Novellierung Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz---->sammlung zu berücksichtigender einzelaspekte
08.02.2022, 15:42 Uhr
Wahl der Seniorenvertretungen 2022
DRS S19-10573
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Herrn Abgeordneten Tobias Bauschke und Herrn Abgeordneten Roman-
Francesco Rogat (FDP)
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –
Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/10573 vom 12. Januar 2022
über Wahl der Seniorenvertretungen 2022
_____________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie
folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil)
Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis
beantworten kann. Im Sinne einer sachgerechten Antwort hat er die Bezirke um Stellungnahmen gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung
berücksichtigt sind.
1. Wie ist das Verfahren zu der Aufstellung der Kandidaten für die Seniorenvertretung gestaltet?
Zu 1.: Das Verfahren zur Aufstellung der Kandidierenden für die Wahl der
Vorschlagslisten und Berufung der Mitglieder der bezirklichen
Seniorenvertretungen ist durch das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz
(BerlSenG) und die Verwaltungsvorschriften zur Wahl der Vorschlagslisten und
Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen (VV
Berufungsvorschläge) geregelt.
Die Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen findet auf
Basis einer durch Wahlen zu bestimmenden Vorschlagsliste statt. Gemäß § 4 a BerlSenG ruft jedes Bezirksamt sechs Monate vor den Wahlen der
Vorschlagslisten öffentlich im Bezirk dazu auf, Berufungsvorschläge für die
Vorschlagslisten zu machen. Innerhalb von vier Wochen nach dem Aushang des Aufrufs für Berufungsvorschläge müssen die Vorschläge beim für Seniorinnen und
................> Gesamttext
Herrn Abgeordneten Tobias Bauschke und Herrn Abgeordneten Roman-
Francesco Rogat (FDP)
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –
Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/10573 vom 12. Januar 2022
über Wahl der Seniorenvertretungen 2022
_____________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie
folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil)
Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis
beantworten kann. Im Sinne einer sachgerechten Antwort hat er die Bezirke um Stellungnahmen gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung
berücksichtigt sind.
1. Wie ist das Verfahren zu der Aufstellung der Kandidaten für die Seniorenvertretung gestaltet?
Zu 1.: Das Verfahren zur Aufstellung der Kandidierenden für die Wahl der
Vorschlagslisten und Berufung der Mitglieder der bezirklichen
Seniorenvertretungen ist durch das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz
(BerlSenG) und die Verwaltungsvorschriften zur Wahl der Vorschlagslisten und
Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen (VV
Berufungsvorschläge) geregelt.
Die Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen findet auf
Basis einer durch Wahlen zu bestimmenden Vorschlagsliste statt. Gemäß § 4 a BerlSenG ruft jedes Bezirksamt sechs Monate vor den Wahlen der
Vorschlagslisten öffentlich im Bezirk dazu auf, Berufungsvorschläge für die
Vorschlagslisten zu machen. Innerhalb von vier Wochen nach dem Aushang des Aufrufs für Berufungsvorschläge müssen die Vorschläge beim für Seniorinnen und
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aktualisiert 08.02.2022, 15:59 Uhr
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