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06.04.2017, 11:14 Uhr
Barrierefreiheit in den Berliner Strassenbahnen
DRS 18/10677 v. 9.3.2017
Schriftliche Anfrage von Stefanie Fuchs und Harald Wolf
beantwortet am 24.3.2017

LINK zur Drucksache

Erläuterung von Stefanie Fuchs zu ihrer Anfrage und der Beantwortung
Berlin, 5.4.2017
Barrierefreiheit in der Berliner Tram
Da mich in letzter Zeit wiederholt Anfragen zum Thema barrierefreier Zugang zur Tram erreichen, habe ich eine kleine Anfrage an den Senat gesandt.

Auf die Frage, wieviel nicht-barrierefreie Bahnen noch auf den Berliner Straßen unterwegs sind, teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf Nachfrage bei der BVG mit, dass mit Stand März 2017 noch 43 Tatra-Kurzgelenktriebwagen im Einsatz sind.
Diese Bahnen sind auf den Linien M17, 37, 67, 68 (Schülerfahrten) und M5 (Verstärker) in den Bezirken Hohenschönhausen-Lichtenberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Treptow-Köpenick unterwegs.
Allerdings teilte die BVG auch mit: „Alle.... aufgeführten Linien haben Deckungslinien, auf denen Niederflurfahrzeuge eingesetzt werden. Es gibt somit für alle Strecken der Tatra Linien immer Abschnitte mit mindestens einer Niederflurlinie.“
Bei Fahrzeugausfällen oder sonstigen Störungen können auch auf anderen Strecken die nicht-barrierefreien Bahnen zum Einsatz kommen.
Weiter fragte ich, bis wann die endgültige Umstellung auf Niederflurtriebwagen angestrebt wird.
„Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 werden alle Linien barrierefrei befahren werden.“
Natürlich ist es schade, dass noch nicht alle Strecken barrierefrei sind.
Aber ich halte den mitgeteilten Termin für eine gute Nachricht, für alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Selbstverständlich werde ich den Fortschritt der Umstellung kritisch verfolgen.
40 Tatra-Bahnen wird die BVG als Reserve im Fuhrpark behalten, um zum Beispiel besondere Situationen wie Baumaßnahmen oder Großveranstaltung abdecken zu können.
Eine dieser Baumaßnahmen wird der geplante Neubau der Brücke Friedrichsfelde/Ost sein. Der Umbau beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2018.
Eine vollständige Barrierefreiheit (auf der Basis der UN-Behindertenrechtskonvention) kann natürlich nur mit barrierefreier Infrastruktur (Haltestellen) erreicht werden.
Diese vollständige Barrierefreiheit ist u.a. im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als Ziel für das Jahr 2022 formuliert.
Auch diese endgültige Schaffung von Barrierefreiheit und den entsprechenden Zeitrahmen werden ich immer wieder kritisch hinterfragen und entsprechend begleiten.
Zu der Frage der Kosten für diese Umstellung, antwortete die BVG: „Angenommen sind aktuell 100 Mio. € Investitionskosten für die Umstellung auf einen barrierefreien Tram-Betrieb. Diese beinhalten ebenfalls die Umbauten an den Haltestellen.“
Die Anfrage hat mir gezeigt, dass die Stadt auf einem guten Weg ist, auch für Menschen mit Beeinträchtigungen erlebbar zu sein, und wo sie es noch nicht ist, zu werden.
Ich werde den Prozess mit der nötigen Ernsthaftigkeit beobachten und mich weiter für eine Stadt für alle Menschen einsetzen.
Stefanie Fuchs




 
aktualisiert 06.04.2017, 11:52 Uhr