Jedes Schicksal ist individuell, jeder Lebensweg war anders. Im Jahr 2022 erfolgten 229 Freitodbegleitungen, die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) zuvor an mit ihr kooperierende Freitodbegleiter vermittelt worden waren. In einem soeben erschienenen Weißbuch würdigt die DGHS jedes Mitglied und dessen Beweggrund, den Weg des selbstbestimmten Sterbens zu wählen.
„Mit dieser Publikation setzen wir die umfassende Dokumentation aller Fälle fort, wie sie für die Jahre 2020 und 2021 ebenfalls erfolgte. Damit möchten wir einen Beitrag zur politischen Debatte leisten, wie wir als Gesellschaft mit dem Wunsch von Menschen umgehen wollen, die über ihr Lebensende selbstbestimmt entscheiden wollen“, betont DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch. Das neue Buch liefert neben den vollständigen Falldokumentationen des Jahres 2022 Informationen zur aktuellen Rechtslage. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Frage der Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches, welche vom Bundesverfassungsgericht 2020 als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Suizidhilfe formuliert worden war und auf der Rolle der Angehörigen.
Medienschaffende können über das Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gerne ein Rezensionsexemplar anfordern, E-Mail: presse@dghs.de
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (Hrsg.):
Weißbuch Freitodbegleitung
2022
Kohlhammer Verlag Stuttgart.
180 Seiten mit 5 Abb., kartoniert.
Im Buchhandel erhältlich.
ISBN 978-3-17-044391-4
29,00 Euro.
Es kann auch als e-book bezogen werden, z. B. direkt über den Verlag.
Die DGHS-Presseerklärung vom 28.10.2024 als pdf auf unserer Website.
Was tun, wenn jemand stirbt? Handbuch für den Trauerfall
Info der BAGSO
Ratgeber: Was tun, wenn jemand stirbt? Handbuch für den Trauerfall
Der aktualisierte Ratgeber unterstützt bei allen zu erledigenden Aufgaben und Entscheidungen im Trauerfall. Er gibt Empfehlungen für die Wahl des Bestattungsdienstleisters und der Bestattungsform sowie eine Orientierung zu den entstehenden Kosten. Checklisten und Musterformulare – auch als Online-Variante – sind nicht nur praktische Hilfen für Hinterbliebene, sondern erleichtern es auch, für den eigenen Todesfall vorzusorgen. Der Ratgeber hat 164 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro. Er kann online oder telefonisch unter 0211 / 91 3801-1555 bestellt werden. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und im Buchhandel erhältlich.
Liebe Interessierte,
BAGSO-Ratgeber in vollständig aktualisierter Auflage erschienen: Sehen im Alter – Lebensqualität erhalten
Im Alter verändert sich nicht nur der Blick auf die Welt, sondern auch das Sehen selbst. Die Sehkraft nimmt ab und das Risiko einer Augenerkrankung steigt. Der Ratgeber ermutigt dazu, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen. Er informiert über typische Augenerkrankungen im Alter und zeigt Wege auf, wie auch mit Einschränkungen ein erfülltes und aktives Leben möglich ist. Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) umfassend überarbeitet. Sie ist kostenlos auch in größerer Stückzahl auf der BAGSO-Webseite oder telefonisch unter 0228 / 24 99 93 - 11 zu bestellen.
Das Thema Einsamkeit hat offensichtlich in unserer Gesellschaft noch nicht den Stellenwert erreicht, um von der Politik besonders hervorgehoben zu werden
In Berlin ung zwar nur im Bezirk Reinickendorf mit der Bürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner eine Stelle als Einsamkeitsbeauftragte. geschaffen. Damit hat sie eine Vorreiterrollein Deutschland eingenommen.
Aufgrund der zunehemnden Problematik ist die politische Zurückhaltung in den anderen Bezirken Stelle
In der deutschen Steuerverwaltung ist das Bundeszentralamt für
Steuern für das Zuwendungsempfängerregister zuständig
(§ 5 Abs. 1 Nr. 47 FVG - neu). Dieses bundesweit zentrale
Register umfasst alle Organisationen, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.
Hierzu gehören auch die ausländischen Organisationen aus dem
EU-/EWR-Ausland, die das BZSt auf ihren Antrag hin in das Zuwendungsempfängerregister aufnimmt. Zur Aufnahme berechtigt
sind diejenigen Körperschaften, die die deutschen Kriterien für die
Berechtigung Spendenquittungen zu erteilen, erfüllen.
Azubis erstellen kostenfrei Webseiten für soziale Einrichtungen
Webseitenförderprogramm
Viele Vereine und soziale Einrichtungen stehen finanziell und personell vor einer großen Herausforderung, wenn es um die Erstellung einer Internetpräsenz geht. Design, Technik, Datenschutz, Barrierefreiheit – dies alles muss bedacht werden. Hier unterstützt der Förderverein für regionale Entwicklung mit seinen Azubi-Projekten. Auszubildende und Studierende verschiedener Berufsrichtungen erstellen für Kommunen, Initiativen, Verbände und Vereine kostenfrei Webseiten. Finanziert wird das über ein Förderprogramm für praxisnahe Ausbildung. Der Förderverein betreut die Projektpartner auch nach Fertigstellung der Projekte, mindestens bis zum Jahre 2035.
Charlottenburg trifft Kooperationsvereinbarung mit der Alzheimer Angehörigen Initiative (AAI)
Unser Mitglied , die Alzheimer Angehörigen Initiative, vernetzt sich:
Unser Mitglied , die Alzheimer Angehörigen Initiative, vernetzt sich:
Pressemitteilung des BA vom 20.12.2023
Die Abteilung Jugend und Gesundheit des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf hat am Donnerstag, 14. Dezember 2023, eine Kooperationsvereinbarung mit der Alzheimer Angehörigen Initiative (AAI) abgeschlossen.
Die AAI ist eine der ersten Zusammenschlüsse von Angehörigen, die ein Familienmitglied mit Demenz pflegen. Seit inzwischen mehr als 20 Jahren begleitet die Initiative Angehörige, Betroffene und deren Umfeld über alle Stadien der Demenzerkrankung hinweg. Priorität hat dabei die Entlastung der Pflegenden und deren aktive Teilhabe am sozialen Leben. Dabei steht das Prinzip der Selbsthilfe im Vordergrund.
Die AAI bietet kostenlose Beratungs- und Schulungsleistungen und Leistungen, die bspw. von der Pflegeversicherung getragen werden.
Der Bezirk und die AAI streben mit Ihrer Kooperation noch mehr Transparenz der Angebote für den jeweiligen Sozialraum an und wollen gemeinsam die Schulungen dem sozialen Umfeld von Menschen mit dementiellen Erkrankungen nahebringen.
Detlef Wagner, Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit:
„Ich hoffe mit unserer Kooperation die wunderbaren Angebote des AAI noch bekannter machen zu können. Wissen im Umgang mit erkrankten Menschen stärkt das Verständnis und baut potenzielle Berührungsängste ab. Weiterhin entlastet die AAI Angehörige im Alltag und schafft kleine, aber sehr wichtige Situationen der Freude.“
Einsamkeit ist so vielseitig wie die Menschen, die sie verspüren, die Ursachen, die sie ausmachen und die individuellen Biografien, die sie formen. Es gibt daher nicht die eine Lösung oder Maßnahme zur Verbesserung der Prävention und Linderung. Einsamkeit ist vielmehr eine komplexe gesamtgesellschaftliche Herausforderung mit zahlreichen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen sowie das soziale Miteinander, die einer umfassenden strategischen Bearbeitung bedarf. Nicht jeder Mensch, der einsam ist, braucht externe Unterstützung oder professionelle Hilfsangebote, um diese zu bewältigen. Gleichwohl betrachtet die Bundesregierung Einsamkeit als ein wichtiges Präventions- und Interventionsfeld.
Einsamkeit ist mit vielfältigen Gesundheitsbeeinträchtigungen verbunden, beispielsweise mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie koronare Herzerkrankung und Schlaganfall, für psychische Erkrankungen wie Depression und für neurodegenerative Erkrankungen wie Demenz (Erzen et al. 2018, Qiao et al. 2022, Ren et al. 2023, Valtorta et al. 2018). Zudem weisen internationale Studien darauf hin, dass Einsamkeit mit einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems einhergehen kann (Bücker 2022). Denn chronische Einsamkeit hat negative Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit der Menschen und stellt nicht zuletzt auch einen zentralen Risikofaktor für Suizidalität dar (Deutscher Ethikrat 2022........
Zur Struktur des Papiers
3Einleitung – Auf dem Weg zu mehr Verbundenhei
4Einsamkeit benötigt eine intersektionale Bearbeitung
5Einsamkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung
6Einsamkeit als politische Herausforderung
6Ziele der Strategie gegen Einsamkeit 8
1 Die Öffentlichkeit wird sensibilisiert und das Thema Einsamkeit wird
besprechbar gemacht. 8
2 Das Wissen um die Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit im professionellen Kontext und im Engagement wird gestärkt. 9
3 Die Arbeit von Praktikerinnen und Praktikern in der Sozialen Arbeit und im Engagement zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit wird gestärkt. 10
4 Einsamkeit wird als gesamtgesellschaftliche Herausforderung verstanden und die Vorbeugung sowie Linderung vonEinsamkeit sektoren- und bereichsübergreifend fokussiert. 10
5 Menschen mit Einsamkeitserfahrungen erhalten niedrigschwellige und barrierefreie Zugänge zu bedürfnisorientierten Angeboten. 14
Literaturverzeichnis 16
Anhang: Liste laufender und angestrebter Maßnahmen
----> Bericht zum Download
Auch im Winter gibt es in der Natur viel zu entdecken. Jetzt sind schon in der Vogelwelt die ersten Wintergäste eingetroffen. Wacholderdrosseln haben die Vielfalt der Früchte im Britzer Garten entdeckt. In der Botanik sind natürlich jetzt die immergrünen Sträucher wie die Stechpalme und Nadelgehölze, z.B. Douglasie oder die Vielfalt von Fichten interessant.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie bei unseren Führungen begrüßen können. Möchten Sie eigenständig die Welt der Bäume im Britzer Garten entdecken, dann unsere beiden Baumführer für den Britzer Garten interessant. Es werden jeweils 26 Baumarten beschrieben und anhand einer Karte finden Sie auch leicht die Standorte im Park. Die Baumführer sind im Freilandlabor Britz und auch an den Kassen des Britzer Gartens für jeweils 6,00 € erhältlich.
Wir laden Sie auch ganz herzlich zu unserer Adventswerkstatt am Sonntag, dem 3. Dezember 2023 von 11-16 Uhr in das Umweltbildungszentrum im Britzer Garten ein. An verschiedenen Stationen können Adventsgestecke, Bienenwachskerzen, Weihnachtsdekorationen u.a. gebastelt werden. Abgerechnet wird, was gebastelt wurde. Natürlich soll es auch wieder einen schöne Adventsstimmung geben.
Pressetermin in der Brodowin-Grundschule in Lichchtenberg
Seit 40 Jahren besteht das Projekt Grün macht Schule in Berlin..
Dieses wurde am 12.Sept.2023 bei einem Pressetermin in der Brodowin-Grundschule bei deren Projekt gewürdigt.
Mit dabei Senatsverwaltung mit Staatsekretär, Stadtrat in Vertretung des BzBm Martin Schäfer von Lichtenberg und Mitglieder des AGH
Sportfeld, Weitsprunggrube und Spielgeräte! So haben viele ihren Schulhof in der Erinnerung. Doch Berliner Schulhöfe sehen oft anders aus, wenn sie mit der Hilfe von „Grün macht Schule“ umgestaltet werden. Sie verwandeln sich in grüne Oasen, vielfältige Spiel-und Erholungsorte, und es entstehen natürlich neue grüne Lernorte für Kinder und Jugendliche. Das Besondere ist, dass die Schülerinnen und Schüler selbst aktiv werden, bei der Planung und auch bei der Umsetzung. In 40 Jahren sind mit Hilfe von „Grün macht Schule“ viele grüne Schuloasen, Schulgärten, grüne Klassenzimmer, Kunstprojekte mit Schülerinnen, Schülern, aber auch Lehrerkollegien und Eltern entstanden.
Informationen über die Arbeit und Projekte sind bei www.gruen-macht-schule.de zu finden......
Bundespressekonferenz zum Thema Pflege am 24. August 2023
Der Paritäter
Terminhinweis: Bundespressekonferenz zum Thema Pflege am 24. August
21. August 2023
Gemeinsam mit Sylvia Bühler und Dr. Manfred Stegger stellt Dr. Ulrich Schneider am kommenden Donnerstag die Ergebnisse einer Umfrage vor.
Im Rahmen der Bundespressenkonferenz stellen am kommenden Donnerstag, dem 24. August, um 10 Uhr die Ergebnisse einer Umfrage zu Kosten der Pflege sowie gemeinsame Forderungen vor:
• Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer, Der Paritätische Gesamtverband
• Sylvia Bühler, Mitglied des Bundesvorstands, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
• Dr. Manfred Stegger, Vorstandsvorsitzender, BIVA-Pflegeschutzbund
Ort: Konferenzsaal, Haus der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin (Ecke Reinhardtstraße)
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Bundespressekonferenz.
Am Samstag, 19. und Sonntag, 20. August 2023, laden das Bundeskanzleramt, die Bundesministerien und das Bundespresseamt wieder zum Tag der offenen Tür der Bundesregierung ein. Beim Blick hinter die Kulissen können Bürgerinnen und Bürger auch direkt mit Regierungsmitgliedern ins Gespräch kommen.
ABDA – Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände e.V. Berlin, 21. Juni 2023
Bei Einnahme vieler Arzneimittel Anspruch auf
Intensivberatung in der Apotheke
Jeder Mensch, der dauerhaft fünf oder mehr
verordnete Arzneimittel einnimmt, kann sich ab sofort in der Apotheke
ausführlicher und umfassender als gewohnt beraten lassen. Die
Krankenkasse übernimmt die Kosten, für Patientinnen und Patienten ist
das Angebot kostenlos. Die Apothekerin oder der Apotheker analysiert mit
dieser Intensivberatung die gesamten Medikamente, die eingenommen
werden. Dabei wird zum Beispiel auf Wechselwirkungen und vermeidbare
Anwendungsprobleme hingewiesen. „In dieser Dienstleistung werden
Patientinnen und Patienten zu ihrer gesamten Medikation beraten – also
auch zu Medikamenten, die vom Patienten selbst erworben wurden und
von denen die Ärztin oder der Arzt vielleicht gar nichts weiß. Diese
Dienstleistung mündet in einem vollständigen und aktuellen
Medikationsplan für die Patienten. Dadurch können die Effektivität und
Sicherheit der Arzneimitteltherapie erhöht werden“, sagt Gabriele Regina
Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände.
Diese intensivierte Beratung besteht aus zwei Gesprächen in vertraulicher
Atmosphäre zwischen der Apothekerin oder dem Apotheker und der
Patientin oder dem Patienten. Im ersten Gespräch wird die individuelle
Gesamtmedikation inklusive der Selbstmedikation erfasst. Im Anschluss
prüft die Apothekerin oder der Apotheker auf mögliche Arzneimittelbezogene
Probleme, erarbeitet Lösungen und erstellt einen umfassenden
aktuellen Medikationsplan. Sofern die Patientin oder der Patient zustimmt,
bindet das Apothekenteam bei relevanten Fragen auch die Ärztin oder den
Arzt ein. Im vereinbarten zweiten Gespräch werden der Patientin oder dem
Patienten der aktualisierte Medikationsplan erläutert und ausgehändigt. Bei
Einverständnis der Patientin oder des Patienten erhält die Arztpraxis diesen
Medikationsplan zusammen mit einem kurzen Bericht.
Anspruch auf diese pharmazeutische Dienstleistung hat jeder, der
dauerhaft mindestens fünf ärztlich verordnete Arzneimittel anwendet. Die
Dienstleistung kann einmal alle zwölf Monate in Anspruch genommen
werden, bei umfangreichen Änderungen der Medikation auch häufiger.
Overwiening: „Diese Dienstleistung wird von vielen, aber noch nicht von
allen Apotheken angeboten. Patientinnen und Patienten fragen am besten
in den Apotheken in Ihrer Nähe nach und vereinbaren sofort Termine.“
Weitere Informationen unter www.abda.de und https://www.einfach-da-fuerdich.
de/
Ansprechpartner:
2 Titel der Pressemitteilung
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, Tel. 030 40004 132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de
FR 11.08.2023 17:00-19:00 Uhr
Kommen Sie mit auf eine Tour mit dem Heilpflanzenkundler und Gärtnermeister Olaf Tetzinski. Lernen Sie typische Berliner Pflanzen kennen, darunter einheimische Pflanzen und Zugereiste.
Entgelt: 3,50 €, erm. 2,50 €.
Anmeldung erforderlich: dialog@freilandlabor-britz.de; 030 703 30 20
Treffpunkt: Eingang Columbiadamm, rote Verkaufssäule
Außerdem werden ab September 2023 wieder Veranstaltungen im Rahmen „Kunst und Biologie“ mit Ursula Müller und dem Kunsthistoriker Thomas Hoffmann in der Gemäldegalerie der Staatlichen Museen.
1. September 2023 11 bis 13 Uhr Kunst und Biologie - Tier- und Pflanzensymbolik in der altdeutschen Malerei
6. Oktober 2023 11 bis 13 Uhr Kunst und Biologie - Tier- und Pflanzensymbolik in der italienischen Renaissancemalerei
3. November 2023 11 bis 13 Uhr Kunst und Biologie - Tier- und Pflanzensymbolik in der holländischen Malerei des 17. Jahrhunderts
8. Dezember 2023 11 bis 13 Uhr Kunst und Biologie - Tier- und Pflanzensymbolik in der flämischen Malerei des 17. Jahrhunderts
Teilnahmegebühren und Anmeldung entnehmen Sie bitte https://www.smb.museum/veranstaltungen/
Alle Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite www.freilandlabor-britz.de . Besuchen Sie auch den Berliner Umweltkalender der Stiftung Naturschutz Berlin
zu dieser Tagung des Sozialverbandes Berlin-Brandenburg am 22.4.23 hielt Reg. Bürgermeisterin Franziska Giffey eine Begrüssungsrede.
ebenfalls die SoVD-Bundesvorsitzende Michaela Engelmeier
Bei den späteren Vorstandswahlen wurden erneut gewählt
Frau Ursula Engelen-Kefer (Landesvorsitzende)
Herr Joachim Krüger (stellv. Landesvorsitzender)
Monika Paulat (stellv Landesvorsitzende)
Joachim Melchert (Schriftführer)
im Bild: Bodo Feilke , Kreisvorsitzender CW und Mitglied ABS-Netzwerk
Joachim Melchert, Schriftführer im Landesvorstand
Franziska Giffey, reg. Bürgermeisterin
Ursula Engelen-Kefer, Landesvorsitzende
Digitaler Handzettel: Leistungen der Pflegeversicherung auf einen Blick
in 18 Sprachen
Den digitalen Handzettel der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) gibt es nun in 18 verschiedenen Sprachen, unter anderem in Arabisch, Ukrainisch, Russisch, Türkisch und Farsi. Das Infoblatt ist gedacht als Unterstützung für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Sie können ihn an Menschen weitergeben, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragen wollen https://alter-pflege-demenz-nrw.de/akteure/2023/02/27/barriereloser-zugang-infos-zu-pflegeversicherung-in-18-sprachen-verfuegbar/
Psychiatriewegweiser für den Bezirk Charlottenbirg-Wilmersdorf 11.Ausgabe
Ratgeber "Neues Wohnen im Alter – Selbstständig, gemeinsam mit Service oder Pflege"
Ratgeber der Verbraucherzentrale
Ratgeber "Neues Wohnen im Alter – Selbstständig, gemeinsam mit Service oder Pflege"
Die meisten Menschen möchten möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben, doch vielfach sind Wohnungen und Häuser zu groß, oder das Zuhause macht zu viel Arbeit. Wohnformen wie das Mehrgenerationenhaus oder das sogenannte Service-Wohnen bieten Alternativen. Pflegeheime und Senioren-WGs sind geeignet, wenn Mensch im Alltag mehr Unterstützung benötigen. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale stellt verschiedene Wohnformen fürs Alter vor und hilft bei der Entscheidung. Er kostet 12,99 Euro als E-Book und 16,90 Euro als gedrucktes Buch.
