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25.05.2016, 11:30 Uhr |
Wann fällt die Rückbaupflicht der Mieterinnen und Mieter nach Barrierenbeseitigung? DRS 17/ 18549

 
 
DRS 17/ 18549

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 11.3.2016 
beantwortet 25.05.2016

Kurzinhalt:
Rückbaupflicht und bauliche Genehmigungen.
Ein grundsätzlicher Verzicht der Vermieterinnen und Vermieter auf die Verpflichtung zum Rückbau bzw. die Sicherheitsleistung ist zwangsweise nicht durchsetzbar.
Für barrierereduzierende Maßnahmen stehen Darlehen aus Mitteln der KfW1 zur Verfügung





aktualisiert von Jens Friedrich, 15.12.2016, 12:04 Uhr


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