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09.01.2018, 17:47 Uhr
Abrechnungsbetrug
 Ärzte Zeitung online, 20.12.2017

https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/954686/pflegemafia-organisierte-kriminalitaet-schwer-fassen.html?wt_mc=nl.upd.AEZ_NL_NEWSLETTER.2017-12-21.Recht.x

Organisierte Kriminalität schwer zu fassen

Ist das Pflegestärkungsgesetz III nur ein Papiertiger im Kampf gegen den Abrechnungsbetrug? Ja, zumindest, wenn es um die Pflegemafia geht, so der MDS. Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität verfolgen er und das BKA indes konträre Strategien.

Von Matthias Wallenfels

WIESBADEN/ESSEN/BERLIN. "Durch polizeiliche Maßnahmen allein ist eine nachhaltige Bekämpfung des Kriminalitätsphänomens nicht möglich. Da auf dem Gebiet der Pflege sehr viele Akteure mitwirken, bedarf es einer breit aufgestellten Diskussion zwischen allen beteiligten Akteuren" – mit klaren Worten wies das Bundeskriminalamt (BKA) am Mittwoch auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung" die alleinige Zuständigkeit im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK) in der häuslichen Krankenpflege zurück.

Auslöser der neuerlichen Debatte um den OK-Pflegebetrug war das edaktionsnetzwerk von "WELT" und "BR Recherche", das am Mittwoch auf seinen Kanälen vom "Staatsversagen" gesprochen hatte, da das Pflegestärkungsgesetz (PSG) III nur ein Papiertiger im Kampf gegen die russische Pflegemafia sei.


MDK auf Landesebene machtlo
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Gegenüber der "Ärzte Zeitung" verdeutlichte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS), warum er die MDK auf Landesebene als machtlose Kontrollinstanz gegen OK-Strukturen in der Pflege sieht. "Mit den Abrechnungsprüfungen können wir Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten feststellen und somit wichtige erste Hinweise für Ermittlungen geben. Stehen Pflegedienste jedoch im Verdacht, zur Organisierten Kriminalität zu gehören, dann kann nur polizeiliche Ermittlungsarbeit helfen. Wenn Pflegedienst, Patienten, Angehörige und vielleicht auch Ärzte und Hilfsmittellieferanten gemeinsam in betrügerischer Absicht geschlossen handeln, dann sind das Machenschaften, die nur durch Polizeiarbeit aufgedeckt werden können. Zu bedenken ist auch, dass der MDK nur dann die Abrechnung eines Versicherten prüfen kann, wenn der Betroffene damit einverstanden ist", erläuterte Pick.

 Er verweist damit auf eine – aus der Perspektive der Kriminalitätsbekämpfung – essenzielle Schwachstelle des PSG III. Dieses sieht zwar unangemeldete Pflegequalitätskontrollen in den Einrichtungen der Krankenpflege vor. Kontrollen in den eigenen vier Wänden sind aber zustimmungspflichtig. Im Klartext heißt das: Wer sich nicht kontrollieren lassen will. der bekommt auch keinen Besuch vom MDK. Andernfalls hat die OK Zeit, ihre Komplizen – in der Regel erhalten die Pflegebedürftigen Kick-back-Zahlungen als Belohnung für die Kooperation beim Pflegebetrug – für die Kontrolle fit zu machen. Geschützt ist die Intimsphäre nur dann nicht, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft ein begründeter Verdacht vorliegt, der in eine Durchsuchung münden kann.

 Lukrative Intensivpflegepatienten

 Das BKA untermauert seine Prognose, dass angesichts des Demografiewandels der Pflegemarkt in absehbarer Zukunft weiter wächst, womit das Phänomen für Täter weiterhin attraktiv bleiben dürfte. Exemplarisch für das Schadenspotenzial der OK in der Pflege berichtete das BKA in seinem "Bundeslagebild 2016 Wirtschaftskriminalität" vom Fall eines Verfahrens wegen bandenmäßigen Betrugs. Allein in diesem Ermittlungsverfahren sei den Kranken-, Pflege- und Sozialkassen ein Schaden in Höhe von 1,4 Millionen Euro entstanden.

 Mittlerweile konzentrierten sich die Täter auf das Geschäft mit Intensivpflegepatienten, da in diesem Bereich die höchsten Gewinne erzielt werden können. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für einen Intensivpflegepatienten monatlich etwa 22 000 Euro.

 Appell an Ärzte zur Aufmerksamkeit

 Im gemeinsamen Kampf gegen die Machenschaften der Pflegemafia bei der häuslichen Krankenpflege sieht MDS-Geschäftsführer Pick auch die niedergelassenen Ärzte im Boot. "Beim Thema Abrechnungsbetrug sollten alle, die mit dem Pflegebedürftigen umgehen, sensibilisiert sein. Es ist sicherlich hilfreich, wenn auch Ärztinnen und Ärzte genau hinschauen und im Verdachtsfall genauer nachfragen und Hinweise geben", appelliert er an die ärztliche Kooperationsbereitschaft. Der Deutsche Hausärzteverband konnte dazu am Mittwoch keine Stellung nehmen.

 Die Masche der Pflegemafia

Laut Bundeskriminalamt führen kriminelle Pflegedienste zur Verschleierung der Betrugshandlungen die Pflegedokumentation gemäß den Vorgaben der Rahmenverträge nur unzureichend durch. Zuweilen nutzen sie zwei unterschiedliche Dienst- bzw. Tourenpläne – den ersten für Abrechnungszwecke, den zweiten für tatsächlich durchgeführte Leistungen.

Um die Anforderungen der Rahmenverträge zu erfüllen, machten die Pflegedienst-Verantwortlichen gegenüber den Kostenträgern zudem falsche Angaben zum tatsächlich eingesetzten Pflegepersonal bzw. zu deren jährlichen Weiterbildungen.

In diesem Zusammenhang würden auch Zertifikate für einschlägige Aus- und Weiterbildungen gefälscht, sodass Mitarbeiter mit häuslicher Krankenpflege betraut werden können, obwohl die entsprechenden Qualifikationen dafür nicht vorliegen. 


 
aktualisiert 09.01.2018, 17:55 Uhr