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30.01.2021, 16:48 Uhr
zweite Verordnung Änderung der Pflegeunterstützungsverordnung
vom 22.12.2020
Gestz und Verordnungsblatt von Berlin
13.Januar 2021
03227
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1033677.php
Pressemitteilung vom 22.12.2020
Aus der Sitzung des Senats am 22. Dezember 2020:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kalayci die „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ (Pflegeunterstützungsverordnung –
PUVO) erlassen.
Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, erhalten von ihrer Pflegeversicherung nach § 45 b SGB XI einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich, der u.a. bei anerkannten Angeboten für Betreuungsleistungen und für Entlastungsleistungen zur Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben in der häuslichen Umgebung eingesetzt werden kann.
Pflegesenatorin Dilek Kalayci: „Die Pflege zuhause ist weiterhin der Normalfall und der Wunsch der meisten Menschen. In Berlin werden ca. 75 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt – meist durch Angehörige, die dabei häufig durch Freundinnen und Freunde oder auch Nachbarinnen und Nachbarn unterstützt werden. Mit der jetzt beschlossenen Neufassung der Pflegeunterstützungsverordnung wird es Pflegebedürftigen nun ermöglicht, den Entlastungsbetrag niedrigschwellig für Unterstützungsleistungen durch Nachbarinnen oder Nachbarn einzusetzen. Damit setzt der Senat das Vorhaben um, die Nachbarschaftshilfe zu stärken und damit einen weiteren Baustein für gute Pflegebedingungen in Berlin zu schaffen.“
Die Nachbarschaftshelfer oder -helferinnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen volljährig sein, in enger Nachbarschaft zu dem Pflegebedürftigen leben und dürfen nicht bis zum zweiten Grad mit diesem verwandt oder verschwägert und nicht als Pflegeperson bei der unterstützten Person tätig sein. Monatlich können bis zu zwei Pflegebedürftige unterstützt werden. Für die Registrierung bei der zuständigen Pflegekasse des Pflegebedürftigen ist durch die Nachbarschaftshelferin oder dem Nachbarschaftshelfer eine kostenfreie obligatorische Schulung von sechs Stunden als Grundkurs zu absolvieren. Danach können sich die Nachbarschaftshelferinnen und -helfer bei der zuständigen Pflegekasse des oder der Pflegebedürftigen registrieren lassen und dort die Leistungen für maximal acht Euro die Stunde bis zur Höhe des Entlastungsbetrages abrechnen.
Weitere Informationen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag finden Sie unter http://www.pflegeunterstuetzung-berlin.de.
13.Januar 2021
03227
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1033677.php
Pressemitteilung vom 22.12.2020
Aus der Sitzung des Senats am 22. Dezember 2020:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kalayci die „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ (Pflegeunterstützungsverordnung –
PUVO) erlassen.
Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, erhalten von ihrer Pflegeversicherung nach § 45 b SGB XI einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich, der u.a. bei anerkannten Angeboten für Betreuungsleistungen und für Entlastungsleistungen zur Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben in der häuslichen Umgebung eingesetzt werden kann.
Pflegesenatorin Dilek Kalayci: „Die Pflege zuhause ist weiterhin der Normalfall und der Wunsch der meisten Menschen. In Berlin werden ca. 75 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt – meist durch Angehörige, die dabei häufig durch Freundinnen und Freunde oder auch Nachbarinnen und Nachbarn unterstützt werden. Mit der jetzt beschlossenen Neufassung der Pflegeunterstützungsverordnung wird es Pflegebedürftigen nun ermöglicht, den Entlastungsbetrag niedrigschwellig für Unterstützungsleistungen durch Nachbarinnen oder Nachbarn einzusetzen. Damit setzt der Senat das Vorhaben um, die Nachbarschaftshilfe zu stärken und damit einen weiteren Baustein für gute Pflegebedingungen in Berlin zu schaffen.“
Die Nachbarschaftshelfer oder -helferinnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen volljährig sein, in enger Nachbarschaft zu dem Pflegebedürftigen leben und dürfen nicht bis zum zweiten Grad mit diesem verwandt oder verschwägert und nicht als Pflegeperson bei der unterstützten Person tätig sein. Monatlich können bis zu zwei Pflegebedürftige unterstützt werden. Für die Registrierung bei der zuständigen Pflegekasse des Pflegebedürftigen ist durch die Nachbarschaftshelferin oder dem Nachbarschaftshelfer eine kostenfreie obligatorische Schulung von sechs Stunden als Grundkurs zu absolvieren. Danach können sich die Nachbarschaftshelferinnen und -helfer bei der zuständigen Pflegekasse des oder der Pflegebedürftigen registrieren lassen und dort die Leistungen für maximal acht Euro die Stunde bis zur Höhe des Entlastungsbetrages abrechnen.
Weitere Informationen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag finden Sie unter http://www.pflegeunterstuetzung-berlin.de.
aktualisiert 12.05.2021, 17:03 Uhr
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