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Aktuelles- Interessantes
15.01.2019, 15:02 Uhr
gesetzliche Änderungen zugunsten von Menschen mit einer Demenz und deren Angehörige ab 2019
Die Verbraucherzentrale weist auf gesetzliche Änderungen zugunsten von Menschen mit einer Demenz und deren Angehörige hin, die seit dem 1. Januar 2019 in Kraft sind:

     Pflegebedürftige: mit dem Taxi zum Arzt ohne Antrag
Für Pflegebedürftige übernimmt die Krankenkasse die Taxikosten für den Arztbesuch auch ohne vorherigen Beantragung, wenn die Pflegekasse
- den Pflegegrad 4 oder 5 zuerkannt hat
- den Pflegegrad 3 zuerkannt hat und
   ihr Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen enthält:
   aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
   Bl (blind)

   H (hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes – nicht des SGB XII)

•        Pflegende Angehörige: Bei einer Kur wird Ihr Pflegebedürftiger mit betreut

Wenn der Arzt für einen pflegenden Angehörigen eine Kur beantragt, darf die Krankenkasse diese nicht mehr mit der Begründung ablehnen, dass eine ambulante Maßnahme ausreichend sei. Vielmehr muss sich der Kostenträger nach dem Wunsch der Antragstellenden richten. Das pflegebedürftige Familienmitglied soll dabei mit dem kurenden Angehörigen zusammen in der gleichen Einrichtung untergebracht und betreut werden. Falls dies nicht möglich ist, haben Pflegekasse und Krankenkasse gemeinsam eine Lösung entsprechend den Wünschen des pflegenden Angehörigen zu finden und zu koordinieren.
•        Pflegezeit: Sie können Brückenteilzeit vereinbaren
Wenn Sie als Arbeitnehmer
- seit mindestens sechs Monaten
- in einem Betrieb mit mehr als 45 Mitarbeitenden beschäftigt sind
haben Sie nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Anspruch auf Brückenteilzeit, d.h. Sie können zum Zwecke der Pflege Ihres Familienmitglieds mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für bis zu 5 Jahre herabsetzen, um nach Ablauf dieser Zeit, wieder zu ihrer ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückzukehren.


 
aktualisiert 15.01.2019, 15:08 Uhr