Der Berliner Senat hat am 6. Juli 2021 die „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik – Zugehörigkeit und Teilhabe der Generation 60plus in Berlin“ beschlossen. Die Leitlinien formulieren politische Ziele und benennen Handlungsfelder für Politik sowie Verwaltung, damit Zugehörigkeit und Teilhabe im Alter möglich ist. Ein Maßnahmenkatalog ergänzt die Leitlinien. In regelmäßigen Abständen werden die Maßnahmen geprüft, aktualisiert beziehungsweise neue Maßnahmen formuliert.
Inhaltsverzeichnis
Die vier Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik
Broschüre zu den Leitlinien und der Maßnahmenkatalog
Monitoring des Maßnahmenkatalogs zu den Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik
Die vier Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik
Leitlinie 1 – Förderung der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe:
Jeder ältere Mensch in Berlin kann sich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens engagieren, beteiligen und einbringen.
Leitlinie 2 – Förderung der gleichberechtigten und vielfältigen Teilhabe:
Der Zugang zu Teilhabechancen ist so gleichberechtigt und vielfältig gestaltet, dass Altern in großer Diversität möglich ist und gefördert wird.
Leitlinie 3 – Schaffung der räumlichen Bedingungen für Teilhabe:
Durch Instrumente der Stadtentwicklung sind die Bedingungen für eine vielfältige und gleichberechtigte Wahrung von Teilhabechancen älterer Menschen geschaffen.
Leitlinie 4 – Schaffung der gesundheitlichen und pflegerischen Bedingungen für Teilhabe:
Durch die Schaffung der gesundheitlichen und pflegerischen Infrastruktur wird es älteren Menschen ermöglicht, in Würde zu altern, sich als zugehöriger Teil der Stadtgesellschaft zu fühlen und ein selbstständiges und selbstverantwortliches Leben zu führen.
Weitere Angebote aus dem Bereich Fitness + Gesundheit finden Sie außerdem in unserem Freizeitsportportal.
Für die Suche nach anerkannten Rehasportangeboten klicken Sie bitte auf die roten Felder rechts unten. Dort werden Sie zu den für Rehasport zuständigen Fachverbänden geleitet.
Die Angebote finden Sie auch in der Broschüre Gesundheitssport, kostenfrei bestellbar über sportprogesundheit@lsb-berlin.de.
Vogelwelt im Spätherbst
Der Klimawandel verändert nicht nur die Artenvielfalt,
sondern auch das Nahrungsangebot der Vögel. Auf
seiner Exkursion befasst sich Bernd Steinbrecher mit
dem Verhalten der Vögel im
Spätherbst.(Foto:W.Linemann)
Sonntag, 06.11.,09:00 – 10:30 Uhr
Parkeingang Buckower Damm
Entgelt: 3,50 €, erm. 2,50 €
Veranstaltungsprogramm FREILANDLABOR- 2022-2023
Veranstaltungsprogramm des Freilandlabor Britz für 2022-2023
Diese finden statt im Britzer Garten und auf dem Tempelhofer Feld LINK
Hier finden Sie alle Informationsblätter 1 bis 43 nach Nummer sortiert aufgelistet. 1 – Häusliche Krankenpflege 2 – Kriterien der Pflegebedürftigkeit 3 – Herausforderung Demenz 4 – Angebote zur Unterstützung im Alltag 5 – Auswahl eines Pflegedienstes 6 – Hilfe im Haushalt 7 – Zuzahlungen zu Leistungen der Krankenkasse
Nach dem Baden noch den Sonnenuntergang am Sandstrand genießen? Erstmalig können Sie seit dem 24. Juni bis zum Einbruch der Dämmerung im Strandbad verweilen und bei einem kühlen Drink die längsten Tage des Jahres zelebrieren. Bis zum 21. August ist das Bad an den Tagen Freitag bis Sonntag bei schönem Wetter bis 22:00 Uhr geöffnet.
Nach Feierabend noch schnell ins Wasser? Ab 19:00 Uhr ist der Eintritt sogar frei.
Bitte beachten Sie, dass das Baden und Schwimmen nur bis 20:00 Uhr erlaubt ist, da dann der beaufsichtigte Badebetrieb endet.
Viel Freude bei den hoffentlich lauen Mittsommerabenden am Wannsee.
Kita-Bericht 2022 des Paritäter
Paritätischer Wohlfahrtsverband veröffentlicht Kita-Bericht 2022
12. Juni 2022
Neue Studie illustriert die höchst angespannte Situation in Deutschlands Kitas.
Der aktuelle Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes, der auf einer Befragung von über 1000 Kindertageseinrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet basiert, illustriert die höchst angespannte Situation in Deutschlands Kitas: Arbeitsbelastung und Rahmenbedingungen während der Pandemie sowie vielerorts unzureichende Personalschlüssel und teilweise mangelhafte Ausstattung erschweren es, den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden und führen zu einer hohen Unzufriedenheit bei den pädagogischen Fachkräften. Nach der Studie verhindert der anhaltend hohe Fachkräftemangel bundesweit in jeder zweiten Kindertageseinrichtung, dass Kapazitäten vollständig ausgeschöpft werden. Der Paritätische fordert angesichts der alarmierenden Befunde konzertierte Anstrengungen aller politischen Ebenen zur Qualitätsentwicklung und Fachkräftegewinnung.
Erstmals untersucht wurde mit der Studie auch der Zusammenhang mit der sozialräumlichen Lage der Kindertageseinrichtungen. Der Befund: Unabhängig von der Pandemie fehlt es insbesondere für Kitas in benachteiligten Sozialräumen an gezielter Unterstützung. “Die Fachkräfte vor Ort leisten Tag für Tag Enormes unter vielerorts wirklich schweren Bedingungen. Gerade dort, wo viele Kinder in Armut aufwachsen oder auf besondere Unterstützung angewiesen sind, klagen auch die Kitas über schlechtere Ausstattung. Hier braucht es dringend gezielte und bessere Unterstützung”, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Insgesamt gehen 60 Prozent der Teilnehmenden an der Befragung davon aus, dass sie mit dem gegenwärtigen Personalschlüssel den Bedürfnissen der Kinder nicht gerecht werden können. Kindertageseinrichtungen in benachteiligten Sozialräumen sind davon besonders betroffen. Defizite belegt der Bericht dabei unter anderem im Bereich der Sprachförderung: Je höher die sozialräumliche Benachteiligung, desto größer ist die Zahl der Kinder mit Unterstützungsbedarf bei der sprachlichen Bildung. Gleichzeitig könne dieser Bedarf mit dem gegenwärtigen Personalschlüssel überwiegend nicht gedeckt werden.
Strukturelle Defizite werden nicht nur bei den Personal-Schlüsseln, sondern u.a. auch im Bereich der Kita-Finanzierung ausgemacht. Neu- und Ersatzanschaffungen seien kaum selbstverständlich. Mehr als ein Drittel der Teilnehmenden gibt zudem an, dass die vorgesehenen Finanzmittel nicht ausreichen, um die Kinder mit einer ausgewogenen Ernährung zu versorgen. “Die Befunde des Kita-Berichts sind erschütternd. Es ist schon ein Armutszeugnis, wenn es uns in diesem reichen Land nicht gelingt, jedem Kind eine gesunde Mahlzeit, bestmögliche Förderung in der individuellen Entwicklung und eine möglichst unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen”, so Schneider.
Zur Studie:
Der Kita-Bericht des Paritätischen erscheint inzwischen zum zweiten Mal. Die Studie gibt detaillierte Einblicke zum Stand der Qualitätsentwicklung und der praktischen Umsetzung des so genannten Gute-Kita-Gesetzes. Die Umfrage wurde gemeinsam mit Wissenschaftler*innen der Universität Osnabrück ausgewertet. Defizite wurden in allen Handlungsfeldern der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung festgestellt. Insgesamt haben 1.171 Personen aus unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen vollständig teilgenommen. Damit erfasst die Umfrage ein Fünftel aller Paritätischen Kindertageseinrichtungen in Deutschland. Die Teilnehmenden an der Umfrage kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Dokumente zum Download
Paritätischer Kita-Bericht 2022 (4 MB)
Kontakt
Gwendolyn Stilling
Pressesprecherin und Abteilungsleiterin Öffentlichkeitsarbeit, Presse, Redaktion und Kampagnen
pr@paritaet.org
GStilling
030 24636-305
PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS)
Nr. N018 vom 06.04.2022
Hautkrebs führte im Jahr 2020 zu 81 % mehr Krankenhausbehandlungen und 53 %
mehr Todesfällen als im Jahr 2000
• Flüssigkeitsmangel führte 2020 zu achtmal mehr Todesfällen als im Jahr
2000
• Überdurchschnittlich viele hitzebedingte Behandlungen und Todesfälle
in den Jahren 2003, 2015 und 2019
WIESBADEN – Der Klimawandel gefährdet nicht nur Natur und Umwelt, sondern kann
zunehmend auch zum Gesundheitsrisiko für Menschen werden. Im Zusammenhang mit
einem veränderten Klima können etwa übermäßige UV-Strahlung und Sonnenbrände
eine mögliche Ursache für Krankheiten wie Hautkrebs sein. Die Zahl der
Hautkrebsbehandlungen in Deutschland hat in den vergangenen 20 Jahren fast
stetig zugenommen. Im Jahr 2020 wurden 81 % mehr Menschen mit Hautkrebs im
Krankenhaus stationär behandelt als im Jahr 2000. Das teilt das Statistische
Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltgesundheitstages am Donnerstag (7.
April) mit, der sich in diesem Jahr schwerpunktmäßig dem Thema Klima- und
Gesundheitsschutz widmet. An Hautkrebs starben im Jahr 2020 etwa 4 000
Menschen. Das waren 53 % mehr als im Jahr 2000 mit 2 600 solcher Todesfälle.
+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Programm des Freilandlabor Britz Februar bis April 22
Veranstaltungen im Britzer Garten sowie auf dem Tempelhofer Feld
Programm des Freilandlabor Britz Februar bis April 2022
das neue Veransatltungs- und InfoProgramms des Freilandlabor Britz (Umweltbildungszentrum) ist erschienen
Hinweise zu den Veranstaltungen!
Bei allen Veranstaltungen gelten die jeweils aktuellen Regelungen
zur Bekämpfung des Corona-Virus.
Wir müssen uns Beschränkungen bei der Teilnehmendenzahl
vorbehalten. Es gelten die Abstandsregelungen und das
Tragen von Mund-Nasenschutz (bei Veranstaltungen in
Räumen). Es muss eine Teilnehmendenliste mit personenbezogenen
Daten geführt werden, die gegebenenfalls den
Gesundheitsbehörden übermittelt werden muss.
Bei den Veranstaltungen im Britzer Garten muss der
Parkeintritt entrichtet werden.
Bei Dauerniederschlägen fallen die Veranstaltungen aus.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vorschläge zu Kandidatinnen und Kandidaten können bis Freitag, 28. Februar 2022,
Pressemitteilung vom 27.01.2022, BA CW
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf veranstaltet im Mai 2022 zum 22. Mal den Tag des Ehrenamts und sucht nach Bürgerinnen und Bürgern, die zur Stärkung und Vernetzung nachbarschaftlicher Beziehungen beitragen, Umwelt fördernd arbeiten, einen generationsübergreifenden Ansatz verfolgen oder sich für die Förderung von Menschen mit Behinderungen engagieren. Ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sozialkommissionen und Sondersozialkommissionen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf. Vorschlagsberechtigt sind in Charlottenburg-Wilmersdorf ansässige Personen, Gruppen oder Organisationen.
Bezirksstadtrat Arne Herz:
Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft und deswegen danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich einbringen. Wir zeichnen daher jedes Jahr als Bezirk ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger von Charlottenburg-Wilmersdorf mit dem Ehrenamtspreis aus. Bitte bereichern Sie uns mit Ihren Vorschlägen, damit wir auch in diesem Jahr eine breite Auswahl für die Ehrung haben!
Vorschläge zu Kandidatinnen und Kandidaten können (mit Anschrift und Telefonnummer der Vorgeschlagenen) bis Freitag, 28. Februar 2022, an das
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Abteilung Bürgerdienste und Soziales, Soz 430, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin oder
per E-Mail an freiwilligenagentur@charlottenburg-wilmersdorf.de gesandt werden.
Die Preisverleihung am „Tag des Ehrenamtes“ ist für Freitag, 20. Mai. 2022, in Charlottenburg-Wilmersdorf geplant.
Ansprechpartner zur seniorensicherheit bei der Berliner Polizei
Unser Service für Seniorinnen und Senioren:
Die Berliner Polizei bietet für ältere Menschen die Durchführung von Vorträgen und Informationsveranstaltungen zum Thema “Sicherheit” an.
Aus der Erfahrung eines langen Lebens sind Seniorinnen und Senioren besonders vorsichtig und sicherheitsbewusst. Dennoch stehen ältere Menschen der anscheinend allgegenwärtigen Kriminalität manchmal hilflos gegenüber.
In unseren Veranstaltungen vermitteln wir Ratschläge und Tipps, wie man Räubern, Dieben und Betrügern ein “Schnippchen” schlagen kann.
Das sind unsere Themen, zu denen Sie uns gerne auch telefonisch unter (030) 4664 – 979222 während der Bürodienstzeiten kontaktieren können::
Tricks an der Haustür
Windige Geschäftspersonen
Auf gute Nachbarschaft
Unterwegs auf Nummer sicher
Falsche Polizei am Telefon
Die Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet und tritt am 9. November 2021 in Kraft. Zuvor hatte der Bundesrat am 8. Oktober 2021 der BKatV-Novelle einstimmig zugestimmt. Damit wird ein von der Verkehrsministerkonferenz und Bundesminister Andreas Scheuer einstimmig getroffener Beschluss umgesetzt.
Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr sind folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder vorgesehen:
Parken und Halten
Die BKatV-Novelle sieht abschreckende Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe vor. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.
Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
Darüber hinaus werden für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz Geldbußen von 55 Euro vorgesehen.
Ebenfalls für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge wird fortan eine Geldbuße von 55 Euro fällig werden.
Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht die BKatV-Novelle eine Geldbuße von 35 Euro vor.
Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.
Rettungsgasse
Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Als Folge dieser Sanktionen ist die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.
innerorts ausserorts
Überschreitung in km/h BKat neu BKat neu
bis 10 30 20
11 – 15 50 40
16 – 20 70 60
21 – 25 115 100
26 – 30 180 150
31 – 40 260 200
41 – 50 400 320
51 – 60 560 480
61 – 70 700 600
über 70 800 700
Für Pkw mit Anhänger / Fahrzeuge schwerer als 3,5 t gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig folgende Geldbußen in Euro:
innerorts außerorts....
Patientenverfügung Online
Verbraucherzentralen
Bequem und in Ruhe von zu Hause aus eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung erstellen – das geht ab sofort mit „Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen“.
Aus diesen Textbausteinen lassen sich mit Hilfe des neuen Online-Services der Verbraucherzentralen nun Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen der Textbausteine zusammenstellen.
Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Wer ergänzende Beratung benötigt, kann die Erstellung seiner Online-Patientenverfügung jederzeit unterbrechen und innerhalb von drei Monaten fortsetzen. Nach Ablauf von drei Monaten werden die eingegebenen Daten automatisch gelöscht.
Am Ende erhalten die Nutzerinnen und Nutzer eine auf sie abgestimmte, individualisierte Patientenverfügung. Damit die so erstellte Online-Patientenverfügung gültig ist, muss sie ausgedruckt und unterschrieben werden.
Prof. Dr. Kastrop, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt: „Sich rechtzeitig über den Fall der Fälle Gedanken zu machen und dafür gewappnet zu sein, halte ich für wichtig – damit in kritischen gesundheitlichen oder lebensbedrohlichen Situationen im Krankenhaus alles nach den eigenen Wünschen abläuft. Eine große Hilfe dabei kann das neue Online-Tool der Verbraucherzentralen sein, mit dem unkompliziert und kostenlos auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügungen erstellt werden können.“
„In unseren Beratungen und Vorträgen stellen wir immer wieder fest, dass es zur Patientenverfügung einen großen Aufklärungsbedarf gibt. Mit ‚Selbstbestimmt – der Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen‘ helfen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihren Wunsch nach einer Patientenverfügung tatsächlich umzusetzen“, sagt Dörte Elß, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin.
Zuletzt hatten die Verbraucherzentralen im Rahmen der Woche der Vorsorge vom 20. bis 24. September 2021 über 1.900 Menschen mit Online-Vorträgen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und digitaler Nachlass informiert.
Alle Berliner Museen, Schlösser und Gedenkstätten auf einen Blick
Ausstellungen, Veranstaltungen .
Tagestippps
Das Museumsportal Berlin ist die gemeinsame Webseite der Berliner Museen, Schlösser und Gedenkstätten. Es bietet einen Überblick über Berlins einzigartige Museumslandschaft, hilft bei der Planung des Museumsbesuchs und regt zu Entdeckungen an. Alle rund 200 Häuser sind gleichberechtigt aufgeführt: mit Beschreibung und Bildern, Ausstellungen, Veranstaltungen und Führungen sowie Serviceinformationen. Das große Angebot an Ausstellungen und Veranstaltungen lässt sich auf vielfältige Weise filtern: nach Tagen und Themen, nach Angeboten für Erwachsene und für Kinder, nach aktuellen und künftigen Ausstellungen und vielem mehr. Zusätzlich gibt die Redaktion Tipps zum Sparen, führt in die Museumslandschaft ein, listet große jährliche Veranstaltungen auf, empfiehlt Museen für Kinder oder stellt regelmäßig die Angebote der Berliner Museen Alle Berliner Museen, Schlösser & Gedenkstätten auf einen Blick!
