Novellierung Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz---->sammlung zu berücksichtigender einzelaspekte
06.05.2018, 10:39 Uhr
Wiederbesetzung frei werdender Vorstandsämter
Das BerlSenG regelt nicht, wie frei werdende Plätze in den bezirklichen Seniorenvertretungen während der Wahlperiode wieder besetzt werden können. § 4 Abs. 3 BerlSenG legt jedoch nahe, dass die Ämter des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Schriftführers und des Finanzverwalters nicht nur zu Beginn einer Wahlperiode sondern auch im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Vorstandsamtes aus der Mitte der Mitgliederversammlung zu besetzen sind (Rechtsamt)
Prinzipiell kann aber der Vorstand auch nur aus einer Person bestehen
aktualisiert 06.03.2019, 11:13 Uhr
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Seniorentelefon 30 Jahre
17.10.2023
Symposium „Deutschland der Ideen – Beiträge zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements“ am 17.10.2023 in der Vertretung des Landes Bremen beim Bund (
24.10.2023
Fachtagung: im Alter zu Hause
08.11.2023
save the date! Paritätischer Gesundheits- und Pflegekongress am 08.11.2023 in Berlin
15.11.2023
Sitzung des LSBB-Landesseiorenbeirat
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