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10.04.2017, 13:49 Uhr
Abruf der Patientenverfügung jetzt auch über Notfall-QR
DGHS verbessert Online-Abrufbarkeit der Patientenverfügung
Es ist nicht nur wichtig, dass man eine sorgfältig ausgefüllte Patientenverfügung besitzt, sondern dass sie im Ernstfall auch so schnell wie möglich gefunden wird. Die DGHS hat sich hierfür, neben dem Notfall-Ausweis, etwas ganz Besonderes einfallen lassen – den Notfall-QR (englisch Quick Response, „schnelle Antwort“). Damit bietet Deutschlands älteste Patientenschutzorganisation eine weitere innovative Service-Leistung an.
Der Notfall-QR ist für Menschen gedacht, die bereits einen Notfall-Ausweis bei der DGHS besitzen (oder einen beantragen möchten), ihre Verfügung also digital hinterlegt, aber dennoch Sorge um deren „Auffindbarkeit“ im Ernstfall haben.
Der Notfall-QR setzt sich aus zwei wesentlichen Elementen zusammen, einmal dem Notfall-Ausweis und einmal dem QR-Code. Mithilfe dieses zweidimensionalen Codes kann in Bruchteilen von Sekunden auf das Internet zugegriffen werden. Es ist kein umständliches Eintippen von Internetadressen mehr nötig und damit auch kein Vertippen. Die eigene Patientenverfügung wird damit sofort verfügbar, mit nur einem einzigen individuellen und persönlichen QR-Code, der via internetfähigen Smartphone eingescannt werden kann. Das Personal im Krankenhaus muss weder die Internetadresse, noch den Benutzernamen oder das Passwort eingeben. Es entfällt ebenso das aufwendige Suchen nach der Verfügung, denn der Notfall-QR kann bequem auf die Gesundheitskarte, den Personalausweis oder in das Portmonee geklebt werden.
LINK zur Pressemitteilung des DGHS
Der Notfall-QR ist für Menschen gedacht, die bereits einen Notfall-Ausweis bei der DGHS besitzen (oder einen beantragen möchten), ihre Verfügung also digital hinterlegt, aber dennoch Sorge um deren „Auffindbarkeit“ im Ernstfall haben.
Der Notfall-QR setzt sich aus zwei wesentlichen Elementen zusammen, einmal dem Notfall-Ausweis und einmal dem QR-Code. Mithilfe dieses zweidimensionalen Codes kann in Bruchteilen von Sekunden auf das Internet zugegriffen werden. Es ist kein umständliches Eintippen von Internetadressen mehr nötig und damit auch kein Vertippen. Die eigene Patientenverfügung wird damit sofort verfügbar, mit nur einem einzigen individuellen und persönlichen QR-Code, der via internetfähigen Smartphone eingescannt werden kann. Das Personal im Krankenhaus muss weder die Internetadresse, noch den Benutzernamen oder das Passwort eingeben. Es entfällt ebenso das aufwendige Suchen nach der Verfügung, denn der Notfall-QR kann bequem auf die Gesundheitskarte, den Personalausweis oder in das Portmonee geklebt werden.
LINK zur Pressemitteilung des DGHS
aktualisiert 10.04.2017, 13:53 Uhr
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