Novellierung Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz---->sammlung zu berücksichtigender einzelaspekte
10.08.2018, 11:33 Uhr
Aufwandsentschädigung für bezirkliche Seniorenvertretungen
Anfrage der CDU im Abgeordnetenhaus- in Beantwortung Hinweis auf Sondersozialkommission
Erste Zielrichtung ----> Sondersozialkommission
DRS 18/15660
beantwortet 10.8.2018
Vorbemerkung:
Die Bezirksverordnetenversammlungen Tempelhof-Schöneberg, Marzahn-Hellersdorf und FriedrichshainKreuzberg haben jeweils Beschlüsse gefasst, die die zuständigen Bezirksämter um Prüfung der
Möglichkeit bittet, bezirklichen Seniorenvertretern Sitzungsgelder für die Teilnahme an Ausschusssitzungen zu zahlen. Die für Soziales zuständigen Stadträtinnen und Stadträte haben sichd araufhin ebenfalls für die Zahlung von Sit ngsgeldern für Seniorenvertreter ausgesprochen.
1. Unterstützt die zuständige Senatsverwaltung die Stärkung der bezirklichen Seniorenvertretungen
durch die Zahlung von Sitzungsgeldern und die Aufnahme der Seniorenvertretungen in den Regelungskreis des § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung
der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO BezVEG)?
2. Wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die zuständige Senatsverwaltung bei der Neuregelung dieser Aufwandsentschädigungen und wenn nein, warum nicht?
Zu 1. und 2.: Hierzu wird auf die Antwort des Senats auf die Teilfragen 7 bis 9 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordnetenhauses 18/12270 verwiesen:
Nach rechtskonformer Praxis erhalten Sitzungsgelder gemäß des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in Verbindung mit der dazu gehörigen Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes u. a. Mitglieder von Beiräten, die in der Hauptverwaltung aufgrund von Rechtsvorschriften gebildet sind (Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich
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tätiger Personen, § 1 Anlage 1). Bezirkliche Seniorenvertretungen hingegen sind Interessenvertretungen. Der Maßgabe der Verordnung entsprechend ist daher kein Sitzungsgeld zu zahlen.
Einige Bezirke nutzen allerdings bereits jetzt die Möglichkeit, den mit der Wahrnehmung des gewählten Ehrenamtes anfallenden Aufwand in eigener Zuständigkeit auszugleichen, indem sie Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder der Seniorenvertretung zahlen.
Dies ist z. B. durch die Gründung einer Sondersozialkommission Seniorenvertretung möglich.
Der Senat würde es begrüßen, wenn auch andere Bezirke diesem Beispiel folgen würden, um das wichtige Engagement der bezirklichen Seniorenvertretungen zu unterstützen.
3. Welche über die hier angesprochene Erweiterung der DVO BezVEG hinausgehenden Aktivitäten plant
der Senat zur Stärkung der ehrenamtlich tätigen Personen in den Bezirken?
Zu 3.: Gemäß § 3 b des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG) sind die für Seniorinnen und Senioren zuständigen Ämter der Bezirksverwaltungen zuständig für die Unterstützung der bezirklichen Seniorenvertretungen.
Für die ehrenamtlich tätigen Personen in den Sozialkommissionen sind ebenfalls die bezirklichen Fachämter zuständig
aktualisiert 06.03.2019, 11:46 Uhr
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