Das Museumsportal Berlin ist die gemeinsame Webseite der Berliner Museen, Schlösser und Gedenkstätten. Es bietet einen Überblick über Berlins einzigartige Museumslandschaft, hilft bei der Planung des Museumsbesuchs und regt zu Entdeckungen an. Alle rund 200 Häuser sind gleichberechtigt aufgeführt: mit Beschreibung und Bildern, Ausstellungen, Veranstaltungen und Führungen sowie Serviceinformationen. Das große Angebot an Ausstellungen und Veranstaltungen lässt sich auf vielfältige Weise filtern: nach Tagen und Themen, nach Angeboten für Erwachsene und für Kinder, nach aktuellen und künftigen Ausstellungen und vielem mehr. Zusätzlich gibt die Redaktion Tipps zum Sparen, führt in die Museumslandschaft ein, listet große jährliche Veranstaltungen auf, empfiehlt Museen für Kinder oder stellt regelmäßig die Angebote der Berliner Museen füDas Museumsportal Berlin ist die gemeinsame Webseite der Berliner Museen, Schlösser und Gedenkstätten. Es bietet einen Überblick über Berlins einzigartige Museumslandschaft, hilft bei der Planung des Museumsbesuchs und regt zu Entdeckungen an. Alle rund 200 Häuser sind gleichberechtigt aufgeführt: mit Beschreibung und Bildern, Ausstellungen, Veranstaltungen und Führungen sowie Serviceinformationen. Das große Angebot an Ausstellungen und Veranstaltungen lässt sich auf vielfältige Weise filtern: nach Tagen und Themen, nach Angeboten für Erwachsene und für Kinder, nach aktuellen und künftigen Ausstellungen und vielem mehr. Zusätzlich gibt die Redaktion Tipps zum Sparen, führt in die Museumslandschaft ein, listet große jährliche Veranstaltungen auf, empfiehlt Museen für Kinder oder stellt regelmäßig die Angebote der Berliner Museen für Geflüchtete zusammen. Unter dem Titel „Blickfang“ präsentieren Kuratoren besondere Stücke aus ihren Sammlungen.
Hinweise zu den Veranstaltungen!
Bei allen Veranstaltungen gelten die jeweils aktuellen Regelungen
zur Bekämpfung des Corona-Virus.
Wir müssen uns Beschränkungen bei der Teilnehmendenzahl
vorbehalten. Es gelten die Abstandsregelungen und das
Tragen von Mund-Nasenschutz (bei Veranstaltungen in
Räumen). Es muss eine Teilnehmendenliste mit personenbezogenen
Daten geführt werden, die gegebenenfalls den
Gesundheitsbehörden übermittelt werden muss.
Bei den Veranstaltungen im Britzer Garten muss der
Parkeintritt entrichtet werden.
Bei Dauerniederschlägen fallen die Veranstaltungen aus.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Priscus-Liste
Hinweise zu Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten."
Medikamente können, insbesondere im hohen Alter und bei chronischen Erkrankungen, das alltägliche Leiden lindern. Jedoch können einige Wirkstoffe im Alter spezielle Probleme auslösen. Welche das genau sind, hat ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Projekt in der PRISCUS-Liste zusammengestellt. Gegliedert nach Krankheitsbildern finden ältere Menschen, deren Angehörige und Pflegende allgemeinverständliche Hinweise zu Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten."
Die PRISCUS-Liste enthält potentiell inadäquate Medikation im Alter (PIM), die bei älteren Menschen vermieden werden sollte. Sie wird u.a. zur Optimierung der Arzneimitteltherapie älterer Patienten genutzt und nun im BMBF-geförderten Projekt PRISCUS 2.0 aktualisiert.
der Aufruf zum Einreichen von Berufungsvorschlägen erfolgte in allen Bezirken am 14.9.21
für Einzelheiten drücken Sie auf die dafür vorgesehenen Bilder
Digitale Verwaltungswerkstatt: Gestalten Sie digitale Anträge mit
Workshop der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 5. bis 7. Oktober 2021 e
Digitale Verwaltungswerkstatt: Gestalten Sie digitale Anträge mit
Pressemitteilung vom 27.07.2021
Wie können digitale Formulare verständlicher und nutzerfreundlicher
gestaltet werden?
Zusammen mit dem CityLAB Berlin organisiert die Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 5. bis 7. Oktober 2021 eine Reihe von Workshops,
in denen digitale Anträge auf ihre Nutzerfreundlichkeit getestet werden.
Dafür suchen wir interessierte Berlinerinnen und Berliner, die an einem dreistündigen digitalen Workshop teilnehmen möchten.
An der Entwicklung von Online-Dienstleistungen sind normalerweise Technikerinnen und Techniker sowie Verwaltungsmitarbeitende beteiligt.
Nun sollen die Berlinerinnen und Berliner die Gelegenheit bekommen ihre Verwaltung mitzugestalten. Dazu erklärt die zuständige Staatssekretärin
für Informations- und Kommunikationstechnik Sabine Smentek: „Wir wollen mit diesem Format den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geben,
sich
an der Entwicklung von nutzerfreundlichen digitalen Anträgen und damit moderner Verwaltung zu beteiligen. Unser oberstes Ziel sind einfache und verständliche Online-Anträge für unsere Kundinnen und Kunden.
Gemeinsam mit Ihnen testen wir die Anträge und optimieren diese im Anschluss.“
Dr. Benjamin Seibel, Leiter des CityLABs Berlin, das von der Technologiestiftung Berlin mit einer Förderung der Senatskanzlei betrieben wird: „Moderne Verwaltungsarbeit heißt auch, die Perspektiven von Bürgerinnen und Bürgern stärker einzubeziehen. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden wir im Rahmen dieser Workshop-Reihe unsere Expertise im Bereich Service Design und User Research einbringen, um öffentliche Dienstleistungen nutzerfreundlicher
zu gestalten.“
Sie möchten digitale Anträge auf Herz und Nieren testen und damit auch einen Beitrag zur Optimierung der online-Services in Berlin leisten? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung zur Teilnahme an einem von drei Workshops, die digital stattfinden. Jeder Workshop dauert rund drei
Stunden.
Interessierte können sich hier anmelden:
https://citylabberlin.typeform.com/to/l64hZK0F
Digital mobil im Alter“ ist eine Initiative von O2 und der Stiftung Digitale Chancen. Gemeinsam setzen wir uns seit vielen Jahren dafür ein, älteren Menschen die Möglichkeiten der Digitalisierung näher zu bringen sowie über Herausforderungen beim Umgang mit dem Internet aufzuklären.
Gerade ältere Menschen leiden unter der Einschränkung sozialer Kontakte in Folge der Corona-Pandemie. Um der Vereinsamung entgegenzuwirken, stellen wir im Rahmen unserer Initiative „Digital mobil im Alter“ ein kostenloses digitales Care-Paket zur Verfügung.
Mit Smartphones und Tablets lässt sich die physische Distanz ein Stück weit überwinden. Über Video-Telefonie, Sprachnachrichten und Fotos können sich Menschen nah sein. Darüber hinaus bieten die mobilen Geräte und das Internet zahlreiche Möglichkeiten, sich den Alltag auch in diesen Zeiten abwechslungsreich, informativ und kreativ zu gestalten. Wir möchten älteren Menschen mit unserem Angebot den Zugang zur digitalen Welt ermöglichen und bieten Partnereinrichtungen Hilfestellungen für eine gute Unterstützung der Senioren
----->hier geht es weiter Senioren | Telefónica Deutschland (telefonica.de)
Information der Verbraucherzentrale Berlin
"
Facebook, Ginlo, Signal, Skype, Telegram, Threema und Wire: Wir haben uns Messenger-Apps mit Verschlüsselung daraufhin angeschaut, wie sie nach eigenen Angaben mit den Daten ihrer Nutzer umgehen.
Das Wichtigste in Kürze:
WhatsApp ist Platzhirsch unter den Messengern. Aber in Sachen Datenschutz gibt es zu dem Messenger aus dem Hause Facebook Kritik.
Die Verbraucherzentrale NRW hat sich Alternativen angesehen und zeigt, was unter anderem Ginlo, Signal, Skype, Telegram, Threema und Wire anders machen.
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Messenger-Angebote und Möglichkeiten für vertrauliche Kommunikation.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet "WhatsApp aktualisiert seine Nutzungsbedingungen und seine Datenschutzrichtlinie"?
Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen WhatsApp
Welche Messenger wir uns angesehen haben – und welche nicht
Mit der Auszeichnung „Vielfalt unternimmt“ würdigt das Land Berlin Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Gründerinnen und Gründer mit Migrationsbezug, die mit ihrem unternehmerischen Wirken maßgeblich zur erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung Berlins beitragen.
Die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe Ramona Pop lädt Sie zur feierlichen Preisverleihung
am Freitag, den 19. Mai 2021, 18:00 Uhr ein.
Pandemiebedingt wird die Preisverleihung im digitalen Raum als Hybridveranstaltung stattfinden.
Freuen Sie sich auf die Würdigung der Preistäger:innen und ein unterhaltsames Programm.
PROGRAMMEhrung der Preisträgerinnen und Preisträger
18:00 Eröffnung Ramona Pop | Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin
Impulsvortrag Marcel Fratzscher | Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Ehrung der Preisträgerinnen und Preisträger
Humoristische Reflexion gespielt vom Frei.wild-Improtheater
19:30 Digitales Get-together
20:00 Ende
Die Veranstaltung wird von der Sketchnote-Künstlerin Soufeina Hamed visualisiert. Wir bitten Sie um Anmeldung bis zum 18.05.2021 über diesesOnline-Formular.
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Zugangslink zur Teilnahme an der Veranstaltung.
Überprüfen Sie die Zugriffsrechte Ihrer Apps: Über die Einstellungen Ihres Handys sollten Sie Zugriffrechte Ihrer Apps begrenzen – wie den Zugriff auf Kontakte.
Flugmodus aktivieren und verdächtige Apps löschen: Wurden Sie von einer Schadsoftware attackiert, sollten Sie sofort auf Flugmodus umstellen und verdächtige Apps löschen.
DsiN-Pressemitteilung
Fünf DsiN-Verbrauchertipps gegen Smishing-Angriffe
Millionenfach verbreiten Kriminelle derzeit Schadsoftware über Messenger, E-Mails und SMS – mit steigender Tendenz: Deutschland sicher im Netz stellt fünf Regeln zum Schutz gegen die Angriffe für Verbraucher vor.
Berlin, 26. April 2021 – Seit Wochen sind Smartphone-Nutzer:innen in Deutschland einer Welle von Angriffen mit Schadsoftware ausgesetzt. Die kriminelle Masche verläuft stets über beliebte Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram oder Skype. Dabei werden die Nutzer aufgefordert, einen Link anzuklicken, der häufig zu einem Schadprogramm führt.
Besonders betroffen sind derzeit Besitzer von Android-Geräten. Hier können Schadprogramme über einen Link direkt auf das Handy gespielt werden. Dabei genügt das Anklicken eines vermeintlichen Glücksspiel-Links oder einer gefälschten DHL-Benachrichtigung, dass aktuelle Messenger-Würme wie „Whatsapp Pink” Schaden anrichten. Im Wesentlichen sollten Messenger-Nutzende vermeiden, unbedacht auf Nachrichten und Links klicken.
„Die aktuelle Vielzahl und Varianten der im Umlauf befindlichen Angriffsattacken ist ungewöhnlich hoch“ kommentiert DsiN-Geschäftsführer Dr. Michael Littger die aktuellen Vorfälle. „Sie erfolgen vermeintlich von Paketdiensten, Banken und anderen Dienstleistenden, greifen in Wahrheit aber Daten und Kontakte ab. Betroffene berichten uns von fünf und mehr Attacken in den vergangenen Wochen. Hochgerechnet auf Deutschland wären das Millionen Angriffe täglich,“ so Littger.
Wie Verbraucher:innen sich schützen können
Zum Schutz gegen die Angriffe stellt DsiN aktuelle Tipps zur Verfügung. Die fünf wichtigsten Regeln dazu lauten:
Vorsicht vor Gewinnspielen per Messenger und SMS: Einladungen zu Gewinnspielen und Lockangeboten sollten ignoriert und gelöscht werden.
Unbekannte Absender blockieren: Anrufe oder Mails von unbekannten Absendern sollten zunächst überprüft werden und im Zweifel gelöscht und geblockt werden
Keine Angaben auf verlinkten Webseiten oder Apps machen: Verzichten Sie auf die Eingabe persönlicher Daten und suchen Sie Internetseiten nur über Ihren Browser auf.
Überprüfen Sie die Zugriffsrechte Ihrer Apps: Über die Einstellungen Ihres Handys sollten Sie Zugriffrechte Ihrer Apps begrenzen – wie den Zugriff auf Kontakte.
Flugmodus aktivieren und verdächtige Apps löschen: Wurden Sie von einer Schadsoftware attackiert, sollten Sie sofort auf Flugmodus umstellen und verdächtige Apps löschen.
Zur Vermeidung von Schadangriffen empfiehlt DsiN darüber hinaus die Nutzung sicherer Passwörter. Bei Sicherheitsvorfällen sollte ein Passwortwechsel vorgenommen werden und zudem Strafanzeige erstattet werden. In den Verbraucherprojekten von DsiN werden Verbraucher:innen zur Nutzung der Zwei-Faktor-Authentisierung geschult. Die gemeinnützige SiBa-App in Kooperation mit dem Bundeskriminalamt und weiteren Partnern informiert über aktuelle Sicherheitsereignisse.
Über die SiBa-App
Das Sicherheitsbarometer, kurz SiBa-App, informiert tagesaktuell über digitale Sicherheitsrisiken und akute Gefahren aus der Netzwelt und gibt Tipps, um sich in Beruf und Alltag zu schützen. Partner sind das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundeskriminalamt (BKA). Die SiBA-App ist kostenlos im Apple App Store, Google Play Store und Microsoft App Store verfügbar.
www.sicher-im-netz.de/sicherheitsbarometer
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
presse@sicher-im-netz.de
Veränderungen im Vorstand der Seniorenvertretung Tempelhof-Schöneberg
22.4.2021
ab 22.4.2021
neuer Vorsitzender ist Peter Witt
neuer stellv. Vorsitzender Dieter Schmidt
mit unseren Strassenbäumen ist das so eine Sache.
Bei Baumfällungen wird für Ersatz gesorgt. Dennoch reichen die finanziellen bezirklichen und lanesmittel nicht immer aus.
Daher wird auch um Spenden für Baumpflanzungen gebeten.
Dies wird vom ABS ausdrücklich begrüsst.
Denn dies dient dem Klima in der Stadt und der weiteren Verbesserungen der Aufenthaltsqualität
"Bäume sind Wohltäter. Sie versorgen uns mit der nötigen Atemluft, spenden Schatten, verbessern das Klima, filtern den Feinstaub aus der Luft, bieten Lebensraum für viele Lebewesen und werten unser Umfeld auf"
24 Fragen rund ums Thema
Mitmachen im Alter mit Migrationsgeschichte in Berlin
www. werkstatt-pol-partizipation.de
0. Warum entstand diese Broschüre ?
Das Projekt »Werkstatt zur politischen Partizipation (pol_Part) im Alter mit Migrationsgeschichte« hat das Ziel, dass alt werdende
und ältere Migrant*innen in Berlin an der
Politik teilnehmen können. Für die Politik
sind kleinere Migrantengruppen kaum
sichtbar. Deshalb sind die Möglichkeiten
für diese Gruppen kleiner als für größere
(Migranten–)Gruppen, sich politisch zu beteiligen.
Ältere Migrant*innen können über ihre Bedürfnisse, Interessen und Probleme in der Öffentlichkeit sprechen. Das ist wichtig, damit sie sich auf ein gutes Leben im Alter vorbereiten können. Aktiv Mitmachen im Alter
ist auch sehr gut für die Lebensqualität und Gesundheit.
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Die Aufgabe des Projektes ist vor allem, alt werdende oder ältere Migrant*innen über ihre Möglichkeiten zu informieren:
a) wie ist das politische System aufgebaut?
b) welche politischen Rechte haben sie?
c) wie können sie politisch mitmachen?
Denn: Wer mitmachen will, braucht Informationen.
Diese Broschüre ist eine Hilfe, die Seniorenpolitik in Berlin einfach zu verstehen. Sie ist in sechs Sprachen für einige kleinere Migrantengruppen in Berlin übersetzt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Pflege zum zentralen Thema dieser Legislaturperiode gemacht. Mit mehr Stellen, mehr Auszubildenden, einer besseren Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen wollen wir die Situation der Pflegekräfte spürbar besser machen. Mehr darüber erfahren Sie auf unserer neuen Internetseite www.pflege-besser-konkret.de
Welche Leistungen gibt es für die ambulante Pflege? Wer sichert die Qualität in Pflegeheimen? Was sind Senioren-Wohngemeinschaften? Und wie werden pflegende Angehörige entlastet? Antworten finden Sie hier.
Bis zu 1,6 Millionen Menschen in Deutschland leiden an Demenz. Viele Angehörige fühlen sich von Erkrankten überfordert. Hier finden Sie Informationen zum Umgang mit Demenz und Alzheimer.
Der Pflegeleistungs-Helfer zeigt Ihnen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können, wie Sie Pflegeleistungen beantragen und wo Sie sich gezielt weiter informieren können.
WIESBADEN – Im Jahr 2030 wird es in Deutschland voraussichtlich mehr Erwerbspersonen im Alter von 65 bis 74 Jahren als im Alter unter 20 Jahren geben. Nach der Erwerbspersonenvorausberechnung 2020 werden zu Beginn des kommenden Jahrzehnts 1,5 bis 2,4 Millionen Erwerbspersonen 65 bis 74 Jahre und nur etwa 1,1 Millionen 15 bis 19 Jahre alt sein. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, werden im Jahr 2060 voraussichtlich 1,2 bis 2,2 Millionen Erwerbspersonen zur älteren und 1,0 bis 1,1 Millionen zur jüngeren Altersgruppe gehören. 2019 umfassten beide Gruppen jeweils 1,2 Millionen Erwerbspersonen.
Zur starken Zunahme der Zahl älterer Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) auf 2,4 Millionen im Jahr 2030 beziehungsweise 2,2 Millionen im Jahr 2060 kommt es, wenn zwei Annahmen eintreten: Erstens müsste sich die in den vergangenen 20 Jahren beobachtete allgemeine Zunahme der Erwerbsbeteiligung fortsetzen, zweitens müssten insbesondere die Erwerbsquoten der Älteren durch die bis zum Jahr 2031 vorgesehene stufenweise Verschiebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre weiter ansteigen.
Die Erwerbsquoten der jüngeren Altersgruppe werden sich nach allen Annahmen dagegen ähnlich der Entwicklung der vergangenen zehn Jahre kaum verändern.
Künftige Entwicklung von Zuwanderung und Erwerbsverhalten beeinflusst
Die Gesamtzahl der Erwerbspersonen zwischen 15 und 74 Jahren in Deutschland wird – je nach zugrundeliegenden Annahmen – von 43,6 Millionen im Jahr 2019 mindestens auf 41,5 Millionen und höchstens auf 33,3 Millionen im Jahr 2060 abnehmen. Ein geringer Rückgang um etwa 2 Millionen auf 41,5 Millionen Erwerbspersonen setzt neben einer dauerhaft hohen Nettozuwanderung aus dem Ausland von über 300 000 Personen pro Jahr auch eine weitere Zunahme der Erwerbsbeteiligung – bei Frauen stärker als bei Männern – voraus. Bei einer niedrigen Nettozuwanderung von 150 000 Personen pro Jahr und einem stagnierenden Erwerbsverhalten ist dagegen mit einem Rückgang der Erwerbspersonenzahl um etwa 10 Millionen auf 33,3 Millionen zu rechnen.
