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07.02.2019, 11:44 Uhr
Tätigkeitsbericht des Bundessozialgerichts für 2018
Pressemitteilung vom 5.2.19
 
Der Präsident des Bundessozialgerichts Dr. Rainer Schlegel stellte am  am 5.2.19 im Rahmen des Jahrespressegesprächs den Tätigkeitsbericht des Bundessozialgerichts für das vergangene Jahr vor. "Die Tätigkeit des Bundessozialgerichts war auch im vergangenen Jahr stark nachgefragt, auch wenn die Eingangszahlen insgesamt etwas zurückgegangen sind", so der Präsident.

Im Jahr 2018 lag der Geschäftsanfall beim Bundessozialgericht mit 3.169 Neueingängen in sämtlichen Verfahrensarten, davon 325 Revisionen und 1.793 Nichtzulassungsbeschwerden, etwas unter dem Niveau des Vorjahres. Erledigt wurden 2018 insgesamt 318 Revisionen; bei den Nichtzulassungsbeschwerden belief sich die Erledigungszahl auf 1.747. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den im Jahr 2018 erledigten Revisionen betrug 12,8 Monate; 43,1 % der Verfahren wurden innerhalb eines Jahres entschieden. Trotz der weiterhin hohen Eingangszahlen konnten auch die Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zeitnah, nämlich in durchschnittlich 4,2 Monaten einer Entscheidung zugeführt werden. 95,8 % aller Beschwerdeverfahren sind innerhalb eines Jahres, 74 % innerhalb von sechs Monaten beendet worden.

Pressekontakt:

Bundessozialgericht
Jutta Siefert, Pressesprecherin
Tel. (0561) 3107-460, Fax -474
e-mail: pressestelle@bsg.bund.de

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aktualisiert 07.02.2019, 11:47 Uhr