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Sonstiges
30.07.2019, 14:10 Uhr
Ergebnisse der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse"
Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der KommissionsergebnisseM
 Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“

Die Bundesregierung hat, wie im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode vorgesehen, die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eingesetzt. Auftrag der Kommission war es, eine gerechte Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen zu untersuchen und Vorschläge zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu machen und hierbei alle Aspekte der Daseinsvorsorge genauso wie gezielte Strukturverstärkungen in den Ländern und Kommunen in den Blick zu nehmen. Damit soll auch ein Beitrag geleistet werden, um den Wegzug aus vielen Regionen und den Druck auf die Ballungsräume zu dämpfen.
Gemäß dem Einsetzungsbeschluss des Bundeskabinetts vom 18. Juli 2018 hat sich die Kommission in sechs Facharbeitsgruppen (FAG) mit folgenden Themenkomplexen befasst:
• FAG 1: „Kommunale Altschulden“ (Vorsitz: Bundesministerium der Finanzen, Co-Vorsitze: Saarland, Rheinland-Pfalz sowie Deutscher Städtetag),
• FAG 2: „Wirtschaft und Innovation“ (Vorsitz: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Co-Vorsitze: Bayern sowie Mecklenburg-Vorpommern),
• FAG 3: „Raumordnung und Statistik“ (Vorsitz: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Co-Vorsitze: Bundesministerium für Ernährung sowie Landwirtschaft und Brandenburg),
• FAG 4: „Technische Infrastruktur“ (Vorsitz: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Co-Vorsitze: Nordrhein-Westfalen sowie Deutscher Landkreistag),
• FAG 5: „Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit“ (Vorsitz: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Co-Vorsitze: Bundesministerium für Gesundheit und Schleswig-Holstein),
• FAG 6: „Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft“ (Vorsitz: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Co-Vorsitze: Hamburg sowie Deutscher Städte- und Gemeindebund).
Die Facharbeitsgruppen waren aufgefordert, sich auf Schwerpunkte zu fokussieren. Ihre Analysen und Empfehlungen haben sie mit ihren Abschlussberichten im Mai 2019 vorgelegt...............
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Deutschland ist ein starkes und erfolgreiches Land. Die bisherige Arbeit der Kommission führt jedoch auch zu dem Befund, dass in einigen Bereichen in Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse nicht gegeben sind: Innerhalb Deutschlands bestehen erhebliche regionale Disparitäten in den Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie bei der Sicherung der Mobilität, der Breitband- und Mobilfunkanbindung und beim Zugang zu Angeboten der Grundversorgung und Daseinsvorsorge, insbesondere zu technischen,
sozialen und kulturellen Infrastrukturen und der Nahversorgung.
Ziel unserer Politik für Gleichwertige Lebensverhältnisse ist es, bestehende Disparitäten zu verringern und deren Verfestigung zu verhindern. Mit vielfältigen Ansätzen der Heimatpolitik und der Regionalpolitik will die Bundesregierung gegensteuern und ein zukunftsfestes, nachhaltiges Deutschland gestalten, in dem der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt wird. Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Handelns.
Wichtige Grundlagen sind eine solide Haushaltspolitik, nachhaltig finanzierte soziale Sicherungssysteme und ein leistungsfähiger bundesstaatlicher Finanzausgleich. Die Bundesregierung hat bereits in der letzten Legislaturperiode entscheidende Weichen gestellt. Ab 2020 werden die Länder aufgrund der Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen 2017 zusätzliche Einnahmen von fast 10 Mrd. Euro pro Jahr zur
Verfügung haben, die auch für eine Stärkung der Kommunalfinanzen eingesetzt werden können. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse über zahlreiche Förderprogramme.
