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Sonstiges
07.02.2019, 12:53 Uhr
Zuatenverzeichnis für Lebensmittel
Information der Verbraucherzentrale
 

Wer Lebensmittel einkauft, der ist auf die Informationen auf der Verpackung angewiesen. Manche Kennzeichnungen sind generell verpflichtend, andere Deklarationen nur für bestimmte Lebensmittel vorgeschrieben. Darüber hinaus finden sich auf den Verpackungen freiwillige Angaben der Hersteller und zusätzlich noch jede Menge Werbung. Wir informieren über die per Gesetz geforderten Hinweise

Bezeichnung des Lebensmittels

Lebensmittel tragen oft Phantasienamen wie etwa "Erdbeertraum". Erst die Bezeichnung "Milchmischgetränk aus Magermilch mit Erdbeergeschmack, Wärmehandelt (sterilisiert)" gibt Verbrauchern Klarheit, um welche Art von Lebensmittel es sich handelt.

Für manche Lebensmittel ist die Bezeichnung gesetzlich festgelegt, wie zum Beispiel für Fruchtsaft, Honig oder Milch. Fehlt diese Vorschrift für ein Produkt, kann der Hersteller die verkehrsübliche Bezeichnung nutzen oder selbst eine Beschreibung wählen wie etwa "Nudeln in Tomatensauce mit 2 % Broccoli und 1 % Käse".

Diese für Verbraucher wichtige Produktinformation findet sich häufig versteckt auf der Rückseite der Verpackung. Aus Sicht der Verbraucherzentralen sollten die wesentlichen Eigenschaften des Produkt klar und deutlich auf der Schauseite der Verpackungen stehen, so auch die Bezeichnung des Lebensmittels.

Zutatenverzeichnis

Das Zutatenverzeichnis informiert über die Zusammensetzung des Lebensmittels. Hier lässt sich auch erkennen, ob das Produkt Zutaten enthält, die man vermeiden möchte. Bei verpackten Lebensmitteln müssen die Zutaten, darunter auch Zusatzstoffe und Aromen, angegeben werden. Die Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils genannt werden. Bei Zutaten, die ihrerseits aus verschiedenen Zutaten bestehen, wie Salami auf der Pizza, müssen alle Einzelbestandteile angegeben werden. Entweder werden diese, entsprechend der mengenmäßigen Reihenfolge im Verzeichnis aller Zutaten integriert oder das zusammengesetzte Lebensmittel wird genannt und dahinter werden in Klammern die Einzelzutaten aufgezählt.

Bei zusammengesetzten Zutaten, die weniger als zwei Prozent ausmachen und deren Zusammensetzung rechtlich definiert ist, wie beispielsweise bei Konfitüre, ist eine genaue Aufschlüsselung nicht notwendig. In der Zutatenliste reicht hier der Hinweis „Konfitüre“. Auch bei Gewürz- und Kräutermischungen, die unter zwei Prozent der Gesamtmenge liegen, müssen die einzelnen Bestandteile nicht genannt werden, ausgenommen Allergene wie Sellerie.

Zusatzstoffe müssen mit ihrem Klassennamen, wie Farbstoff oder Konservierungsmittel, genannt werden, sowie mit der E-Nummer oder ihrer speziellen Bezeichnung. Die Angabe kann zum Beispiel "Verdickungsmittel E 412" oder "Verdickungsmittel Guarkernmehl" lauten. Für Lebensmittel aus einer einzigen Zutat, wie Milch, ist das Zutatenverzeichnis nicht vorgeschrieben.

In der Zutatenliste müssen keine Angaben zu Zusatzstoffen und Enzymen gemacht werden, die im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr haben. Das gilt auch für technische Hilfsstoffe, die aus dem Produkt wieder entfernt wurden. Nur wenn dabei ein Stoff eingesetzt wurde, der als Allergen gekennzeichnet werden muss, muss der Hersteller diesen Stoff (das Allergen) nennen.


LINK zur Zutatenliste


Das Zutatenverzeichnis ist eine wichtige Informationsquelle für die Bestandteile eines Lebensmittels. Es listet alle Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles auf. Am Anfang der Liste stehen die Hauptzutaten des Produktes. Am Ende finden sich meist Gewürze, Aromen und Zusatzstoffe, die oft nur in geringer Menge enthalten sind.

Auch „Zutaten der Zutaten“ werden genannt: Es reicht bei einem Fruchtjoghurt beispielsweise nicht, nur die „Fruchtzubereitung“ aufzuführen; die einzelnen Bestandteile dieser Zubereitung sind ebenfalls anzugeben.

Mengenkennzeichnung: Werden Zutaten auf der Verpackung abgebildet oder ausgelobt, so muss in der Regel der prozentuale Mengenanteil angegeben sein. Auf dem „Knuspermüsli mit Haselnüssen“ steht beispielsweise der Nussanteil. Die prozentuale Angabe findet sich allerdings nicht immer in der Zutatenliste. Sie kann auch Bestandteil der Bezeichnung sein: „Knuspermüsli mit 12 % Haselnüssen“.

Allergenkennzeichnung: Wichtig für Allergiker: Lebensmittel, die häufig zu Unverträglichkeiten führen, sind in der Zutatenliste namentlich zu nennen und optisch hervorzuheben, zum Beispiel „Gewürze (mit Sellerie)“ oder „Emulgator Sojalecithin“.


 
aktualisiert 07.02.2019, 13:01 Uhr