Babyboom-Generation scheidet in den kommenden Jahren aus dem Erwerbsleben aus
Die Hauptursache für das Sinken der Erwerbspersonenzahl ist das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1970 aus dem erwerbsfähigen Alter in den kommenden 25 Jahren. Ohne Nettozuwanderung würde die Erwerbspersonenzahl bis 2060 je nach Erwerbsverhalten auf knapp 28,2 bis 30,6 Millionen fallen.
Erwerbspersonenzahl sinkt in Ostdeutschland stärker als in Westdeutschland
Im Jahr 2019 betrug die Zahl der Erwerbspersonen in den westdeutschen Bundesländern 35,3 Millionen und in den ostdeutschen Bundesländern 8,3 Millionen. Anders als im Westen Deutschlands ist im Osten bereits heute die Erwerbspersonenzahl rückläufig. Diese Unterschiede werden sich auch künftig zeigen. Die Zahl der Erwerbspersonen wird im Osten bis 2060 voraussichtlich um 12 % bis 28 % sinken, wohingegen der Rückgang im Westen zwischen 3 % und 22 % betragen dürfte.
Behandlungszahlen für präventive Darmspiegelung zwischen 2018 und 2019 um 14,4 Prozent gestiegen
Aktuelle Zi-Auswertung zeigt: Immer mehr Patientinnen und Patienten nehmen Darmkrebsvorsorge in Anspruch
Die Anzahl der vertragsärztlichen Untersuchungen zur Früherkennungskoloskopie im Rahmen der Darmkrebsvorsorge hat 2019 stark zugenommen: Während 2018 lediglich 447.840 Patientinnen und Patienten entsprechend untersucht wurden, waren es 2019 bereits 512.428. Mit einem relativen Zuwachs von 14,4 Prozent ist dies die deutlichste Steigerung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Jahren seit Einführung dieser Krebsfrüherkennungsmaßnahme 2004.
Um den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nachzukommen, unterbreitet die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (DGHS) einen Vorschlag für eine verfassungskonforme Gesetzgebung zur Suizidhilfe. Der Vorschlag umfasst die Aufnahme eines neuen Paragrafen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Aufnahme eines neuen Paragrafen sowie diverse Ergänzungen bzw. Modifizierungen bestehender Vorschriften im Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Zentrale Bedingung einer ethisch vertretbaren Praxis der Suizidhilfe ist die Einhaltung von Sorgfaltskriterien durch die beteiligten Ärzte und Sterbehelfer. Erforderlich ist zudem eine Anpassung der Berufsordnungen der Landesärztekammern und Änderungen im Betäu-bungsmittelrecht. Elementare Bedingung ist für die DGHS die Freiverantwortlichkeit des Suizidwilligen. Diese liegt vor, wenn der Suizidwillige die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seinen Selbsttötungsentschluss besitzt, seine Entscheidung frei von Willensmängeln ist, sein Entschluss wohlerwogen und von einer inneren Festigkeit getragen ist. Dabei ist die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, wie im gesamten Rechtsverkehr, zu unterstellen. Nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte hinsichtlich einer möglichen Einschränkung der Einsichts- und Urteilsfähigkeit sollte eine fachpsychiatrische Begutachtung mit eingehender Prüfung der Einsichts- und Urteilsfähigkeit vorgenommen werden. ..
-----> WEITER
Verbraucherzentrale starten Pflegerechtsberatung
Verbraucherzentrale starten Pflegerechtsberatung Die Verbraucherzentrale Berlin und Pflegesenatorin Dilek Kalayci präsentieren ein neues kostenfreies Beratungsangebot zu Rechtsfragen rund um die Pflege. Es richtet sich an Berlinerinnen und Berliner, die für sich selbst oder für ihnen nahestehende Personen Pflege benötigen. https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/pressemeldungen/gesundheit-pflege/pflegesenatorin-und-verbraucherzentrale-starten-pflegerechtsberatung-51518
Mit diesem Dokument legt das Projekt zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin (BTHG-Projekt) seinen Abschlussbericht vor. Das Projekt endet offiziell am 30. Juni, die Umsetzung des BTHG wird anschließend in der Linienarbeit fortgesetzt. Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen und ihre Selbstbestimmung zu stärken. Dadurch werden wichtige Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Im Fokus steht die Reformierung der Eingliederungshilfe. Diese wird aus der Sozialhilfe, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, herausgelöst und durch das BTHG im Neunten Buch Sozialgesetzbuch zu einem modernen Teilhaberecht umgestaltet. Ausgangspunkt dieser neuen Eingliederungshilfe sind die Vorstellungen jedes einzelnen Menschen von seiner Lebensgestaltung. Passgenaue Hilfen sollen mehr Selbstbestimmung und Inklusion ermöglichen. Die Beteiligungsrechte der Menschen mit Behinderungen werden gestärkt. Verwaltungsabläufe und die Steuerungsfähigkeit des Trägers der Eingliederungshilfe sollen verbessert und berlinweit einheitlich sein…..“
bei den steigenden Infektionsraten ist es erforderlich immer wieder auf Mund- und Nasenschutz hinzuweisen. Gute Erklärungen über das sachgerechte Anbringen und Tragen wird in vielen anschaulichen Videos hingewiesen
hier nochmals die Apotheken-Umschau
Wie man einen Mund-Nasen-Schutz richtig aufsetzt und abnimmt, reinigt und aufbewahrt erklären wir euch im Video.
Sommer, Sonne, Sonnenschein… In der heißen Jahreszeit müssen wir alle
darauf achten, dass wir genügend trinken und uns entsprechend ausreichend mit Flüssigkeit versorgen. Mit der Broschüre „Alter und Hitze – Tipps für ältere Menschen“ sollen Infos für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber insbesondere für ältere Menschen zum Trinkverhalten in der sommerlichen Hitze gegeben werden. Erhalten Sie Tipps zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden, erfahren Sie, ob Sie besonderen Risiken ausgesetzt sind und wie Sie damit umgehen können. Geben Sie acht auf Ihre Angehörigen, Nachbarn und Freunde, damit wir alle unbeschwert diese Tage genießen können.
Entsprechend § 3a des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes haben die Seniorenvertretungen der zuständigen Verwaltung jährlich über ihre Tätigkeit zu berichten.
Diese Berichte geben der Öffentlichkeit einen guten Überblick über die doch vielfältigen Arbeiten der SVen
Charlottenburg-Wilmersdorf----- Bezirksverordnete von 1946-2000
- " Das Verwaltungsinformationszentrum (VIZ) des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf konnte eine Lücke in der Geschichte des Bezirks füllen.
In akribischer Kleinarbeit hat der ehemalige Bezirksstadtrat Marc Schulte aus den Amtsblättern Berlins und den Akten der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg die Namen, Parteien und Dauer der Zugehörigkeit der Bezirksverordneten von der 1. Wahlperiode (1946-1949) bis zur 16. Wahlperiode (1999-2000) zusammengefasst.
Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann:
"Marc Schulte und das VIZ haben mit ihrer aufwändigen Recherche den Bezirksverordneten der Nachkriegszeit in Charlottenburg ein Denkmal gesetzt. Damit wird die Erinnerung an Menschen wachgehalten, die den damals noch selbstständigen Bezirk Charlottenburg durch eine bewegte Zeit geführt haben. Wir haben ihnen kommunalpolitisch viel zu verdanken."
Der Politikwissenschaftler Samuel Salzborn ist neuer Ansprechpartner des Landes Berlin für das Thema Antisemitismus. Der 43-Jährige ist am Montag ,3.8.20,von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) in sein Amt eingeführt worden. Er folgt auf den Referatsleiter Lorenz Korgel, der das Amt vor einem Jahr kommissarisch übernommen hatte, wie die Justizverwaltung weiter mitteilte.
Ambulante Versorgung am Lebensende: Neue Servicebroschüre für Ärzte
25.06.2020 - Menschen am Lebensende gut zu versorgen, ist eine hochsensible Aufgabe. Die ambulanten Möglichkeiten, die Praxen gemeinsam mit Pflegekräften haben, stellt eine neue Broschüre der KBV vor. Das Serviceheft „Palliativversorgung“ kann kostenfrei bei der KBV bestellt werden.
Wenn die kurativen Möglichkeiten weitestgehend ausgeschöpft sind und kaum mehr Aussicht auf Heilung besteht, rückt die palliative Versorgung in den Vordergrund. „Die Angebote der Palliativversorgung wurden in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister.
In dem neuen Serviceheft in der Reihe PraxisWissen stellt die KBV die verschiedenen Angebote vor. Im Fokus steht die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV), die die Lücke zwischen Regelversorgung und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung schließt. „Mit ihr haben Hausärzte die Möglichkeit, viele ihrer Patienten in Kooperation mit Pflegediensten und anderen nichtärztlichen Gesundheitsberufen in der Sterbephase zu Hause zu versorgen“, erläuterte Hofmeister.
Broschüre stellt Möglichkeiten der Palliativversorgung vor
Welche Aufgaben zur AAPV gehören und wie die Leistungen vergütet werden, können Ärzte in der 24seitigen Broschüre nachlesen. Im Fokus steht ebenso die SAPV, die sich insbesondere an Menschen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf richtet. Vorgestellt werden außerdem die Verordnung häuslicher Krankenpflege zur Symptomkontrolle und die Versorgung mit Schmerzmitteln.
Neben vielen kompakten Informationen gibt es Beispiele und Empfehlungen für die Praxis. Im Serviceteil finden Leser Hinweise zur Patientenverfügung und zum PALMA-Formular sowie weiterführende Informationen.
Kostenfrei bestellen
Das neue Serviceheft steht online bereit und kann kostenfrei bei der KBV bestellt werden.
In der Reihe PraxisWissen sind bereits zahlreiche Hefte entschieden, unter anderem zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege, Reha-Maßnahmen und Soziotherapie. Sie sind online in der Mediathek abrufbar und können dort bestellt werden.
Weil die Meere wärmer werden, vermehren sich in Ost- und Nordsee gefährliche Vibrionen. Die Erreger können schwere Wundinfektionen auslösen.
Artikel aus Hamburger Abendblatt 20.6.20
Vibrionen Elisabeth Krafft
Ostsee: So kann man sich vor den fleischfressenden Bakterien schützen
Weil die Meere wärmer werden, vermehren sich in Ost- und Nordsee gefährliche Vibrionen. Die Erreger können schwere Wundinfektionen auslösen.
Auch dieses Jahr wird es wohl mehr Vibrionen-Fälle geben, die für einige Menschen tödlich sein können
Schuld an der Entwicklung sind die wärmeren Temperaturen durch den Klimawandel.Vor allem in der Ostsee sorgt das für Probleme
Besonders während wärmerer Sommer häuften sich die Fälle, einige Betroffene starben gar daran: Wer sich beim Baden in Ost- und Nordsee mit so genannten Vibrionen infiziert, kann schwer erkranken. Durch die Klimaerwärmung könnte die Gefahr laut Forscherinnen und Forschern in den kommenden Jahren sogar noch steigen – vor allem an der Ostsee.
Denn die immer wärmeren Temperaturen in den Meeren und in Flussmündungen erleichtern die Ausbreitung der salztoleranten Bakterien, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigt. Vor allem ab Wassertemperaturen von 20 Grad würden sich Vibrionen demnach besonders gut vermehren. Anhaltende Hitzeperioden, wie in den Sommern 2018 und auch 2019, verbessern die Bedingungen für die gefährlichen Bakterien enorm.
Vibrionen können schwere Wundinfektionen auslösen
Doch was sind Vibrionen eigentlich? Dabei handelt es sich um so genannte Stäbchenbakterien, auch als „fleischfressende Ostseebakterien“ bekannt. Tatsächlich wurde der Erreger in den vergangenen Jahren aber auch an der Nordsee nachgewiesen.
Gelangen die Bakterien über die Haut in den Körper, beispielsweise über offene Wunden, können sie schwere Wundinfektionen auslösen. Dafür reichen bereits kleine Läsionen aus.
So gefährlich sind die fleischfressenden Bakterien in der Ostsee
Schwerer Krankheitsverlauf durch Diabetes, Lebererkrankungen und Krebs
Laut Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind Menschen mit chronischen Vorerkrankungen, geschwächtem Immunsystem und offenen Wunden besonders gefährdet. Darunter Patienten, die an Diabetes, Lebererkrankungen oder Krebs erkrankt sind. Sie kämpfen deutlich häufiger mit einem schweren Krankheitsverlauf.
Gesundheit: Immer mehr Menschen erkranken an Diabetes Typ 1 oder Typ 2
Menschen mit Vorerkrankungen sollten deshalb lieber darauf verzichten, in Ost- und Nordsee baden zu gehen, warnte bereits das Landesamt für Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern.
Symptome einer Vibrionen-Infektion
Die ersten Symptome, wie lokaler Schmerz, Fieber und Schüttelfrost zeigen sich demnach bereits zwölf bis 72 Stunden nach einer Infektionen mit Vibrionen. Betroffene sollten schnellstmöglich behandelt werden, da sich die Infektion sonst rasch ausbreiten und zum Absterben von Zellen führen kann. Unbehandelt kann es gar zu einer tödlichen Wundinfektion kommen.
Wer mit den Bakterien kontaminiertes Meerwasser schluckt, kann zudem eine Magen-Darm-Erkrankung entwickeln. Die Infektion wird in aller Regel mit Antibiotika behandelt.
Medizin: Warum Antibiotika immer öfter wirkungslos bleiben
Die Bakterien sind an der gesamten Ostseeküste bis in den baltischen Raum verbreitet und wurden ebenfalls bereits in der Nordsee – vor allem in Flussmündungen – nachgewiesen. 2019 hatte es zwei tödliche Infektionen an der deutschen Ostseeküste gegeben. Laut Eckhard Strauch, Leiter des Konsiliarbüros für Vibrionen des BfR, infizierten sich hierzulande in den vergangenen Jahren nicht einmal Hundert Personen. Ein weiterer Hitzesommer könnte die Zahlen allerdings wachsen lassen.
Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 U 138/19 ging es um Beitragserhöhungen zum 01.01.2014 und zum 01.01.2015.
Erdrutsch in Köln – Sensationelles Urteil für Privatversicherte
(Köln 2020 – kgr) Acht Millionen Kunden der Privaten Krankenversicherungen (PKV) ächzen jedes Jahr unter den saftigen Beitragserhöhungen. Das OLG Köln befasste sich am 28. Januar mit der Frage, ob es dabei immer mit rechten Dingen zugeht, oder ob die meisten Erhöhungen der letzten Jahre unzulässig waren. Das Urteil gegen die AXA-Versicherung, die zweitgrößte private Krankenversicherung, fiel deutlich zugunsten der Versicherten aus. Diese können nun mit immensen Beitragsrückzahlungen rechnen. Besonders brisant: Die AXA hat ihren Sitz in Köln – der Ausgang aller weiteren Verfahren vor den Kölner Gerichten ist mit der Entscheidung vorprogrammiert.
Beitragserhöhungen mangelhaft begründet
Der Versicherungssenat des OLG Köln fand drastische Worte für die Begründungsschreiben, mit denen die Axa ihre Kunden über den Anstieg der Prämien informiert hatte. “Widersprüchlich” und “missverständlich, wenn nicht gar sachlich falsch”: So zerrissen die Richter die Kundeninformationen der Axa in der Luft. Im Ergebnis steht nun fest, dass diese mangelhaften Kundeninformationen einen Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz darstellen – was für viele Versicherte Rückzahlungsansprüche in vierstelliger Höhe zur Folge hat.
Hohe Erstattungen für Versicherungsnehmer
“Aufgrund der Wortwahl und der Folgen für so viele Betroffene ist es ohne Übertreibung ein absolutes Hammer-Urteil. Bei privaten Versicherern wie der Axa dürfte jetzt das große Zittern beginnen, denn Millionen von Verträgen wurden auf diese Art unrechtmäßig verteuert.” erklärt Klägervertreter Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Seine Kanzlei erreichte somit deutschlandweit das erste derartige Urteil gegen die PKV-Branche auf der oberlandesgerichtlichen Ebene.
Die Richter des OLG Köln rügten PKV für Beitragserhöhung
Urteil betrifft viele Versicherungen
In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 U 138/19 ging es um Beitragserhöhungen zum 01.01.2014 und zum 01.01.2015. Aufgrund des Urteils erhält der Kläger die Beiträge zurück, die er seitdem zusätzlich zum vorher geltenden Beitrag gezahlt hatte – ein Betrag, der sich auf über 3.500 Euro summiert. Betroffen waren hier die weit verbreiteten Axa-Tarife EL Bonus und Vital-Z-N, aber die Bedeutung des Urteils geht weit über diese Tarife hinaus. Auch für andere Versicherungen bedeutet dies mit größter Wahrscheinlichkeit, dass Zahlungen der letzten Jahre rückerstattet werden müssen. “Da unsere Kanzlei dieses Thema bereits seit über zwei Jahren bearbeitet, kennen wir die Formulierungen der meisten Versicherer. Ich bin sicher, dass neben Kunden der Axa viele weitere Versicherte mit Rückzahlungen rechnen können. Im Juni z.B. verhandeln wir vor dem OLG Köln die Beitragserhöhungen der DKV. Die Fehler sind mit den Fehlern der AXA identisch. Auch hier rechne ich daher mit einem positiven Ergebnis für unseren Mandanten.”, so Ruvinskij.
Hintergrund der Entscheidung
Bei einer Beitragserhöhung muss der Versicherungsnehmer verstehen können, warum seine Prämie steigt. Allerdings umgehen die Versicherer eine ordentliche Begründung und belassen es bei nichtssagenden Floskeln. Das OLG bemängelte deutlich, dass der Kunde mit solchen inhaltslosen Erläuterungen nichts anfangen könne, obwohl ein verständlicher Hinweis problemlos möglich gewesen wäre. Dieses Urteil dürfte den Privaten Krankenversicherungen einen schweren Schlag versetzen – denn die Rückzahlungsansprüche könnten in die Milliarden gehen.
langsam beginnt in der Corona-Krise das Leben wieder. Die Museen haben wieder geöffnet. Empfehlenswert ist die Monet-Ausstellung "Orte" im Potsdamer Museum Barberini. Diese wurde verlängert bis juli 2020. Karten können nur online und innerhalb eines Zeitfensters gebucht werden
ADAC
"Die neue Straßenverkehrsordnung ist am 28. April in Kraft getreten. Sie geht unter anderem härter gegen Rettungsgassen-Rüpel vor. Außerdem werden die Strafen für Parken auf Geh- und Radweg merklich höher. Bei Tempoverstößen wird deutlich früher als bisher ein Fahrverbot verhängt. Die wichtigsten Änderungen.
Härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse
Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020
TOP 2 Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Die exponentielle Anstieg der Infektionszahlen Anfang März in Deutschland hat deutlich gemacht, was für ein hohes Ansteckungspotenzial das SARS-Cov2-Virus hat. Trotzdem ist es Deutschland in der Folge gelungen, durch einschneidende Beschränkungen die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder deutlich zu reduzieren. Auch nachdem seit dem 20. April schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist die Zahl der Neuinfektionen niedrig geblieben. Stand heute ist keine erneut einsetzende Infektionsdynamik erkennbar. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einem Höchstmaß an Eigenverantwortung das Kontaktverbot sowie die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten haben. Deshalb gehen Bund und Länder heute einen erheblichen weiteren Öffnungsschritt, insbesondere um die Bildungschancen von jungen Menschen zu wahren, um den wirtschaftlichen Schaden, den das Eindämmen des Virus verursacht, weiter zu begrenzen und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen. Damit haben Bund und Länder den Pfad zur schrittweisen Öffnung gemeinsam definiert. Wenn angesichts auch dieses zweiten großen Öffnungsschritts die Neuinfiziertenzahlen weiter niedrig bleiben, sollen die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonderheiten und des jeweiligen Infektionsgeschehens die verbliebenen Schritte auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen gehen. Mit jedem zusätzlichen Grad der Öffnung wird es umso wichtiger, dass Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten werden, weil durch die zunehmende Zahl an Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten steigt. Diese müssen schnell erkannt und unterbrochen werden. Dazu leistet der öffentliche Gesundheitsdienst einen zentralen Beitrag, für den Bund und Länder allen Mitarbeitern in den Gesundheitsdiensten und den vielen Helfern in der Kontaktnachverfolgung herzlich danken.
Der Olympiapark ist weiterhin geöffnet, um auch gemäß der neuen Verordnung vom 22.03.2020 (siehe Anlage), Sport und Bewegung an der frischen Luft unter Beachtung der benannten Kontaktbeschränkungen (keine Gruppenbildung, max. 2 Personen) zu ermöglichen. Die Zugänge an der Hanns-Braun-Str., sowie der Friedrich-Friesen-Allee sind weiterhin geöffnet, lediglich der Zugang über den Gutsmutsweg am Olympischen Platz ist vorübergehend bis zum 19.04.2020 geschlossen.
Dabei sind jedoch zwingend die Empfehlungen und Regelungen des RKI, z.B. Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen von mind. 1,5 m, zu beachten.
Der Sport-, Wettkampf und Trainingsbetrieb auf den öffentlichen Sportanlagen (gedeckte und ungedeckte Sportanlagen bzw. Plätze, Stadien, Hallen und Forumbad) im Olympiapark ist gem. § 4 der Rechtverordnung jedoch weiterhin bis vorerst zum 19.04.2020 untersagt.
Nicole Gebel
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Leiterin Olympiapark – IV B 1 – Gretel-Bergmann-Weg 2 14053 Berlin Telefon: +49 (0)30 30 06 34 20
Eine ausgewogene Ernährung, ausreichende Bewegung und ein bewusster Umgang mit Stress sind für die gesunde physische und psychische Entwicklung von Heranwachsenden unabdingbar. Gesundheitsbezogene epidemiologische Daten bei Kindern und Jugendlichen zeigen beginnende Defizite in den Bereichen Ernährung, Bewegung und Stressregulation, die sich im weiteren Lebensalter in meist chronischen Krankheiten manifestieren können. Deshalb konzentriert sich die BZgA bei der Prävention ernährungsabhängiger Krankheiten vorrangig auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen. Sie verfolgt dabei einen integrierten Ansatz. Es werden nicht isoliert Themen im Bereich Gesundheit wie z. B. Ernährung oder Bewegung aufgegriffen, sondern, die Vernetzung einzelner gesundheitsrelevanten Themenbereiche ist grundlegendes Konzept der Referatsarbeit. So wird grundsätzlich bei allen Maßnahmen ein integrierter Ansatz mit den Themen Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung zugrunde gelegt.
Es gibt eine Reihe von Wechselwirkungen zwischen Ernährung, Bewegung und Stress (sowohl auf physiologischer als auch auf der Verhaltensebene), die es nahe legen, diese Ansätze in der Etablierung und Förderung gesundheitsrelevanten Verhaltens, miteinander zu verbinden:
Die Nährstoff- und Energieversorgung schafft die Grundlage für ein altersgerechtes Bewegungsverhalten. Sie schafft die Leistungsmöglichkeit und regelt die Leistungsbereitschaft durch die Verfügbarkeit von Nährstoffen und Energie
In Gegenrichtung schafft das Bewegungsverhalten einen Nährstoff- und Energiebedarf, der über das Hunger- und Sättigungsgefühl die Nährstoffaufnahme reguliert. Bei einem größeren Energiebedarf ist die Zufuhr lebens- und entwicklungsnotwendiger Nährstoffe leichter zu sichern.
Zwischen Ernährung und Stressregulation gibt es ebenfalls physiologische und verhaltenssteuernde Beziehungen. Nährstoffmängel und reduzierte Energieversorgung (wie sie notwendigerweise bei allen Reduktionsdiäten auftreten) stellen einen Stressfaktor dar, dem der Organismus begegnen muss, z.B. durch vermehrte Hungergefühle und bestimmte Nahrungspräferenzen.
Die Medien und Maßnahmen zur Ernährung - Bewegung - Stressregluation sind auf die Vermittlung des integrierten Ansatzes in unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit ausgerichtet. Neben der Bereitstellung eines qualitätsgesicherten Fachwissens und Qualifizierungsangebots für Mittler- und Fachkräfte geht es auch um die Verbesserung struktureller Rahmenbedingungen. Daher orientieren sich die Angebote an den Grundprinzipien der lebensweltorientierten Gesundheitsförderung. Sie beinhaltet u.a., in der nahen Umgebung und Erlebniswelt der Kinder und Jugendlichen Ereignisse zu schaffen, die Spaß machen, verständliche Botschaften enthalten und positiv im Gedächtnis bleiben.
Darüber hinaus bietet die BZgA qualitätsgesicherte Informationen zur Beratung, Prävention und Therapie von Essstörungen für Betroffene, deren Angehörige und Freunde, Mittler- und Fachkräfte sowie zur Prävention und Therapie von Adipositas bei Kindern und Jugendlichen an.
Zu einem integrierten Ansatz gehört nicht nur die Verbindung der Inhalte Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung, wichtig ist es, die Rahmenbedingungen im Feld zu beschreiben und Hilfen für die eigene Arbeit sowie zur strukturellen Verbesserung anzubieten. Dazu werden nicht nur die wissenschaftlichen Grundlagen beschrieben, sondern in Zusammenarbeit mit Fachkräften das Interventionsfeld und seine Rahmenbedingungen dargelegt, Ziele für die Intervention festgelegt und entsprechende Arbeitshilfen entwickelt. In Praxisprojekten werden diese erprobt und konkretisiert, bevor sie verbreitet werden.
Internetangebote
www.bzga-essstoerungen.de
Das Internetangebot ist eine Informationsplattform über alle Formen der Essstörung für Betroffene, Angehörige, Lehrkräfte und Fachleute. Es können deutschlandweit Adressen von Beratungsstellen zu Essstörungen abgerufen werden. Betroffene haben zudem die Möglichkeit, direkten Kontakt zur anonymen Telefonberatung der BZgA aufzunehmen.
www.uebergewicht-vorbeugen.de
Ernährungs- und Bewegungsverhalten sowie weitere Lebensstilfaktoren sind entscheidend, um Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen vorzubeugen. Mit dem Angebot www.uebergewicht-vorbeugen.de bietet die BZgA Eltern und Fachkräften wissenschaftlich fundierte Informationen, wie sie den Nachwuchs unterstützen können, gesunde Verhaltensweisen zu erlernen und diese zu Gewohnheiten werden zu lassen.
Information der Verbraucherzentrale Berlin vom 20.12.2019
Ohne dass Sie es merken, könnten Infos aus Ihrem Facebook-Profil an unbekannte Firmen fließen. Wir erklären, wie Sie das einschränken können.
Das Wichtigste in Kürze:
Facebook-Apps sind kleine Programme wie Spiele, Umfragen oder Tests. Wenn Sie diese Apps nutzen, geben Sie Dritten möglicherweise auch Zugriff auf Ihre Facebook-Daten.
Dazu reicht es oft schon, wenn Sie Ihr Facebook-Konto als Login auf anderen Internetseiten verwenden.
Hier erfahren Sie, wie Sie besseren Datenschutz einstellen können.
Verbraucherzentrale
Im App-Zentrum von Facebook gilt Vorsicht: Einige der Spiele lassen sich Zugriff auf Ihre Daten gewähren und möchten auch in Ihrem Profil Beiträge posten.
Zwischen dem 4. und 19. Dezember 2019 waren persönliche Daten von 267 Millionen Facebook-Nutzern ungeschützt im Internet zugänglich. Die Datensätze enthielten unter anderem Nutzernamen, Facebook-ID, Telefonnummern, teilt der Sicherheitsforscher Bob Diachenko auf Twitter mit. Die Daten könnten durch einen Missbrauch von Facebook-Schnittstellen (API) gesammelt und zum Beispiel für Phishing oder SMS-Spam verwendet worden sein.
App-Entwickler speicherten Daten öffentlich bei Amazon
Am 3. April 2019 wurde bekannt, dass die mexikanische Firma Cultura Colectiva verschiedene Nutzerdaten öffentlich zugänglich auf Cloud-Servern von Amazon gespeichert hatte. 540 Millionen Datensätze seien es gewesen und nach Bekanntwerden entfernt worden, berichten US-Medien. Auch die Entwickler einer App namens "At the Pool" speicherten 22.000 Datensätze öffentlich – darunter Passwörter und E-Mail-Adressen. Die Datenlecks traten zwar nicht direkt bei Facebook auf, aber sie zeigen, dass das soziale Netzwerk offenbar Entwickler für Apps, die auf der Plattform Facebook laufen, nicht umfassend kontrolliert. Dieser Fall erinnert an den Skandal um das britische Beratungsunternehmen Cambridge Analytica im März 2018.
Datenpanne mit Fotos
Am 14. Dezember 2018 hat Facebook in einem Blog-Post mitgeteilt, dass App-Entwickler die Möglichkeit hatten, auf Fotos von rund 7 Millionen Nutzern zuzugreifen, auch wenn diese nicht öffentlich hochgeladen wurden. Das Datenleck habe vom 13. bis zum 25. September 2018 bestanden. Nutzer von Facebook können auf einer speziellen Hilfeseite prüfen, ob sie betroffen sind.
Es ist praktisch: Beim ePaper der Zeitung kein neues Konto anlegen, sondern einfach den Facebook-Login nutzen. Oder lustig: zu erfahren, als welches Tier man wohl wiedergeboren werden könnte. Facebook bietet solche Möglichkeiten. Notwendig dafür sind in der Regel kleine Anwendungen, die auf Facebook laufen und im sozialen Netzwerk Apps genannt werden. Wissen Sie, wie viele Apps Sie bei Facebook aktiviert haben und auf welche Ihrer Daten diese zugreifen? Ganz zu schweigen davon, was die Anbieter dieser Apps mit Ihren Daten machen ...
Der erste Tipp klingt lapidar: Nutzen Sie nur solche Anwendungen, die Sie wirklich brauchen und informieren Sie sich (zum Beispiel in der Datenschutzerklärung der Anbieter), was mit ihren Daten geschieht.
Tipp zwei: Sie können in den Facebook-Einstellungen regeln, was solche Apps mit den Infos in Ihrem Facebook-Profil anstellen dürfen und auf welche Ihrer Facebook-Daten sie zugreifen dürfen. Das geht so:
Einstellen der Apps auf Facebook auf dem Smartphone/Tablet
Öffnen Sie die App "Facebook" auf Ihrem Handy oder Tablet (falls installiert).
Öffnen Sie das "Burger-Menü" (die drei waagerechten Striche).
Wischen Sie nach oben und tippen Sie auf "Einstellungen und Privatsphäre".
Tippen Sie auf "Einstellungen".
Wischen Sie ggf. etwas nach oben und tippen Sie auf "Apps und Webseites" (dieser Link führt Sie auch direkt dorthin).
Sie sehen einen Kasten mit der Überschrift "Mit Facebook angemeldet". Tippen Sie dort auf "Bearbeiten".
Falls Sie Anwendungen bei Facebook nutzen, werden diese nun aufgelistet.
Sie können bei jeder einzelnen auf "Ansehen" tippen. Dort wird Ihnen dann aufgelistet, auf welche Ihrer Profilinfos die Anwendung zugreifen darf.
Möchten Sie die App nicht länger verwenden, wischen Sie nach oben und tippen Sie ganz unten auf der Seite auf "App entfernen".
Einstellen der Apps auf Facebook am PC
Klicken Sie nach dem Anmelden bei Facebook oben rechts auf das kleine dunkelblaue Dreieck.
Klicken Sie auf "Einstellungen".
Klicken Sie in der linken Navigationsleiste auf "Apps und Webseites" (dieser Link führt Sie auch direkt dorthin).
Die ausgeführten Apps werden in Kästen angezeigt. Klicken Sie diese an, um die Berechtigungen der App zu sehen und ggf. zu ändern oder die Anwendung zu entfernen.
Zugriffsrechte für Apps auf Facebook einstellen
Wenn Sie nun sehen, dass Sie Apps auf Facebook aktiviert haben, können Sie die Berechtigungen für Datenzugriffe verwalten. Für jede App wird einzeln angezeigt, auf welche Ihrer Facebook-Daten sie zugreifen kann. Bei den meisten dürfte "Öffentliches Profil" erforderlich sein. Viele weitere Haken (wie etwa "Inhalte in deinem Namen veröffentlichen") können Sie möglicherweise entfernen. Natürlich kann es dann sein, dass die Anwendung nicht mehr so funktioniert, wie sie es sollte. Wir empfehlen aber, so wenig wie möglich zu erlauben. Lässt sich ein Haken nicht entfernen und Sie möchten der Anwendung den Zugriff auf die Daten oder Funktion nicht gestatten, bleibt Ihnen letztlich nichts anderes übrig, als die App zu entfernen.
Eine vergleichbare Übersicht wie Facebook bietet übrigens auch Google für seine Nutzer. Dort heißt der Bereich "Apps mit Kontozugriff".
Was Apps mit Ihren Infos machen könnten
Schon die Art und Weise, wie Ihre Daten gespeichert werden, kann wichtig sein (siehe Textanfang). Darüber hinaus ist es auch wichtig zu erfahren, zu welchen Zwecken Ihre Daten genutzt werden. Beispiel: Sie haben einer App den Zugriff auf ihr öffentliches Profil erlaubt und zeigen öffentlich Ihren Beziehungsstatus an. Die App kann diese Informationen erfassen und an den Betreiber senden. Dieser könnte dadurch unter anderem erfahren,
ob Sie in einer Beziehung leben,
welche sexuelle Orientierung Sie haben.
Das sind wichtige persönliche Daten. Die sexuelle Orientierung zum Beispiel ist nach geltendem Datenschutzrecht besonders schutzwürdig. Das heißt: wer das von Ihnen wissen möchte, muss ein besonderes Interesse daran haben und es begründen können. Und Sie müssen in die Verwendung für gewöhnlich ausdrücklich einwilligen. Doch Facebook informiert Sie darüber nicht. Sie bekommen auch keinen Hinweis dazu, wenn diese Infos von irgendwelchen Firmen gesammelt werden. Und erst recht erfahren Sie nicht direkt, zu welchem Zweck sie genutzt werden.
Was könnte damit passieren? Denkbar sind nicht nur Werbeanzeigen, die ganz genau auf Sie zugeschnitten werden und Sie damit noch leichter zum Kauf verführen. Schlimmer kann es in anderen Ländern sein, in denen für bestimmte sexuelle Orientierungen Strafen drohen. Der Skandal um Facebook und das britische Beratungsunternehmen Cambridge Analytica legt außerdem nahe, dass auf diese Art erhaltene Daten auch dazu eingesetzt werden können, um Sie in Ihren Entscheidungen zu beeinflussen und sogar Wahlen zu manipulieren.
"Von anderen Nutzern verwendete Apps"
Bis Anfang April 2018 hat Facebook außerdem die Möglichkeit angeboten, dass Nutzer bestimmen konnten, auf welche ihrer Daten solche Apps zugreifen dürfen, die ihre Freunde aktiviert haben. "Von anderen Nutzern verwendete Apps" hieß der Bereich, der inzwischen entfernt wurde. Laut Facebook dürfen Apps generell nicht mehr auf Infos von Freunden zugreifen. Diese Möglichkeit hatte Cambridge Analytica mit einer App namens "This Is Your Digital Life" noch genutzt.
Die Zahnärztliche Patientenberatung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und (Landes-)Zahnärztekammern ist im deutschen Gesundheitswesen schon lange eine der wichtigsten Anlaufstellen für gesicherte Patienteninformationen. Die Ergebnisse des für Patienten kostenfreien Beratungsangebots werden nach einheitlichen Kriterien erfasst, wissenschaftlich ausgewertet und veröffentlicht.
Michael Freiberg, der 1. Vorsitzende des Umweltbildungszentrums-Freilandlabor- (Mitglied im ABS)
ist vom Bezirksamt mit der Ehrennadel ausgezeichnet worden
im vergangenen Jahr hat die Stiftung Digitale Chancen den Leitfaden „Digitale Kompetenzen für ältere Menschen – So plane und gestalte ich Angebote zur Unterstützung älterer Menschen“ veröffentlicht.
Der kostenfreie Leitfaden richtet sich an alle, die ältere Menschen haupt- oder ehrenamtlich dabei unterstützen möchten, Kompetenzen im Umgang mit digitalen Anwendungen zu erwerben und ihr Selbstvertrauen zu stärken.
Aufgrund der sehr großen Nachfrage war die erste Auflage bereits nach kurzer Zeit komplett vergriffen. Nun haben wir eine zweite erweiterte Auflage in den Druck gegeben. Sie kann ab sofort vorbestellt werden.
Der Leitfaden zeigt mit Anleitungen und Beispielen, wie ein bedarfsgerechtes Angebot zur Unterstützung von älteren Menschen geplant und umgesetzt werden kann. Darüber hinaus enthält er Instrumente, die dabei helfen, interessierte Seniorinnen und Senioren und deren Unterstützungsbedarf besser kennenzulernen und zu verstehen.
Die neue erweiterte Auflage wurde um Materialien und Handreichungen ergänzt, die direkt an Seniorinnen und Senioren weitergegeben werden können, darunter Anleitungen für Einsteiger zur Bedienung eines Touchscreens und zur Anpassung des Startbildschirms sowie Überblicksinformationen zu den Themen "Fake News" und "Hate Speech".
Sollten Sie bereits den Ordner der Erstauflage des Leitfadens besitzen, stellen wir die ergänzenden Materialien der 2. Auflage auch online als PDF zum Ausdrucken und Nachheften zur Verfügung.
Der Leitfaden wird Anfang Januar in gedruckter Form als Ringordner vorliegen und kann kostenfrei angefordert werden. Die Bestellungen können ab sofort unter https://www.digital-mobil-im-alter.de/leitfaden oder per Mail an team@digital-mobil-im-alter.de vorgenommen werden und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Versand berücksichtigt.
Wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind, besuchen Sie unsere Projektwebseite https://www.digital-mobil-im-alter.de oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf - telefonisch unter 030 - 4372 7733 oder per E-Mail an team@digital-mobil-im-alter.de.
Mit herzlichen Grüßen
Laura Hänsch und Stephan Seiffert
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2019
- 11 AL 1152/19 -
Sperrzeit bei Aufgabe des Arbeitsplatzes zur Pflege eines nahen Angehörigen Zur Anerkennung eines wichtigen Grundes nach § 159 Abs. 1 Satz 1 SGB III für Arbeitsplatzaufgabe bei der Pflege eines nahen Angehörigen Die Aufgabe eines Arbeitsplatzes aus persönlichen Belangen, insbesondere bei der Notwendigkeit zur Pflege eines nahen Angehörigen kann ausnahmsweise einen wichtigen Grund darstellen. Bei der Beurteilung, ob ausnahmsweise persönliche Belange die Interessen der Versichertengemeinschaft an der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses überwiegen, sind jedoch sämtliche Beweggründe und Umstände des Einzelfalles zu würdigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Der BdSt NRW hat die Friedhofsgebührensatzungen in den Städten mit mehr als 60.000 Einwohnern ausgewertet. Ziel war es zu ermitteln, wie hoch die Friedhofsgebühren für die Bestattung eines Verstorbenen, der älter als fünf Jahre ist, in einem Sargwahlgrab und in einem Urnenreihengrab ist. Für beide Grabarten wurden die Gebühren für die Grabnutzung, Grabbereitung und die Benutzung der Trauerhalle ermittelt. Daraus errechnet sich eine Gesamtgebühr.
Erstmalig hat der BdSt NRW die Gebühr für eine 30-minütige Nutzung einer Trauerhalle mit Grunddekoration und mit mehr als 40 Sitzplätzen ermittelt. Während die Stadt Aachen dafür 70 Euro verlangt, sind es in Detmold 495 Euro. Auch in Castrop-Rauxel ist die Nutzung einer Trauerhalle mit 476 Euro ungewöhnlich hoch. Der Landesdurchschnitt beträgt ca. 235 Euro.
Es ist wenig überraschend, dass eine Bestattung in einem Sargwahlgrab im NRW-Durchschnitt mehr als doppelt so teuer für die Angehörigen ist wie eine Bestattung im Urnenreihengrab. Bei einer Sargbestattung wird schließlich mehr Friedhofsfläche beansprucht als bei einer Urnenbestattung.
Bei einem Wahlgrab können sich die Angehörigen zusammen mit der Friedhofsverwaltung die Lage des Grabes auf dem Friedhof aussuchen und auch die Verfügungsrechte verlängern. Diesen besonderen Service bei einem Wahlgrab, manchmal auch Familiengrab genannt, lassen sich die Friedhofsverwaltungen über eine höhere Grabnutzungsgebühr vergüten. Bei einem Reihengrab ist die Verlängerung der Liegezeit nicht möglich. Die Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung einfach der Reihe nach mit Verstorbenen belegt. Dieser geringere Service führt in der Regel zu einer deutlich geringeren Grabnutzungsgebühr.
Die höchste Gesamtgebühr für eine Bestattung in einem einstelligen Sargwahlgrab bei einer Nutzungszeit von 30 Jahren fällt in Kerpen mit 5.152 Euro an. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Gebühr für die Grabnutzung, für die Grabbereitung und für die Nutzung der Trauerhalle. Diese Gebühr liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt von rund 3.150 Euro. In Gütersloh kostet dieselbe Leistung 1.934 Euro.
Noch größer sind die Unterschiede bei der Gesamtgebühr bei einer Bestattung im Urnenreihengrab bei einer Ruhefrist von 15 bis 20 Jahren. In Herford werden 2.004 Euro fällig, in Gütersloh 531 Euro. Der Landesdurchschnitt beträgt etwa 1.352 Euro.
Das Ergebnis des BdSt-Friedhofsgebührenvergleichs erklärt, warum es mittlerweile in Deutschland mehr Urnen- als Sargbestattungen gibt. Bereits 2016 wurden 64 % der 900.000 Verstorbenen in Deutschland eingeäschert. Bei den enormen Gebührenunterschieden zwischen Sargwahl- und Urnenreihengrabbestattungen ist das kein Wunder. Bei den vom BdSt NRW ermittelten Friedhofsgebühren darf nicht vergessen werden, dass im Einzelfall noch weitere Gebühren, z.B. für die Kremierung und für die Genehmigung eines Grabmals, hinzukommen können. Auch die Leistungen eines Bestatters, eines Steinmetzes oder für die Grabpflege (Friedhofsgärtner) können die finanzielle Belastung für die Angehörigen erhöhen.
Der BdSt NRW hat die Gebühren der städtischen Friedhofsträger ermittelt. Er rät den Angehörigen zu prüfen, ob kirchliche Friedhofsträger geringere Gebühren für Grabnutzung, Bestattung und Nutzung der Trauerhalle etc. verlangen. Dies ist oft der Fall.
Bei vielenAngehörigen und Betroffenen ist das Pflegestärkungsgesetz 2 mittlerweile angekommen. Trotzdem erreichen uns täglich Fragen in Bezug auf die Umstellun der neuen Begutachtungsrichtlinien des MDK und die damit einhergehenden Änderungen zur Einstufung in einen Pflegegrad, so dass dies auch 2020 ein Kernthema im Bereich der Angehörigenpflege sein wird...Diese kostenlosen Angehörigenpflegekurse finden Sie auf unserr Internetseite.
Ihr PREMIO
LINK zu den Kursen
Der Kurs findet in den Räumen von PREMIO statt:
PREMIO Berlin
Großbeerenstraße 15
10963 Berlin
Anmeldung: 030 / 693 21 64
0171 / 19 19 8 11
Goldener Internetpreis 2019 Vorbildliche Digitalisierungsprojekte für Seniorinnen und Senioren ausgezeichnet
Dortmund, 28. Oktober 2019. Senioren-Initiativen aus Baden-Württemberg, Bayern, SachsenAnhalt und Rheinland-Pfalz wurden in Dortmund mit dem Goldenen Internetpreis 2019 ausgezeichnet. Die prämierten Projekte zeigen die Chancen der Digitalisierung für ältere Menschen auf. Alle Siegerprojekte zeichnet aus, dass sie Menschen über 60 an digitale Technologie heranführen und im sicheren Umgang mit dem Internet stärken.
In der Kategorie „Ältere zeigen Älteren digitale Helfer für mehr Lebensqualität“ ehrt der Wettbewerb in diesem Jahr das Mehrgenerationenhaus Memmingen in Bayern, das sich an pflegebedürftige Menschen mit Demenz richtet. Die kognitiven Fähigkeiten der Betroffenen werden über den Einsatz von Tablet PCs gefördert. Betreuerinnen und Betreuer, Pflegepersonal und Angehörige werden entlastet und der Alltag erkrankter Menschen bereichert.
Preisträger in der Kategorie „Generationen gemeinsam digital aktiv“ ist das Schülerunternehmen „Loburger digi_kids“ aus Loburg in Sachsen-Anhalt. Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Klasse bieten erfolgreich Lehrgänge für Seniorinnen und Senioren zur Handhabung moderner iPads an.
Die Landeshauptstadt Stuttgart erhält den Goldenen Internetpreis in der Kategorie „Kommunen und Quartiere für Ältere“ für ihre vorbildlichen digitalen Angebote. Mit der KommmiT-App wird älteren Menschen digitale und damit auch mehr soziale Teilhabe in Stuttgart ermöglicht.
Der Sonderpreis geht an die Ludwigshafener Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest in Rheinland-Pfalz. Auf YouTube, dem Online-Service-Portal „Silver Tipps“ und in den rheinland-pfälzischen Bürgermedien steht die Digital-Botschafterin Helga Hadke mit ihren „Helga hilft“-Videos den Zuschauern beim Umgang mit Smartphone und Co. zur Seite.
Für den Goldenen Internetpreis haben sich fast 100 Organisationen und Initiativen aus ganz Deutschland beworben. Eine Jury aus ehemaligen Preisträgerinnen und Preisträgern sowie Expertinnen und Experten aus den Bereichen IT und Seniorenarbeit hat die Gewinner ausgewählt. Die Auszeichnung ist mit Sach- und Geldpreisen im Gesamtwert von über 10.000 Euro verbunden.
Der Goldene Internetpreis wird von der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der SeniorenOrganisationen und Deutschland sicher im Netz (DsiN) ausgelobt. Kooperationspartner sind Wege aus der Einsamkeit (WadE), Deutsche Telekom, Google Deutschland und SAP Deutschland. Schirmherr ist der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer.
Pressekontakt:
Ludwig und Team GmbH, Julia Novik
Tel.: 040 / 45 01 41- 0
Fax: 040 / 45 01 41-40
E-Mail: j.novik@ludwigundteam.com
Weitere Informationen:
Weitere Informationen und Bilder von der Preisverleihung finden Sie am Montag, den 28.
Deutschland übernimmt im zweiten Halbjahr 2020 turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft. Die Bundesregierung setzt in dieser Zeit mehr denn je einen klaren europapolitischen Schwerpunkt. Mit der Ratspräsidentschaft wird sie sich für ein geeintes, demokratisches und starkes Europa einsetzen, das den globalen Herausforderungen gewachsen ist.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) unterstützt jährlich europapolitische Projekte von Organisationen der Zivilgesellschaft. Anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 werden ausgewählte Projekte mit Schwerpunkt zu diesem Themenbereich durch Zuwendungen gefördert. Projekte, die den Zielstellungen entsprechen, können mit einer Zuwendung von bis zu 50.000 Euro berücksichtigt werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
Pressemitteilungn der BAGSO mmer mehr ältere Menschen beteiligen sich an Aktionen zur Verhinderung der Klimaerwärmung und setzen sich dafür ein, dass auch die nachfolgenden Generationen gute Lebensbedingungen haben werden. Die Bundesarbeitgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO), der auch der DGB angehört, unterstützt die neue soziale Bewegung
Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der KommissionsergebnisseM
Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“
Die Bundesregierung hat, wie im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode vorgesehen, die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eingesetzt. Auftrag der Kommission war es, eine gerechte Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen zu untersuchen und Vorschläge zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu machen und hierbei alle Aspekte der Daseinsvorsorge genauso wie gezielte Strukturverstärkungen in den Ländern und Kommunen in den Blick zu nehmen. Damit soll auch ein Beitrag geleistet werden, um den Wegzug aus vielen Regionen und den Druck auf die Ballungsräume zu dämpfen.
Gemäß dem Einsetzungsbeschluss des Bundeskabinetts vom 18. Juli 2018 hat sich die Kommission in sechs Facharbeitsgruppen (FAG) mit folgenden Themenkomplexen befasst:
• FAG 1: „Kommunale Altschulden“ (Vorsitz: Bundesministerium der Finanzen, Co-Vorsitze: Saarland, Rheinland-Pfalz sowie Deutscher Städtetag),
• FAG 2: „Wirtschaft und Innovation“ (Vorsitz: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Co-Vorsitze: Bayern sowie Mecklenburg-Vorpommern),
• FAG 3: „Raumordnung und Statistik“ (Vorsitz: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Co-Vorsitze: Bundesministerium für Ernährung sowie Landwirtschaft und Brandenburg),
• FAG 4: „Technische Infrastruktur“ (Vorsitz: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Co-Vorsitze: Nordrhein-Westfalen sowie Deutscher Landkreistag),
• FAG 5: „Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit“ (Vorsitz: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Co-Vorsitze: Bundesministerium für Gesundheit und Schleswig-Holstein),
• FAG 6: „Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft“ (Vorsitz: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Co-Vorsitze: Hamburg sowie Deutscher Städte- und Gemeindebund).
Die Facharbeitsgruppen waren aufgefordert, sich auf Schwerpunkte zu fokussieren. Ihre Analysen und Empfehlungen haben sie mit ihren Abschlussberichten im Mai 2019 vorgelegt...............
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Deutschland ist ein starkes und erfolgreiches Land. Die bisherige Arbeit der Kommission führt jedoch auch zu dem Befund, dass in einigen Bereichen in Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse nicht gegeben sind: Innerhalb Deutschlands bestehen erhebliche regionale Disparitäten in den Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie bei der Sicherung der Mobilität, der Breitband- und Mobilfunkanbindung und beim Zugang zu Angeboten der Grundversorgung und Daseinsvorsorge, insbesondere zu technischen,
sozialen und kulturellen Infrastrukturen und der Nahversorgung.
Ziel unserer Politik für Gleichwertige Lebensverhältnisse ist es, bestehende Disparitäten zu verringern und deren Verfestigung zu verhindern. Mit vielfältigen Ansätzen der Heimatpolitik und der Regionalpolitik will die Bundesregierung gegensteuern und ein zukunftsfestes, nachhaltiges Deutschland gestalten, in dem der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt wird. Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Handelns.
Wichtige Grundlagen sind eine solide Haushaltspolitik, nachhaltig finanzierte soziale Sicherungssysteme und ein leistungsfähiger bundesstaatlicher Finanzausgleich. Die Bundesregierung hat bereits in der letzten Legislaturperiode entscheidende Weichen gestellt. Ab 2020 werden die Länder aufgrund der Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen 2017 zusätzliche Einnahmen von fast 10 Mrd. Euro pro Jahr zur
Verfügung haben, die auch für eine Stärkung der Kommunalfinanzen eingesetzt werden können. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse über zahlreiche Förderprogramme.
Die Arbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ bestätigt, dass
Maßnahmen und Ansätze nicht nach der geographischen Lage einer Region, sondern nach den jeweiligen Bedarfslagen auszurichten sind. Eine aktive Struktur- und vor allem auch Regionalpolitik sowie eine Politik, die soziale Bedarfslagen der Menschen aufgreift,sind daher für unser Land für die kommende Dekade weiter zu entwickeln und unter dem
Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit zu planen. Da kulturelle Vielfalt ein besonderes Kennzeichen Deutschlands ist, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beiträgt und Kulturangebote sowie Mitwirkungsmöglichkeiten bei der individuellen Wohnortwahl von Menschen an Bedeutung gewinnen, zielt der Bund auf einen Erhalt des kulturellen Lebens in der Fläche ab.
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Einschlägige Sanierungsmaßnahmen bei Infektionen mit Problemkeimen gehören in ambulanten Pflegediensten keineswegs zum Standard – und wenn doch, dann sind sie vielen Mitarbeitern nicht bekannt.
BERLIN. In vielen Krankenhäusern gilt der Kampf gegen antibiotikaresistente Keime als wahre Sisyphusarbeit. Die Problematik betrifft jedoch ebenso die ambulante Pflege, die laut einer aktuellen Studie nicht durchweg auf den fachgerechten Umgang mit multiresistenten Keimen vorbereitet ist. An der bundesweit vom Berliner Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) und der Charité durchgeführten Befragung beteiligten sich nach Angaben des ZQP 656 Mitarbeiter aus 107 ambulanten Pflegediensten.
Ausgangspunkt der Erhebung war eine frühere Analyse des ZQP, wonach 2016 in etwa jedem zweiten Pflegedienst von mindestens einem Mitarbeiter bekannt war, „dass dieser in den zurückliegenden 12 Monaten mit Problemkeimen bei Pflegebedürftigen konfrontiert gewesen war. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen“. In den meisten Fällen (laut ZQP 95 Prozent) habe es sich nach eigener Auskunft des Dienstes um einen multiresistenten Erreger gehandelt.
Mitarbeiter kennen Vorgaben nicht
Mit der jetzt veröffentlichten Studie sollte die Frage beantwortet werden, wie ambulante Pflegedienste mit dieser Hygiene-Herausforderung fertig werden. Die eher ernüchternde Antwort: „In nur etwa 50 Prozent von MRSA-Fällen kann – bei den in die Untersuchung eingeschlossenen ambulanten Diensten – eine fachgerechte MRSA-Versorgung erfolgen.“ Was daran liege, dass in fast einem Drittel (29 Prozent) der befragten Dienste ein festes Sanierungsschema für den Fall einer Infektion mit einem multiresistenten Erreger fehle, und dass es in ebenso vielen der teilnehmenden Dienste (29 Prozent) auch kein Protokoll zur Dokumentation einer erfolgten Keimsanierung gebe.
In denjenigen Diensten jedoch, in denen Sanierungsschemata und Dokumentationsprotokolle implementiert sind, wüssten davon viele Mitarbeiter nichts. Dort hätten 26 Prozent der Befragten das vorhandene Sanierungsschema nicht gekannt und 27 Prozent keine Ahnung gehabt, dass es auch ein Sanierungsprotokoll gibt.
Weiter heißt es, Mitarbeiter solcher Dienste, die regelmäßige Hygieneschulungen veranstalten, hätten aber auch erkennbar bessere Kenntnis von den Verfahrensabläufen bei einer MRE-Sanierung.
Fazit des ZQP-Vorsitzenden Dr. Ralph Suhr: „Fortbildungen für Pflegekräfte sind für das gesamte Thema Patientensicherheit von erheblicher Bedeutung – das zeigt sich auch beim Hygienemanagement.“ Pflegedienste und -einrichtungen müssten darum „sicherstellen, dass die Mitarbeitenden ihr Wissen häufig genug auffrischen können“.
Nach Angaben des ZQP sind ambulante Dienste an der Versorgung bundesweit 830.000 Pflegebedürftiger beteiligt; das entspreche rund einem Viertel aller Pflegebedürftigen in Deutschland. (cw)
die Broschüre „Schuldenfrei im Alter“ hat die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit der Diakonie Deutschland nun in zweiter, vollständig aktualisierter Auflage herausgegeben
LINK
Pressemitteilung der BAGSO
und Näheres zum Bestellen
Tausende Träger von Herzschrittmachern in Deutschland sind von einem Rückruf mehrerer möglicherweise funktionsgestörter Modelle betroffen. Wie der Hersteller Medtronic heute in Meerbusch mitteilte, kann es in sehr seltenen Fällen und nur in bestimmten Betriebsarten zu einer Stimulationspause kommen. Alle Patienten mit Geräten aus den betroffenen Serien könnten diese von ihrem Arzt in einen Modus umprogrammieren lassen, der eine solche Stimulationspause verhindert. Ein operativer Eingriff sei für die Umprogrammierung nicht erforderlich.
Die betroffenen Herzschrittmacher haben die Markennamen Adapta, Versa, Sensia, Relia, Attesta und Sphera sowie Vitatron der A, E, G und Q Serie. Die Geräte seien weltweit vom 10. März 2017 bis 7. Januar 2019 vertrieben worden. Von 156.957 Geräten weltweit habe es von zwei Patienten Berichte über vier Störungen gegeben. Die Patienten stammen nicht aus Deutschland.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum war einst eine wichtige
Errungenschaft für den Verbraucherschutz: Überalterte
Ware verschwand endlich aus den Supermarktregalen.
Doch jetzt steht es wieder in der Diskussion, denn
für länger haltbare Ware wie Tee, Reis oder Nudeln
soll es abgeschafft werden. Zu häufig wird es mit einem
„Verfallsdatum“ verwechselt. Lebensmittel jenseits der
MHD-Frist werden entsorgt, obwohl diese trotzdem noch
lange haltbar wären. Das liegt aus unserer sicht auch
an der falschen Bezeichnung für dieses Datum: Viele
verstehen das Wort "mindestens" nicht richtig.