Die Arbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ bestätigt, dass
Maßnahmen und Ansätze nicht nach der geographischen Lage einer Region, sondern nach den jeweiligen Bedarfslagen auszurichten sind. Eine aktive Struktur- und vor allem auch Regionalpolitik sowie eine Politik, die soziale Bedarfslagen der Menschen aufgreift,sind daher für unser Land für die kommende Dekade weiter zu entwickeln und unter dem
Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit zu planen. Da kulturelle Vielfalt ein besonderes Kennzeichen Deutschlands ist, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beiträgt und Kulturangebote sowie Mitwirkungsmöglichkeiten bei der individuellen Wohnortwahl von Menschen an Bedeutung gewinnen, zielt der Bund auf einen Erhalt des kulturellen Lebens in der Fläche ab.
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Die Bundesregierung wird die folgenden Maßnahmen umsetzen, die von jedem Ressort im Rahmen seiner Zuständigkeit und im Rahmen der nach Haushaltslage zur Verfügung stehenden Mittel umgesetzt werden:
1. Mit einem neuen gesamtdeutschen Fördersystem strukturschwache Regionen gezielt fördern
Nach dem Auslaufen des Solidarpakts II wird die Bundesregierung die Maßnahmen des Bundes zur Förderung wirtschaftlich strukturschwacher Regionen in einem gesamtdeutschen Fördersystem bündeln. Die Grundidee des neuen Systems ist es, die bislang regional beschränkten Förderprogramme auf alle strukturschwachen Regionen in Ost und West, in Stadt und Land auszuweiten. Andere Programme zur Stärkung von Innovation, technischer und sozialer Infrastruktur sowie zur Sicherung der Fachkräftebasis in strukturschwachen Regionen kommen hinzu. Die Einzelprogramme bleiben dabei nicht losgelöst voneinander, sondern werden ressortübergreifend besser koordiniert und damit in ihrer gemeinsamen regionalen Wirkung gestärkt. Dabei wird auch über den Ausgleich eines möglichen finanziellen Mehrbedarfs der Programme beraten. Bei den der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zugrundliegenden Indikatoren soll eine demografische Komponente in das Indikatorsystem mit einer spürbar höheren Gewichtung eingebaut werden. So können die zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungs- und Erwerbspotenziale in der Region und die Bedeutung des demografischen Wandels einschließlich der Wanderungsbewegungen für die Strukturpolitik angemessen berücksichtigt werden. Wir werden nicht abgerufene Fördermittel aus Programmen des Fördersystems überjährig bündeln und für Regionalprojekte in strukturschwachen Regionen einsetzen.
2. Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen bringen
Im Wege der Selbstverpflichtung wird der Bund Neuansiedlungen und Ausgründungen von Behörden und Ressortforschungseinrichtungen bevorzugt in strukturschwachen bzw. vom Strukturwandel betroffenen Regionen vornehmen – und dort vorrangig in Klein- und Mittelstädten. Auch Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Verbände sollten – unter
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Wahrung der Länderzuständigkeiten – durch aktive Strukturpolitik unterstützt werden, sich dezentral im ländlichen Raum anzusiedeln.
3. Breitband und Mobilfunk flächendeckend ausbauen
Gleichwertige Lebensverhältnisse verlangen eine flächendeckende Breitband- und Mobilfunkversorgung. Daher unterstützt der Bund den Ausbau von Glasfasernetzen in Gebieten, in denen es für Unternehmen ohne staatliche Förderung nicht wirtschaftlich wäre. Hiervon profitiert gerade der ländliche Raum. Zudem soll ein ambitionierter Ausbauplan für ein flächendeckendes und leistungsstarkes Mobilfunknetz entwickelt werden, damit alle Menschen, Regionen und Unternehmen in unserem Land in gleicher Weise von der Digitalisierung profitieren. Dabei sollen private und staatliche Kräfte gebündelt werden. So soll eine Infrastrukturgesellschaft zur Bereitstellung von Mobilfunktechnologie geprüft werden, um den Aufbau und den Betrieb solcher Infrastrukturen in all jenen Gebieten zu gewährleisten, in denen private Anbieter dies nicht selbst gewährleisten können.
