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Aktuelles- Interessantes
28.10.2021, 14:07 Uhr
Mitwirkung im Landesseniorenbeirat
Aufruf zur Interessenbekundung für die Neuwahl in 2022 vom 4.10.21 bis 14.1.22

Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitwirkung im Landesseniorenbeirat
2022 stehen in Berlin die nächsten Seniorenwahlen an. Im Zuge dessen wird auch ein neuer Landesseniorenbeirat (LSBB) gebildet. Verbände und Vereinigungen, die im Land Berlin tätig sind und nach ihrer Satzung soziale, kulturelle, gesundheitliche und weitere Interessen der Senior*innen unterstützen,
sind vom 14. Oktober 2021 bis zum 14. Januar 2022 dazu
aufgerufen, ihr Interesse an einer Mitwirkung im Landesseniorenbeirat Berlin zu bekunden.
 
Die Grundlage der Arbeit des LSBB bildet das Seniorenmitwirkungsgesetz
(https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/rechtsvorschriften/berlseng-573405.php). In seiner Funktion berät er das Abgeordnetenhaus sowie den Senat von Berlin in seniorenpolitisch wichtigen Fragen.  
Der amtierende LSBB hat für 12 der 25 Sitze im neu zusammengesetzten LSBB ein Vorschlagsrecht. Die Berufung erfolgt durch das für Senior*innen zuständige Mitglied des Senats für die Dauer der Amtszeit der bezirklichen Seniorenvertretungen.
Organisationen, die am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen wollen, werden gebeten
folgende Fragen bei der Bewerbung zu beantworten:
1. Name und Anschrift der Organisation, Rechtsform
2. Warum bewirbt sich die Organisation um einen Platz im LSBB?
3. Wer wird die Organisation im LSBB vertreten?
4. Welchen Anteil haben seniorenrelevante Aufgaben in der Arbeit der Organisation?
5. Welche Scherpunkte möchte die Organisation im LSBB setzen?
6. Wie sichert die Organisation die Auswertung und Nutzung der Informationen und Arbeitsergebnisse des LSBB?
7. Über welche fachlichen und seniorenpolitischen Kompetenzen verfügt der/die Kandidat*in, um in einer LSBB Arbeitsgruppe mitzuwirken?
8. Stehen weitere Mitglieder der Organisation als externe fachliche Berater*innen für die LSBB Arbeitsgruppen zur Verfügung?
9. Welchen Stellenwert hatten und haben das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz und die Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik in der Organisation?
10. Bitte zitieren Sie den Satzungszweck, wonach die Organisation eine
Seniorenorganisation im Sinne des BerlSenG ist.
Die Bewerbungen müssen bis zum 14. Januar 2022 per Post oder E-Mail eingereicht werden an: Geschäftsstelle des Landesseniorenbeirates Berlin
Parochialstraße 3
10179 Berlin
info@lsbb-lsv.de
 
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen im LSBB beraten und die Vorschlagsliste für die Berufung per Wahl durch die Mitglieder des LSBB (voraussichtlich am 16. März 2022) erstellt.

Kontakt für Rückfragen: Landesseniorenbeirat Berlin
Vorsitzende: Eveline Lämmer
info@lsbb-lsv.de - Telefon Geschäftsstelle: 030 9018-24389
aktualisiert 05.11.2021, 13:35 Uhr