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Aktuelles- Interessantes
03.10.2019, 12:10 Uhr
bessere Erkennbarkeit der guten Pflegeheime
neuer Pflege TÜV ab 1.10.2019
 

Seit 2014 vergibt der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) sogenannte Pflegenoten an stationäre Pflegeeinrichtungen.

Hierfür werden 59 Kriterien gemessen, aufgegliedert in die Bereiche Pflege und medizinische Versorgung, Umgang mit Demenz, soziale Betreuung und Alltagsgestaltung sowie Wohnen und Verpflegung und Hygiene. Im Schnitt bekommen private Alten- und Pflegeheime leicht schlechtere Noten als Heime von freigemeinnützigen Trägern. Allerdings haben private Betreiber meist kleinere Häuser und damit oft weniger Ressourcen, um sich auf die MDK-Prüfung vorzubereiten. Tatsächlich sind die Noten generell bei kleineren Häusern im Schnitt etwas schlechter als bei großen Häusern – und zwar unabhängig, welcher Betreiber dahinter steht.
 

Zum 1. Oktober 2019 startet ein neues Prüfsystem für die vollstationäre Pflege.

Wie läuft die Qualitätsprüfung zukünftig ab?

Schritt 1: Indikatorenansatz

Ab heute müssen die Pflegeeinrichtungen halbjährlich Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohner erheben und diese sog. Qualitätsindikatoren an die Datenauswertungsstelle (DAS) übermitteln. Erfasst werden Daten zur Selbstständigkeit und Mobilität der Pflegebedürftigen, aber auch zum Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen und Belastungen wie etwa Stürze oder unbeabsichtigter Gewichtsverlust. Auch die Unterstützung bei spezifischen Bedarfslagen ist ein Indikator. Durch das neue Qualitätssystem bekommen Pflegeheime zwar mehr Eigenverantwortung, doch im Sinne der Qualitätstransparenz führen MDK oder der PKV zwei Kontrollen durch. Zum einen eine statistische Auswertung der Angaben, zum anderen eine externe Qualitätskontrolle.

Schritt 2: Externe Qualitätskontrolle

Die Prüfungen vor Ort übernehmen ab November 2019 der MDK bzw. PKV. Die Mitarbeiter, die vorab für das neue System geschult wurden, prüfen alle Pflegeeinrichtungen bis zum 31. Dezember 2020. Danach werden alle Pflegeheime einmal im Jahr besucht, es sei denn sie haben gute Indikatoren und Prüfergebnisse – in solchen Fällen erfolgt die Prüfung ab 2021 nur noch alle zwei Jahre. Regelprüfungen werden einen Tag vorher angekündigt, bei Hinweisen auf Mängeln sind die Besuche nach wie vor unangemeldet.

Die Qualitätskontrolle besteht aus zwei Teilen. Zunächst überprüft der jeweilige Dienst die Qualitätsindikatoren, die das Pflegeheim vorab an die DAS übermittelt hat. Dazu wählen die Mitarbeiter von MDK oder PKV eine Stichprobe von sechs Pflegebedürftigen aus. So kann festgestellt werden, ob die Angaben des Pflegeheims korrekt sind oder von den Begebenheiten vor Ort abweichen.

Zusätzlich erfassen die Mitarbeiter des MDK oder PKV die individuelle Versorgungssituation von neun pflegebedürftigen Bewohnern. Zur Versorgungsqualität gehören verschiedene Bereiche wie etwa die Unterstützung im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens, Förderung sozialer Kontakte oder das interne Qualitätsmanagement. Außerdem führen Mitarbeiter vom MDK oder PKV persönliche Gespräche mit den Pflegebedürftigen und den Pflegekräften vor Ort.

Schritt 3: Qualitätsdarstellung

Um Verbrauchern die Ergebnisse bereitzustellen, wird nach der Begutachtung der Pflegeheime ein Transparenzbericht mit Informationen über den Qualitätsprozess und die Qualitätsindikatoren veröffentlicht. Symbole und Punkte zeigen an, wie sich die Qualität der Einrichtungen im Durchschnitt verhält. So lassen sich unterschiedliche Pflegeheime miteinander vergleichen.


 

 
aktualisiert 03.10.2019, 12:21 Uhr