4. Mobilität und Verkehrsinfrastruktur in der Fläche verbessern
Erreichbarkeit und Mobilität vor Ort sind unverzichtbar für gleichwertige Lebensverhältnisse. Tatsächlich ist das öffentliche Mobilitätsangebot in ländlichen Räumen aber oft ausgedünnt und zu wenig an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet. Daher soll ein umweltfreundliches, flächendeckendes, leistungsfähiges, bezahlbares und nutzerorientiertes Mobilitätsangebot geschaffen werden. Auch deshalb hat der Bund seine Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr erhöht. Mit der Änderung des Artikels 125c GG kann das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bereits vor dem 1. Januar 2025 geändert werden. So können die Investitionshilfen des Bundes für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden schon ab 2020 steigen und ab 2021 dann bei 1 Mrd. Euro liegen. Mobilitätspolitik ist heute viel mehr als Verkehrspolitik; heute müssen Siedlungsstruktur, Versorgung und Mobilität, Umwelt- und Klimaschutz zusammengedacht werden. Durch Maßnahmen der bundesweiten Vertaktung und Vernetzung und eine Öffnung des Rechtsrahmens für neue Angebote, die den Linienverkehr stärken und ergänzen, ebnet die Bundesregierung den Weg für eine
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zeitgemäße und zukunftsfeste Mobilität in allen Regionen. Und: jede Region ist anders. Daher sollen künftig die Entwicklungsplanungen von Bund und Ländern deutlich stärker regionale Mobilitätskonzepte mit lokal angepassten, flexiblen und bedarfsgerechten Lösungen berücksichtigen. Verbindungen zwischen Wachstumszentren und ihrem auch dünner besiedelten Umland sowie in und zwischen dünner besiedelten Regionen sollen verstärkt und Möglichkeiten bei Bund, Ländern und Kommunen geschaffen werden, die eine Realisierung von Maßnahmen aus strukturpolitischen Gründen gewährleisten.
5. Dörfer und ländliche Räume stärken
Die gezielte Stärkung der Dörfer und insbesondere strukturschwacher ländlicher Räume kann zur Erhaltung und Steigerung ihrer Attraktivität beitragen und ihre Entwicklungsdynamik befördern. Die vom Bund mitfinanzierte Förderung im Bereich ländliche Entwicklung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) soll auf Investitionen in eine erreichbare Grundversorgung in ländlichen Räumen sowie attraktive und lebendige Ortskerne, so auch die Behebung von Gebäudeleerständen, fokussiert werden. Dies wird deutlich positive Wirkungen entfalten, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ländlichen Regionen, die mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen haben, d.h. außerhalb der sogenannten „Speckgürtel“, zu schaffen. Dazu wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine räumliche Abgrenzung unter Einbeziehung von Strukturschwäche-Indikatoren vornehmen und die rechtliche Umsetzung besprechen.
6. Städtebauförderung und sozialen Wohnungsbau voranbringen
Die Städtebauförderung des Bundes und der Länder ist für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung unserer Städte und Gemeinden von herausragender Bedeutung. Die Städtebauförderung wird in geeigneten Bereichen flankiert durch effektive Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung, um damit sozialverträgliches Wohnen auch in strukturschwachen Regionen besser zu ermöglichen. Daher wird der Bund sich an der Schaffung sozialen Wohnraums
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beteiligen und die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau über das Jahr 2021 hinaus fortschreiben.
