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22.06.2022, 15:06 Uhr
Ausstattung und Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE) vom 15. Juni 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2022)
Ich frage den Senat:


1. In welcher Höhe erhalten die bezirklichen Seniorenvertretungen in der Haushaltsperiode 2022/2023 finanzielle Unterstützung und aus welchem Haushaltsansatz wird die finanzielle Unterstützung gewährt? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)
2. Inwieweit ist diese finanzielle Unterstützung der bezirklichen Seniorenvertretungen an bestimmte Auflagen oder Verwendungszwecke gebunden? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)
3. Inwieweit umfasst diese finanzielle Unterstützung der bezirklichen Seniorenvertretungen auch Aufwands-entschädigungen oder -pauschalen für die Mitglieder der Seniorenvertretungen? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)
4. Welche Regelungen gibt es darüber hinaus in den Bezirken für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen oder -pauschalen für die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)
5. Welche sachliche Ausstattung (Räume, Möbel, IT, Büromaterialien) wird den bezirklichen Seniorenvertretungen jeweils zur Verfügung gestellt? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)
6. Inwieweit erhalten die bezirklichen Seniorenvertretungen eine personelle Unterstützung ihrer Arbeit durch das jeweilige Bezirksamt? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)
7. Wurden bzw. werden den bezirklichen Seniorenvertretungen die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt? Wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)
8. Inwieweit wurden bzw. werden in den Bezirken Vorschläge, Stellungnahmen und Anregungen der bezirklichen Seniorenvertretungen zu Maßnahmen des Bezirkes, die die Interessen von Senior*innen betreffen, beachtet und umgesetzt? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)
9. Wie ist in den Bezirken das gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BerlSenG in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BezVG grundsätzlich geregelte Rederecht der bezirklichen Seniorenvertretungen in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung konkret ausgestaltet? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)
10. Inwieweit wurden bzw. werden Verbesserungsvorschläge der bezirklichen Seniorenvertretung im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt bzw. die Bezirksverordnetenversammlung durch die Bezirke aufgegriffen? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)

Berlin, 15.06.2022


aktualisiert 22.06.2022, 15:08 Uhr