Aktuelles- Interessantes
14.11.2017, 18:11 Uhr
Viele Pflegeverträge sind nicht rechtens
Verbraucherzentrale mahnt erneut Pflegeunternehmen erfolgreich ab
14.11.2017
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale
In Verträgen von ambulanten Pflegeunternehmen finden sich häufig rechtswidrige Bestimmungen, die Verbraucher benachteiligen. Zum Beispiel beschränken sie die Haftung für den Verlust von Haustürschlüsseln oder behalten sich das Recht auf Preiserhöhungen vor, auch wenn die Kosten für den Pflegedienst nicht steigen.
Im Rahmen des Projekts „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“ der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland wurden daher erneut ambulante Pflegedienste erfolgreich abgemahnt. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, auf die unlauteren Klauseln zu verzichten. Pflegebedürftige und deren Angehörige, die Fragen zu ihren ambulanten Pflegeverträgen haben, erhalten Hilfe am Info-Telefon und im Online-Informationsportal www.pflegevertraege.de.
Jede Woche erreichen das Projekt-Team über ihr Info-Telefon zahlreiche Beschwerden. „Viele Unternehmen nutzen rechtswidrige Vertragsbestimmungen, die Pflegebedürftige benachteiligen“, berichtet Petra Hegemann, Projektleiterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Insgesamt sieben Unternehmen hat das Projektteam deshalb bislang abgemahnt.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale
In Verträgen von ambulanten Pflegeunternehmen finden sich häufig rechtswidrige Bestimmungen, die Verbraucher benachteiligen. Zum Beispiel beschränken sie die Haftung für den Verlust von Haustürschlüsseln oder behalten sich das Recht auf Preiserhöhungen vor, auch wenn die Kosten für den Pflegedienst nicht steigen.
Im Rahmen des Projekts „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“ der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland wurden daher erneut ambulante Pflegedienste erfolgreich abgemahnt. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, auf die unlauteren Klauseln zu verzichten. Pflegebedürftige und deren Angehörige, die Fragen zu ihren ambulanten Pflegeverträgen haben, erhalten Hilfe am Info-Telefon und im Online-Informationsportal www.pflegevertraege.de.
Jede Woche erreichen das Projekt-Team über ihr Info-Telefon zahlreiche Beschwerden. „Viele Unternehmen nutzen rechtswidrige Vertragsbestimmungen, die Pflegebedürftige benachteiligen“, berichtet Petra Hegemann, Projektleiterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Insgesamt sieben Unternehmen hat das Projektteam deshalb bislang abgemahnt.
Schlüsselverlust: Unternehmen dürfen Haftung nicht ausschließen
Viele Unternehmen begrenzen die Haftung und damit ihre Sorgfaltspflicht für die Schlüssel der Pflegebedürftigen oder generell für Sachschäden. Genau wie das Oberlandesgericht Stuttgart halten die Verbraucherzentralen diesen Ausschluss für unzulässig, da Unternehmen für sogenannte „wesentliche Vertragspflichten“ haften. Das Oberlandesgericht Stuttgart argumentiert, dass der Patient dem Pflegepersonal durch die Übergabe des Schlüssels Zugriff auf seinen geschützten Wohnbereich ermögliche und damit eine besondere Schutzpflicht des Dienstes einhergehe. Pflegedienste müssen den überlassenen Schlüssel zur Wohnung des Pflegebedürftigen sorgsam aufbewahren. Jeder Haftungsausschluss für verlorene Schlüssel ist damit ungültig, auch bei nur leicht fahrlässig verschuldetem Verlust...........
LUNK zum gesamten Artikel
Viele Unternehmen begrenzen die Haftung und damit ihre Sorgfaltspflicht für die Schlüssel der Pflegebedürftigen oder generell für Sachschäden. Genau wie das Oberlandesgericht Stuttgart halten die Verbraucherzentralen diesen Ausschluss für unzulässig, da Unternehmen für sogenannte „wesentliche Vertragspflichten“ haften. Das Oberlandesgericht Stuttgart argumentiert, dass der Patient dem Pflegepersonal durch die Übergabe des Schlüssels Zugriff auf seinen geschützten Wohnbereich ermögliche und damit eine besondere Schutzpflicht des Dienstes einhergehe. Pflegedienste müssen den überlassenen Schlüssel zur Wohnung des Pflegebedürftigen sorgsam aufbewahren. Jeder Haftungsausschluss für verlorene Schlüssel ist damit ungültig, auch bei nur leicht fahrlässig verschuldetem Verlust...........
LUNK zum gesamten Artikel
aktualisiert 14.11.2017, 18:17 Uhr
Ältere Artikel finden Sie im Archiv.
Bildergalerien
Termine
15.05.2024
Sitzung des LSBB
15.05.2024
Organisationale Gesundheitskompetenz in Einrichtungen des Gesundheitswesens – wo stehen wir und was brauchen wir?
22.06.2024
50. Berliner Seniorenwoche
25.06.2024
Selbstbestimmt über den Tod hinaus: Die Bestattungsvorsorge
17.07.2024
Sitzung des LSBB
18.09.2024
Sitzung des LSBB
05.11.2024
Betruungsverfügung
20.11.2024
Sitzung des LSBB
Sitzung des LSBB
15.05.2024
Organisationale Gesundheitskompetenz in Einrichtungen des Gesundheitswesens – wo stehen wir und was brauchen wir?
22.06.2024
50. Berliner Seniorenwoche
25.06.2024
Selbstbestimmt über den Tod hinaus: Die Bestattungsvorsorge
17.07.2024
Sitzung des LSBB
18.09.2024
Sitzung des LSBB
05.11.2024
Betruungsverfügung
20.11.2024
Sitzung des LSBB
Geschäftsstelle
c/o PREMIO
Großbeerenstr.15
10963 Berlin
direkt@aktive-berliner-senioren.de