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04.01.2022, 12:26 Uhr
Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.21

Das Gericht hat den Gesetzgeber nun aufgefordert, unverzüglich geeignete Vorkehrungen zu treffen."Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Diese in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgeführte Verpflichtung hat der Gesetzgeber verletzt,----> "weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehendern intensivmedizinischen Behandlungsressourcen benachteiligt wird.",

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-109.html


aktualisiert 04.01.2022, 12:30 Uhr