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13.11.2018, 21:10 Uhr
Leistung muss sich lohnen: Plus-Rente für Grundsicherungsempfänger
Antrag der CDA zum 31. Parteitag der CDU Dutschlands in Hamburg
 bemerkenswert!


Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert: Die historisch hohe Beschäftigung wird auch durch eine Zunahme der Teilzeitarbeit und einem vergleichsweise großen Niedriglohnsektor von rund 20 Prozent der Beschäftigten getragen. Weder Teilzeitarbeit, noch die langfristige Beschäftigung zum Mindestlohn führen nach 45 Beitragsjahren zu Rentenansprüchen oberhalb des Grundsicherungsniveaus. Für die Rente dieser Menschen macht es derzeit keinen Unterschied, ob sie ihr Leben lang gearbeitet haben oder nicht. Das empfinden die Menschen als ungerecht und dadurch werden gerade in den letzten Arbeitsjahren vor der Rente die falschen Anreize gesetzt. Längeres Arbeiten muss sich lohnen.
Auch für Menschen mit kleinen Löhnen, keiner Vollzeiterwerbstätigkeit oder unsteter Erwerbsbiographie muss gelten: Wer in die gesetzliche Rente eingezahlt hat, muss am Ende mehr haben als jemand, der nicht oder weniger eingezahlt hat.
Die CDU Deutschlands will die Leistungsgerechtigkeit und das Äquivalenzprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung stärken.
Deshalb soll für Grundsicherungsempfänger eine Plus-Rente eingeführt werden.
Alle Empfänger von Grundsicherung im Alter sollen eine Plus-Rente in Höhe von 25 Prozent ihrer individuell erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche bekommen. Die Plus-Rente steigt daher mit jedem Euro, der zuvor in die Rente einbezahlt wurde. Dabei macht es keinen Unterschied, warum die Rente eines Menschen unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt (z.B. aufgrund von Teilzeitarbeit, geringer Löhne, unsteter Erwerbsbiographie, usw.). Mit der Plus-Rente wird honoriert, dass mit den Beiträgen in die gesetzliche Rente für das Alter vorgesorgt wurde. Je höher die erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche sind, desto höher ist die Plus-Rente. Dadurch werden die Leistungsgerechtigkeit und das Äquivalenzprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt.
Die Plus-Rente wird zusammen mit der gesetzlichen Rente von der Rentenversicherung ausbezahlt. Sie ist Anerkennung von Fleiß und Leistung und (nicht ausschließlich) eine Maßnahme zur Linderung von Altersarmut. Sie soll als gesamtgesellschaftliche Leistung aus Steuermitteln finanziert werden.

gesamter Antrag
 
aktualisiert 13.11.2018, 21:20 Uhr