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12.02.2018, 18:38 Uhr
Zuverlässigkeit von Aufzügen und Rolltreppen an Bahnhöfen der BVG und S-Bahn Berlin – Teil 3
Drucksache 18 / 13 216 AGH
 Schriftliche Anfrage  
des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP)  
vom 18. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2018) 
 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
 
 
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. 
 
 
Frage 1:
 
Mit welcher Quote sind die an den Haltepunkten der S-Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG - S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG) befindlichen Rolltreppen/ Aufzüge während der Betriebszeit verfügbar (bitte um Auflistung der Ausfälle, Wartungsintervalle, allgemeinen Verfügbarkeit im Zeitraum 2012 bis 2016)?
 
Antwort zu 1:
 
Die DB AG teilt mit: „Anspruch der DB Station & Service AG ist es, eine Anlagenverfügbarkeit der Fördertechnik von mind. 97 % in Ballungsräumen und mind. 95 % in der Fläche sicherzustellen. In Berlin können wir eine Verfügbarkeit von 97 % und besser vorweisen, jedoch gibt es witterungsbedingte Ausnahmewochen.“
 
Frage 2:
 
Wie wird die Zuverlässigkeit (Quote der Verfügbarkeit während der Betriebszeit) der Aufzüge und Rolltreppen durch die S-Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG - S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG) statistisch gemessen?
 
 
Antwort zu 2:
 
Die DB AG teilt mit: „Im Rahmen des Programmes ADAM (Ausbau und Digitalisierung im Anlagenmanagement) wurden die fördertechnischen Anlagen der DB Station & Service AG im Jahre 2016 mit einem Kommunikationsbaustein ausgestattet. Dadurch meldet die defekte Anlage ihre Störung automatisch, sodass unverzüglich die Reparatur beauftragt werden kann. Aus der Anlagensteuerung werden Informationen ausgelesen und über das Mobilfunknetz übertragen, Informationen werden automatisch an ein Meldesystem der 3-S-Zentrale übergeben und im Internet zur freien Verfügung gestellt. Unsere Kunden werden im Internet über die Anlagenverfügbarkeit informiert.“
 
Frage 3:
 
Wer (die S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG) oder externe Anbieter wartet die Aufzüge und Rolltreppen an den Bahnhöfen S-Bahn Berlin (bitte aufgliedern nach den wartenden Firmen)?
 
Antwort zu 3:
 
Die DB AG teilt mit: „Im Zuständigkeitsbereich der DB Station & Service AG ist die DB Services GmbH mit der Wartung der Aufzüge und Fahrtreppen beauftragt.“
 
Frage 4:
 
Wie stellt die S-Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG - S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG) direkt sicher (vertragliche Regelungen, Wartungskatalog, Wartungsintervalle etc.), dass diese die Zuverlässigkeit der Aufzüge und Rolltreppen gewährleisten?
 
Antwort zu 4:
 
Die DB AG teilt mit: „Die DB Station & Service AG hat der DB Services GmbH die Pflichten für die Instandhaltung der Personenaufzüge und Fahrtreppen übertragen. Die DB Services GmbH hat die Verfügbarkeit im vertraglich bestimmten Umfang nach Ziffer 1 (s.o.) sicherzustellen.“
 
Frage 5:
 
Nutzt die S-Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG - S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG) ein direktes Sanktions- und Bonussystem für etwaige externe Anbieter (Subunternehmer), um die Nutzbarkeit der Aufzüge und Rolltreppen zu gewährleisten?
 
Antwort zu 5:
 
Die DB AG teilt mit: „Sofern von dem seitens der DB Station & Service AG beauftragten Dienstleister für definierte Anlagen weitere Firmen mit der Wartung und Instandhaltung beauftragt werden, beinhalten diese Verträge entsprechende Sanktionsmechanismen. Wenn die vereinbarte Ziel-Verfügbarkeit nicht erreicht wird bzw. vereinbarte Service-Levels nicht eingehalten werden, werden die Ansprüche entsprechend geltend gemacht.“
 
 
Frage 6:
 
Ausgehend davon, dass der Betrieb und die Wartung der Aufzüge der S- Bahn Berlin grundsätzlich der Deutsche Bahn AG, bzw. der S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG obliegen. Welche Möglichkeiten der (auch mittelbaren) Beeinflussung (Sanktionsmaßnahmen bezüglich der Wartung der Aufzüge) hat der Senat?
 
Antwort zu 6:
 
Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/13007 verwiesen.
 
 
Berlin, den 30.01.2018
 
 
aktualisiert 12.02.2018, 18:42 Uhr