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Sonstiges
01.12.2019, 18:58 Uhr
Der BdSt NRW hat die Friedhofsgebührensatzungen in den Städten mit mehr als 60.000 Einwohnern ausgewertet

Veröffentlichung BdSt

https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/vergleich-der-friedhofsgebuehren/

 

 

 

Der BdSt NRW hat die Friedhofsgebührensatzungen in den Städten mit mehr als 60.000 Einwohnern ausgewertet. Ziel war es zu ermitteln, wie hoch die Friedhofsgebühren für die Bestattung eines Verstorbenen, der älter als fünf Jahre ist, in einem Sargwahlgrab und in einem Urnenreihengrab ist. Für beide Grabarten wurden die Gebühren für die Grabnutzung, Grabbereitung und die Benutzung der Trauerhalle ermittelt. Daraus errechnet sich eine Gesamtgebühr.

Erstmalig hat der BdSt NRW die Gebühr für eine 30-minütige Nutzung einer Trauerhalle mit Grunddekoration und mit mehr als 40 Sitzplätzen ermittelt. Während die Stadt Aachen dafür 70 Euro verlangt, sind es in Detmold 495 Euro. Auch in Castrop-Rauxel ist die Nutzung einer Trauerhalle mit 476 Euro ungewöhnlich hoch. Der Landesdurchschnitt beträgt ca. 235 Euro.

Es ist wenig überraschend, dass eine Bestattung in einem Sargwahlgrab im NRW-Durchschnitt mehr als doppelt so teuer für die Angehörigen ist wie eine Bestattung im Urnenreihengrab. Bei einer Sargbestattung wird schließlich mehr Friedhofsfläche beansprucht als bei einer Urnenbestattung.

Bei einem Wahlgrab können sich die Angehörigen zusammen mit der Friedhofsverwaltung die Lage des Grabes auf dem Friedhof aussuchen und auch die Verfügungsrechte verlängern. Diesen besonderen Service bei einem Wahlgrab, manchmal auch Familiengrab genannt, lassen sich die Friedhofsverwaltungen über eine höhere Grabnutzungsgebühr vergüten. Bei einem Reihengrab ist die Verlängerung der Liegezeit nicht möglich. Die Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung einfach der Reihe nach mit Verstorbenen belegt. Dieser geringere Service führt in der Regel zu einer deutlich geringeren Grabnutzungsgebühr.

Die höchste Gesamtgebühr für eine Bestattung in einem einstelligen Sargwahlgrab bei einer Nutzungszeit von 30 Jahren fällt in Kerpen mit 5.152 Euro an. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Gebühr für die Grabnutzung, für die Grabbereitung und für die Nutzung der Trauerhalle. Diese Gebühr liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt von rund 3.150 Euro. In Gütersloh kostet dieselbe Leistung 1.934 Euro.

Noch größer sind die Unterschiede bei der Gesamtgebühr bei einer Bestattung im Urnenreihengrab bei einer Ruhefrist von 15 bis 20 Jahren. In Herford werden 2.004 Euro fällig, in Gütersloh 531 Euro. Der Landesdurchschnitt beträgt etwa 1.352 Euro.

Das Ergebnis des BdSt-Friedhofsgebührenvergleichs erklärt, warum es mittlerweile in Deutschland mehr Urnen- als Sargbestattungen gibt. Bereits 2016 wurden 64 % der 900.000 Verstorbenen in Deutschland eingeäschert. Bei den enormen Gebührenunterschieden zwischen Sargwahl- und Urnenreihengrabbestattungen ist das kein Wunder. Bei den vom BdSt NRW ermittelten Friedhofsgebühren darf nicht vergessen werden, dass im Einzelfall noch weitere Gebühren, z.B. für die Kremierung und für die Genehmigung eines Grabmals, hinzukommen können. Auch die Leistungen eines Bestatters, eines Steinmetzes oder für die Grabpflege (Friedhofsgärtner) können die finanzielle Belastung für die Angehörigen erhöhen.

Der BdSt NRW hat die Gebühren der städtischen Fried­hofsträger ermittelt. Er rät den Angehörigen zu prüfen, ob kirchliche Friedhofsträger geringere Gebühren für Grabnutzung, Bestattung und Nutzung der Trauerhalle etc. verlangen. Dies ist oft der Fall.

 

 
aktualisiert 01.12.2019, 19:00 Uhr