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23.03.2019, 15:04 Uhr |
rechtssichere Regelung für die Seniorenvertretung zur Mitwirkung in den Ausschüssen sowie Aufwandsentscädigung

 DRS 0794/5 v 21.3.2019

Beschluss in BVV Charlottenburg-Wilmersdorf
Anerkennung und Mitwirkung der bezirklichen Senirenvertretung stärkenl

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, zur Anerkennung und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten bezirklicher Seniorenvertretungen beizutragen und sich entsprechend für die Aufnahme der ehrenamtlich tätigen bezirklichen Seniorenvertretungen in

§ das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) sowie

§ das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen“ (BezVEG) und

§ die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO BezVEG)

einzusetzen mit dem Ziel, eine rechtssichere Regelung für die Mitwirkung der bezirklichen Seniorenvertretungen in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) von Berlin zu finden.




 

aktualisiert von Jens Friedrich, 23.03.2019, 15:17 Uhr


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