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07.07.2022, 13:23 Uhr
Ausstattung und Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen
Drucksache 19 / 12 185
Abghs III S (parlament-berlin.de)

Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE)
vom 15. Juni 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2022)
zum Thema:
Ausstattung und Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen
und Antwort vom 28. Juni 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jun. 2022)

1. In welcher Höhe erhalten die bezirklichen Seniorenvertretungen in der Haushaltsperiode 2022/2023
finanzielle Unterstützung und aus welchem Haushaltsansatz wird die finanzielle Unterstützung gewährt? (Bitte
nach Bezirken aufschlüsseln.)
Zu 1.:
Mitte: 11.700 € pro Jahr, davon 8.700 € aus dem Kapitel 3930, Titel 41201 (Aufwendungen
für ehrenamtlich Tätige) und 3.000 € aus dem Kapitel 3930, Titel 67141 (Altenhilfe).
2
Friedrichshain-Kreuzberg: Die bezirkliche Seniorenvertretung Friedrichshain-Kreuzberg wird
pro Jahr grundsätzlich mit 2.700 € aus Altenhilfe (Kapitel/Titel: 3930/ 671 41) finanziert.
Pankow: 2022: 4.600 € aus dem Kapitel 3910, Titel 68406.
Charlottenburg-Wilmersdorf: Die Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf erhält
jährlich 2.900 € aus dem Kapitel 3910, Titel 54690, hierbei handelt es sich um Mittel aus
einer Erbschaft.
Spandau: Die Mitglieder der Seniorenvertretung Spandau erhalten analog den Mitgliedern
des Ehrenamtlichen Dienstes eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 €.
Die finanzielle Unterstützung wird aus dem Haushaltsansatz der Altenhilfe nach dem SGB XII
(3930/67141) gezahlt.
Steglitz-Zehlendorf: 2.500 € pro Jahr aus dem Kapitel 3930, Titel 68406 (Zuschüsse an
soziale oder ähnliche Einrichtungen).
Tempelhof-Schöneberg: 5.200 € pro Jahr aus dem Kapitel 3930-67141 (Altenhilfe) – sobald
der Haushalt feststeht.
Neukölln: Derzeit erhält die Seniorenvertretung pro Haushaltsjahr 1.043 € aus dem Kapitel
3930, Titel 67141 (Altenhilfe). Dieser Betrag kann bei Bedarf auf maximal 3.000 € pro
Haushaltsjahr aufgestockt werden. Die neue Seniorenvertretung wird eine Aufstellung der zu
erwartenden Ausgaben erstellen, um das bisherige Budget erhöhen zu lassen.
Treptow-Köpenick: Zuwendungsfinanzierung der Seniorenvertretung in Treptow-Köpenick:
Haushaltsjahr 2022: Kapitel/Titel 3910/ 68432 6.000 €
Haushaltsjahr 2023: Kapitel/Titel 3910/ 68432 6.000 €
Marzahn-Hellersdorf: Die Seniorenvertretung Marzahn-Hellersdorf (SV MH) erhält finanzielle
Unterstützung in Höhe von 5.000 € für die Haushaltsperiode 2022/2023.
68432 - Ansatz 2022: 2.500 €
68432 - Ansatz 2023: 2.500 €
Lichtenberg: Die bezirkliche Seniorenvertretung erhält jährlich 2.500 € im Rahmen von
Zuwendungen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Kapitel 3910, Titel 68406 (Zuschüsse an
soziale oder ähnliche Einrichtungen).
Reinickendorf:
Für die bezirkliche Seniorenvertretung wurden für die Haushaltsjahre 2022/2023 folgende
Ansätze gebildet:
3930/54057 – Wahlen: 1.000 €
3
3930/51101/201 – Geschäftsbedarf: 250 €
3930/52703/201 – Dienstreisen: 350 €
2. Inwieweit ist diese finanzielle Unterstützung der bezirklichen Seniorenvertretungen an bestimmte Auflagen
oder Verwendungszwecke gebunden? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)
Zu 2.:
Mitte: Hinsichtlich der Zahlung der Aufwandsentschädigungen gelten die Regelungen der
Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD)
i. V. m. der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der
Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger
ehrenamtlich tätiger Personen. Die Mittel müssen sachbezogen beantragt werden.
Friedrichshain-Kreuzberg: In der Regel erfolgt die Fahrgelderstattung mittels Abrechnung