7. Eine faire Lösung für kommunale Altschulden finden
Disparitäten der kommunalen Finanzlage manifestieren sich dort besonders deutlich, wo Kommunen hohe Kassenkreditbestände aufweisen. Dadurch fehlen diesen die finanziellen Möglichkeiten, für ihre Bürgerinnen und Bürger notwendige Leistungen der Daseinsvorsorge gewährleisten zu können. Trotz zahlreicher Anstrengungen der betroffenen Länder werden diese Kommunen absehbar nicht hinreichend in der Lage sein, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern. Daneben sind in einigen Regionen der neuen Länder (ohne Berlin) Wohnungsunternehmen mit hohen Altschulden belastet. Grundsätzlich sind die Länder für die aufgabenadäquate Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Der Bund kann einen Beitrag leisten, wenn es einen nationalen politischen Konsens gibt, den betroffenen Kommunen einmalig gezielt zu helfen. Ein solcher Konsens setzte voraus, dass sichergestellt wird, dass eine neue Verschuldung über Kassenkredite nicht mehr stattfindet. Dazu wäre ein breiter politischer Konsens in den gesetzgebenden Körperschaften und zwischen den Ländern nötig, an einer nachhaltigen Lösung solidarisch mitzuwirken, so dass der Bund gezielt dort bei Zins- und Tilgungslasten helfen kann, wo andere Hilfe alleine nicht ausreichend ist. Zugleich müssen die Ursachen der hohen Kassenkreditbestände angegangen werden. Die Bundesregierung wird zeitnah Gespräche mit dem Deutschen Bundestag, den Ländern sowie den betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden aufnehmen um auszuloten, ob eine solche nationale Lösung möglich ist.
8. Engagement und Ehrenamt stärken
In strukturschwachen und ländlichen Regionen ist es häufig schwierig, ehrenamtliche Strukturen aufzubauen und zu erhalten. Deshalb wird die Bundesregierung eine „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ gründen, die ehrenamtlich Tätige durch Serviceangebote für die Organisation von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt und bei der Digitalisierung unterstützt, in Abstimmung mit bereits bestehenden Bundesprogrammen.
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9. Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sichern
Angebote im frühkindlichen Bereich, in der Grundschule, in der Jugendarbeit, in der Jugend- und Schulsozialarbeit sollen bedarfsgerecht ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt werden. Dazu wird der Bund auch für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung über 2022 hinaus seine Verantwortung wahrnehmen.
10. Barrierefreiheit in der Fläche verwirklichen
Menschen mit Behinderungen gehören überall dazu und sind Teil der Gesellschaft. Um Barrierefreiheit in ganz Deutschland und insbesondere in strukturschwachen Regionen zu verbessern und eine inklusive Gesellschaft zu verwirklichen, sind ergänzende Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören zum Beispiel der Aufbau eines Unterstützungssystems für Länder und Kommunen sowie ein Bundesprogramm für mehr Barrierefreiheit.
11. Miteinander der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen fördern
Attraktive Kommunen leben vom Miteinander der Generationen - entsprechende Strukturen des „sich umeinander Kümmerns“ und der integrierten intelligenten Vernetzung von Dienstleistungen im Sozialraum können Halte- oder Zuwanderungsfaktoren für lebenswerte Kommunen sein. Der Bund wird Kommunen durch gute Rahmenbedingungen auf ihrem Weg und bei der Entwicklung dieser sozialen Infrastruktur unterstützen.
12. „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ als Richtschnur setzen
Der Bund wird künftig bei allen Gesetzesvorhaben prüfen, welche Wirkungen sie auf die Wahrung und Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland haben („Gleichwertigkeits-Check“). Für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse tragen alle staatlichen Akteure gemeinschaftlich Verantwortung.
Zur Steuerung und zum Nachhalten der Umsetzung der o.g. Beschlüsse wird ein Staatssekretärsausschuss beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eingesetzt. Ständige Mitglieder sollen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundeskanzleramt sowie das Bundespresseamt sein. Weitere Ressorts und Beauftragte der Bundesregierung werden regelmäßig einbezogen, soweit sie in ihrer Zuständigkeit betroffen sind.
Die Schlussfolgerungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat als Vorsitzressort sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Co-Vorsitzressorts der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ zur Arbeit der Kommission enthalten darüber hinaus weitere Bereiche, die die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen betreffen. Es ist vorgesehen, diese Schlussfolgerungen insbesondere mit Blick auf diese Bereiche mit Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden gesondert zu erörtern.
Die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen soll bereits in dieser Legislaturperiode erste Veränderungen bewirken; einige Ergebnisse werden erst mittelfristig spürbar sein. Die Bundesregierung wird jetzt die Weichen für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse stellen, die eine herausragende Aufgabe für die kommende Dekade ist.
aktualisiert 30.07.2019, 14:20 Uhr