt werden.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks: "Wohnen muss auch bei steigenden Mieten bezahlbar bleiben. Mit unserer Wohngeldreform sorgen wir dafür, dass viele Geringverdiener und Familien bei den Mietkosten entlastet werden."
Grüne Woche unterstrich Funktion als weltweit bedeutendste agrarpolitische Dialogplattform – Konsumfreudiges Publikum lobt Erlebnischarakter der besucherstärksten Messe Berlins - GFFA mit Spitzenvertretern der Agrarwirtschaft und Agrarpolitik aus über 100 Ländern – Knapp 400.000 Messe- und Kongressbesucher
Berlin, 24. Januar 2016 – Im 90. Jahr ihres Bestehens hat die Internationale Grüne Woche Berlin 2016 ihren Stellenwert als weltweit bedeutendste Ausstellung für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau unterstrichen. Hohe Anerkennung fand die 81. Messe-Ausgabe seit 1926 in übereinstimmenden Aussagen sowohl bei der Agrarpolitik und der Wirtschaft als auch beim Fachpublikum und den Privatbesuchern. Vom 15. bis 24. Januar zeigten 1.660 Aussteller aus 65 Ländern einen umfassenden Überblick über den Weltmarkt der Ernährungsindustrie sowie eine Leistungsschau der Landwirtschaft und des Gartenbaus. Knapp 400.000 Messe- und Kongressbesucher informierten sich auf der zehntägigen Agrarschau, darunter über 100.000 Fachbesucher. Auf 118.000 Quadratmetern Hallenfläche fanden neben den zahlreichen publikumsattraktiven Sonderschauen auch neue Ausstellungssegmente großen Anklang. Dazu zählten die Rückkehr des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, das WEINWERK als neue Präsentationsplattform für deutsche Winzer sowie die Sonderschau des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit zum Thema „Eine Welt ohne Hunger ist möglich“. Daneben überzeugte der Auftritt Marokkos als erstes außereuropäisches Partnerland der Grünen Woche mit allen wichtigen Nahrungs- und Genussmitteln des Landes.
Wie Sie die Beschwerden lindern und wann ein Besuch beim Arzt ratsam ist.
Abwarten und Tee trinken. Das ist ein beliebter Ratschlag für Erkältungs-Patienten. Und tatsächlich braucht ein Infekt oft schlicht Zeit, um abzuklingen. Etwa sieben Tage sollte man bei Husten und Schnupfen einplanen. Manchmal kann eine Erkältung aber auch über zwei Wochen dauern.
Bei Erkältung schonen
Wichtig sind in dieser Zeit ausreichend Schlaf und eine gesunde Ernährung mit viel Obst und Gemüse, um das Immunsystem zu unterstützen. Außerdem genug trinken. Verschiedene Mittel helfen dabei, die Beschwerden zu lindern. Am besten vom Arzt oder Apotheker beraten lassen, was im Einzelfall am besten geeignet ist.
Abschwellende Nasensprays befreien die Atemwege und erleichtern das Einschlafen. Die Fläschchen aber nicht länger als sieben Tage anwenden. Dampfinhalationen mit ätherischen Ölen befeuchten die Schleimhäute. Lutschpastillen aus der Apotheke lindern Halsschmerzen. Antibiotika helfen bei einer Erkältung in der Regel nicht, da die Infektionskrankheit von Viren verursacht wird, Antibiotika aber nur Bakterien bekämpfen.
Eine leichte Erkältung klingt in aller Regel von selbst wieder aus. Vor allem bei einer schwachen Immunabwehr aber können Infekte eher einen schweren Verlauf nehmen. Darunter fallen viele Senioren sowie Patienten mit chronischen Krankheiten wie Diabetes, Asthma oder Herzproblemen. Solche Leiden schwächen den Körper oft zusätzlich. Patienten sollten nicht zögern, bei einer schweren Erkältung einen Arzt aufzusuchen.........
Mit einem Bürgertelefon zu verschiedenen Themenbereichen bietet das Bundesministerium für Gesundheit allen Bürgerinnen und Bürgern eine kompetente und unabhängige Anlaufstelle für alle Fragen rund um das deutsche Gesundheitssystem.
Die Nachricht hatte weit über Berlin hinaus für Empörung gesorgt. Ein dänischer Vermieter hatte einer Steglitzer Wohngemeinschaft mit sieben hochbetagten, dementen Bewohnern gekündigt.
Nach einem Streit mit dem Trägerverein der Wohngemeinschaft, dem Verein Freunde alter Menschen e. V., sollten die Senioren die mit öffentlichen Mitteln barrierefrei umgebaute Villa zum Jahreswechsel verlassen.
Der Zutritt zum Abgeordnetenhaus ist nur mit amtlichen Lichtbilddokument möglich. Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Menschen mit Demenz leiden häufig unter kognitiven Einschränkungen und Orientierungsschwierigkeiten. Da kann es sehr hilfreich sein, sich durch das Erleben der Natur und deren jahreszeitliche Veränderungen zu verorten. Naturerfahrungen beleben die Sinne, und Bewegung im Freien tut sowieso jedem gut. Deshalb erweitern die Malteser in Berlin ihr Angebot zur kulturellen Teilhabe und veranstalten 2016 in Kooperation mit dem Freilandlabor Britz Führungen durch den Britzer Garten am Sangerhauser Weg. Die Auftaktveranstaltung für das neue Angebot war Anfang Oktober, weitere Informationen gibt bei Bianca Haas, Koordinatorin der Demenzarbeit beim MHD Berlin. http://www.malteser-demenzkompetenz.de/aktuelles.html
Die Preisträger des Deutschen Alterspreises 2015 stehen fest
Der Deutsche Alterspreis 2015 ist am 24. November in der Berliner Repräsentanz der Robert Bosch Stiftung vergeben worden. Im Mittelpunkt stand das Thema „Stadt“: Wie kann die Stadt der Zukunft altersfreundlicher werden und das Engagement und Potential seiner älteren Einwohner nutzen? Antworten auf diese Fragen zeigen in vorbildlicher Weise die diesjährigen Preisträger, die vor 180 Gästen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft ausgezeichnet wurden.