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Aktuelles- Interessantes
13.04.2020, 17:15 Uhr
Isolation älterer Menschen durch spezifische Hygienemaßnahmen verhindern
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020
 Auf einen Punkt wollen wir besonders aufmerksam machen

Punkt 7 des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom 15. April zur Corona-Krise lautet:

"Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Dabei muss der Schutz der vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen und die Gefahr der
Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der wesentliche Maßstab sein. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen.
Daher soll für die jeweilige Einrichtung unter Hinzuziehung von externem
Sachverstand, insbesondere von Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng im Hinblick auf das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiterentwickelt und angepasst werden."


 
aktualisiert 10.05.2020, 13:09 Uhr