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Neuigkeiten
24.02.2023, 16:15 Uhr |
Betreuungsrechtsreform gültig ab dem 01.01.2023


Zum 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung. Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst erledigen können und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt haben, können Sie darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin zu Ihrer Unterstützung bestellt.
Das ab 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert Ihre größtmögliche Selbstbestimmung und stellt Ihre Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein Betreuer bzw. eine Betreuerin im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.
Klarstellende Regelung:
Die rechtliche Betreuung ist eine Unterstützung der betroffenen Person bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten durch selbstbestimmtes Handeln- stellvertretendes Handeln nur, wenn dies erforderlich ist.
-    Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der Betreuung durch ein formales Registrierungsverfahren mit Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung.
-    Betonung des Wunsches der betroffenen Person als zentraler Maßstab für die Betreuerauswahl und die Betreuungsführung
-    Im Vorfeld – Kennenlerngespräche und stärkere Einbindung der Betroffenen und der Angehörigen in den Betreuungsprozess
-    Änderungen/ Erweiterungen bei Anzeigepflichten gegenüber dem Betreuungsgericht (z.B. Wohnungsangelegenheiten) und Berichtspflicht der Betreuer.
-    Einführung des Ehegattennotvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge für 6 Monate- wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt.

PREMIO Christine Schmidt- Statzkowski
Pflegesachverständige





aktualisiert von Jens Friedrich, 04.04.2023, 16:27 Uhr


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