Sonstiges
06.11.2022, 17:26 Uhr
Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik
Der Berliner Senat hat am 6. Juli 2021 die „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik – Zugehörigkeit und Teilhabe der Generation 60plus in Berlin“ beschlossen. Die Leitlinien formulieren politische Ziele und benennen Handlungsfelder für Politik sowie Verwaltung, damit Zugehörigkeit und Teilhabe im Alter möglich ist. Ein Maßnahmenkatalog ergänzt die Leitlinien. In regelmäßigen Abständen werden die Maßnahmen geprüft, aktualisiert beziehungsweise neue Maßnahmen formuliert.
Inhaltsverzeichnis
Die vier Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik
Broschüre zu den Leitlinien und der Maßnahmenkatalog
Monitoring des Maßnahmenkatalogs zu den Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik
Die vier Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik
Leitlinie 1 – Förderung der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe:
Jeder ältere Mensch in Berlin kann sich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens engagieren, beteiligen und einbringen.
Leitlinie 2 – Förderung der gleichberechtigten und vielfältigen Teilhabe:
Der Zugang zu Teilhabechancen ist so gleichberechtigt und vielfältig gestaltet, dass Altern in großer Diversität möglich ist und gefördert wird.
Leitlinie 3 – Schaffung der räumlichen Bedingungen für Teilhabe:
Durch Instrumente der Stadtentwicklung sind die Bedingungen für eine vielfältige und gleichberechtigte Wahrung von Teilhabechancen älterer Menschen geschaffen.
Leitlinie 4 – Schaffung der gesundheitlichen und pflegerischen Bedingungen für Teilhabe:
Durch die Schaffung der gesundheitlichen und pflegerischen Infrastruktur wird es älteren Menschen ermöglicht, in Würde zu altern, sich als zugehöriger Teil der Stadtgesellschaft zu fühlen und ein selbstständiges und selbstverantwortliches Leben zu führen.
LINK
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Die vier Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik
Broschüre zu den Leitlinien und der Maßnahmenkatalog
Monitoring des Maßnahmenkatalogs zu den Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik
Die vier Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik
Leitlinie 1 – Förderung der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe:
Jeder ältere Mensch in Berlin kann sich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens engagieren, beteiligen und einbringen.
Leitlinie 2 – Förderung der gleichberechtigten und vielfältigen Teilhabe:
Der Zugang zu Teilhabechancen ist so gleichberechtigt und vielfältig gestaltet, dass Altern in großer Diversität möglich ist und gefördert wird.
Leitlinie 3 – Schaffung der räumlichen Bedingungen für Teilhabe:
Durch Instrumente der Stadtentwicklung sind die Bedingungen für eine vielfältige und gleichberechtigte Wahrung von Teilhabechancen älterer Menschen geschaffen.
Leitlinie 4 – Schaffung der gesundheitlichen und pflegerischen Bedingungen für Teilhabe:
Durch die Schaffung der gesundheitlichen und pflegerischen Infrastruktur wird es älteren Menschen ermöglicht, in Würde zu altern, sich als zugehöriger Teil der Stadtgesellschaft zu fühlen und ein selbstständiges und selbstverantwortliches Leben zu führen.
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aktualisiert 06.11.2022, 17:33 Uhr
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