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10.03.2018, 11:12 Uhr |
Kümmert sich der Senat um die Ärzteversorgung in Berlin?
AGH Drucksache 18 / 13 403


http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-13403.pdf

Schriftliche Anfrage  
des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU)  
vom 05. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2018) 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:  
 
1. Wie oft soll das Gemeinsame Landesgremium nach §90 a SGB V in diesem Jahr tagen und wie viele Sitzungen sollen öffentlich stattfinden?
 
Zu 1.:
 
Es sind zwei Sitzungen des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V im Jahr 2018 geplant. Die erste Sitzung im Jahr 2018 wird nicht öffentlich sein. Bezüglich der zweiten Sitzung im vierten Quartal 2018 sind noch keine Beschlüsse getroffen. Die für öffentliche Sitzungen des Gemeinsamen Landesgremiums erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden in diesem Jahr initiiert.
 
 
2.  a. Welche Schwerpunkte sind für die jeweiligen Sitzungen geplant?  b. Gibt es bereits geplante Tagesordnungspunkte und wenn ja, welche sind das?
 
Zu 2.a. und b.:
 
Hierüber gibt bereits der Jahresbericht 2017 zum Gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V Auskunft. Alle Arbeitsgruppen (AG Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung, AG Barrierefreiheit im Berliner Gesundheitswesen, AG Patientenpfade am Beispiel Schlaganfall – Unter-AG Entlassmanagement) werden aufgefordert, ihren Arbeitsstand und ihre Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Weiterhin werden von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin Lösungsansätze für die Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung erwartet. Auch der Sachstand und weitere Entwicklungen zur Bedarfsplanung auf Bundesebene sowie die mögliche Umsetzung in Berlin sind als Themen eingeplant.
 
 
 2
Gemäß Richtlinien der Regierungspolitik sind die wohnortnahe ambulante ärztliche Versorgung und die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Landesgremiums wichtige Anliegen. Hierzu werden Vorschläge unter Einbeziehung der Beteiligten des Gremiums erarbeitet und diskutiert werden. In diesem Kontext stehen auch die Strukturoptimierung der bestehenden Gremien (Gemeinsames Landesgremium, Landesgesundheitskonferenz) und eines ggf. im Rahmen der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes noch zu gründenden Gremiums auf der Agenda.
 
 
3.  a. Wie oft hat bereits die Arbeitsgruppe zur Versorgungssteuerung getagt? b. Wie oft soll sie im Jahr 2018 tagen? c. Was sind die konkreten Beschlüsse der Arbeitsgruppe? d. Bis wann sollen, sofern noch nicht geschehen, Beschlüsse gefasst werden?
 
Zu 3.a. bis d.:
 
Die Arbeitsgruppe zur Versorgungssteuerung nimmt ihre Arbeit im Februar 2018 auf. Die Sitzungsfrequenz richtet sich nach den erzielten Arbeitsfortschritten gemäß Auftrag der Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe berichtet in der kommenden Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V über ihre Arbeitsfortschritte. Sofern bis dahin Empfehlungen ausformuliert und abgestimmt werden konnten, wird darüber durch das Gemeinsame Landesgremium beschlossen.
 
In einem ersten Schritt haben sich die KV Berlin und die Krankenkassen bereits im Vorfeld der ersten Sitzung der AG darauf geeinigt, dass im Jahr 2018 2,5 Millionen Euro für bis zu zehn Sonderbedarfszulassungen von Kinderärztinnen und -ärzten und Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern zur Verfügung stehen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hatte im Dialog mit der Selbstverwaltung für diese Verbesserungen geworben. 
 
Der Senat sieht in dieser Einigung der Selbstverwaltung einen Fortschritt bei der Umsetzung seines in den Richtlinien der Regierungspolitik festgeschriebenen Ziels, dass er die bedarfsgerechte ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in allen Bezirken sichern will.
 
 
4.  Bezugnehmend auf die Nicht-Beantwortung der Fragen 3 und 4 aus der Drucksache 18/13002, bei denen es um die Planung öffentlicher Sitzungen und die Erweiterung des Landesgremiums geht:  Wann wird der Senat die Beratung mit den unter den Fragen 3. und 4. a-e angegebenen Personen/        Institutionen abgeschlossen haben und welche eigene Zielstellung verfolgt der Senat hierbei inhaltlich zu den Fragen 3. und 4 a-e?
 
Zu 4.:
 
Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/13002 ausgeführt, werden diese Aspekte derzeit mit den Beteiligten erörtert. 
 
Der Senat verfolgt hierbei folgende Zielsetzungen:
  
 Umsetzung des Koalitionsvertrages,  der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, bezüglich Fragen medizinischer Versorgung stärker in regionalen Strukturen zu denken,  Beratung mit allen Beteiligten „auf Augenhöhe“ gemäß dem Prinzip gemeinsamer Verantwortung,  Einbeziehung und Stärkung des ÖGD als dritte Säule gesundheitlicher Versorgung,  Entwicklung effizienter Gremienstrukturen mit klarer Arbeitsteilung zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen und Doppelbefassung.
 
 
 
Berlin, den 14. Februar 2018
 
 
In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung




aktualisiert von Jens Friedrich, 10.03.2018, 11:24 Uhr


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