Rückkehr zur Meisterpflicht Neue Regelung ab 2020
Der Qualitätsstandard ‚Meister‘ steht im deutschen Handwerk für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft«, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU)
Die Meisterpflicht bedeutet, dass ein Handwerksbetrieb nur nach dem Bestehen der Meisterprüfung selbstständig geführt werden darf
Für diese Handwerke gilt wieder::
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer sowie Parkettleger. Ferner gilt die Meisterpflicht künftig wieder für Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer sowie Schilder- und Lichtreklamehersteller..
aktualisiert von Jens Friedrich, 18.12.2019, 10:39 Uhr |