Novellierung Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz---->sammlung zu berücksichtigender einzelaspekte
23.01.2022, 17:59 Uhr
Abschlussbericht der Evaluation zum Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz liegt vor
Herausgeber: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 12/2021
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Abteilung Soziales, III E 1,Oranienstraße 106 | 10969 Berlin
©SenIAS, Stand 12/2021
download des Abschlussberichtes
Ziel der „Evaluation des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes“ ist es, den Status quo der Rechte und Teilhabemöglichkeiten von Seniorenvertretungen und deren faktische Beteili gung in den Bezirken und auf Landesebene zu untersuchen, die Wirksamkeit zu bewerten und Empfehlungen für eine
Optimierung der Beteiligungsprozesse und -strukturen sowie für Änderungen des BerlSenG zu geben...."
Schlussabsätze
Für die Umsetzung insbesondere jener Empfehlungen, die ebenso einer Änderung anderer gesetzlicher Grundlagen bedürfen bzw. Fragen der Finanzierung berühren, ist ein politischer Wille notwendig, der damit auch die Anerkennung des BerlSenG als politisches Instrument der Seniorenmitwirkung widerspiegelt. Ohne die Änderungen weiterer Gesetzesvorschriften kann eine erneute Novellierung des BerlSenG eine
Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten für Seniorinnen
und Senioren nicht erreichen.
Nicht zuletzt sollte aus Sicht der Evaluation die Mitwirkung der Seniorenmitwirkungsgremien auch bei der Novellierung des BerlSenG ernst genommen und in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren erarbeitet werden, um damit eine längerfristige, tragfähige und akzeptierte Neugestaltung des Seniorenmitwirkungsgesetzes zu erreichen
aktualisiert 31.01.2022, 13:54 Uhr
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