Auf Kontrastseite umschalten Schrift vergrößern Schrift verkleinern
Nachrichten geordnet nach Gruppen--->hier drücken
Novellierung Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz---->sammlung zu berücksichtigender einzelaspekte
06.05.2018, 10:43 Uhr
Einbringen von Anträgen in die BVV
Ungleichbehandlung -Seniorenvertreter gegenüber Bürgerdeputierte
 es besteht eine Ungleichbehandlung hinsichtlich des Einbringens von Anträgen seitens Kinder- und Jugendpatlament und SV in die BVV
(SV CW)

neue Geschäftsordnung der BVV CW

 

§ 38
Anträge
(1) Mindestens eine Fraktion oder mindestens ein/e Bezirksverordnete/r dürfen Anträge stellen. Sie sind spätes- tens neun Tage vor der Sitzung der BVV schriftlich oder elektronisch dem Vorsteher/der Vorsteherin einzureichen und werden auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt.
(2) Beschlüsse des Kinder- und Jugendparlaments werden vom Vorsteher/von der Vorsteherin als Anträge ein- gebracht.
(3) Die Anliegen/Anträge der bezirklichen Seniorenvertretung werden den Fraktionen über das BVV-Büro bekannt gegeben.

 

 
aktualisiert 06.03.2019, 12:41 Uhr