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31.12.2017, 14:10 Uhr
Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen
1. Ansätze zum Finden bezirksübergreifender Standards
Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen
Schriftliche Anfrage Nr. 18/12825 v. 30.11.2017
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine vollständige Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
. Daher sind die nach § 3b Abs. 1 Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz
für die bezirklichen Seniorenvertretungen zuständigen Bezirksämter
um Antworten zu den Fragen 1 bis 11 gebeten worden, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden
.
Alle Antworten sind wie erbeten als Übersicht nach den jeweiligen Bezirken
im Anhang einzeln tabellarisch dargestellt.
In diesem Zusammenhang werden auch die im § 11 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetzes
verankerten Rechte jedes Mitgliedes einer Bezirksverordnetenversammlung, Anfragen an das Bez
irksamt zu stellen, aufgezeigt.
Der Senat weiß um das Interesse der Bezirke, Seniorenvertretungen in Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements ihrer Mitglieder und der damit einhergehenden Verantwortung bei der Wahrnehmung der im Berliner Seniorengesetz benannten Aufgabenin eigener Zuständigkeit (s.o.)zu fördern. Er regt daher an, mit den Bezirken zuerst einen Austausch zur Rolle und zu Rechten der bezirklichen Seniorenvertretungen zu führen, um daraus ggf. anschließend bezirksübergreifende Standards zur Ausstattung und Unterstützung bezirklicher Seniorenvertretungen zu
entwickeln.
Tabelle der Bezirksbeantwortungen
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aktualisiert 31.12.2017, 14:40 Uhr
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