Besuchen Sie uns auf http://www.aktive-berliner-senioren.de
Neuigkeiten
23.02.2017, 22:53 Uhr |
Zukunft derCity-Toiletten
DRS 18/10276 vom 16.01.2017


Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 16. Januar 2017

Frage 1: Wie bewertet der Senat die Citytoiletten als
Angebot für Touristen, aber auch für ältere und mobilitätseingeschränkte
Menschen?
Antwort zu 1: Von den ca. 257 derzeit vorhandenen
öffentlichen Toiletten in der Stadt sind ungefähr 170
vollautomatische und selbstreinigende so genannte CityToiletten
(Modultoiletten), die sich im Eigentum der
Firma Wall befinden. Alle City-Toiletten im öffentlichen
Straßenland sind barrierefrei, sodass der Zugang und die
Nutzung auch für ältere und mobilitätseingeschränkte
Menschen gewährleistet sind. Menschen mit Behinderung,
die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen
sind, erhalten zudem einen Toilettenschlüssel zur kostenfreien
Nutzung.
Frage 2: Wird der Senat bei der Neuausschreibung der
Werberechte im öffentlichen Raum auch weiterhin eine
Finanzierung der Wartung der City-Toiletten absichern?
Frage 3: Falls 2. Nein: Wie wird der Weiterbetrieb der
barrierefreien Citytoiletten organisiert und finanziert?
Frage 4: Mit welchen Kosten wird für Unterhalt und
Reinigung gerechnet?
Antwort zu 2 bis 4: Die dafür in Zukunft zuständige
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
wird im Toilettenkonzept u.a. untersuchen, welche Möglichkeiten
der Finanzierung von Errichtung und Betrieb
der Toiletten bestehen und eine Prognose der zu erwartenden
Unterhalts- und Reinigungskosten für die Toiletten
treffen.
Der Senat geht davon aus, dass die in Umsetzung der
Werbekonzeption erzielbaren Einnahmen jedenfalls nicht
hinter dem bisherigen Ergebnis zurückbleiben, so dass der
Betrieb der Toiletten in ausreichendem Maße finanziert
werden kann.
---> komplett unter WEITER


Frage 1: Wie bewertet der Senat die Citytoiletten als Angebot für Touristen, aber auch für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen? Antwort zu 1: Von den ca. 257 derzeit vorhandenen öffentlichen Toiletten in der Stadt sind ungefähr 170 vollautomatische und selbstreinigende so genannte CityToiletten (Modultoiletten), die sich im Eigentum der Firma Wall befinden. Alle City-Toiletten im öffentlichen Straßenland sind barrierefrei, sodass der Zugang und die Nutzung auch für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen gewährleistet sind. Menschen mit Behinderung, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind, erhalten zudem einen Toilettenschlüssel zur kostenfreien Nutzung. Frage 2: Wird der Senat bei der Neuausschreibung der Werberechte im öffentlichen Raum auch weiterhin eine Finanzierung der Wartung der City-Toiletten absichern? Frage 3: Falls 2. Nein: Wie wird der Weiterbetrieb der barrierefreien Citytoiletten organisiert und finanziert? Frage 4: Mit welchen Kosten wird für Unterhalt und Reinigung gerechnet? Antwort zu 2 bis 4: Die dafür in Zukunft zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird im Toilettenkonzept u.a. untersuchen, welche Möglichkeiten der Finanzierung von Errichtung und Betrieb der Toiletten bestehen und eine Prognose der zu erwartenden Unterhalts- und Reinigungskosten für die Toiletten treffen. Der Senat geht davon aus, dass die in Umsetzung der Werbekonzeption erzielbaren Einnahmen jedenfalls nicht hinter dem bisherigen Ergebnis zurückbleiben, so dass der Betrieb der Toiletten in ausreichendem Maße finanziert werden kann. Frage 5: Treffen Informationen zu, wonach die BSR eine Unterhaltung der Toiletten ablehnt? Antwort zu 5: Die künftige Wahrnehmung der Unterhaltung und des Betriebs der Toilettenanlagen ist ebenfalls Gegenstand des Konzepts, so dass hierzu gegenwärtig noch keine Vorfestlegungen getroffen werden. Frage 6: Werden dabei alle Standorte der CityToiletten erhalten bleiben; falls nicht, nach welchen Kriterien wird über den Erhalt entschieden? Frage 7: Teilt der Senat die Ansicht, dass nicht allein die Zahl der Nutzer das ausschlaggebende Kriterium sein kann, sondern die öffentlichen Toiletten gerade auch der älteren und der mobilitätseingeschränkten Bevölkerung der Stadt unbeschwerte Unternehmungen ermöglichen? Antwort zu 6 bis 7: Im Rahmen der Konzeptentwicklung wird ein offener Dialog mit den Berliner Bezirksverwaltungen und allen relevanten Verbänden und Interessengruppen wie den Vertretungen von Menschen mit Behinderung und des Tourismus geführt, um den Bedarf an öffentliche Toiletten näher zu konkretisieren und umfassend zu ermitteln. Das Toilettenkonzept soll aufzeigen, wie die Versorgung über die nächsten Jahrzehnte sichergestellt werden kann. Daher wird es bei der Analyse des Bedarfs nicht nur um die Sicherstellung einer Grundversorgung gehen, sondern es geht auch und besonders um die Qualität des Angebotes. Als ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge soll die künftige Versorgung mit öffentlichen Toiletten jedenfalls nicht hinter den heute erreichten Standard zurückzugehen. Frage 8: Wie erfolgt künftig die Finanzierung der Dog Stationen (Hundekot) und welche Pläne zur Ausweitung deren Zahl existieren? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 276 2 Antwort zu 8: Dem Senat liegen bislang keine Erkenntnisse über einen beabsichtigten Erhalt oder die Ausweitung der Zahl der so genannten Dog-Stations vor. Frage 9: Wie erfolgt künftig die Finanzierung der Tourismus-Informations-Stelen? Antwort zu 9: Für die künftige Finanzierung hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eine GRW-Förderung in Aussicht gestellt. Berlin, den 02. Februar 2017 In Vertretung R. L ü s c h e r .............................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

aktualisiert von Jens Friedrich, 23.02.2017, 23:04 Uhr


Ältere Artikel finden Sie in unserem Archiv.
Zurück zur Übersicht.