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28.04.2016, 17:41 Uhr | Diabetes Ratgeber, von Dr. Sabine Haaß
Krankenkassen zahlen Sportkurse
Fit werden und dabei sparen

Entspannen beim Yoga: Häufig gibt es Zuschüsse von der Krankenkasse

Frau macht Yogakurs

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Diabetes Ratgber -

Pilates, Yoga, Rücken- oder Aqua-Gymnastik: Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann auf ein breites Angebot sogenannter Gesundheitskurse zurückgreifen. Ein Angebot, das immer besser ankommt. Die Zahl der Menschen, die an solchen Gesundheitskursen teilnahmen, ist 2014 im Vergleich zum Vorjahr um rund 16 Prozent gestiegen. Knapp 300 Millionen Euro investierten die Krankenkassen dafür. Für sie ist es durchaus sinnvoll, Sport und Entspannung zu fördern. Denn die Rechnung ist einfach: Je gesünder ihre Versicherten leben, desto seltener werden sie krank – und damit billiger.

Interessierte können mittlerweile unter einer Vielzahl von Kursen wählen: Herz-Kreislauf-Training, Pilates, Wirbelsäulengymnastik, Walken, Joggen oder Aqua-Fitness gehören ebenso dazu wie Yoga, Tai-Chi oder progressive Muskelentspannung. Die Kurse finden in Gruppen statt, und auch für Kinder gibt es verschiedene Angebote.


Wo gibt es die Gesundheitskurse?

Viele Kassen veranstalten die Gesundheitskurse selbst, ihre Mitglieder dürfen in der Regel kostenfrei teilnehmen. Das Angebot in Wohnortnähe findet man auf der Internetseite, teilweise auch in der Mitgliederzeitschrift der Kasse.

"Für Kurse, die die Kassen nicht selbst ausrichten, kann man einen Zuschuss erhalten", sagt Mandy Handschuch vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen. Das gilt zum Beispiel für Kurse, die von Volkshochschulen, Sportvereinen oder Physiotherapeuten angeboten werden.

"In der Regel beläuft sich der Zuschuss auf 80 Prozent der Kursgebühr", so Handschuch. Allerdings hat jede Kasse ihre eigene Obergrenze für die Erstattung, die man vorher erfragen sollte.
 

Teilnahme nachweisen für Kostenerstattung

Voraussetzung für einen Zuschuss: Der Kurs und die Ausbildung des Kursleiters erfüllen bestimmte Vorgaben, die die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt haben. Und man kann nachweisen, dass man den Kurs regelmäßig besucht hat – also höchstens bei einem oder zwei von meist acht bis zehn Terminen begründet gefehlt hat. Das muss der Kursleiter auf einem Formular bestätigen.

Die Internet­seite www.zentrale-pruef­stelle-praevention.de listet ­­wohnortnahe Kurse auf, die die Vorgaben der Kassen erfüllen (auf das Logo der eigenen Kasse klicken und Postleitzahl eingeben). Wer selbst einen Kurs gefunden hat, an dem er gern teilnehmen möchte, sollte bei der Kasse nachfragen, ob es dafür einen Zuschuss gibt. Zwei Gesundheitskurse im Jahr dürfen die Kassen laut gesetzlichen Vorschriften bezahlen oder fördern. "Das kann auch noch einmal der gleiche Nordic-Walking- oder Yogakurs sein", sagt Mandy Handschuch.

Rezept für den Sportverein

Eine weitere Möglichkeit, mit Unterstützung der Krankenkassen Sport zu treiben, haben die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin, die Bundesärztekammer und der Deutsche Olympische Sportbund eingerichtet: das "Rezept für Bewegung". Auf dem Rezept empfiehlt der Arzt einen bestimmten Sport. Einlösen können Sie es bei Sportvereinen – und zwar für Kurse mit dem Qualitätssiegel "Sport pro Gesundheit". Mandy Handschuch rät allerdings, sich vor der Anmeldung bei der Kasse zu erkundigen, ob sie bei regelmäßiger Teilnahme einen Zuschuss leis­tet und wenn ja, wie hoch er ausfällt.

Unterschied zum Reha-Sport

Nicht zu verwechseln mit den Gesundheitskursen ist der sogenannte Reha-Sport. Dieser dient nicht der Vorbeugung, sondern der Behandlung von Krankheiten und soll, etwa bei einer chronischen Erkrankung oder nach einem Herzinfarkt, die Leistungsfähigkeit verbessern und den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen. Reha-Sport, zum Beispiel in einer Diabetes- oder Herzsportgruppe, kann der Arzt auf Krankenkassenkosten verordnen.

Übrigens: Gesundheitskurse gibt es auch zum Thema Ernährung. Hier lernt man unter anderem clever einkaufen, fettarm kochen und richtig essen bei Rheuma oder Reizdarm. Ein Blick ins Kursangebot lohnt sich.

aktualisiert 08.05.2016, 04:42 Uhr