Novellierung Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz---->sammlung zu berücksichtigender einzelaspekte
03.04.2020, 13:15 Uhr
Ausstattung und Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen
Drucksache 18 /22 736 stefanie Fuchs
schriftliche Anfrage vom 24.02.2020
1Senatsverwaltung für Integration, Arbeitund SozialesFrau AbgeordneteStefanie Fuchs(Die Linke)überden Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlinüber Senatskanzlei -G Sen -A n t w o r t auf die SchriftlicheAnfrage Nr. 18/22736vom 24.02.2020überAusstattung und Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen---------------------------------------------------------------------------------------------I
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre SchriftlicheAnfrage wie folgt:Vorbemerkung: Gemäß § 3b (1) des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes sind die Ämter der Bezirksverwaltungen für die personelle und sachliche Unterstützung der bezirklichen Seniorenvertretungen zuständig. Die Schriftliche Anfrage betrifft somit Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann.Daher wurdendie Bezirke um eine Zuarbeit gebeten, die dort in eigener Verantwortung, teilweise unter Einbezug der bezirklichen Seniorenvertretungen, erstellt unddem Senat übermittelt wurden. 1. In welcher Höhe erhalten die bezirklichen Seniorenvertretungen in der Haushaltsperiode 2020/2021 finanzielle Unterstützung und aus welchem Haushaltsansatz wird die finanzielle Unterstützung gewährt? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)
Zu 1.:Charlottenburg-Wilmersdorf:2.900 € proJahr aus dem Kapitel3910,Titel 54690
1Senatsverwaltung für Integration, Arbeitund SozialesFrau AbgeordneteStefanie Fuchs(Die Linke)überden Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlinüber Senatskanzlei -G Sen -A n t w o r t auf die SchriftlicheAnfrage Nr. 18/22736vom 24.02.2020überAusstattung und Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen---------------------------------------------------------------------------------------------I
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre SchriftlicheAnfrage wie folgt:Vorbemerkung: Gemäß § 3b (1) des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes sind die Ämter der Bezirksverwaltungen für die personelle und sachliche Unterstützung der bezirklichen Seniorenvertretungen zuständig. Die Schriftliche Anfrage betrifft somit Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann.Daher wurdendie Bezirke um eine Zuarbeit gebeten, die dort in eigener Verantwortung, teilweise unter Einbezug der bezirklichen Seniorenvertretungen, erstellt unddem Senat übermittelt wurden. 1. In welcher Höhe erhalten die bezirklichen Seniorenvertretungen in der Haushaltsperiode 2020/2021 finanzielle Unterstützung und aus welchem Haushaltsansatz wird die finanzielle Unterstützung gewährt? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)
Zu 1.:Charlottenburg-Wilmersdorf:2.900 € proJahr aus dem Kapitel3910,Titel 54690
Friedrichshain-Kreuzberg
:2.700 €pro Jahraus Kapitel 3930,Titel 67141(Altenhilfe).Lichtenberg:2.500 €pro Jahr aus Kapitel 3910,Titel 68406 (Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen).
Marzahn-Hellersdorf
:2.500€ pro Jahr aus Kapitel 3910,Titel 68432 (allgemeine soziale Leistungen, Zuschüsse für besonderesoziale Projekt
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aktualisiert 10.04.2020, 18:25 Uhr
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