Aktuelles- Interessantes
22.07.2018, 15:31 Uhr
Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Rentenrechtliche Vorhaben der Bundesregierung.
Ein innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmter Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und –Stabilisierungsgesetz) sieht im Wesentlichen die folgenden Inhalte vor-Haltelinien in der esetzlichen Rentenversicherung:
Ein innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmter Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und –Stabilisierungsgesetz) sieht im Wesentlichen die folgenden Inhalte vor-Haltelinien in der esetzlichen Rentenversicherung:
- Das Sicherungsniveau wird bis zum Jahr 2025 bei 48 Prozent gehalten. Hierfür wird die Rentenanpassungsformel so ergänzt, dass bis zum Jahr 2025 mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird (Haltelinie l).
- Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird die Marke von 20 Prozent bis zum Jahr 2025 nicht überschreiten (Haltelinie II).
Verbesserun bei Erwerbsminderungsrenten:
- Die Absicherung bei Erwerbsminderung wird deutlich verbessert. Die Zurechnungszeit wird für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben. Anschließend wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze weiter auf 67 Jahre verlängert.
Erweiterung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 eborene Kinder:
- Für Mütter (ggf. auch Väter) wird die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie mindestens drei Kinder erzogen haben. Damit werden diesen Personen für die Erziehung ihrer. Kinder künftig insgesamt drei Jahre pro Kind angerechnet.
Entlastung von Geringverdienern:
- Die Gleitzone (neu: Einstiegsbereich) wird auf Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher: 850 Euro) ausgeweitet. Beschäftigte werden im Einstiegsbereich stärker bzw. erstmalig bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Zudem führen hier die verringerten Rentenbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen.
Finanzierun der Maßnahmen:
- Die Beitragssatzobergrenze wird durch eine Beitragssatzgarantie abgesichert, nach der bei Bedarf weitere Bundesmittel für die Rentenversicherung bereitzustellen sind.
- Hierfür wird im Bundeshaushalt Vorsorge getroffen. Zusätzlich wird der Bundeszuschuss an die allgemeine Rentenversicherung in den Jahren 2022 bis 2025 um 0,5 Mrd. Euro angehoben.
. Die Beitragssatzgarantie gilt uneingeschränkt, so dass auch bei unvorhersehbaren Entwicklungen die Beitragssatzobergrenze eingehalten wird.
Bearbeitungsstand: 13.07.2018 8:32 Uhr
Referentenentwurf
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
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aktualisiert 22.07.2018, 15:46 Uhr
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