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Novellierung Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz---->sammlung zu berücksichtigender einzelaspekte
27.12.2020, 16:05 Uhr
Evaluierung des BerlSenG sollte möglichst früh in 2021 gestartet werden,
Bericht von SenIAS an den Hauptausschuss des Abghs. vom 15. 12. 2020
Microsoft Word - HA-Vorlage Evaluierung BerlSenG 20201204.docx (parlament-berlin.de)

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales Berlin, den 15. Dezember 2020
9(0)28-1186
-III E 2 TR- Julian.Bootz@senias.berlin.de
An die
Vorsitzende des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
über
Senatskanzlei – G Sen –
Thema Evaluierung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes
(BerlSenG)
Rote Nummer:
Vorgang: 51. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 12.12.2019
Drucksache 18/2400

Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das
Kapitel 1150Titel 54010
abgelaufene Haushaltsjahr: 1.572.000,00 €
laufende Haushaltsjahr: 1.416.000,00 €
kommende Haushaltsjahr: 1.756.000,00 €
Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 398.673,50 €
Verfügungsbeschränkungen: 350.000,00 €
aktuelles Ist (Stand 07.12.2020): 90.234,82 €
Gesamtkosten: 70.000 €

Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:
Die Senatskanzlei und die Senatsverwaltungen und deren nachgeordneten Behörden und die
Bezirksverwaltungen werden aufgefordert, den Hauptausschuss rechtzeitig vor Inangriffnahme der Ausschreibung von Gutachten- und Beratungsdienstleistungsaufträgen mit einem Bruttoauftragswert von mehr als 10.000 Euro zu unterrichten und zu begründen, warum die zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin erledigt
werden kann. In dem Fall, dass der Bruttoauftragswert 50.000 Euro überschreitet, ist die Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin einzuholen.
Ich bitte, den Beschluss mit nachfolgender Darstellung als erledigt anzusehen und der beabsichtigten Ausschreibung zuzustimmen.

Hierzu wird berichtet:
2
Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG) trat im Jahr 2006 in Kraft und soll die Mitwirkungsrechte von Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben im Land Berlin stärken. Es sieht vor, dass durch die Wahl von
Seniorenmitwirkungsgremien (Seniorenvertretungen in den Bezirken,
Landesseniorenvertretung und Landesseniorenbeirat auf Landesebene) die Interessen,Anliegen und Perspektiven von Seniorinnen und Senioren in die politische Gestaltung des
Landes Berlins einfließen. Aktualisiert wurde das Gesetz zuletzt am 07.07.2016.ie Landesseniorenvertretung Berlin hat in ihrer 24. Plenumssitzung vom 28.08.2019 verdeutlicht, dass sie eine Evaluierung und Novellierung des BerlSenG noch in dieser
Legislaturperiode dringend anrät. Der Landesseniorenbeirat Berlin hat am 20.11.2019 entsprechend beschlossen, dass die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
aufgefordert wird, sich dafür einzusetzen, bei der Haushaltsaufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 finanzielle Mittel für eine wissenschaftlich begleitete Evaluierung des BerlSenG
einzustellen und eine wissenschaftlich begleitete Evaluierung in 2021 vorzunehmen.
Die Thematik zur Stärkung der bezirklichen Seniorenvertretungen wurde bereits in den Bezirksstadträtesitzungen vom 25.04.2018 und vom 12.09.2018 sowie im Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation vom 07.05.2018 sowie 17.09.2018 erörtert.
Die fraglichen Regelungen, insbesondere zur Wahl, zur Rolle und den Rechten der bezirklichen Seniorenvertretungen sowie der Gremienstruktur insgesamt, bedürfen einer grundsätzlichen Prüfung und gegebenenfalls Novellierung des BerlSenG.
Auch im Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales am 03.12.2020 wurde die Notwendigkeit einer möglichst baldigen Evaluation nochmals verdeutlicht.
Die wissenschaftliche Evaluierung sollte von einer unabhängigen Instanz erfolgen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales unterstützt die Geschäftsstelle der
Landesseniorenvertretung und des Landesseniorenbeirates sowie die bezirklichen Fachbereiche Seniorenpolitik.
Der Fachbereich besitzt somit nicht die notwendige Unabhängigkeit und Distanz, die für eine objektive Evaluation notwendig wären. Für eine breite Akzeptanz der Evaluationsergebnisse
als Arbeitsgrundlage für eine mögliche Gesetzesnovellierung wird somit eine weitere Instanz in Form eines externen Dienstleisters als notwendig erachtet.
Die Vergabe für die Evaluierung des BerlSenG sollte möglichst früh in 2021 gestartet werden, damit die Ergebnisse Ende 2021 vorliegen. Es wird von Gesamtkosten I.H.v. bis zu 70.000 Euro ausgegangen.
Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt für 2021 bei Kapitel 1150 Titel 54010 lfd. Nr. 10
veranschlagt.
Elke B r e i t e n b a c h
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aktualisiert 27.12.2020, 16:53 Uhr