Wann fällt die Rückbaupflicht der Mieterinnen und Mieter nach Barrierenbeseitigung? DRS 17/ 18549
DRS 17/ 18549
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 11.3.2016
beantwortet 25.05.2016
Kurzinhalt:
Rückbaupflicht und bauliche Genehmigungen.
Ein grundsätzlicher Verzicht der Vermieterinnen und Vermieter auf die Verpflichtung zum Rückbau bzw. die Sicherheitsleistung ist zwangsweise nicht durchsetzbar.
Für barrierereduzierende Maßnahmen stehen Darlehen aus Mitteln der KfW1 zur Verfügung
aktualisiert von Jens Friedrich, 15.12.2016, 12:04 Uhr |