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Neuigkeiten
01.01.2021, 18:08 Uhr
Erhöhung der Behinderten-Pauschbeiträge ab 2021

Der Bundestag hat am 29. Oktober 2020 das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) verabschiedet.

Die Behinderten-Pauschbeträge werden in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung (GdB) geregelt. Mit dem verabschiedeten Gesetz werden sie in § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG nun ab dem Veranlagungszeitraum 2021 verdoppelt und auch der Kreis der Berechtigten wird erweitertegt werden.
Für Menschen mit Behinderungen, die hilflos im Sinne des § 33b Abs. 6 EStG sind, und für blinde und taubblinde Menschen erhöht sich der Pauschbetrag auf 7.400 Euro (bisher 3.700 Euro). In diesem Fall kann der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 S. 2 EStG nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Weitere Verbesserungen
Die Behinderten-Pauschbeträge werden zukünftig ab einem festgestellten GdB von 20 gewährt, bislang galt dies bei einem GdB unter 50 nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Es wird eine behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale eingeführt, bislang mussten aufwändige Einzelnachweise vorgel
aktualisiert 06.11.2022, 17:42 Uhr