Eine Bezeichnung in anderen Ländern lautet beispielsweise
"best before", auf Deutsch übersetzt "beste Qualität bis".
Diese Bezeichnung ist sehr viel zielführender. Norwegische
Molkereien schreiben auf ihre Produkte „mindestens haltbar
bis, aber nicht schlecht nach“. Auch diese Kennzeichnung
macht besser deutlich, dass Lebensmittel nach Ablauf
des Mindesthaltbarkeitsdatum nicht gleich weggeworfen
werden müssen
Doch ganz ohne Datum dürfen Lebensmittel auch nicht sein,
denn es besteht die Gefahr, dass die alte „Ladenhüterzeit“
wieder anbricht – samt überlagerten geschmacklosen
Gewürzen oder Nudeln mit Schädlingsbefall in den
Supermarktregalen. Die Forderung der Verbraucherzentralen:
Entfällt das Mindesthaltbarkeitsdatum, muss zumindest das
Produktions- oder Herstellungsdatum auf der Verpackung stehen!
Wer Lebensmittel einkauft, der ist auf die Informationen auf der Verpackung angewiesen. Manche Kennzeichnungen sind generell verpflichtend, andere Deklarationen nur für bestimmte Lebensmittel vorgeschrieben. Darüber hinaus finden sich auf den Verpackungen freiwillige Angaben der Hersteller und zusätzlich noch jede Menge Werbung. Wir informieren über die per Gesetz geforderten Hinweise
Bezeichnung des Lebensmittels
Lebensmittel tragen oft Phantasienamen wie etwa "Erdbeertraum". Erst die Bezeichnung "Milchmischgetränk aus Magermilch mit Erdbeergeschmack, Wärmehandelt (sterilisiert)" gibt Verbrauchern Klarheit, um welche Art von Lebensmittel es sich handelt.
Für manche Lebensmittel ist die Bezeichnung gesetzlich festgelegt, wie zum Beispiel für Fruchtsaft, Honig oder Milch. Fehlt diese Vorschrift für ein Produkt, kann der Hersteller die verkehrsübliche Bezeichnung nutzen oder selbst eine Beschreibung wählen wie etwa "Nudeln in Tomatensauce mit 2 % Broccoli und 1 % Käse".
Diese für Verbraucher wichtige Produktinformation findet sich häufig versteckt auf der Rückseite der Verpackung. Aus Sicht der Verbraucherzentralen sollten die wesentlichen Eigenschaften des Produkt klar und deutlich auf der Schauseite der Verpackungen stehen, so auch die Bezeichnung des Lebensmittels.
Zutatenverzeichnis
Das Zutatenverzeichnis informiert über die Zusammensetzung des Lebensmittels. Hier lässt sich auch erkennen, ob das Produkt Zutaten enthält, die man vermeiden möchte. Bei verpackten Lebensmitteln müssen die Zutaten, darunter auch Zusatzstoffe und Aromen, angegeben werden. Die Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils genannt werden. Bei Zutaten, die ihrerseits aus verschiedenen Zutaten bestehen, wie Salami auf der Pizza, müssen alle Einzelbestandteile angegeben werden. Entweder werden diese, entsprechend der mengenmäßigen Reihenfolge im Verzeichnis aller Zutaten integriert oder das zusammengesetzte Lebensmittel wird genannt und dahinter werden in Klammern die Einzelzutaten aufgezählt.
Bei zusammengesetzten Zutaten, die weniger als zwei Prozent ausmachen und deren Zusammensetzung rechtlich definiert ist, wie beispielsweise bei Konfitüre, ist eine genaue Aufschlüsselung nicht notwendig. In der Zutatenliste reicht hier der Hinweis „Konfitüre“. Auch bei Gewürz- und Kräutermischungen, die unter zwei Prozent der Gesamtmenge liegen, müssen die einzelnen Bestandteile nicht genannt werden, ausgenommen Allergene wie Sellerie.
Zusatzstoffe müssen mit ihrem Klassennamen, wie Farbstoff oder Konservierungsmittel, genannt werden, sowie mit der E-Nummer oder ihrer speziellen Bezeichnung. Die Angabe kann zum Beispiel "Verdickungsmittel E 412" oder "Verdickungsmittel Guarkernmehl" lauten. Für Lebensmittel aus einer einzigen Zutat, wie Milch, ist das Zutatenverzeichnis nicht vorgeschrieben.
In der Zutatenliste müssen keine Angaben zu Zusatzstoffen und Enzymen gemacht werden, die im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr haben. Das gilt auch für technische Hilfsstoffe, die aus dem Produkt wieder entfernt wurden. Nur wenn dabei ein Stoff eingesetzt wurde, der als Allergen gekennzeichnet werden muss, muss der Hersteller diesen Stoff (das Allergen) nennen.
Das Zutatenverzeichnis ist eine wichtige Informationsquelle für die Bestandteile eines Lebensmittels. Es listet alle Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles auf. Am Anfang der Liste stehen die Hauptzutaten des Produktes. Am Ende finden sich meist Gewürze, Aromen und Zusatzstoffe, die oft nur in geringer Menge enthalten sind.
Auch „Zutaten der Zutaten“ werden genannt: Es reicht bei einem Fruchtjoghurt beispielsweise nicht, nur die „Fruchtzubereitung“ aufzuführen; die einzelnen Bestandteile dieser Zubereitung sind ebenfalls anzugeben.
Mengenkennzeichnung: Werden Zutaten auf der Verpackung abgebildet oder ausgelobt, so muss in der Regel der prozentuale Mengenanteil angegeben sein. Auf dem „Knuspermüsli mit Haselnüssen“ steht beispielsweise der Nussanteil. Die prozentuale Angabe findet sich allerdings nicht immer in der Zutatenliste. Sie kann auch Bestandteil der Bezeichnung sein: „Knuspermüsli mit 12 % Haselnüssen“.
Allergenkennzeichnung: Wichtig für Allergiker: Lebensmittel, die häufig zu Unverträglichkeiten führen, sind in der Zutatenliste namentlich zu nennen und optisch hervorzuheben, zum Beispiel „Gewürze (mit Sellerie)“ oder „Emulgator Sojalecithin“.
Die rund 320 Seiten geben einen umfangreichen Rückblick auf die drei Veranstaltungstage und enthalten eine Zusammenstellung aller Reden der Eröffnungsveranstaltung, Zusammenfassung von Podiumsdiskussionen sowie Kurzberichte zu allen Veranstaltungen und der Messe.
Gerne können Sie die Dokumentation kostenfrei per Mail anbestellungen@bagso.de oder mit dem Formular im Anhang bei der BAGSO bestellen.
Strafrechtsparagraph § 217 verletzt Freiheitsrecht
DGHS zum 70-jährigen Bestehen der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen
Das 70-jährige Bestehen der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen ist ein Anlass, Bilanz zu ziehen: Sind die Menschenrechte, wie sie die Deklaration fordert, umgesetzt – weltweit oder zumindest in den Staaten, die die Deklaration 1948 unterschrieben haben? Das ist längst nicht der Fall, auch in Deutschland nicht, betont Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V..
Ein Beispiel ist der 2015 eingeführte Strafrechtsparagraph § 217. Er verletzt das in Artikel 3 der Menschenrechtserklärung postulierte Freiheitsrecht, indem er es dem Einzelnen verbietet, bei schwerer und unheilbarer Krankheit oder in anderweitigen als unerträglich empfundenen irreversiblen Leidenszuständen sein Leben freiverantwortlich und mit sachkundiger Hilfe zu beenden. Patienten, denen es wichtig ist, ihr Lebensende selbstbestimmt zu gestalten, können nicht mehr darauf hoffen, einen Arzt zu finden, der ihr Vorhaben unterstützt. Unter dem Da-moklesschwert des § 217 StGB ist bereits eine ergebnisoffene Kommunikation über das Wie und Wann des Sterbens zwischen Arzt und Patient massiv erschwert.
Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod ist ein Menschenrecht, so Birnbacher. Das hat insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht in Straßburg klar festgestellt. In der Begründung seines Urteils im Verfahren Haas gegen die Schweiz von 2011 heißt es u. a.: „Der Gerichtshof hält das Recht eines Individuums, zu entscheiden, auf welche Weise und in welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, sofern es in der Lage ist, seine diesbezügliche Meinung frei zu bilden und dementsprechend zu handeln, für einen der Aspekte des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Sinne von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.“
Das Landgericht Hamburg hat den heute 31 Jahre alten Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen – davon in 22 Fällen im Versuch – sowie wegen versuchten Betruges in zwei Fällen und wegen Bestechung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem hat es die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 117.500 Euro als Wertersatz angeordnet und drei Geschädigten Schadensersatz zugesprochen.
Nach den Feststellungen der Strafkammer durchsuchte der Angeklagte Online-Telefonbücher nach Vornamen, die darauf schließen ließen, dass es sich bei den Anschlussinhabern um ältere Personen handelte. Von Warschau aus rief er die 60 bis 94 Jahre alten Geschädigten an und versuchte, bei diesen den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei ihm um eine nahestehende Person handele. Indem er vorgab, dringend für kurze Zeit Bargeld zu benötigen, versuchte der Angeklagte, die Geschädigten insbesondere dazu zu bringen, hohe Geldbeträge an von ihm koordinierte Abholer zu übergeben, was in 16 Fällen auch gelang. Auf diese Weise erlangten der Angeklagte und seine Mittäter Geldbeträge in Höhe von insgesamt mehr als 260.000 Euro. Zudem bot der Angeklagte während des Untersuchungshaftvollzugs einem Justizvollzugsbediensteten einen Geldbetrag von 300.000 Euro dafür, ihn aus der Untersuchungshaftanstalt "herauszubringen", was dieser ablehnte.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig.
Fast jeder tut es in Deutschland: das Internet nutzen, so eine Auswertung des Statistischen Bundesamts. Zeitgleich zeigt der "Freizeit-Monitor", dass das Internet des Deutschen liebstes Hobby ist – aber auch, dass es chronisch unglücklich machen kann.
WIESBADEN. Neun von zehn Menschen in Deutschland ab zehn Jahren nutzen das Internet. Das hat eine Analyse des Statistischen Bundesamts ergeben. Dies entspricht 66,5 Millionen Personen.
64 Millionen waren im ersten Quartal dieses Jahres online. 87 Prozent haben ein Smartphone zum Surfen benutzt, knapp zwei Drittel einen Laptop und etwa sechs von zehn einen klassischen Desktop-PC (siehe nachfolgende Grafik).
Rund 64 Millionen (87 %) Personen ab 10 Jahren waren in den letzten drei Monaten vor der Befragung, das heißt im 1. Quartal 2018 online. Diese User wählten bevorzugt Handys/Smartphones (87 %), um online zu gehen, gefolgt von Laptops (65 %), Desktop-PCs (62 %) und Tablets (46 %). 16 % nutzten für den Internetzugang auch andere Endgeräte wie beispielsweise Media-Player, E-Book-Reader oder Smart Watches. 85 % der Personen, die das Internet im 1. Quartal 2018 genutzt haben, waren auch mobil online, das heißt außerhalb ihres Zuhauses oder Arbeitsplatzes.
Ältere fit machen für digitale Medien – 45 Leuchtturmprojekte ausgewählt
Pressemitteilung der BAGSO 12.09.2018
45 innovative Bildungsprojekte für ältere Menschen werden als Beispiele guter Praxis ein Jahr lang gefördert. Etwa die Hälfte der Leuchtturmprojekte unterstützt Seniorinnen und Senioren bei der Nutzung digitaler Medien, die anderen Bildungsangebote richten sich an besondere Zielgruppen wie zum Beispiel ältere Migrantinnen und Migranten und ältere Menschen mit wenig Bildungserfahrung. Die Projekte erhalten einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Die Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hatte die Leuchtturmprojekte ausgeschrieben und mehr als 150 Bewerbungen erhalten. Zu den ausgewählten Projekten gehören zum Beispiel die NaturFreunde Thüringen, die Bewegung in der Natur und neue Medien verbinden: Sie laden Ältere dazu ein, mit einer Touren-App die nähere Umgebung zu erkunden. Ein Projekt im südlichen Niedersachsen bringt Altenpflegeschülerinnen und -schüler mit Seniorinnen und Senioren zusammen, um gemeinsamen mit dem Smartphone Kurzfilme zu drehen.
Portal wissensdurstig.de stellt Leuchtturmprojekte vor
Alle Leuchtturmprojekte werden auf dem Portal wissensdurstig.de vorgestellt. Die Onlineplattform bietet Informationen rund um Bildung und neue Medien im Alter. Über eine bundesweite Datenbank können Seniorinnen und Senioren zudem Veranstaltungen, Kurse und Treffen in ihrer Nähe finden. Wissensdurstig.de wird von der Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“ bei der BAGSO betrieben und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.
Pressekontakt: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) Barbara Stupp Telefon: 0228 / 24 99 93 12 E-Mail: stupp@bagso.de
Finanzielle Förderungen-- Einbau von Maßnahmen zum Einbruchschutz in Wohnungen
Steckbrief Einbruchschutz der KfW
Über die Produkte Altersgerecht Umbauen (159/455) fördern wir vielfältige bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz am Wohnungsbestand
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Wer wird gefördert?
Jeder , der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert.
Was wird gefördert?
−
EinbEinbau einbruchhemmender Haus - und Wohnungseingangstüren
sowie Nachrüstung von aus - und Wohnungseingangstüren (z. B.Türspione,
Mehrfachverriegelungssysteme mi Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe).
Im Programm Energieeffizient Sanieren Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430 ) wird
der Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon-und Terrassentüren gefördert.
−Einbau von Einbruch - und Überfallmeldeanlagen (z. B. intelligente Türschlösser mit
personalisiertem Zutrittsrecht)
−Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild -, Gegensprechanlagen),
baugebundene Not
- und
Rufsysteme, Bewegungsmelder) Bei allen Maßnahmen sind dietechnischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Arbeiten sinddurch ein Fachunternehmen aus
zuführen.
Der Einbau neuer Fenster, Balkon - und Terrassentüren wird ausschließlich in den Produkten Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) oderEnergieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (430) gefördert.
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Finanzierung als Kredit (Altersgerecht Umbauen
– Kredit (159)
−bis
zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten,maximaler Kreditbetrag 50.000 Euro pro Wohneinheit
−Stellen Sie Ihren Antrag bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl,bevor Sie mit dem Umbaubeginnen
Finanzierung als Zuschuss(Altersgerecht Umbauen –
Investitionszuschuss (455))
−20 % auf die ersten 1.000 Euroder förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten
– 10% auf jeden weiteren Euro pro Antrag,maximal bis 1.600 Euro Zuschuss pro
Wohneinheit
−Stellen Sie IhrenAntrag direkt bei der KfWbevor Sie mit dem Umbau beginnen
.Nicht gefördert werden
Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereitsbegonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben, Ferien-und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen
Steckbrief
„Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung werden förderfähige Investitionskosten mit 10% bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.
Förderung von Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung sind aus folgenden
Bereichen möglich:
1)Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
2)Eingangsbereich und Wohnungszugang
3)Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
4)Anpassung der Raumgeometrie
5)Maßnahmen an Sanitärräumen
6)Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
7)Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
Weitere Informationen finden
Sie unter: https://www.kfw.de
Und was soll bei Hitze getrunken werden? "Neben der ausreichenden Flüssigkeitszufuhr sollte auf eine ausreichende Mineralstoffzufuhr geachtet werden, denn wir schwitzen auch wertvolle Mineralien aus. Leitungswasser, das mit Kohlensäure versetzt wird oder sogenannte Tafelwasser enthalten relativ wenige Mineralstoffe. Besser sind Mineralwasser – und ab und zu eine Apfelsaftschorle oder ein alkoholfreies Bier", so Galle in der Mitteilung der DGfN.
Von mit Zucker versetzten Limonaden rät Galle grundsätzlich ab, bei vorgeschädigten Nieren außerdem von Cola. "Bei Patienten mit chronischer Nierenerkrankung führt Cola zum Anstieg von Phosphat im Blut und das wiederum kann die Nierenerkrankung beschleunigen. Da viele Patienten von ihrer leichtgradigen Nierenkrankheit nichts wissen, riskieren sie, ohne es zu ahnen, ihre Nierengesundheit, wenn sie viel Cola trinken."
Wer eine Dehydrierung vermeiden möchte und nun denkt, je mehr trinken, desto besser, sei allerdings auf dem Holzweg, so die DGfN. Bei Patienten mit Herz- oder Nierenerkrankungen seien Volumenüberladungen in der Regel eher nachteilig.
Auch die Meinung, wer besonders viel trinke, spüle die Nieren und schütze sie, sei eine Mär. Eine randomisiert kontrollierte Studie an neun kanadischen Zentren habe im letzten Jahr ergeben, dass die Trinkmengen-Erhöhung um täglich 1-1,5 Liter über zwölf Monate zu keinen Unterschieden gegenüber der Kontrollgruppe (Beibehaltung der bisherigen Trinkmenge) hinsichtlich Nierenfunktion, Eiweißausscheidung sowie dem Wohlbefinden führte.
Zusammenfassend sollten sich Gesunde bezüglich der Trinkmengen also an die Empfehlung 1,5-2 Liter bei Normaltemperaturen, 2-3 Liter bei Hitze orientieren, so die DGfN. Herz- oder Nierenkranke sollten mit ihrem Arzt sprechen, eine allgemeine Empfehlung könne für sie nicht gegeben werden.
Über 200 Veranstaltungen an drei Tagen, prominente Gäste wie Marianne Koch und Eckart von Hirschhausen, zahlreiche Mitmach-Aktionen sowie Messestände auf über 10.000 qm boten konkrete Anregungen für ein aktives, möglichst gesundes und selbstbestimmtes Älterwerden
Richtlinien zu m Verfahren der Feststellung von
Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des
Begutachtungsinstruments nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien BRi)
vom
15.04.2016 geändert durch Beschluss vom 31.03.2017
Da das Thema Datenerhebung von goßer Bedeutung ist
können wir
insbesondere auf die Anlage1 - Seite 222, hinweisen.
Hier wird klar ausgeführt welche Daten durch den MDK erhoben und gespeichert werden. LINK zum downloaden
Fachtagung Pflege in Not
Fachkräftemangel, Versorgungslücken, Perspektiven
Die von PflegeInNot durchgeführte Fachtagung fand im vollbesetzten Saal
in der Heilig-Kreuz- Kirche statt.
Begrüßung durch deren Leiterin Frau Gabriele Tammen-Parr.
Moderator Frank Schumann (Hilfe für pflegende Angehörige)
Köln, 07. Juni 2018.
