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19.09.2021, 16:43 Uhr
Nach der Wahl ist vor der Wahl- Wahl zu den Seniorenertretungen
Drucksache 18 / 28 511 Schriftliche Anfrage


auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/28511
vom 02. September 2021
über
Nach der Wahl ist vor der Wahl ― Wahl der Seniorenvertretungen 2022
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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Worin sieht der Senat seine Verantwortung hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
der Seniorenvertretungen im Jahr 2022?

Zu 1.: Der Sena Gewinnung bisher unterrepräsentierter Gruppen für die Wahlen. Aus diesem Grunde sind beispielsweise zielgruppenspezifische Informationsangebote für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) sowie Personen mit
Migrationshintergrund geschaffen worden.

2. Zu welchem genauen Termin erfolgen diese im Jahr 2022?
Zu 2.: Die Wahlen zu den Seniorenvertretungen finden im Zeitraum vom 14. bis 18. März
2022 statt.

3. Wann beginnt dafür die öffentliche Werbung (z.B.: Flyer, Plakate)? Worin sieht der Senat seine Verantwortung und worin die der Bezirke?
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Zu 3.: Gemäß § 1 (1) der VV informieren die Bezirksämter durch die örtliche Presse und andere Medien über das Wahlverfahren. Nach § 1 (2) VV Berufungsvorschläge soll die berlinweite Öffentlichkeitsarbeit nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln von der zuständigen Senatsverwaltung unterstützt werden. Die Bezirksämter stehen im intensiven Austausch mit der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung hinsichtlich der öffentlichen Werbung zu den Wahlen. Der Senat hat bereits diverse öffentlichkeitswirksame Maßnahmen konzipiert und umgesetzt. Hierzu gehört u. a. ein Erklär-Film, allgemeine Flyer zu den Seniorenmitwirkungsgremien (auch in leichter Sprache und in Fremdsprachen), zielgruppenspezifische Flyer und Plakate. Diese Materialien können auf der Homepage der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung heruntergeladen werden. Darüber hinaus
unterstützt der Senat die Informationsveranstaltungen der „Fachstelle LSBTI*, Altern und Pflege“ und des „Kompetenzzentrum Interkulturelle Öffnung der Altenhilfe“ zu den Wahlen. Ziel dieser Veranstaltungen ist die Vielfalt in den Seniorenmitwirkungsgremien und bei den Wählerinnen und Wählern zu steigern.

4. Wie wird abgesichert, dass die Werbematerialien auch Menschen zugänglich gemacht werden, die die
deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen?

Zu 4.: Der allgemeine Flyer zu den Seniorenmitwirkungsgremien sowie der Erklär-Film existieren in sechs Fremdsprachen und auf Deutsch in Leichter Sprache.60 angeschrieben bzw. erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte? Wenn nein, warum nicht

5. Wie erfolgen die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten? Werden alle Wahlberechtigten abt?
Zu 5.: Alle Personen, die zum Zeitpunkt der Wahlen das 60. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Wahlbenachrichtigung mit Hauptwohnsitz in einem Berliner Bezirk gemeldet sind, erhalten eine schriftliche Wahlbenachrichtigung.

6. Gibt es die Möglichkeit der Briefwahl? Wenn nein, warum nicht?
Zu 6.: Ja, es gibt gemäß § 4a (3) BerlSenG die Möglichkeit der Briefwahl.

7. Wie erfolgt die Aufstellung der Kandidaten
a) durch die sich beteiligenden Organisationen und
b) von Einzelkandidaten?
Wie wird abgesichert, dass die Kandidaten einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung darstellen (Männer, Frauen, Altersgruppen, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund)?

Zu 7.: Die Berufungsvorschläge sind gemäß § 9 VV Berufungsvorschläge schriftlich in einem verschlossenen Umschlag innerhalb eines Monats nach Aushang (Posteingang) an das für die Vorgeschlagene oder den Vorgeschlagenen zuständige Bezirksamt zu richten. Das Bezirksamt sammelt die innerhalb der Frist eingegangenen Vorschläge und übergibt sie der Wahlkommission. Die Wahlkommission prüft die eingegangenen
Vorschläge auf Vollständigkeit, Fristgerechtigkeit und Berufbarkeit. Die zur Berufung Vorgeschlagenen werden von der Wahlkommission aufgefordert, ihre Zustimmung zum Berufungsvorschlag zu erklären. Die Wahlkommission erstellt die Abstimmungsliste der als gültig anerkannten Berufungsvorschläge und übermittelt diese an das Bezirksamt.
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8. Wie und in welcher Form werden die Kandidatinnen und Kandidaten den Wahlberechtigten rechtzeitig bekannt gemacht? Wo und wie finden die Kandidatenvorstellungen statt?
Zu 8.: Die Kandidatenvorstellung wird bezirklich organisiert. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen gemäß § 9 (4) VV Berufungsvorschläge dem zuständigen Bezirksamt ein Lichtbild und ein Motivationsschreiben zu ihrer Kandidatur zur Verfügung. Diese Informationen werden durch das Bezirksamt veröffentlicht. Das Bezirksamt stellt zudem mindestens drei Termine in barrierefreien bezirklichen Einrichtungen sicher, bei denen
sich die Kandidatinnen und Kandidaten der Öffentlichkeit vorstellen können.

9. Wie hoch war die Wahlbeteiligung im Jahr 2017? Welche Schlussfolgerungen hat der Senat daraus für
die Seniorenwahlen im Jahr 2022 gezogen?

Zu 9.: Die Wahlbeteiligung zu den Seniorenvertretungswahlen lag im Jahr 2017 bei 5,56 Prozent. Um die Wahlbeteiligung zu erhöhen und die Diversität innerhalb derSeniorenmitwirkungsgremien zu fördern betreibt der Senat zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit (siehe auch zu 3.).

10. Wie will der Senat gemeinsam mit den Bezirken die Wahlen zu den Seniorenvertretungen optimieren?
Welche Absprachen sind dazu getroffen worden?

Zu 10.: Der Senat moderiert den fachlichen Austausch der Bezirke untereinander. Gemeinsam mit den Bezirken wurde erörtert, wie mehr Personen auf die Wahlen aufmerksam gemacht und wie Kandidatinnen und Kandidaten für die bezirklichen Seniorenvertretungen gewonnen werden können. Anschließend sind entsprechende Öffentlichkeitsmaterialien erstellt worden.
Berlin, den 9. September 2021
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
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Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

aktualisiert 19.09.2021, 16:56 Uhr