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Sozialwahlen
05.03.2023 | Online Seminar
Diskussionseminar zum Thema Sozialwahlen 2023

Online-Seminar des KBB:

Sozialwahl 2023 – und niemand macht mit? Warum das ein Fehler wäre.


Donnerstag, 30. März, 18.00-20.00 Uhr

Bei der Sozialwahl können die höchsten Entscheidungsgremien der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung von den Versicherten gewählt werden. Diese bestimmen mit über maßgebliche Elemente der Gesundheitsversorgung. In der Rentenversicherung beschließen sie z.B. den zweitgrößten Haushalt der Bundesrepublik. Sie können zwar nicht die gesetzlich festgelegten Renten beeinflussen, aber weitere Leistungen wie Rehabilitationsangebote. Wer nicht wählt vergibt also eine Riesenchance zur Mitbestimmung. Trotzdem findet die Wahl wenig Beachtung.
Mit der Veranstaltung möchten wir Sie zur Teilnahme ermuntern und Ihnen erläutern, warum das eine gute Idee ist. Sie erhalten alle wichtigen Hintergrundinformationen und können sich intensiv mit der Referentin austauschen.

Referentin: Dagmar König, Mitglied im Bundesvorstand von ver.di, als Selbstverwalterin Mitglied im Vorstand und Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung

Ihre Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldung erforderlich unter info@kbb-berlin.de

Die Veranstaltung wird gefördert durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Kommunalpolitisches Bildungswerk Berlin e.V.
Paul-Lincke-Ufer 8b
10999 Berlin
Telefon/Fax: 030-20 45 09 32
Mobil: 0176-61 91 06 26
E-Mail : e.sander@kbb-berlin.de
Internet: www.kbb-berlin.de



 
20.02.2023
Ankündigung zum Versand der Wahlunterlagen SOZIALWAHLEN 2023
in Kürze werden die Wahlunterlagen für die Sozialwahlen 2023 versandt.
Jetzt gab es hierzu die Vorabinformationen zusammengefasst in einem Flyer, der an alle Haushalte versandt wurde.

Dies ist der Aufruf der Rentenversicherung


 
14.01.2022
Bestellung der Wahlausschüsse sowie der Landeswahlbeauftragten
Zu Ihrer Sicherheit
Der Flyer Zu Ihrer Sicherheit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - Stand: April 2020 - gibt Auskunft über den Versicherungsschutz bei Unfällen in Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines bürgerschaftlichen Engagements. Schriftliche Bestellung möglich per E-Mail: publikationen@bundesregierung.de.

Bestellung der Wahlausschüsse

Spätestens mit Wirkung zum 1. Februar 2022 sind die Wahlausschüsse durch die Versicherungsträger nach der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) zu bestellen. Der Wahlausschuß besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Jedes Mitglied hat eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter. Zum Vorsitzenden ist der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin, ein Mitglied der Geschäftsführung oder eine andere Person, die die Gewähr bietet, das sie dieses Amt sachkundig und unparteiische wahrnimmt, zu bestellen. Bei der Berufung der Beisitzerinnen bzw. Beisitzer sollen die einzelnen Wählergruppen (Vertretungen der Versicherten und der Arbeitgeberseite) berücksichtigt werden. Der Wahlausschuß verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung.

Landeswahlbeauftragte bestellt

Mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 ist Frau Oberregierungsrätin Vanessa Jonck zur Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen in der Sozialversicherung 2023 im Land Berlin bestellt worden. In der Bekanntmachung vom 15. September 2021 wurde Oberamtsrat Danny Käding zu ihrem Slellvertreter von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bestellt.
 
27.10.2021
Besetzung des Bundeswahlgremiums
Pressekonferenz

„ In meiner neuen Funktion als Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen habe ich in Berlin jetzt das Datum der nächsten Wahl zu den Selbstverwaltungsorganen der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger festgelegt: das ist der 31. Mai 2023. Damit können ab sofort die Wahlvorbereitungen starten.
Besonders spannend wird, dass bei diesen Wahlen erstmals in Deutschland das Wählen online erprobt werden soll. 15 Sozialversicherungsträger sind daran interessiert und haben dazu eine Arbeitsgemeinschaft gebildet. Deren Geschäftsführer Jörg Ide von der Techniker Krankenkasse und Holger Schlicht von der DAK berichteten, dass die europaweite Ausschreibung für dieses Projekt sehr gut laufe und Anfang des nächsten Jahres der Dienstleister für die online Wahl feststehen werde.

Unser Bild von der Pressekonferenz im Bundesarbeitsministerium in Berlin zeigt
v.l.n.r. Jörg Ide, die stellvertretende Sozialwahlbeauftragte Daniela Kolbe, Peter Weiß und Holger Schlicht.“

 
15.10.2021
Die Landeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen sind bestellt
Landeswahlbeauftragte bestellt

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat die Bestellung der Landeswahlbeauftragten und ihres Stellvertreters für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen 2023 im Land Berlin im Amtsblatt für Berlin am 24. September 2021 mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 bekannt gemacht: Die Landeswahlbeauftragte, Oberregierungsrätin Vanessa Jonck, und ihr Stellvertreter, Oberamtsrat Danny Käding haben ihren Dienstsitz bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Oranienstraße 106 10969 Berlin. Ihre Dienstzeit endet mit dem Ablauf des 30. September des Jahres, in dem die nächsten allgemeinen Sozialversicherungswahlen stattfinden.