mit dem für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglied der bezirklichen Seniorenvertretung auf
Basis der beschlossenen Finanzordnung der Seniorenvertretung. Hierzu wird ein
Abrechnungsformular benutzt. Aus den vorgenannten, bereitgestellten Mitteln werden dann
die Fahrgelder erstattet. Sonstige Erstattungen erfolgen auf Basis von Belegen. Durch
Hinweise des Rechnungshofes werden die o.g. finanziellen Mittel nicht als Gesamtsumme,
sondern in Raten (Kalkulationsansatz vierteljährlich) zur Verfügung gestellt. Bei weiterem
Bedarf ist nach Vorlage des Abrechnungsstandes eine erneute Ratenzahlung möglich.
Pankow: Die Mittel werden als Zuwendung gemäß §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO)
mit Bewilligungsbescheid vergeben. Im Rahmen des § 44 LHO wird jeweils der jährliche
Verwendungsnachweis für die bewilligten Mittel geprüft.
Charlottenburg-Wilmersdorf: Es gibt keine Auflagen.
Spandau: Die Zahlung an die Mitglieder der Seniorenvertretung ist an keine Auflagen
gebunden.
Steglitz-Zehlendorf: Die finanzielle Unterstützung dient grundsätzlich zur Deckung der
Aufwendungen, die der Seniorenvertretung in Erfüllung ihrer Ausgaben entstehen. Dazu
zählen beispielhaft die Erstattung von Fahrtkosten für die Teilnahme an Sitzungen oder
seniorenbezogenen Veranstaltungen, der Druck von Flyern für die Öffentlichkeitsarbeit, die
Teilnahme an fachbezogenen Fortbildungen sowie Ausgaben für die Informations- und
Kommunikationstechnik. Die Seniorenvertretung hat dabei die Auflage, nicht mehr als 25 %
der Zuwendung für Fahrtkosten auszugeben.
Tempelhof-Schöneberg: Die Unterstützung muss für die Arbeit der Seniorenvertretung
verwendet werden und unterliegt den Bestimmungen des Haushalts- und Zuwendungsrechts.
4
Neukölln: Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel werden nach Jahresabschluss
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seniorenservice geprüft.
Treptow-Köpenick: Die Seniorenvertretung wird mit Zuwendungsmitteln des Landes Berlin
finanziert, die zweckgebunden für erforderliche Sachausgaben im Rahmen der Arbeit der
Seniorenvertretung sind. Weitere Auflagen werden im Zuwendungsbescheid nicht erteilt.
Marzahn-Hellersdorf: Die Seniorenvertretung nimmt die Interessen der Seniorinnen und
Senioren im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wahr und verstärkt die gesellschaftliche Teilhabe
und die Einbindung und Mitwirkung älterer Menschen in allen Lebensbereichen. Sie sind
Mittler zwischen älteren Bürgerinnen und Bürgern und dem Bezirksamt sowie anderen
Behörden, Institutionen und Einrichtungen und haben insbesondere folgende Aufgaben:
1. Mitwirkung und Mitarbeit bei allen Themen im Sinne von § 1 Berliner
Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG) durch Rederecht in den Ausschüssen der
Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nach Maßgabe des § 9 Absatz 4 des
Bezirksverwaltungsgesetzes,
2. Beratung und Unterstützung älterer Bürgerinnen und Bürger bei der Durchsetzung
ihrer Ansprüche,
3. Vertretung der Interessen der älteren Generation in der Öffentlichkeit und allgemeine
Öffentlichkeitsarbeit,
4. Erarbeitung von Vorschlägen zu Maßnahmen des Bezirks, soweit diese besondere
Bedeutung für die im Bezirk lebenden Seniorinnen und Senioren haben,
5. Information über seniorenrelevante Gesetze und deren Umsetzung,
6. Kontaktpflege zu Pflegediensten, Heimbeiräten, Freizeitstätten, Einrichtungen und
Trägern der Altenhilfe,
7. Abhalten von Bürgersprechstunden,
8. anstreben, dass die Zusammensetzung der bezirklichen Seniorenvertretung die
Seniorinnen und Senioren in ihrer Gesamtheit widerspiegeln und wichtige
gesellschaftliche Gruppen in die Arbeit integriert werden.
Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderu

--->fortführung siehe link zu beginn
aktualisiert 07.07.2022, 13:47 Uhr