Bürgerdeputierter (§20 BezVG)
Dies ist ein von den politischen Parteien benannte Person, die nach der Nennung von der BVV gewählt wird.
Hier ist nach §16 BezVG eine Abwahl durch die BVV mit 2/3 Mehrheit möglich §24 (3) BezVG
Seniorenvertreter
Im Gegensatz zu einem von der Partei benannten Bürgerdeputierten wird ein Mitglied der Seniorenvertretung von einer Bevölkerungsgruppe , der über 60-Jährigen , gewählt und dann vom Stadtrat berufen.
Im Gegensatz zum Bürgerdeputierten kann der Seniorenvertreter nicht abgewählt oder abberufen werden. Er bleibt dies bis zum Ende der Legislaturperiode, auch wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Obwohl nun beide Personenkreise als sachkundige Bürger ausgewiesen sind, erhält nur der BD das Stimmrecht




Seniorentelefon 30 Jahre
17.10.2023
Symposium „Deutschland der Ideen – Beiträge zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements“ am 17.10.2023 in der Vertretung des Landes Bremen beim Bund (
24.10.2023
Fachtagung: im Alter zu Hause
08.11.2023
save the date! Paritätischer Gesundheits- und Pflegekongress am 08.11.2023 in Berlin
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Sitzung des LSBB-Landesseiorenbeirat

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