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Neuigkeiten
06.03.2019, 11:46 Uhr |
rechtssichere Mitwirkung der Seniorenvertretung in den Ausschüssen
auch Teilnahme an nicht-öffentlichen Sitzungen-Antrag Die Linke


 
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6806


weiterführende Beratung im Haushaltsausschuss am 12.3.2019
Die BVV möge beschließen:
 
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zur Anerkennung und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten bezirklicher Seniorenvertretungen beizutragen und sich entsprechend für die Aufnahme der ehrenamtlich tätigen bezirklichen Seniorenvertretungen in das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) sowie
das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der ezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen“ (BezVEG) und die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO BezVEG) einzusetzen mit dem Ziel, eine rechtssichere Regelung für die Mitwirkung der bezirklichen Seniorenvertretungen in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) von Berlin zu finden.
 
Der Berliner Senat ist insofern mit der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen zu beauftragen, um folgende Mitwirkungsrechte zu erreichen:
Für die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen ist im Bezirksverwaltungsgesetz die beratende Mitgliedschaft in den Ausschüssen der BVV mit Rede- und Antragsrecht festzuschreiben.
Die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen erhalten einen gleichwertigen Anspruch auf eine Entschädigung für die Teilnahme an Ausschusssitzungen der BVV wie Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte.
Die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen nehmen an nicht öffentlichen Sitzungen resp. nicht öffentlichen Teilen der Ausschusssitzung der BVV teil.
 
Der BVV ist bis zum 31. Oktober 2018 zu berichten.
 
Begründung:
Der (rechtliche) Status der bezirklichen Seniorenvertretungen in Berlin ist weiterhin unklar definiert. In Folge dessen sind die Möglichkeiten zur Mitwirkung der Vertreterinnen und Vertreter gering. Die Bedeutung der bezirklichen Seniorenvertreterinnen und -vertreter ist aber größer als ihre Teilhabe an Entscheidungsprozessen der BVV. So ist es nicht zu erklären und rechtfertigen, warum die berufenen Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen weder antragsberechtigt sind bzw. die Behandlung ihrer Anträge erst von der BVV beschlossen werden muss, sie in den Ausschüssen lediglich über ein Rederecht verfügen, ihnen keine Sitzungsgelder zustehen und sie von nicht öffentlichen Sitzungen/Sitzungsteilen ausgeschlossen werden. Die Mitglieder der Seniorenvertretung verdienen Anerkennung und in diesem Sinne auch Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rolle als Mittlerinnen und Mittler zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Bezirksamt sowie der Vertretung der Seniorinnen und Senioren im Bezirk.




aktualisiert von Jens Friedrich, 06.11.2022, 17:45 Uhr


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