Etwa 400.000 ältere Menschen in Deutschland konsumieren missbräuchlich Alkohol oder sind alkoholabhängig. Die Zahl der Betroffenen wird in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels stark zunehmen, prognostizieren Experten. Welche Besonderheiten in der Alkoholprävention zu berücksichtigen sind, um ältere Menschen mit Informationen zu erreichen, ist Thema der neuen Ausgabe des Newsletters "ALKOHOLSPIEGEL" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
"Mit zunehmendem Alter verändert sich die Wirkungsweise des Alkohols. Bei älteren Menschen sinkt der Flüssigkeitsanteil im Körper, in dem sich der aufgenommene Alkohol verteilt. Die Alkoholkonzentration im Blut steigt folglich bei gleichen Konsummengen an", erläutert Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. "Außerdem kann Alkoholkonsum bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten zu gefährlichen Wechselwirkungen führen. Es ist daher wichtig, riskanten Alkoholkonsum bei Älteren offen anzusprechen. Fachkräften und Angehörigen stellt die BZgA Informationen für eine adressatenspezifische Beratung sowie Empfehlungen zur Ansprache zur Verfügung."
Immer mehr Jugendliche trinken keinen Alkohol
Eine erfreuliche Entwicklung weisen die BZgA-Repräsentativbefragungen zum Alkoholkonsum Jugendlicher aus, wie der "ALKOHOLSPIEGEL" weiter berichtet. So nimmt der Anteil der 12- bis 25-Jährigen, die angeben, keinen Alkohol zu trinken, stetig zu. "Unserem Ziel, Kinder und Jugendliche frühzeitig für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren, kommen wir damit näher", betont Dr. Thaiss.
Die neue Ausgabe des Newsletters gibt einen Überblick, mit welchen Präventionsangeboten die vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) geförderte BZgA-Kampagne "Alkohol? Kenn dein Limit." Kommunen und Schulen in der Alkoholprävention unterstützt. Ein weiterer Kanal, um Jugendliche direkt in ihren Lebenswelten zu erreichen, ist der neue Instagram-Account der "Alkohol? Kenn dein Limit."-Kampagne.
Negative Effekte von Alkoholkonsum nach dem Sport
Warum Alkoholkonsum nach sportlichen Aktivitäten schadet, erläutert Professor Dr. med. Helmut Seitz im Interview mit dem "ALKOHOLSPIEGEL". Alkoholische Getränke verstärken den Flüssigkeits- und Mineralstoffverlust, der durch das Training ohnehin einsetzt. Das könne im Extremfall sogar Herzrhythmusstörungen verursachen, erklärt der Direktor des Alkoholforschungszentrums der Universität Heidelberg.
Zahnärztliche Versorgung im Pflegeheim hat sich nicht verbessert
aus Gesundheitsstadt Berlin- das Haiptstadtnetzwerk
für Sie gelesen:
Neue Ausgaben in Millionenhöhe für die zahnärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnern verfehlen bislang ihr Ziel. Die therapeutischen Leistungen durch die Zahnärzte verharren auf einem niedrigen Niveau. Das geht aus dem Zahnreport 2018 der Barmer hervor, den die Krankenkasse jetzt in Berlin vorgestellt hat.
Dank neuer und modifizierter Leistungsziffern können Zahnärzte seit 2013/2014 den Besuch bei Heimbewohnern höher abrechnen. Das sollte die Versorgung Pflegebedürftiger verbessern. Doch obwohl diese Leistungsziffern allein im Jahr 2016 krankenkassenweit 1,9 Millionen Mal abgerechnet wurden, hat nicht einmal die Inanspruchnahme einfacher Therapieleistungen wie kleinerer Reparaturen an Zahnprothesen zugenommen.
Zahngesundheit von Pflegebedürftigen schlechter
Laut der Deutschen Mundgesundheitsstudie aus dem Jahr 2016 ist die Zahngesundheit von Bewohnern in Pflegeheimen im Vergleich zu Nicht-Pflegebedürftigen schlechter. Dabei haben die Krankenkassen allein im Jahr 2016 bundesweit mehr als 55 Millionen Euro für die neuen Leistungsziffern ausgegeben.
"Nun müssen Analysen ergeben, an welcher Stelle konkrete Maßnahmen zu mehr zahntherapeutischen Leistungen führen können, damit das Geld zielgerichtet und effizient eingesetzt werden kann", sagte der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof. Christoph Straub.
Zwei Drittel der Besuche bleiben ohne Behandlung
"Durch die neuen Abrechnungsziffern werden mehr Pflegeheimbewohner durch den Zahnarzt erreicht, und vermutlich kommt es auch zu mehr Prävention. Allerdings erfolgte bei mehr als zwei Dritteln der Besuche am selben Tag keine therapeutische Leistung und bei mehr als der Hälfte auch innerhalb der folgenden 90 Tage nicht", erläuterte Studienautor Prof. Michael Walter, Direktor der Dresdener Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus.
Einige Leistungsziffern lassen sich nur abrechnen, wenn Zahnärzte mit Pflegeheimen Kooperationsverträge abgeschlossen haben. Im Jahr 2016 profitierten von Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages im Saarland 4,3 Prozent und in Niedersachsen 6,8 Prozent der Heimbewohner, in Sachsen-Anhalt waren es 26,8 Prozent, gefolgt von Thüringen (24,2 Prozent), Bremen (22,2 Prozent) und Berlin (20,8 Prozent). Nach Zahlen der Bundeszahnärztekammer (BZAEK) werden insgesamt bislang ein knappes Drittel der Pflegeheime durch solch einen Kooperationsvertrag versorgt.
Zahnärztliche Versorgung im Pflegeheim hat sich nicht verbessert
Zwischen den Bundesländern gibt es indes auffällige Unterschiede. So hat in Berlin seit dem Jahr 2013 die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen im Pflegeheim um 5,2 Prozent zugenommen, während die Inanspruchnahme der Therapieleistungen um 9,7 Prozent zurückging. In Thüringen waren es plus 0,6 Prozent und minus 14,3 Prozent, in Rheinland-Pfalz lagen die Steigerungsraten bei 20,5 Prozent und 3,3 Prozent.
"Wenn Zahnärzte in einigen Regionen häufiger ins Pflegeheim gehen als in anderen Gebieten und sich die Inanspruchnahme von Therapieleistungen ebenfalls sehr unterschiedlich entwickelt, müssen die Rahmenbedingungen überprüft werden", sagte Straub. Nach derzeitigem Stand hat sich die zahnärztliche Versorgung im Pflegeheim nicht verbessert.
Bundeszahnärztekammer sieht positiven Trend
Im Gegensatz zu dem Kassen-Chef sieht die BZAEK einen positiven Trend bei der zahnärztlichen Betreuung von Pflegebedürftigen. Die Zahl von Haus- und Heimbesuchen lag 2017 bei rund 929.000 und stieg damit um 3,5 Prozent im Vorjahresvergleich. 87 Prozent der Besuche entfielen dabei auf Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung, im Vorjahr waren es 84 Prozent.
Die Zahnärzte sehen auch die Pflege-Branche in der Pflicht: Die Aus- und Fortbildung der Pflegeberufe im Bereich der Mundhygiene sei zu verbessern. Das Pflegepersonal in den Heimen müsse ausreichend Zeit für eine angemessene Mundpflege erhalten. In der Ausbildung der Zahnärzte wiederum müsse der Rahmen für die Vermittlung der Kompetenzen in der Alterszahnmedizin geschaffen werden, so die BZAEK.
Wenn Zigarettenrauch aus der Nachbarwohnung in der eigenen Wohnung zu riechen ist, kann das ziemlich stören, vor allem wenn man Nichtraucher ist. Der blaue Qualm führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern. Doch welche Rechte und Pflichten hat der Mieter?
25 Übungskarten des BZgA-AlltagsTrainingsProgramms zeigen, wie’s geht!
Körperliche Aktivität kräftigt das Immunsystem und steigert das Wohlbefinden. Neben Körper und Geist fördert Bewegung auch die Geselligkeit. Aktivität im Alltag kann dabei ganz einfach sein: »Hinstellen, Fersen abwechselnd anheben, absetzen und dabei Arme aktiv mitschwingen« – das kräftigt die Beine und kann praktisch überall und zu jeder Zeit trainiert werden, ob vorm Fernseher oder beim Warten auf den Bus. Zu diesem Zweck wurde die »Bewegungspackung« von »Älter werden in Balance« – einem Programm der BZgA, unterstützt durch den Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. – entwickelt: Eine kleine Schachtel mit 25 Übungskarten, die Motivation und Anregung zu Bewegungen bieten. Es gibt Übungen für Arme und Schultern, den Rumpf und die Beine. Die Vorderseite jeder Übungskarte zeigt eine Person in Aktion, auf der Rückseite wird die jeweilige Übung beschrieben. Der Beipackzettel empfiehlt als »übliche Dosis«, drei bis viermal pro Woche eine Übungskarte aus jeder Kategorie zu ziehen und umzusetzen. Ort, Zeitpunkt und Intensität der Übungen können selbst gewählt werden. Die Bewegungspackung erhalten Sie kostenlos bei der BZgA.
››› Weitere Informationen und zur Bestellung
Information zur Regierungsaufnahme
Annegret Kramp-Karrenbauer Generalsekretärin der CDU Deutschlands
Sehr geehrte Damen und Herren,
die CDU-geführte Bundesregierung hat in der vergangenen Woche ihre Arbeit aufgenommen. Sie will Sicherheit und Zusammenhalt stärken sowie den Wohlstand erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen, wird die CDU-geführte Bundesregierung in eine gute Zukunft investieren, Innovationen fördern und die Vorteile der Digitalisierung nutzen. So sichern wir Chancen für alle – damit unser Land für jede und jeden noch besser und lebenswerter wird.
Grundlage dafür ist der Koalitionsvertrag. Er trägt deutlich unsere Handschrift. Denn wir haben zentrale Versprechen aus unserem Regierungsprogramm durchsetzen können. Gerade für Seniorinnen und Senioren sind zu nennen, dass wir Altersdiskriminierung entschieden entgegenwirken werden, dass Weiterbildungsangebote auch im Rahmen der Digitalisierung für Ältere unverzichtbar sind und dass der Bundesaltenplan weiterentwickelt und finanziell ausgebaut wird. Weitere Erfolge im Koalitionsvertrag sind u. a. die Erhöhung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags, Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum und einen starken Staat, der für mehr Sicherheit sorgt, eine bessere Steuerung und Ordnung der Zuwanderung, bessere digitale Ausstattung der Schulen, der Ausbau von schnellem Internet in ganz Deutschland und der digitalen Verwaltung. Wir wollen damit die richtigen Antworten für eine gute Zukunft unseres Landes geben und dabei unsere Politik für Senioren der vergangenen Jahre fortsetzen, mit der wir den sozialen Zusammenhalt in unserem Land weiter stärken.
Wir wollen, dass die Lebensleistung im Alter anerkannt wird. Auf die Beiträge und Potenziale, die ältere Menschen für unsere Gesellschaft leisten, wollen wir nicht verzichten. Ihre Lebenserfahrung und ihr Rat sind uns wichtig.
Ältere Menschen sollen möglichst lange gesund und aktiv bleiben, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben sowie selbstbestimmt in Würde alt werden können. Dabei helfen wir auch denjenigen, die unsere besondere Unterstützung brauchen, und wirken Altersdiskriminierung und Vereinsamung entschieden entgegen. Das bedeutet vor allem eine gute Infrastruktur in unseren Kommunen und den Aufbau eines seniorengerechten Wohnumfelds und einer entsprechenden Nachbarschaft.
Ortsnahe Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote sowie unterschiedliche Wohnformen, um den vielfältigen Bedürfnissen und Wünschen älterer Menschen gerecht zu werden und die Selbstbestimmung im Alter zu ermöglichen, wollen wir ausbauen. Die Mehrgenerationenhäuser wollen wir absichern und weiter ausbauen, insbesondere im ländlichen Raum.
Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein. Dazu gehören die Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut. Wir schreiben die gesetzliche Rente auf dem heutigen Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 fest. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigt. Für die Zeit danach werden wir eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ einrichten.
Für Menschen, die 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, führen wir eine Grundrente ein, die 10 Prozent oberhalb der Grundsicherung liegt. Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können.
Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen dritten Entgeltpunkt pro Kind sollen für Mütter und Väter gelten, die drei und mehr Kinder erzogen haben.
Wir verbessern Arbeitsbedingungen und Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege. Für mehr Personal in der Altenpflege und in Krankenhäusern schaffen wir zusätzliche Stellen – in einem ersten Schritt 8000 Stellen für Pflegekräfte für die medizinische Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen.
Um Angehörige besser zu entlasten, fassen wir die Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege in einem jährlichen Entlastungsbudget zusammen. Kinder von pflegebedürftigen Eltern sollen erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr finanziell zur Pflege der Eltern beitragen müssen.
Gerade auf dem Land wollen wir dafür sorgen, dass es genügend Ärzte gibt. Dafür werden wir unter anderem Zulassungssperren für neue Niederlassungen von Ärzten beseitigen. Um eine gute stationäre Versorgung sicherzustellen, werden wir deutlich erhöhte Investitionen in Krankenhäuser für Umstrukturierungen, neue Technologien und Digitalisierung zur Verfügung stellen. Die Hospiz- und Palliativversorgung werden wir weiter stärken.
All das zeigt: Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Er hat die Freiheit, sein Leben eigenverantwortlich zu gestalten – möglichst lange, aktiv und unabhängig. Unser gesellschaftlicher Zusammenhalt ist christlich geprägt, durch ein solidarisches Miteinander und Füreinander.
Mit freundlichen Grüßen
Annegret Kramp-Karrenbauer
Generalsekretärin der CDU Deutschlands
Pilotprojekt war erfolgreich - BSR reinigt künftig 35 Grünanlagen mehr
rbb24.de vom 12.12.2018
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) wird künftig in noch mehr Grünanlagen für Sauberkeit in der Hauptstadt sorgen. Darunter sind der Lietzenseepark in Charlottenburg, der Monbijoupark in Mitte, die Grünanlage an der Krummen Lanke in Zehlendorf, der Helmholtzplatz in Prenzlauer Berg und auch die Kaulsdorfer Seen in Marzahn. Es handelt sich um von Touristen besuchte Orte, die in den letzten Jahren immer wieder zugemüllt worden waren. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" darüber berichtet.
Hintergrund ist ein Pilotprojekt zur Parkreinigung, das vor einem Jahr in zwölf Berliner Parks gestartet wurde. Weil dieses nach Angaben der BSR so gut läuft, wird es fortgesetzt. Das Land Berlin stellt dafür 8,8 Millionen Euro zur Verfügung – doppelt so viel wie bisher. Damit kann sich die BSR jetzt um 35 weitere Grünanlagen kümmern.
Die BSR hatte 2016 in einem Testlauf zunächst die Zuständigkeit für die Reinigung von zwölf Parks und Grünflächen von den jeweiligen Bezirken übernommen. Dass der Senat mit der Arbeit zufrieden ist, zeichnete sich schon länger ab. Als sauberer gilt inzwischen etwa der regelmäßig volle und bei Partytouristen beliebte Görlitzer Park in Kreuzberg.
Viele Berliner Parks müssen inzwischen viel aufwendiger sauber gemacht werden als früher. Das liege an der gewachsenen Zahl der Parkbesucher und dem "immer weiter zunehmenden Abfallaufkommen im Stadtgrün", erklärte der Senat im Herbst in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Die Bezirke könnten das alleine nicht mehr leisten und auch nicht bezahlen.
die Steuerungsgruppe "Aktive Berliner Senioren / ABS" laden zu einem Mitgliedergespräch ein.
Wir freuen uns, dass die Organisation "ABS" einen großen Mitgliederzuwachs zu verzeichnen hat. Aus diesem Grund treffen wir uns in den Räumen des Landessportbund Berlin, Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin (Raum 48 / 48a) um von ihnen in einer offenen Diskussion Anregungen und Hinweise für unsere weitere Arbeit zu bekommen. Es wird uns sehr helfen den Bedarf der doch sehr unterschiedlichen Organisationen zu bedienen. Auch interessant ist die Frage, was erwarten sie von "ABS" und was sind sie bereit dafür zu geben.
Wir freuen uns über ihre rege Teilnahme.
Für die Planung bitten wir um ihre Anmeldumg in der Doodle-Umfrage.
Sind Sie selbst von schwerer Krankheit betroffen oder brauchen Pflege? Begleiten Sie einen nahestehenden Menschen in einer solchen Situation? Oder möchten sie Vorsorgedokumente erstellen?
Am Patientenschutztelefon der Deutschen Stiftung Patientenschutz beantworten wir Fragen rund um Vorsorge, schwere Krankheit, Pflegemängel, Kassenleistungen und vieles mehr.
Wir sind Pflegeexperten, Juristen, Seelsorger und haben jahrelange Erfahrung in diesen Bereichen. Für Sie haben wir stets ein offenes Ohr. Sie finden bei uns schnelle und unbürokratische Unterstützung.
Köln, 06. Oktober 2017. In Deutschland wünscht sich nach den Ergebnissen einer repräsentativen Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) fast die Hälfte der Bevölkerung mehr Informationen zum Thema Organ- und Gewebespende. Die BZgA hat daher in einer neuen Broschüre mit dem Titel „Antworten auf wichtige Fragen - Organ- und Gewebespende“ 30 häufig gestellte Fragen zum Thema zusammengetragen.
Eine der gängigen Fragestellungen erläutert Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Viele Menschen sind unsicher, ob sie aufgrund des Alters oder von Vorerkrankungen dennoch Organe spenden können. Eine feste obere Altersgrenze für eine Organspende gibt es nicht. Auch im höheren Alter können Organe und Gewebe gespendet werden. Ob sich Gewebe und Organe für eine Transplantation eignen, wird immer im Einzelfall medizinisch beurteilt und entschieden. Wichtig ist der Zustand und die Passung der zu transplantierenden Organe und Gewebe und nicht das Alter der spendenden Person.“
Darüber hinaus thematisiert die Broschüre, wie man seine Entscheidung für oder gegen eine Organspende festhalten kann. Sie kann in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert werden. Hilfreich ist es, den Organspendeausweis immer bei den Personalpapieren mitzuführen und insbesondere Angehörige oder nahestehende Personen über den eigenen Willen zu informieren.
Auch Fragen, welche Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebespende vorliegen müssen und wie eine Organ- und Gewebespende abläuft, werden in der Broschüre beantwortet. Wer sich entschieden hat, kann den Organspendeausweis direkt im Heft ausfüllen und heraustrennen.
Die Broschüre „Antworten auf wichtige Fragen - Organ- und Gewebespende“ kann heruntergeladen werden unter: www.organspende-info.de
Die Vorlesungen sind öffentlich und, sofern nicht anders angegeben, auch ohne Anmeldung zu besuchen. Zur Teilnahme am „Studium generale" benötigen Sie jedoch einen Gasthörerschein. Erhältlich ist dieser im CampusCenter der Abteilung I - Studierendenservice, Tel.: 030/314-29999, Informationen dazu sind unter www.studienberatung.tu-berlin.de/?11250 zusammengefasst.
Weitere Informationen für Hörerinnen und Hörer aller Fakultäten und zum fachübergreifenden Studium erhalten Sie unter: www.tu-berlin.de/lsf
Kooperationsveranstaltung Seniorenvertretung CW und des Netzwerkes "Aktive Berliner Senioren"
Großes Interesse fand diese Veranstaltung, die die politischen Strukturen und das damit zusammenhängende Bezirksverwaltungsgesetz beleuchtete.
Die Schirmherrschaft wurde von der BVV-Vorsteherin Anne Hansen übernommen, die sich ebenfalls in den Vortragsablauf einbrachte