 
02.12.2020 | 11.12.2020
Vertreterversammlung der Unfallkasse Berlin
Vertreterversammlung
Die öffentliche Sitzung der Vertreterversammlung der Unfallkasse Berlin findet am 11. Dezember 2020, um 11.00 Uhr, bei GE Global Technical Learning Center, Culemeyerstraße 1, 12277 Berlin statt. Die Tagesordnung sieht einen Bericht des Vorstands, die Entlastung des Vorstands und des Geschäftsführers zur Jahresrechnung 2019 und die Verabschiedung des Haushaltsplans 2021 vor. Interessenten an einer Teilnahme melden sich bitte rechtzeitig beim Büro der Vertreterversammlung (Tel.: 030 76241102
oder per E-Mail: d.zenk@unfallkasse-berlin.de) an.
 
08.11.2020
Öffentliche Anhörung von Sachverständigen am 16.November 2020
Öffentliche Anhörung von Sachverständigen

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf Digitale Rentenübersicht (Drucksache 19/23550l) enthält neue Regelungen für die Sozialversicherungswahlen, die erstmals 2023 wirksam werden könnten. Vom Bundestag ist der Gesetzentwurf in erster Lesung am 29. Oktober 2020 beraten worden. Die weitere Beratungen erfolgen in den Ausschüssen des Bundestages. Für den 16. November 2020 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen beschlossen. Die Anhörung findet in Berlin im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600, in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr statt. Zum Gesetzentwurf hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag (Drucksache 19/22560) eingebracht.

 
23.10.2020 | 11. Dezember 2020, ab 11.00 Uhr im Sitzungssaal des Bildungszentrums Erkner, Seestraße 39, 15537 Erkner,
Vertreterversammlung tagt öffentlich
Vertreterversammlung tagt öffentlich
Die Sitzung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg tagt am Freitag, den 11. Dezember 2020, ab  11.00 Uhr im Sitzungssaal des Bildungszentrums Erkner, Seestraße 39, 15537 Erkner, öffentlich. Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg setzt sich aus je 15 Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Sie trifft sich zweimal jährlich zu öffentlichen Sitzungen. Die Vertreterversammlung beschließt zum Beispiel die Satzung und den Haushaltsplan, nimmt die Jahresrechnung ab und wählt die Mitglieder des Vorstandes sowie die Geschäftsführung.  
 

 
23.10.2020 | Bundestag am 29. Oktober 19:55 Uhr
Liveübertragung zur Modernierung der Sozialwahlen
Liveübertragung zur Modernierung der Sozialwahlen

 Der von der Bundesregierung  vorgelegte Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ (Gesetz Digitale Rentenübersicht Drucksache 19/23550) steht am Donnerstag, 29. Oktober 2020, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach halbstündiger Debatte soll der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung soll beim Ausschuss für Arbeit und Soziales liegen.
Die Beratungen des Bundestages können ab 19.55 Uhr in einer halbstündigen Liveübertragung mitverfolgt werden. Laut Bundesregierung stehen drei Ziele im Zentrum des Entwurfes: die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht, die Stärkung der Selbstverwaltung und die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen sowie die Transparenz in der Rehabilitation. Zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen sieht der Entwurf eine Erleichterung des Zugangs zu Gremien und Wahlen vor. Künftig sollen weniger Unterstützerunterschriften für Vorschlagslisten notwendig sein und die Frist für die Listenzusammenlegungen zeitlich begrenzt werden.
 
15.10.2020
Zugang zu den Sozialwahlen wird erleichtert- Gesetzentwurf


Die Bundesregierung hat am 26. August einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Sozialversicherungswahlen (SV-Wahlen) modernisiert werden sollen. Ziel ist es, die Selbstverwaltung zu stärken, den Bekanntheitsgrad der SV-Wahlen zu steigern, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, die Transparenz des Wahlverfahrens zu verbessern sowie die Frauenanteil in der Selbstverwaltung zu stärken. Das Artikelgesetz stand am 9. Oktober im Bundesrat zur Beratung an. Entgegen den Empfehlungen von drei Ausschüssen (AIS, FS, FZ) des Bundesrates hat das Plenum des Bundesrates nicht die Streichung über die Absenkung des Unterschriftenquorums bei einzuholenden Unterschriften in seiner Stellungnahme (Drucksache 485/20 Beschluss) übernommen, die von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Deutschen Gewerkschaftsbund mit Nachdruck vorgeschlagen haben. Damit hat der Bundestag darüber zu entscheiden, ob die Vorschlagslisten der Versicherten und der Selbständigen nach § 48 Absatz 2 Satze 1 SGB IV künftig von höchstens 1.000 Personen unterzeichnet werden müssen, statt bisher von bis zu 2.000 Personen. Die gesetzliche Staffelung für die Kleinstversicherungsträger soll entsprechend geändert werden.
Das ABS-Netzwerk, Aktive-Berliner-Senioren,  begrüßt die Absicht zur Änderung der Wahlvorschriften, da sie insbesondere für freie Listen den Zugang zu SV- Wahl zum Beispiel bei der Unfallkasse Berlin erleichtert.