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21.03.2018, 17:49 Uhr
Entlassungsmanagement der Krankenhäuser
AGH Drucksache 18/13550
 Schriftliche Anfrage 
des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) 
 
vom 20. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2018)   
und  Antwort vom 07. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2018)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 
 
Zur Beantwortung der Anfrage wurde eine Blitzumfrage unter den 49 zugelassenen Krankenhäusern (Uniklinika und Plankrankenhäuser) durchgeführt. 38 Häuser (= 77,6 %) beteiligten sich.
 
 
1. Ist das Entlassungsmanagement in den Krankenhäusern Berlins flächendeckend eingeführt?
 
Zu 1.:
 
30 Häuser (= 78,9%) gaben an, das Entlassungsmanagement eingeführt zu haben. Acht Häuser (= 21,1%) gaben an, noch an der Etablierung von Teilelementen zu arbeiten.
 
 
2. Wer ist in welchem Krankenhaus in persona für das Entlassungsmanagement zuständig?
 
Zu 2.:
 
Entlassungsmanagement wird in der Regel durch multidisziplinäre Teams in den Häusern durchgeführt und ist unter Leitungs- bzw. Managementverantwortung gestellt. 
 
24 Häuser (= 63%) gaben an, dass der Sozialdienst des Hauses – eng kooperierend mit anderen Bereichen – eine wesentliche Funktion übernimmt. 
 
 
3. Welches Krankenhaus bietet den Angehörigen eines einzuweisenden Patienten mit Demenz zu welchen Konditionen rooming-in an?
 
 
Zu 3.:
 
24 Häuser (= 63%) gaben an, grundsätzlich Rooming-in anzubieten, wobei sich dieses Angebot in der Regel an Angehörige aller Patientinnen und Patienten richtet – unabhängig von einer vorliegenden demenziellen Erkrankung. Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Die Unterbringung von Selbstzahlern (Kosten bis zu 150 €) ist abhängig von der aktuellen Belegungssituation meist möglich.  Acht Häuser (= 21%) gaben an, diese Möglichkeit nicht anzubieten. 
 
 
Berlin, den 07. März 2018   
In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
 
aktualisiert 21.03.2018, 17:55 Uhr